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Beschlussvorlage (Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 14:27
Beschlussvorlage (Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin  ) Beschlussvorlage (Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin  )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 06.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 13-23-05 Ho Nr. der Ratsdrucksache: 455-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian / Marita Hochgürtel __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 455-X 1. Sachverhalt: Mit Beschluss des Rates vom 24.06.2014 wurden zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung bei gleichzeitiger Abwesenheit von Bürgermeister/in und allgemeinem Vertreter weitere allgemeine Vertreter der/des Bürgermeisterin/s bestellt, und zwar: · Herrn Stadtverwaltungsrat Jörg Mies zum zweiten allgemeinen Vertreter, · Herrn Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen Vertreter und · Herrn technischen Betriebsleiter Hans Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter. Da Herr Mies nicht mehr Bediensteter der Stadt Bad Münstereifel ist, ist eine Neuregelung vorzunehmen. 2. Rechtliche Würdigung § 15 Hauptsatzung i.V.m. § 68 GO NRW – Vertretungsregelung: Der Rat wählt einen hauptamtlichen Beigeordneten oder einen Beamten im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (§§ 68 und 71 GO NRW) in Verwaltungsangelegenheiten sowie weitere Vertreter. Aus Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. § 3 Abs. 2 BeamtStG ergibt sich, dass die Ausübung hoheitlicher Befugnisse Beamten vorbehalten ist. Eine solche hoheitliche Aufgabe ist z.B. eine öffentliche Bekanntmachung, wie sie regelmäßig für Satzungen etc. erfolgt. Vor diesem Hintergrund führen die einschlägigen Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW aus, dass die Bestellung eines tariflich Beschäftigten als allgemeiner Vertreter die Ausnahme darstellt und nur von vorübergehender Dauer bis zur Bestellung eines geeigneten Laufbahnbeamten sein kann. Das Amt des allgemeinen Vertreters ist durch objektive Maßstäbe gekennzeichnet. Es liegt daher in der Natur der Sache, dass die Bewertung gegenüber den anderen Ämtern in der Gemeindeverwaltung herausgehoben ist. Wegen der zentralen Bedeutung des Amtes des allgemeinen Vertreters des Bürgermeistes sowie der weiteren allgemeinen Vertreter liegt es nahe, von vornherein eine Verbindung zu dem Leiter des Hauptamtes ins Auge zu fassen (Urteil VG Düsseldorf). Aus den v.g. Gründen wird als Nachfolgerin für Herrn Mies die Leiterin des Amtes für Zentrale Dienste und Finanzen, Stadtamtfrau Marita Hochgürtel, vorgeschlagen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Sicherstellung der gesetzlichen Vertretung im Amt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Siehe Beschlussvorschlag 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW werden mit sofortiger Wirkung Frau Stadtamtfrau Marita Hochgürtel zur zweiten allgemeinen Vertreterin, Herr Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen Vertreter und Herr technischer Betriebsleiter Hans Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter bestellt.