Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
92 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 14:27
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 06.01.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 13-23-05 Ho
Nr. der Ratsdrucksache: 455-X
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Neuregelung der Bestellung der weiteren allgemeinen Vertreter/in der Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian / Marita Hochgürtel
__________________________________________________________________________
( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 455-X
1. Sachverhalt:
Mit Beschluss des Rates vom 24.06.2014 wurden zur Sicherstellung und Aufrechterhaltung der
Funktionsfähigkeit der Verwaltung bei gleichzeitiger Abwesenheit von Bürgermeister/in und allgemeinem Vertreter weitere allgemeine Vertreter der/des Bürgermeisterin/s bestellt, und zwar:
· Herrn Stadtverwaltungsrat Jörg Mies zum zweiten allgemeinen Vertreter,
· Herrn Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen Vertreter und
· Herrn technischen Betriebsleiter Hans Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter.
Da Herr Mies nicht mehr Bediensteter der Stadt Bad Münstereifel ist, ist eine Neuregelung vorzunehmen.
2. Rechtliche Würdigung
§ 15 Hauptsatzung i.V.m. § 68 GO NRW – Vertretungsregelung:
Der Rat wählt einen hauptamtlichen Beigeordneten oder einen Beamten im Beamtenverhältnis auf
Lebenszeit zum allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters (§§ 68 und 71 GO NRW) in Verwaltungsangelegenheiten sowie weitere Vertreter.
Aus Art. 33 Abs. 4 GG i.V.m. § 3 Abs. 2 BeamtStG ergibt sich, dass die Ausübung hoheitlicher
Befugnisse Beamten vorbehalten ist. Eine solche hoheitliche Aufgabe ist z.B. eine öffentliche Bekanntmachung, wie sie regelmäßig für Satzungen etc. erfolgt. Vor diesem Hintergrund führen die
einschlägigen Kommentierungen zur Gemeindeordnung NRW aus, dass die Bestellung eines tariflich Beschäftigten als allgemeiner Vertreter die Ausnahme darstellt und nur von vorübergehender
Dauer bis zur Bestellung eines geeigneten Laufbahnbeamten sein kann.
Das Amt des allgemeinen Vertreters ist durch objektive Maßstäbe gekennzeichnet. Es liegt daher
in der Natur der Sache, dass die Bewertung gegenüber den anderen Ämtern in der Gemeindeverwaltung herausgehoben ist. Wegen der zentralen Bedeutung des Amtes des allgemeinen Vertreters des Bürgermeistes sowie der weiteren allgemeinen Vertreter liegt es nahe, von vornherein
eine Verbindung zu dem Leiter des Hauptamtes ins Auge zu fassen (Urteil VG Düsseldorf).
Aus den v.g. Gründen wird als Nachfolgerin für Herrn Mies die Leiterin des Amtes für Zentrale
Dienste und Finanzen, Stadtamtfrau Marita Hochgürtel, vorgeschlagen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Sicherstellung der gesetzlichen Vertretung im Amt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Siehe Beschlussvorschlag
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Gemäß § 68 Abs. 1 GO NRW werden mit sofortiger Wirkung Frau Stadtamtfrau Marita Hochgürtel
zur zweiten allgemeinen Vertreterin, Herr Stadtoberamtsrat Ulrich Ley zum dritten allgemeinen
Vertreter und Herr technischer Betriebsleiter Hans Georg Schäfer zum vierten allgemeinen Vertreter bestellt.