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Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
85 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 14:27
Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  ) Beschlussvorlage (Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten  )

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.01.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 13-23-55 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 465-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Regelung der Nachfolge für einen ausgeschiedenen Stadtverordneten __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 465-X 1. Sachverhalt: Der Stadtverordnete Thilo Waasem hat am 08.01.2016 durch schriftliche Erklärung gegenüber der Wahlleiterin die Niederlegung seines Ratsmandates zum Ablauf des 31.01.2016 erklärt. Herr Waasem hat keinen gebundenen Vertreter. Auf der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel ist Herr Ulrich Bartels, Esch, Eichenweg 9, als nächster freier Kandidat für die Wahl aus der Reserveliste aufgeführt. Zu diesem Zeitpunkt habe ich als Nachfolger für Herrn Thilo Waasem aus der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel, Herrn Ulrich Bartels, Esch, Eichenweg 9, 53902 Bad Münstereifel, festgestellt. Da Herr Bartels bereits als sachkundiger Bürger Mitglied in Fachausschüssen des Rates ist, ist die erforderliche Verpflichtung schon dort erfolgt. 2. Rechtliche Würdigung Gem. § 45 Kommunalwahlgesetz NRW hat die Bürgermeisterin als Wahlleiterin festgestellt, dass nach der Reserveliste des SPD-Ortsvereins Bad Münstereifel für die Kommunalwahl 2014 aufgrund der Mandatsniederlegung des Herrn Thilo Waasem als Reservelistennachfolger Herr Ulrich Bartels als Nachfolger für Herrn Thilo Waasem in den Rat der Stadt Bad Münstereifel nachrückt. Gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Stellvertreter des Bürgermeisters und die übrigen Ratsmitglieder vom Bürgermeister eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet. Diese wurde jedoch bereits aufgrund der Mitgliedschaft als sachkundiger Bürger in Fachausschüssen des Rates vorgenommen. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Das Verfahren ist gem. Kommunalwahlrecht zwingend vorgeschrieben. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die Bürgermeisterin begrüßt Herrn Bartels nach kurzer Unterbrechung nach der Kommunalwahl 2014 zurück im Rat der Stadt Bad Münstereifel. Eine Beratung und Abstimmung ist nicht vorgesehen! Die Feststellung durch die Wahlleiterin erfolgt aufgrund der Befugnisse aus den Vorschriften des Kommunalwahlrechtes!