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Mitteilungsvorlage (Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz; Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin )

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 15:07
Mitteilungsvorlage (Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz;
Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin ) Mitteilungsvorlage (Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz;
Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin )

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 18.02.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 13-20-17 Di Nr. der Ratsdrucksache: 502-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Rat 15.03.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Mündliche Mitteilung gemäß Korruptionsbekämpfungsgesetz; Gremientätigkeit der Rats- und Ausschussmitglieder und der Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ Berichterstatterinnen: Bürgermeisterin Sabine Preiser-Marian/Katharina Dierichsweiler __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Stadtverordneten und die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger des Rates und seiner Ausschüsse wurden von der Verwaltung gemäß den Vorschriften des Korruptionsbekämpfungsgesetzes um Auskunft über die derzeitigen Berufe und Gremientätigkeiten gebeten, damit die jährliche Veröffentlichung erfolgen kann. Diese soll gemeinsam mit den entsprechenden Daten der Bürgermeisterin im Ratsinformationssystem auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel in der Zeit vom 16.03.bis zum 30.03.2016 erfolgen. Ferner teilt die Bürgermeisterin dem Rat die von ihr ausgeübten Gremientätigkeiten mit, die ebenfalls über das Ratsinformationssystem für die Zeit vom 16.03. bis zum 30.03.2016 veröffentlicht werden. Ein entsprechender Hinweis über den Veröffentlichungszeitraum erfolgt im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel. Seite 2 von Ratsdrucksache 502-X 2. Rechtliche Würdigung Gemäß § 1 in Verbindung mit § 16 und § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW sind die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden und Gemeindeverbände verpflichtet, Auskunft über ihre Mitgliedschaften zu geben. Die Angaben sind in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen. 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel