Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
26 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 13:16
Stichworte
Inhalt der Datei
Nachtrag:
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
18.
Öffentlichkeit 18
Das geplante Bebauungsgebiet grenzt
unmittelbar an das
Grundstück
der
Einwender.
Das Schreiben wird zur Kenntnis genommen.
Schreiben vom 29.02.2016
Eine Realisierung wäre mit weit reichenden
irreversiblen Eingriffen in die bestehende
Landschaft verbunden und muss daher
sorgfältig geprüft werden.
Das
Versprechen,
möglichst
viele
interessierte
BürgerInnen
in
Entscheidungsabläufe einzubeziehen, sehen
wir in der o.g. Angelegenheit missachtet.
Die Beschlussvorschläge zur Sitzung am
03.03.2016 wurden der Öffentlichkeit auf 130
Seiten wenige Werktage (am 26.2.2016) vor
der entscheidenden Sitzung zugänglich
gemacht. Eine grobe Durchsicht hat eine
ganze Reihe von Fragestellungen und
Widersprüche ergeben, die wir gerne unter
Einbezug externer Fachleute im Detail prüfen
lassen wollen.
Wir würden dann von unserem Recht
Gebrauch machen wollen, durch Hinweise
auf vorhandene Unzulänglichkeiten die
Politiker
in
ihren
zukunftsträchtigen
Entscheidungsfindungen zu unterstützen.
Ein
Politikstil,
der
bei
Entscheidungsfindungen von einer derart
extremen Tragweite Zeitdruck aufbaut und
die politischen Entscheidungsträger sowie
die
interessierte
Öffentlichkeit
zu
Kenntnisnehmern degradiert, konterkariert
Mit
der
Vorlage
und
der
damit
einhergehenden Beschlussempfehlung soll
der nächste Verfahrensschritt der vom
Baugesetzbuch so vorgesehen ist eingeleitet
werden.
Nachdem im vergangenen Jahr das
sogenannte
frühzeitige
Verfahren
durchgeführt
wurde,
wurden
die
eingegangenen
Stellungnahmen
der
Öffentlichkeit
sowie
der
Behörden
ausgewertet
und
die
Planunterlagen
entsprechend weiter bearbeitet.
Es wurden weitere Gutachten erstellt, das
Entwässerungskonzept wurde konkretisiert
und Abstimmungen mit den Fachbehörden
etc. geführt.
Die Auswertung der Stellungnahmen und die
Berücksichtigung in den Planunterlagen sind
Gegenstand der Sitzungsvorlage und deren
Anlagen.
Sie
dienen
als
Entscheidungsgrundlage für den Rat der
Stadt Bad Münstereifel, den nächsten
Verfahrensschritt einzuleiten.
Dieser nächste Schritt ist die öffentliche
Auslegung.
Nach
der
öffentlichen
Bekanntmachung hat die Öffentlichkeit für
einen Zeitraum von 1 Monat Gelegenheit,
alle Unterlagen, Gutachten etc. einzusehen,
zu prüfen und erneut eine Stellungnahme
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
das o.g. Versprechen.
Vor diesem Hintergrund wird beantragt, den
Tagesordnungspunkt abzusetzen.
abzugeben.
Die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange werden ebenfalls erneut
beteiligt.
Dieser Schritt, hier öffentliche Auslegung, ist
genau
das
Instrument,
das
allen
„Betroffenen“ die Gelegenheit gibt, die
vorliegenden umfänglichen Unterlagen zu
prüfen und ggf. auf Unzulänglichkeiten
hinzuweisen.
Die Stellungnahmen aus der öffentlichen
Auslegung werden ausgewertet und dem Rat
erneut vorgelegt. Sollten sich aufgrund von
Stellungnahmen dann noch Änderungen
ergeben, wird eine erneute Offenlage
stattfinden.
Beschlussvorschlag