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Beschlussvorlage (Entwurf Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
1,6 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
03.03.16, 13:16
Aktualisiert
03.03.16, 13:16

Inhalt der Datei

STADT BAD MÜNSTEREIFEL KREIS EUSKIRCHEN REGIERUNGSBEZIRK KÖLN Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“ im Ortsteil Kirspenich Begründung und Umweltbericht Stand: Entwurfsbeschluss Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite1 Inhalt Teil A: Städtebauliche Begründung ............................................................................... 3 1.0 2.0 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 4.0 4.1 4.2 4.2.1 4.2.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 4.8 4.9 4.10 5.0 6.0 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 7.0 7.1 8.0 8.1 8.2 8.3 9.0 10.0 Rechtsgrundlagen ................................................................................................... 3 Planungserfordernis, Anlage und Ziel der Planung.................................................. 3 Rahmenbedingungen .............................................................................................. 3 Allgemein ................................................................................................................ 3 Regionalplan ........................................................................................................... 4 Flächennutzungsplan .............................................................................................. 4 Bebauungspläne ..................................................................................................... 4 Landschaftsplan ...................................................................................................... 4 Begründung der Planinhalte .................................................................................... 6 Städtebauliches Konzept......................................................................................... 6 Festsetzungen des Bebauungsplanes..................................................................... 6 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) .................................................... 6 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) .................................................. 6 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB)........................................................................................................... 7 Stellplätze, Garagen und Carports sowie Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) ...... 7 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB).................................. 7 Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB).................................................................. 7 Öffentliche Grünflächen........................................................................................... 7 Flächen und Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB ............................................................. 7 Maßnahmen zum Artenschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB)....................................... 8 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) ................................................................... 8 Ver- und Entsorgung ............................................................................................... 8 Auswirkungen der Planung...................................................................................... 8 Städtebauliche Auswirkungen ................................................................................. 9 Verkehr ................................................................................................................... 9 Artenschutzrechtliche Belange ................................................................................ 9 Klimaschutz / Klimaanpassung................................................................................ 9 Einwirkungsbereich Störfallanlagen........................................................................10 Sonstige relevante Umweltbelange ........................................................................10 Kennzeichnung (§ 9 (5) BauGB..............................................................................10 Erdbebenzone........................................................................................................10 Hinweise ................................................................................................................10 Kampfmittelbeseitigung ..........................................................................................10 Bodendenkmalpflege..............................................................................................10 Niederschlagswasser .............................................................................................11 Bodenordnung........................................................................................................11 Städtebauliche Kennziffern.....................................................................................11 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Teil 2: 1.0 2.0 3.0 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 4.0 4.1 4.1.1 4.1.2 4.2 4.2.1 4.2.2 4.2.3 4.2.4 4.3 4.3.1 4.4 4.4.1 4.4.2 4.5 4.5.1 4.5.2 4.6 4.6.1 4.7 4.7.1 4.8 5.0 5.1 5.2 5.2.1 5.2.2 6.0 6.1 6.2 6.3 6.4 7.0 Seite2 Umweltbericht ......................................................................................................12 Allgemeines ...............................................................................................................12 Ziele des Bebauungsplanes.......................................................................................12 Vorgaben aus Fachgesetzen und Fachplänen, Gutachten.........................................12 Regionalplan..............................................................................................................12 Flächennutzungsplan.................................................................................................13 Bebauungspläne........................................................................................................13 Landschaftsplan.........................................................................................................13 Fachgesetze und Fachpläne......................................................................................13 Gutachten ..................................................................................................................13 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbe- reich der Planung .....................................................................................................................14 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt........................................................................................14 Beschreibung Bestand...............................................................................................14 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens................................14 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt. ..................................................................................................................................15 Naturräumliche Grundlagen.......................................................................................15 Beschreibung Bestand...............................................................................................15 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens................................15 Artenschutzrechtliche Belange...................................................................................16 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild .....18 Methodik und Beschreibung Bestand.........................................................................18 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden........................................................18 Beschreibung Bestand...............................................................................................18 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens................................19 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser......................................19 Beschreibung Bestand...............................................................................................19 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser ......................................................................................................................19 Schutzgut Klima / Luft ................................................................................................20 Beschreibung Bestand...............................................................................................20 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ...........................................................................20 Beschreibung Bestand...............................................................................................20 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes .............................21 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen ......................21 Vermeidung, Verringerung / Minderung .....................................................................21 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ..........................................................................22 Innerhalb des Plangebietes .......................................................................................22 Externe Maßnahmen .................................................................................................22 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes ..............................................23 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung . ..................................................................................................................................23 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung .....................................................................................................................23 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten ..............................................................................................23 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring).........23 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung ...................................................23 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite3 Teil A: Städtebauliche Begründung 1.0 • • • • • Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung - BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung - (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294). Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung - PlanzV) vom 18. Dezember 1990 (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208) jeweils in der zum Satzungsbeschluss gültigen Fassung. 2.0 Planungserfordernis, Anlage und Ziel der Planung Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung Hardtburgstraße im Ortsteil Kirspenich eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. In den vergangenen Jahren haben verschiedene Projektentwicklungsgesellschaften versucht die Flächen zu entwickeln. Die Realisierung scheiterte bisher zum einen an der Entwässerung des Gebietes und zum anderen an der Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer in dem Gebiet. Inzwischen konnte eine Projektentwicklungsgesellschaft aus Euskirchen sich die Flächen für eine zukünftige Entwicklung sichern. Lösungen für die Entwässerung des Gebietes in Richtung Kläranlage Kirspenich liegen vor. Ebenso ist eine Anbindung an die Landstraße L 11 gesichert und mit den Fachbehörden im Grundsatz abgestimmt. Für das Gebiet wird nunmehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes angestrebt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich zu gewährleisten und die Belange aller Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen für den Familienhausbau. 3.0 Rahmenbedingungen 3.1 Allgemein Das Plangebiet liegt nordöstlich von Kirspenich. Es umfasst den Bereich östlich des vorhandenen Wohngebietes Hardtburgstraße, Gemarkung Arloff, Flur 2. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite4 Nördlich des Gebietes befindet sich der Hardtwald mit Hardtburg, ein beliebtes Naherholungsgebiet, durch den auch eine Etappe des Jakobsweges führt. Das Untersuchungsgebiet selbst ist intensiv landwirtschaftlich, ackerbaulich genutzt. 3.2 Regionalplan Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt Arloff / Kirspenich einschließlich des Gebietes „Hardtburg“ als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Auszug aus dem Regionalplan Teilabschnitt Region Aachen © Bezirksregierung Köln 3.3 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt das Untersuchungsgebiet als Wohnbaufläche dar. Auszug aus dem Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel 3.4 Bebauungspläne Bebauungspläne bestehen für das Untersuchungsgebiet nicht. 3.5 Landschaftsplan Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen“ dargestellt. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite5 Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen. Die Festsetzung tritt gem. § 29 Abs. 3 Landschaftsgesetz NRW mit Rechtskraft eines nachfolgenden Bebauungsplanes oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 1und 2 BauGB außer Kraft, soweit diese entgegenstehende Festsetzungen trifft. Auszug aus dem Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel © Kreis Euskirchen 3.6 Lage des Plangebietes, Geltungsbereich Das Gebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Kirspenich. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „Hardtburg“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 863, 454 und 467 (teilweise) sowie Teilbereiche der Wegeparzellen 786, 542 und 551 (L 211) mit einer Größe von ca. 7,8 ha. Übersicht zum räumlichen Geltungsbereich Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich 4.0 Seite6 Begründung der Planinhalte 4.1 Städtebauliches Konzept Das Konzept sieht eine verkehrstechnische Erschließung des Plangebietes von der Landstraße L 11 vor. Diese Anbindung ist im Grundsatz mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Die Führung der Planstraßen im Gebiet orientiert sich weitgehend am Verlauf der Höhenlinien. Ergänzt wird das Erschließungssystem durch nach Norden weisende Schleifenerschließungen. Abgerundet wird das Erschließungssystem durch Fußwege, die auf die durch das Gebiet verlaufenden Wirtschaftswege münden, die dann wiederum in die angrenzenden Landschaftsräume führen. Das geplante Erschließungssystem ermöglicht sowohl die Bildung von Bauabschnitten als auch Quartieren; so können z.B. Quartiere mit einer leicht verdichteten Bebauung (Doppelhäuser und Hausgruppen und Quartiere) für eine reine Einfamilienhausbebauung entstehen. Weiterhin wird auch der Bau von barrierefreien Gebäuden angestrebt. Das Erschließungs- und Bebauungskonzept soll durch eine qualitätvolle Grüngestaltung abgerundet werden, welche sowohl Maßnahmen innerhalb des Gebietes, wie z.B. die Begrünung von Straßenräumen und die Bildung von Quartiersplätzen umfasst, als auch eine hochwertige Gestaltung der Gebietsränder. Neben den Wegesystemen innerhalb des Plangebietes soll eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern von Arloff geschaffen werden. Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung. Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt. Damit der Brandschutz im Neubaugebiet gewährleistet wird, ist zudem der Bau eines Feuerlöschteiches geplant, da im Wasserleitungsnetz nicht der erforderliche Wasserdruck geboten werden kann. 4.2 Festsetzungen des Bebauungsplanes 4.2.1 Art der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Unter Berücksichtigung der geplanten Wohnnutzung wird für die geplanten Bauflächen Allgemeines Wohngebiet (WA) nach § 4 BauNVO festgesetzt. Die entsprechend § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 „Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 „Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe“, Nr. 3 „Anlagen für Verwaltungen“, Nr. 4 „Gartenbaubetriebe“ und Nr. 5 „Tankstellen“ werden ausgeschlossen. Diese Nutzungen sind aufgrund ihres großen Freiflächenanspruchs und der von ihnen ausgehenden Störungen (Geruch, Lärm) und der für diese Nutzungen nicht geeigneten verkehrlichen Erschließung und der Nähe zu der Bestandsbebauung Hardtburgstraße an diesem Standort nicht zu vertreten. 4.2.2 Maß der baulichen Nutzung (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ), der Zahl der Vollgeschosse und der Höhe der baulichen Anlagen bestimmt. In Anlehnung an die vorhandene Bebauung im Umfeld und die angestrebte Bebauungsstruktur wird für das gesamte Gebiet eine ein- bis maximal zweigeschossige Bauweise festgesetzt. Zusätzlich erfolgt eine Beschränkung der Höhenentwicklung der Gebäude durch die Festsetzung von maximalen Firsthöhen über Normalhöhennull (NHN) bezogen auf die geplanten Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite7 Erschließungsstraßen. Damit sollen für die neue Wohnbebauung eine angemessene Höhenentwicklung und ein harmonisches Ortsbild gesichert werden. Die Ausnutzung der Grundstücke durch die Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bis 0,4 orientiert sich an den Vorgaben des § 17 BauNVO, um einen sparsamen Umgang mit Grund und Boden zu gewährleisten und den Außenbereich zu schützen. 4.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen, Stellung baulicher Anlagen (§ 9 (1) Nr. 2 BauGB) Innerhalb des Plangebietes wird für die Bebauung eine offene Bauweise gem. § 22 BauNVO festgesetzt. Für die Gebietsränder erfolgt zudem die Beschränkung auf Einzelhäuser. Im Innenbereich sind bis auf wenige Ausnahmen nur Einzel- und Doppelhäuser zulässig. Dadurch wird eine lockere Baustruktur, wie auch angrenzend vorhanden, sichergestellt. Die überbaubaren Grundstücksflächen werden gemäß § 23 (1) und (3) BauNVO durch Baugrenzen festgesetzt. Es werden größere zusammenhängende Baufelder ausgewiesen werden, um einen ausreichenden Gestaltungsspielraum in Bezug auf die Lage der zu errichtenden Baukörper innerhalb der Baufelder zu ermöglichen. 4.4 Stellplätze, Garagen und Carports sowie Nebenanlagen (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB) Stellplätze und Garagen werden in den geplanten allgemeinen Wohngebieten generell zugelassen. Garagen dürfen jedoch nicht vor der straßenseitigen Baugrenze errichtet werden. Nebenanlagen gem. § 14 (1) BauNVO sind in den nicht überbaubaren Grundstücksflächen nur bis zu einer Größe von 30 m³ zulässig. Diese Festsetzung soll eine weitgehende Begrünung der verbleibenden Freiflächen sicherstellen. Innerhalb der festgesetzten privaten Grünflächen mit der überlagerten Festsetzung „Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ werden Nebenanlagen generell ausgeschlossen. Diese Bereiche dienen der Ortsrandeingrünung. 4.5 Höchstzulässige Zahl der Wohnungen (§ 9 (1) Nr. 6 BauGB) Innerhalb des Gebietes wird bei einer zulässigen eingeschossigen Bauweise die höchstzulässige Zahl der Wohnungen gemäß § 9 (1) Nr. 6 BauGB auf zwei Wohnungen begrenzt. Damit wird eine sinnvolle Begrenzung der Dichte sichergestellt. 4.6 Verkehrsflächen (§ 9 (1) Nr. 11 BauGB) Die geplanten Verkehrsflächen im Plangebiet werden als öffentliche Verkehrsflächen oder Verkehrsflächen besonderer Zweckbestimmung festgesetzt. 4.7 Öffentliche Grünflächen Innerhalb des Gebiets wird ein Spielplatz als öffentliche Grünfläche festgesetzt. Dieser Spielplatz kann sowohl von dem Neubaugebiet als auch über Fußwege von der Bestandsbebauung erreicht werden. 4.8 Flächen und Maßnahmen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen gem. § 9 (1) Nr. 25 BauGB Zur Durchgrünung des Gebietes und vor allem der Gebietsränder werden grünordnerische Festsetzungen getroffen. Entlang der Haupterschließungsstraße sind Baumreihen als Straßenbäume mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% als Einzelbaum anzupflanzen. Insgesamt sind 25 Bäume als Hochstämme zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Um eine flexible Umsetzung des Bebauungsplanes zu ermöglichen, können die genauen Standorte im Zuge der Ausbauplanung der Straßenverkehrsflächen bestimmt werden. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite8 Innerhalb der privaten Grünflächen mit der überlagernden Festsetzung Flächen für Maßnahmen zum Anpflanzen vom Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen sind Gehölzgruppen aus Baum- und Straucharten zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. 4.9 Maßnahmen zum Artenschutz (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) Das Eingriffsgebiet ist ab Anfang März bis Baubeginn von Vegetation frei zu halten oder durch Störung die Vögel vor Ansiedlung zu hindern. Das Baufeld ist ab März wöchentlich zu befahren oder mechanisch zu bearbeiten um das Ansiedeln von Vögeln zu vermeiden. Auf Vergrämen durch Plastikbänder ist aus Umweltschutzgründen zu verzichten. 4.10 Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (§ 9 (1) Nr. 20 BauGB) Es werden sowohl Ausgleichsmaßnahmen im Plangeltungsbereich selbst, als auch extern festgesetzt. Im Gebiet selbst wird im Süden, beidseitig der Anbindung an die Landstraße L 11, die Anlage einer Obstwiese festgesetzt. Eine weitere Streuobstwiese (Größe rd. 6.950 qm) wird in der Gemarkung Kirchheim, Stadt Euskirchen anlegt. Eine weitere Kompensationsmaßnahme, die auch die Artenschutzbelange berücksichtigt, stellt die Anlage eines Artenschutzackers dar. Dieser liegt unmittelbar angrenzend an das Plangebiet. Die Maßnahme muss zeitlich parallel mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des Bebauungsplanes Nr. 54 umgesetzt werden. Eine Rotation der Maßnahmen auf Flächen innerhalb eines Radius von ca. 2 km um das Plangebiet ist zulässig. Die Maßnahmen werden grundbuchlich auf den jeweiligen Flurstücken gesichert. Insgesamt können die voraussichtlich zu erwartenden Umweltauswirkungen durch die getroffenen Vermeidungs-, Minderungs-, Ersatz-, und Kompensationsmaßnahmen kompensiert werden. Es verbleibt kein ökologisches Defizit in der Bilanz zurück. 5.0 Ver- und Entsorgung Die Ver- und Entsorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation und Strom erfolgt durch den Ausbau der vorhandenen Leitungstrassen. Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser kann getrennt vom Schmutzwasser in die Erft eingeleitet werden. Hierzu wurde ein immissionsorientierter Nachweis nach BWK M3/M7 erstellt (Erftverband aquatec GmbH, September 2015). Die Berechnungen haben zum Ergebnis, dass durch die geplante Trennsystemeinleitung des Niederschlagswassers aus dem Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 54 in die Erft, die hydraulischen und stofflichen Grenzwerte nicht überschritten werden. Damit der Brandschutz im Neubaugebiet gewährleistet wird, ist der Bau eines Feuerlöschteiches vorgesehen, da im Wasserleitungsnetz nicht der erforderliche Wasserdruck geboten werden kann. Als Standort ist die nordöstliche Ecke des Flurstückes 863 (Gemarkung Arloff, Flur 2) vorgesehen. Der Bebauungsplan setzt eine entsprechende Fläche fest. 6.0 Auswirkungen der Planung Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite9 6.1 Städtebauliche Auswirkungen Durch die Neuplanung verändert sich das städtebauliche Bild der Ortseingangssituation. Bisher wurde diese geprägt durch die landwirtschaftlich genutzten Flächen, während sich durch die Neuplanung eine städtebauliche Ortsrandarrondierung darstellt. Die Fläche ist bereits im wirksamen Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt. Erkennbare Baulücken und Brachflächen im städtebaulichen Umfeld, die zeitnah einer Wohnbaunutzung zur Verfügung gestellt werden können, stehen nicht in gleichem Maße zur Verfügung. Freie Baugrundstücke innerhalb des Siedlungszusammenhangs sind oftmals durch Nutzungsansprüche der Grundstückseigentümer belegt. Das Baugebiet stellt eine sinnvolle Siedlungsabrundung dar, die bereits auf Ebene der Flächennutzungsplanung seit langer Zeit forciert wird und bildet somit den zukünftigen städtebaulichen Abschluss der Wohnbebauung zur freien Landschaft Das Plangebiet bietet außer der Durchwanderbarkeit keine Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende. Der Pilgerweg und Wanderweg durchquert das Plangebiet zwischen Burg Kirspenich und Hardtburg. Er bleibt bestehen und wird durch das Plangebiet nicht berührt. Die Wirtschaftswege außerhalb des Wanderwegenetzes werden vorwiegend von Hundeführern genutzt. 6.2 Verkehr Die Haupterschließung des Gebietes ist über die neue Anbindung an die Landstraße L 11 geplant. Um die Anwohner Hardtburgstraße nicht durch zusätzlichen Kfz-Verkehr zu belasten, soll zur Hardtburgstraße nur eine Zufahrt / Abfahrt für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und Rettungswagen vorgesehen werden. Die Leistungsfähigkeit der geplanten neuen Anbindung an die L 11 wurde gutachterlich nachgewiesen. Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet mit den für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Kirchheimer Straße (L11)/ Planstraße kann in der vormittäglichen Spitzenstunde mit einer sehr guten Qualität des Verkehrsablaufs abgewickelt werden. 6.3 Artenschutzrechtliche Belange Im Rahmen der Bauleitplanung sind die artenschutzrechtlichen Belange dahingehend zu prüfen, ob nach dem Bundesnaturschutzgesetz ein Verbotstatbestand bei Umsetzung der Planung vorliegen könnte. Es wurde eine Artenschutzrechtliche Untersuchung (ASP) durch das Büro für Faunistik und Freilandforschung, Troisdorf durchgeführt. Auf den Ackerflächen im Plangebiet wurden in der ASP durch die Biologen zwei Reviere der Feldlerchen nachgewiesen. Ein drittes Revier liegt in der angrenzenden Ackerfläche. Als Kompensation für die zwei durch das Vorhaben verlorengehenden Feldlerchenreviere werden auf der nach Norden hin angrenzenden Ackerfläche auf der Grundlage der Maßnahmenbeschreibung für extensive Ackernutzung aus dem Anwendungshandbuch „Naturschutzgerechte Nutzung von Äckern / Ackerstreifen Paket 5042) 23.300 m als Schutzacker gesichert. 6.4 Klimaschutz / Klimaanpassung Den Erfordernissen des Klimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Hauptansätze des Klimaschutzes sind zum einen die Verringerung des Ausstoßes von Treibhausgasen, die durch Industrie, Landwirtschaft, Verkehr und Privathaushalte freigesetzt werden. Hierzu gehören z.B. Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Energieeffizienz, mit denen ein gewünschter Nutzen mit möglichst wenig Energieeinsatz erreicht werden soll. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite10 Beim Klimaschutz geht es auch um die Erhaltung solcher Naturbestandteile, die das Treibhausgas CO2 aufnehmen (z.B. Wald). Mit der Ausweisung von zusätzlichen Bauflächen werden Flächen in Ortsrandlage mobilisiert. Eine Nutzung der Dachflächen für solare Anlagen zur Energie und Stromgewinnung ist aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes möglich. Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden sind in den einschlägigen Fachgesetzen geregelt und im Rahmen der baulichen Umsetzung zu beachten, so dass hier kein Regelungsbedarf auf der Ebene der Bauleitplanung gesehen wird. Im Sinne der planerischen Zurückhaltung wird von einer Festsetzung von Gebieten gem. § 9 Abs. 1 Nr. 23 b BauGB, in denen bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeugung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Energien oder KraftWärme-Kopplung getroffen werden müssen, abgesehen. 6.5 Einwirkungsbereich Störfallanlagen Das Plangebiet befindet sich nicht im potentiellen Einwirkbereich von Störfallanlagen. Durch die Planung sind Belange der bauplanungsrechtlichen Störfallvorsorge im Sinne der Richtlinie 2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates ("Seveso-III-Richtlinie") bzw. ihrer Vorgängerrichtlinien sowie der diesbezüglichen nationalen Gesetzgebung nicht betroffen. 6.6 Sonstige relevante Umweltbelange Die detaillierten Auswirkungen auf die Umwelt werden im Rahmen des gemäß § 2a BauGB erarbeiteten Umweltberichtes, der gesonderter Teil dieser Begründung ist, ermittelt, beschrieben und bewertet. 7.0 Kennzeichnung (§ 9 (5) BauGB) 7.1 Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen, Karte zu DIN 4149, Juni 2006, in der Erdbebenzone 1 in der Untergrundklasse R (Gebiete im felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautechnischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 8.0 Hinweise 8.1 Kampfmittelbeseitigung Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd/-Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgelegene Polizeidienststelle, die zuständige Ordnungsbehörde oder direkt der KBD (Kampfmittelbeseitigungsdienst) zu verständigen. Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc., wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. 8.2 Bodendenkmalpflege Beim Auftreten archäologischer Bodenfunde oder Befunde ist die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das LVR-Amt für Bodendenkmalpflege, Außenstelle Nideggen, Zehnthofstr. 45, 52385 Nideggen, Tel.: 02425/9039-0, Fax: 02425/9039-199, unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisung des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege für den Fortgang der Arbeiten ist abzuwarten. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite11 8.3 Niederschlagswasser Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den Niederschlagswasserkanal anzuschließen. 9.0 Bodenordnung Eine förmliche Bodenordnung ist aufgrund der Eigentums- / bzw. Vertragsverhältnisse nicht erforderlich. Die zusätzlich geplanten Verkehrsflächen gehen nach Fertigstellung in das Eigentum der Stadt Bad Münstereifel über. Näheres wird im Erschließungsvertrag geregelt. 10.0 Städtebauliche Kennziffern Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 54 „Hardtburg“ umfasst ohne externe Ausgleichsflächen eine Fläche von ca. 78.340 qm mit folgender Unterteilung: Nutzungsart Flächengröße ca. Allgemeine Wohngebiete (WA) GRZ 0,4 GRZ 0,35 32.230 qm 24.300 qm Straßenverkehrsfläche geplant Fußwege Anbindung Flurstück 455 Teilstück L 11 10.400 qm 610 qm 200 qm 2.370 qm Öffentliche Grünfläche (Spielplatz) Private Grünflächen (Ortsrandeingrünung) Ökologische Ausgleichsflächen (Obstwiese) Feuerlöschteich gesamt 480 qm 3.900 qm 3.065 qm 785 qm 78.340 qm Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Teil 2: 1.0 Seite12 Umweltbericht Allgemeines Aufgrund des Artikel 6 des Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG –Bau) in der seit 20.07.2004 geltenden Fassung ist bei der Aufstellung von Bauleitplänen eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Gegenstand der Umweltprüfung sind nach § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB die Umweltbelange, auf die eine Durchführung des Bauleitplanes voraussichtlich erhebliche Umweltauswirkungen haben kann. Aufgabe der Umweltprüfung ist die Ermittlung und Beschreibung der erheblichen Umweltauswirkungen der geplanten Nutzungen und Vorhaben. Die Ergebnisse sind im Umweltbericht darzustellen, der gesonderter Teil der Begründung der Bauleitpläne ist. Inhalt und Form des Umweltberichtes regelt die Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB. Folgende Umweltschutzgüter werden betrachtet: Mensch (inkl. menschlicher Gesundheit) Pflanzen und Tiere Boden / Wasser Klima / Luft Landschaftsbild / Erholung Kultur- und sonstige Sachgüter Wechselwirkungen zwischen den einzelnen Schutzgütern Insbesondere sollen die Bauleitpläne eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung sichern, welche die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen berücksichtigen. Ergänzend sieht der Gesetzgeber den sparsamen und schonenden Umgang mit Grund und Boden vor. Weiterhin zu berücksichtigen sind die Zielvorgaben anderer Pläne oder Regelungen und Maßnahmen zur Umweltvorsorge. 2.0 Ziele des Bebauungsplanes Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt im Anschluss an die vorhandene Bebauung Hardtburgstraße im Ortsteil Kirspenich eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. Inzwischen konnte eine Projektentwicklungsgesellschaft aus Euskirchen sich die Flächen für eine zukünftige Entwicklung sichern. Für das Gebiet wird nunmehr die Aufstellung eines Bebauungsplanes angestrebt, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung für den Bereich zu gewährleisten und die Belange aller Betroffenen ausreichend zu berücksichtigen. Ziel ist die Bereitstellung von Wohnbauflächen für den Familienhausbau. 3.0 Vorgaben aus Fachgesetzen und Fachplänen, Gutachten 3.1 Regionalplan Der Regionalplan, Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Aachen stellt Arloff / Kirspenich einschließlich des Gebietes „Hardtburg“ als „Allgemeinen Siedlungsbereich (ASB)“ dar. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite13 3.2 Flächennutzungsplan Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt das Untersuchungsgebiet als Wohnbaufläche dar. 3.3 Bebauungspläne Bebauungspläne bestehen für das Untersuchungsgebiet nicht. 3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen“ dargestellt. Das Plangebiet liegt nicht im Überschwemmungsgebiet der Erft. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. 3.5 Fachgesetze und Fachpläne Baugesetzbuch (BauGB): Sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Vermeidung und Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes. Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): Erhaltung landschaftlicher Strukturen; Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung naturnaher und natürlicher Gewässer; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Geringhalten schädlicher Umwelteinflüsse durch landschaftspflegerische Maßnahmen; Ausgleich von Beeinträchtigungen in Natur und Landschaft; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Landschaftsgesetz (LG): Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung landschaftlicher Strukturen; sparsame, schonende und nachhaltige Nutzung der Naturgüter; Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der natürlichen oder naturnahen Gewässer; Erhaltung und Entwicklung der biologischen Vielfalt; Schutz der natürlichen und historisch gewachsenen Artenvielfalt; Erhaltung und Entwicklung von Naturbeständen im besiedelten Bereich; Erhaltung unbebauter Bereiche und Entsiegelung nicht mehr benötigter versiegelter Flächen; Sicherung des Erlebnis- und Erholungsraumes des Menschen. Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG): Nachhaltige Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens; Vermeidung von Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen. Wasserhaushaltsgesetz (WHG): Sicherung der Gewässer als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen, Gewährleistung einer nachhaltigen Entwicklung. Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG): Schutz der Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen; sparsame Verwendung des Wassers; Bewirtschaftung der Gewässer, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen. Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG): Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre und Sachgütern vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Denkmalschutzgesetz (DSchG): Erforschung und Erhaltung von Kulturdenkmalen und Denkmalbereichen. 3.6 Gutachten Im Rahmen der Aufstellung der Bauleitplanung wurden folgende Gutachten erstellt: Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite14 Artenschutzrechtliche Untersuchung im Untersuchungsgebiet Bad MünstereifelKirspenich, Büro für Faunistik und Freilandforschung, Troisdorf, 10. März 2013. BV Erschließung B-Plan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg“,Bad Münstereifel-Kirspenich, Baugrundvorerkundung und versickerungstechnische Untersuchungen, DR. TILLMANNS & PARTNER GMBH, Bergheim, 09.12.2014 Immissionsorientierter Nachweis der Gewässerverträglichkeit der Niederschlagswassereinleitung aus für Wasserwirtschaft dem B-Plan 54 Gebiet Kirspenich-Hardtburgstraße in die Erft, Erftverband aquatec GmbH, Bergheim, September 2015 Bebauungsplan 54, Hardtburgstraße in Bad Münstereifel, Verkehrliche Stellungnahme, ISAPLAN Ingenieur GmbH, Leverkusen, 02.11.2015 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zum Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburgstraße“, Bad Münstereifel-Kirspenich, grünarchitektur und umweltplanung, Dipl.-Ing. Julia Hüllbrock, Kall, Januar 2016 Schallgutachten, Kramer Schalltechnik GmbH, Sankt Augustin (wird noch bearbeitet) 4.0 Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen im Einzugsbereich der Planung 4.1 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie auf die Bevölkerung insgesamt 4.1.1 Beschreibung Bestand Bei der Betrachtung des Schutzgutes Mensch sind vorrangig die Aspekte Gesundheitsvorsorge, Wohnqualität, Luftschadstoffe, Gerüche, Lärmimmissionen und gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Daraus abgeleitet sind zu berücksichtigen: o die Wohn- und Wohnumfeldfunktionen, o die Erholungsfunktionen. Das Plangebiet bietet außer der Durchwanderbarkeit keine Aufenthaltsqualität für Erholungssuchende. Der Weg der Jakobspilger im Rheinland (hier Hardtburgstraße) tangiert das Plangebiet in seiner Etappe (Weg 2) von Köln über Euskirchen, Bad Münstereifel, Trier bis nach Schengen. Dieser bleibt bestehen und wird durch das Plangebiet nicht berührt. Die Wirtschaftswege außerhalb des Wanderwegenetzes werden vorwiegend von Hundeführern genutzt. 4.1.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Alle wichtigen Wegebeziehungen bleiben erhalten. Durch das Vorhaben kommt es nur zum Teil zu einer Inanspruchnahme von Ackerflächen. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über eine neue Anbindung an die L 11. Daher ist eine potenzielle Erhöhung der Verkehrsbelastung für die Anwohner der Hardtburgstraße nicht zu erwarten. Eine verkehrssichere fußläufige Querung über die L 11 nach Arloff mit Geschäften und Kindergarten wird im Rahmen der Planrealisierung hergestellt. Durch die Planänderung und Erweiterung werden keine für die örtliche Naherholung bedeutsamen Strukturen beeinträchtigt. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite15 Dass Baustellenverkehr für eine gewisse, absehbare Zeit eine Mehrbelastung für die Bestandsbebauung mit sich bringt, ist nicht zu vermeiden. Um Störungen möglichst zu minimieren, soll der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Der Eingriff auf das Schutzgut Mensch/Erholung wird insgesamt als nachhaltig aber als nicht erheblich bewertet. 4.2 Umweltbezogene Auswirkungen auf Tiere und Pflanzen sowie die biologische Vielfalt 4.2.1 Naturräumliche Grundlagen Das Plangebiet liegt in der Großlandschaft Westliches Mittelgebirge und der naturräumlichen Haupteinheit Mechernicher Voreifel. Das Gebiet unterliegt dem temporären Landschaftsschutz bis zur baulichen Inanspruchnahme gemäß § 29 (3) Landschaftsgesetz NRW. Im Landschaftsplan Bad Münstereifel, Kreis Euskirchen ist es mit der Darstellung Landschaftsschutz (L 2.2-2) belegt. Die „Feldgehölze und linearen Gehölzstrukturen in der offenen Agrarlandschaft“ in Richtung „Die Hardt“ sind dort unter LB 2.4-2 als geschützte flächenhafte Landschaftsbestandteile dargestellt. An der nördlichen Seite des Plangebiets liegt die Verbundfläche mit besonderer Bedeutung zwischen dem vorhanden Wirtschaftsweg und der Waldgrenze. Das Plangebiet liegt nicht innerhalb der Verbundfläche. Zwischen Plangebiet und Verbundfläche bleiben landwirtschaftliche Flächen bestehen. 4.2.2 Beschreibung Bestand Der größte Teil der Vorhabenfläche wird im Bestand als landwirtschaftliche Anbaufläche intensiv genutzt. Es werden Mais, Getreide und Luzerne angebaut. Zwischen Ackerfläche und Wegen sind nur schmale bis zu keine Säume stehen gelassen. Die Wege im Plangebiet sind, außer die Verlängerung der Hardtburgstraße, unversiegelte Graswege oder Feldwege. Der Wirtschaftsweg in Verlängerung der Hardtburgstraße ist asphaltiert. Der Waldrand ist ca. 250 m von dem Plangebiet entfernt. Auf den Wiesen in Richtung Wald strukturieren, erhaltenswerte Gebüsche trockenwarmer Standorte mit Schlehe, Wacholder und Rosen die Landschaft. Im südlichen Abschnitt befindet sich eine Weide mit Pferdestall. In der vorhandenen angrenzenden Bebauung von Kirspenich befinden sich strukturreiche Gärten mit teilweise altem Baumbestand. Die vorhandenen Biotoptypen im Gebiet stellen sich gemäß der Bewertungsmethode „Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft“ (Ministerium NRW, Stand 2008) wie folgt dar: Biotop Nr. 1.4 Biotop Nr. 3.1 Biotop Nr. 3.4 Biotop Nr. 7.2 Biotop Nr. 1.1 Wirtschaftsweg, Feldweg Acker Intensivgrünland, Pferdeweide Hecken, Gehölze Straße Grundwert A Grundwert A Grundwert A Grundwert A Grundwert A 3 Punkte / m² 2 Punkte / m² 3 Punkte / m² 3 Punkte / m² 0 Punkte / m² Die Biotopkartierung hat im Juni und November 2014 stattgefunden. 4.2.3 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Im Rahmen der Aufstellung der Bebauungsplanänderung wurde ein Landschaftspflegerischer Fachbeitrag sowie eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) erstellt. Das Vorhaben erhöht die versiegelte Fläche im Untersuchungsraum. Es gehen Flächen als Lebensraum für Pflanzen und Raum zum Anbau für Nutzpflanzen dauerhaft durch die Planung verloren. Es entstehen Hausgärten, die keine Ersatzlebensräume für die wegfallende Ackervegetation bieten. Im Einfahrtsbereich des Gebietes ist eine Streuobstwiese geplant. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite16 Die angrenzenden Flächen bleiben in der Ackernutzung. Teile werden als Kompensationsflächen extensiv bewirtschaftet. Ein Teil der Wirtschaftswege wird als Fußwege in der Planung berücksichtigt. Ein Weg wird eingezogen und der Ackerfläche zugeschlagen. Dem vorhandenen Biotoptyp im Untersuchungsraum wird insgesamt eine mittlere Schutzwürdigkeit zugeordnet. Ergebnis der Eingriffsbilanzierung Die Bilanzierung ergibt im Bestand einen Biotopwert von 162.619 WP und nach den Veränderungen durch das Vorhaben einen Biotopwert von 82.909 WP. Dies ergibt ein Defizit in der Gesamtbilanz von – 79.710 WP. Der Eingriff kann nicht innerhalb des Plangebiets kompensiert werden. Weitere externe Maßnahmen sind notwendig. Alle geplanten Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen zur Kompensation des Eingriffs werden umfänglich im landschaftspflegerischen Fachbeitrag und unter Punkt 5 des Umweltberichtes beschrieben. 4.2.4 Artenschutzrechtliche Belange Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens sind die besonderen artenschutzrechtlichen Vorschriften des BNatSchG zu beachten. Grundsätzlich verbieten die artenschutzrechtlichen Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes (zuletzt geändert 2010), der Fauna-Flora-Habitat- Richtlinie (FFH-RL) und der Vogelschutz-Richtlinie neben dem direkten Zugriff (Tötung, Zerstörung von Lebensstätten) auch erhebliche Störungen streng geschützter Tierarten und der europäischen Vogelarten (§ 44 BNatSchG, Art. 12 FFH-Richtlinie und Art. 5 VRL). Ausnahmen können - falls zumutbare Alternativen nicht vorhanden sind - aus zwingenden Gründen des überwiegend öffentlichen Interesses (oder Allgemeinwohls) nur zugelassen werden, wenn die betroffenen Populationen in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet in einem günstigen Erhaltungszustand verweilen (Art. 16 FFH-RL) oder sich der Erhaltungszustand nicht verschlechtert (§ 44, 45 BNatSchG). Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsrelevante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung durch das Büro für Freilandforschung im Jahr 2013 durchgeführt. Die Artenschutzprüfung (ASP) orientiert sich an der Handlungsempfehlung des MWEBWV (Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW) & MUNLV (Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW) 2010: Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der baurechtlichen Zulassung von Vorhaben. In Stufe I (Vorprüfung) wird durch eine überschlägige Prognose geklärt, „ob und ggf. bei welchen Arten artenschutzrechtliche Konflikte auftreten können. Um dies beurteilen zu können, sind verfügbare Informationen zum betroffenen Artenspektrum einzuholen. Vor dem Hintergrund des Vorhabentyps und der Örtlichkeit sind alle relevanten Wirkfaktoren des Vorhabens einzubeziehen. Nur wenn artenschutzrechtliche Konflikte möglich sind, ist für die entsprechenden Arten eine vertiefende Art-für-Art-Betrachtung in Stufe II erforderlich“. Untersuchungsgebiet Als Untersuchungsgebiet wurde der eigentliche Eingriffsbereich zuzüglich des anzunehmenden Wirkraumes definiert. Für diesen Bereich wurde eine artenschutzrechtliche Betrachtung der planungsrelevanten Avifauna und Herpetofauna (Amphibien- und Reptilienarten) sowie der planungsrelevanten Säugetiergesellschaft durchgeführt. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite17 Untersuchungsgebiet, Büro für Freilandforschung Ergebnisse der Artenschutzprüfung Das Untersuchungsgebiet stellt einen (Teil-)Lebensraum für planungsrelevante Amphibien-, Vogel- und Säugetierarten dar. Für 4 Arten (eine Amphibien- und drei Vogelarten) kann es zu Beeinträchtigungen durch die Umsetzung des Vorhabens kommen. Ziel der Festlegung von Maßnahmen zur Vermeidung von artenschutzrelevanten Beeinträchtigungen ist es, das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit den Artikeln 12, 13 und 16 FFH-Richtlinie und Artikeln 5, 7 und 9 Vogelschutzrichtlinie zu verhindern. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung artenschutzrechtlicher Beeinträchtigungen werden vor allem dann beachtet, wenn sie tatsächlich geeignet sind, Auswirkungen auf besonders oder streng geschützte Arten soweit zu reduzieren, dass keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände mehr geltend gemacht werden können. Vorhabenbedingt können für potentiell im Vorhabenbereich auftretende planungsrelevante Arten Verbotstatbestände des § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG eintreten. Kommt es dennoch zu einem Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind vorgezogene Kompensationsmaßnahmen (CEFMaßnahmen) zu ergreifen, die die ökologische Funktion der betroffenen Stätten erhalten. Um die ökologische Funktion der vorhandenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten zu wahren, müssen die Maßnahmen vorgezogen, also vor Beginn des Vorhabens, durchgeführt werden. Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs - Beschränkung der Neuversiegelung auf das notwendige Mindestmaß. - Entwicklung der Pferdeweide in eine Streuobstwiese, im Süden des Plangebietes. - Entwicklung einer Intensivwiese in Kirchheim (Stadt Euskirchen) in eine Streuobstwiese. - Baufeldfreimachung: Das Eingriffsgebiet ist ab Anfang März bis Baubeginn von Vegetation frei zu halten oder durch Störung die Vögel vor Ansiedlung zu hindern. Das Baufeld ist ab März wöchentlich zu befahren oder mechanisch zu bearbeiten, um das Ansiedeln von Vögeln zu vermeiden. Auf Vergrämen durch Plastikbänder ist aus Umweltschutzgründen zu verzichten. - Entwicklung eines Artenschutzackers (CEF Maßnahme) Herstellung eines Artenschutzackers (Größe 2,3 ha): Auf einer an das Plangebiet angrenzenden Restfläche (23.300m²) werden Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen des Kompensationskonzeptes durchgeführt. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite18 Die Fläche wird in den Zielbiotoptyp „Artenschutzacker, Fauna extensiv“ entwickelt. Der Eingriff auf das Schutzgut Tiere wird insgesamt als nachhaltig, aber als nicht erheblich bewertet. 4.3 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Landschaft / Landschaftsbild 4.3.1 Methodik und Beschreibung Bestand Für die Bewertung des Landschaftsbildes sind folgende Einzelkriterien ausschlaggebend: Vielfalt, Eigenartserhaltung und Schönheit. Nach ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) ist eine Landschaft umso „vielfältiger in ihrer Gestalt“, je besser sie das Bedürfnis nach Gliederung und Orientierungsfähigkeit befriedigen kann. Die Eigenart ergibt sich aus der Charakteristik einer Landschaft, wie sie sich im Laufe der Geschichte herausgebildet hat. Die Eigenart wird durch unverwechselbare Merkmale dokumentiert. Für die Schutzwürdigkeit ist Einzigartigkeit, Unersetzbarkeit, Seltenheit und Repräsentativität von Belang. Die Seltenheit ist abhängig von der Region. Unter Repräsentativität versteht ADAM, NOHL, VALENTIN (1986) die Eignung eines Landschaftsbildes, den Landschaftsraum in typischer Weise widerzuspiegeln. Das Plangebiet liegt im Naturraum Mechernicher Voreifel, Großlandschaft: EifelSiebengebirge. Es schließt sich an die vorhandene Siedlungsgrenze an. Das Vorhaben wird aufgrund der Siedlungsrandlage keine zusätzlichen und erheblichen Beeinträchtigungen auf das vorhandene Landschafts-/Ortsbild bewirken. Dem Schutzgut Landschaftsbild wird eine mittlere Schutzwürdigkeit zugeordnet. 4.3.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Bei dem Vorhaben handelt es sich um die Erweiterung eines bestehenden Ortes Kirspenich. Daher ist die Beeinträchtigung in das Landschaftsbild bereits vorhanden. Die geplante offene Bauweise in Verbindung mit den gestalterischen Festsetzungen, der große Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließung ermöglichen einen hohen Durchgrünungsgrad. Der Eingriff auf das Schutzgut Landschaftsbild wird als nachhaltig, aber als nicht erheblich bewertet. 4.4 Umweltbezogene Auswirkungen auf den Boden 4.4.1 Beschreibung Bestand Im Plangebiet liegt als ursprünglicher Bodentyp gut basenhaltige Parabraunerde und Rendzina, teils mit Terra fusca (Kalksteinlehmerde)-Beimengungen vor. Die Bodenart ist steiniger Lehm, teils schluffiger Lehm. Die Eigenschaften sind mittelgründig, teils flachgründig, basenreich, mittel wasserhaltig, teils trocken, mittlere Böden. Die Bodengüte der Ackerflächen im Plangebiet werden laut Gutachterausschuss Kreis Euskirchen mit der Ackerzahl (46) in der Qualitätsstufe 40-60 als „Guter Acker“ bewertet. Bedingt durch günstige Standortfaktoren (Klima, Oberflächengestaltung, Boden) wird die Ackernutzung hier nur teilweise geringfügig eingeschränkt. Es liegen gute natürliche Ertragsbedingungen vor. Im nördlichen Bereich des Plangebietes werden Flächen tangiert, für die eine Ausweisung von sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf die Biotopentwicklung gemäß der Karte der „Schutzwürdigen Böden“ (GLA 2004) vorliegt. Altlasten Hinweise auf das Vorhandensein von Altlasten liegen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht vor. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite19 Erdbebeneinwirkung Der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland 1:350.000, Bundesland Nordrhein-Westfalen, sind folgende Angaben zu entnehmen: Der Änderungsbereich liegt in der Erdbebenzone 1 der Untergrundklasse R (Gebiete mit felsartigem Untergrund). 4.4.2 Zu erwartende Auswirkungen bei Durchführung des Vorhabens Durch die zukünftige Bautätigkeit werden Eingriffe in den Boden vorbereitet. Hierbei werden Bodenorganismen und die natürliche Bodenfunktion gestört. Temporär werden im Zuge der Baustelleneinrichtung Flächen in Anspruch genommen und die natürliche Bodenstruktur kann dort durch Verdichtung verändert werden. Als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in die Bodenfunktionen sind die Erdeingriffe auf ein Minimum zu begrenzen. Der Aushub des Oberbodens soll möglichst auf dem Grundstück bzw. auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verbleiben. Der Schutz des Oberbodens während der Baumaßnahmen durch eine fachgerechte Zwischenlagerung ist bereits im Baugesetzbuch (§ 202 BauGB) verankert. Die Stadt Bad Münstereifel verfügt, auch aufgrund der Lage im ländlichen Raum, über keine Flächen (Gewerbebrachen, Altstandorte, ehemalige Bahnflächen oder Konversionsflächen) auf denen bodenfunktionsbezogenen wirksame Kompensationen durchgeführt werden könnten. Gleichwohl tragen die geplanten Kompensationsmaßnahmen, Anlage von Streuobstwiesen, zur Verbesserung der Bodenfunktion bei. Durch die Maßnahme wird die landwirtschaftliche Nutzung gegenüber der Vornutzung erheblich extensiviert. Die in kurzem Wechsel stattfindenden Eingriffe in das Bodengefüge durch Pflügen und sonstige mechanische Bodenbearbeitung sowie die Stoffeinträge durch Dünger und Pflanzenschutzmittel beeinträchtigen den Boden in seiner Funktion als Lebensraum für Bodenorganismen. Diese Belastungen entfallen bei der zukünftig extensiven Bewirtschaftung der Streuobstwiesen. Der Verlust des Schutzgutes Boden stellt insgesamt einen mittleren Eingriff in den Naturhaushalt dar. Die verbleibenden Konflikte werden im Rahmen von Maßnahmen innerhalb des Untersuchungsraums und auf den Ausgleichsflächen kompensiert. 4.5 Umweltbezogene Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser 4.5.1 Beschreibung Bestand Das Plangebiet liegt weder in einem Wasserschutzgebiet gemäß § 19 des Wasserhaushaltsgesetzes oder einem nach Landeswasserrecht festgesetztem Heilquellenschutzgebiet bzw. Überschwemmungsgebiet. Natürliche stehende oder fließende Gewässer sind im Planbereich nicht vorhanden. Das Untersuchungsgebiet liegt nach der Kartenauswertung (Wasserinformationssystem ELWAS-WEB des Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MKULNV NRW), Stand Mai 2013) außerhalb des Verbreitungsgebietes grundwasserführender Lockergesteine. Im ELWAS-WEB sind für den Bereich und das nähere Umfeld des Erschließungsgebietes keine Grundwasserdaten verfügbar. 4.5.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Wasser Durch die Neuversiegelung von bisherigen landwirtschaftlichen Flächen geht Versickerungsfläche verloren. Die Flächen scheiden für die Grundwasserneubildung und die Verdunstung aus. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite20 Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der geplanten Wohnnutzung als unbelastet eingestuft werden und wird über einen neuen Regenwasserkanal getrennt vom Schmutzwasser in die Erft eingeleitet. Den zukünftigen Bauherren wird empfohlen, das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen in geschlossenen Behältern (Zisternen) zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser sowie zur Gartenbewässerung zu nutzen. Überschüssiges Wasser ist durch einen Überlauf in die Kanalisation einzuleiten. Der Eingriff auf das Schutzgut Wasser wird insgesamt als nicht erheblich bewertet. Innerhalb des Plangebiets verbleiben keine Konflikte. 4.6 Schutzgut Klima / Luft 4.6.1 Beschreibung Bestand Das Klima in Arloff-Kirspenich ist gemäßigt, aber warm. Es gibt das ganze Jahr über deutliche Niederschläge. Der niederschlagsärmste Monat ist mit 53 mm der April. 82 mm fallen dabei durchschnittlich im Juli. Der Monat ist damit der niederschlagsreichste Monat des Jahres. Im Jahresdurchschnitt einer Temperatur von 9.1 °C. Über ein Jahr verteilt summieren sich die Niederschläge auf 810 mm. Im Jahresverlauf ist der Juli der wärmste Monat mit einer durchschnittlichen Temperatur von 17.0 °C. Im Januar sind die Temperaturen am niedrigsten. Die durchschnittliche Temperatur liegt im Januar bei 1.0 °C (climate-data.org). 4.6.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Klima / Luft Das Vorhaben erhöht die versiegelte Fläche im Untersuchungsraum. Die vorgesehene Neuversiegelung führt jedoch nur zu geringen, kleinklimatischen Beeinträchtigungen. Die Größe der Versiegelung schränkt das bestehende, lokal- und bioklimatische Ausgleichspotential der vorhandenen Freiflächen nicht messbar ein. Nachhaltige Beeinträchtigungen sind durch die Relation der vorhandenen, großen Freiflächen und die angrenzenden vorhandenen Waldflächen zu den bebauten Flächen nicht zu erwarten. Das Vorhaben wird keine erhebliche, aber nachhaltige klimatische Beeinträchtigung im Plangebiet und dessen Umgebung bewirken. Dem Klima im Plangebiet wird eine geringe Schutzwürdigkeit zugeordnet. 4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter 4.7.1 Beschreibung Bestand Unter Kultur- und sonstigen Sachgütern sind Güter zu verstehen, die Objekte von gesellschaftlicher Bedeutung als architektonisch wertvolle Bauten oder archäologische Schätze darstellen und deren Nutzbarkeit durch das Vorhaben eingeschränkt werden könnte. Eine Bewertung des Plangebietes zum Umweltbestandteil Kulturgüter (Bodendenkmäler) ist derzeit nicht abschließend möglich, da in der Fläche bisher keine Erhebung des IstBestandes durchgeführt wurde. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise auf eine intensive Besiedlung dieser Region von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit. In römischer Zeit verlief durch das Plangebiet eine Fernstraße, eine weitere westlich des Gebietes. Die beiden kreuzten sich ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Üblicherweise wurden in der Nähe römischer Fernstraßen Herbergen, Landgüter oder Siedlungen angelegt, von denen sich Reste im Boden erhalten können. Dies wird durch zahlreiche Fundstellen in der Umgebung bestätigt. Aufgrund dieser naturräumlichen Bedingungen sowie einer Vielzahl von sog. Zufallsfundstellen unterschiedlicher Zeitstellung aus der näheren Umgebung ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass auch im Plangebiet Zeugnisse der Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite21 4.7.2 Zu erwartende Auswirkungen durch Umsetzung des Vorhabens auf das Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter Eine Grunderfassung der Bodendenkmäler - soweit es die Bodenverhältnisse erlauben - wird zunächst durch Mitarbeiter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege durchgeführt. Eine Begehung der Fläche konnte bisher aufgrund fehlender Untergrundvoraussetzungen nicht stattfinden. Die Grunderfassung wird bis zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. 4.8 Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes Aufgrund der sich wechselseitig bedingenden Funktionen (z.B. Wasserdurchlässigkeit des Bodens – Grundwasserneubildung, Einflüsse des Grundwasserstandes auf die Bodenbildung), sind die Schutzgüter Boden und Wasser regelmäßig eng verknüpft. Eine starke Verzahnung besteht weiterhin über die Funktion des Bodens als Pflanzenstandort zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser sowie Arten und Lebensgemeinschaften. Diese Wechselwirkungen fließen z.B. über die Bodenfunktionen bereits in die Betrachtung der einzelnen Schutzgüter mit ein. Unter den Aspekten der Gesundheit des Menschen und Lebensqualität des Menschen können Verknüpfungen zwischen den Schutzgütern Mensch, Landschaftsbild und Klima / Luft bestehen, wobei das Schutzgut Mensch über die Berücksichtigung der Emissionen bereits Teile des Schutzgutes Klima / Luft integriert. Über diese Wechselwirkungen hinaus sind im Plangebiet keine speziellen wechselseitigen Beeinflussungen der Schutzgüter ersichtlich. 5.0 Beschreibung der geplanten umweltrelevanten Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen Zur Vermeidung und zur Verringerung nachteiliger Auswirkungen sind nachstehende Maßnahmen bei der Realisierung der Bebauungsplanänderung beachtlich: 5.1 Vermeidung, Verringerung / Minderung Natur- und Landschaft / Tierwelt Die durch die Umsetzung des Bebauungsplans zu erwartende Versiegelung von Flächen, stellt im Plangebiet die wesentliche erhebliche Beeinträchtigung dar. Entsprechend der Aufforderung in § 1a BauGB ist mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen und dabei die Bodenversiegelung auf das notwendige Maß zu begrenzen. Dies erfolgt durch Festsetzung einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,35 bzw. 0,4. Fauna / Artenschutz Um eine Beeinträchtigung der Fauna zu vermeiden, ist eine Bauzeitenregelung in Bezug auf Baufeldräumung zu beachten. Eine Betroffenheit nach § 44 Abs.1 Nr.1 BNatSchG für die europäischen Vogelarten kann vermieden werden, wenn das Eingriffsgebiet ab Anfang März bis Baubeginn von Vegetation frei gehalten wird oder durch Störung die Vögel vor Ansiedlung gehindert werden. Das Baufeld ist ab März wöchentlich zu befahren oder mechanisch zu bearbeiten, um das Ansiedeln von Vögeln zu vermeiden. Auf Vergrämen durch Plastikbänder ist aus Umweltschutzgründen zu verzichten. Boden Als Minderungsmaßnahme für den Eingriff in die Bodenfunktionen soll der Aushub auf dem Grundstück bzw. auf den angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen verbleiben. Erdbewegungen sind auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite22 Wasser Als Minderungsmaßnahme wird den zukünftigen Bauherren empfohlen, das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser der Dachflächen in geschlossenen Behältern (Zisternen) zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser sowie zur Gartenbewässerung zu nutzen. Überschüssiges Wasser ist durch einen Überlauf in die Regenwasserkanalisation einzuleiten. Landschaft Durch die geplante Ortsrandeingrünung wird ein harmonischer Übergang der bebauten Bereiche zur freien Landschaft gewährleistet. Kulturgüter Sollten im Zuge der Erdarbeiten Hinweise auf archäologische Befunde zu Tage treten, so sind umgehend die zuständigen Fachbehörden (Untere Denkmalbehörde, Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege Bonn) zu benachrichtigen und alle Arbeiten an der Fundstelle zu unterbrechen. 5.2 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen 5.2.1 Innerhalb des Plangebietes Straßenbäume Entlang der Haupterschließungsstraße sind Baumreihen als Straßenbäume mit lebensraumtypischen Baumarten > 50% und Einzelbäume anzupflanzen. Es sind Hochstämme (25 Stück, min. 14-16 cm Stammumfang) inkl. Dreibock, Drahtballen zum Wurzelschutz, und Gießrand zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Private Grünflächen Innerhalb der festgesetzten Flächen für Maßnahmen zum Anpflanzen vom Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (private Grünfläche) sind Gehölzgruppen aus Baumund Straucharten zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Der Gehölzanteil liegt bei mind. 30 %. Entwicklung einer Streuobstwiese, Gemarkung Arloff, Flur 2 Auf einer Teilfläche von rd. 3.065 qm des Grundstücks Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 454 ist eine Streuobstwiese zu entwickeln. Es ist pro 300 m²/je min. ein Hochstamm (10-12 cm Stammumfang) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Sorten sollen gemäß der Obstsortenempfehlung der Liste der Landwirtschaftskammer ausgewählt werden. Die Bäume sind min. alle drei Jahre durch einen Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt zu pflegen. Die Wiese ist einmal pro Jahr (nach dem 1. August) zu mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren. Der Einsatz von mineralischen und chemischen-synthetischen Düngern, die Ausbringung von Gülle, die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie ein Pflegeumbruch sind auf der Streuobstwiese nicht zulässig. 5.2.2 Externe Maßnahmen Die Eingriffs- /Ausgleichsbilanzierung legt dar, dass der Eingriff in Natur und Landschaft innerhalb des Plangebietes nicht kompensiert werden kann. Das verbleibende Defizit von – 79.710 Wertpunkten wird extern ausgeglichen. Der Ausgleich umfasst sowohl ökologische Ausgleichsmaßnahmen als auch Maßnahmen zum Artenschutz (CEF-Maßnahmen). Entwicklung einer Streuobstwiese, Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Flurstück 389 Auf dem Grundstück Gemarkung Kirchheim, Flur 5, Nr. 389 (rd. 6.950 qm) ist eine Streuobstwiese zu entwickeln. Pro 300 m² ist ein Hochstamm zu pflanzen. Es sind Hochstämme (min. 10-12 cm Stammumfang) zu pflanzen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Die Sorten sollen gemäß der Obstsortenempfehlung der Liste der Landwirtschaftskammer ausge- Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite23 wählt werden. Die Bäume sind min. alle fünf Jahre durch einen Erziehungs- bzw. Erhaltungsschnitt zu pflegen. Die Wiese ist einmal pro Jahr zu mähen. Herstellung eines Artenschutzackers, Gemarkung Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 467 Auf einer Restfläche von rd. 23.300 m², Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 467 sind folgende Bewirtschaftungsauflagen im Rahmen des Kompensationskonzeptes durchzuführen: Die Fläche ist in das Zielbiotoptyp „Artenschutzacker, Fauna extensiv“ zu entwickeln. Der Einsatz von Bioziden und Düngemitteln ist nicht zulässig. Erhaltungsdünger nach Mangelnachweis mit Festmist ist in Absprache und nach Genehmigung der Unteren Landschaftsbehörde (ULB) zulässig. In Absprache mit der Unteren Wasserbehörde (Grundwasserschutz) ist auch mineralischer Dünger zulässig. Die Maßnahme muss zeitlich parallel mit der Umsetzung des 2. Bauabschnittes des Bebauungsplanes Nr. 54 umgesetzt werden. Die Umsetzung der Maßnahme muss durch ein Maßnahmenmonitoring bei der ULB dauerhaft zum Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt werden. Die Anlage der Fläche als "Genpool-Flächen" für Saatgut ist möglich. Eine Rotation der Maßnahmen auf Flächen innerhalb eines Radius von ca. 2 km um das Plangebiet ist zulässig. Die Flächenverlegung und Rotation der Maßnahme ist der ULB im Rahmen des Maßnahmenmonitorings bis zum Ende eines Jahres für das Folgejahr schriftlich mitzuteilen. 6.0 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 6.1 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung Bei Realisierung der Planung wird es zum Verlust von Acker- und Wiesenflächen kommen, die dann als Bauland dienen. Boden wird zusätzlich versiegelt und die Grundwasserneubildungsrate eingeschränkt. 6.2 Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung Bei Nicht-Durchführung der Planung ist eine weitere intensive landwirtschaftliche zu erwarten. 6.3 Prüfung von Standort- und Planungsalternativen / Anderweitige Planungsmöglichkeiten Grundlegende Entscheidungen zum Standort, zum Umfang und Art der Planinhalte wurden bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung getroffen. Die Umsetzung des Planes in der vorliegenden Form folgt den planerischen Vorgaben. 6.4 Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) Die Ausführung der Ausgleichsmaßnahmen wird vertraglich mit der Stadt Bad Münstereifel geregelt und überprüft. 7.0 Abschließende Zusammenfassung und Bewertung Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Hardtburg“ im Ortsteil Kirspenich soll der nordöstliche Ortsrand abgerundet und einer Bebauung zugeführt werden. Der Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt für den Bereich bereits Wohnbauflächen dar. Als voraussichtliche Umweltauswirkungen im Sinne des § 2 Abs. 4 BauGB, die mit der Bauleitplanung vorbereitet werden, sind der Verlust von Boden und Bodenfunktionen durch Versiegelung, der damit verbundene erhöhte Oberflächenabfluss und die verringerte Grundwas- Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“, Ortsteil Kirspenich Seite24 serneubildungsrate sowie die Veränderung der Lebensräume von Tieren und Pflanzen zu nennen. Die Eingriffe in Natur, Landschaft, Boden- und Wasserhaushalt werden durch die getroffenen Festsetzungen im Bebauungsplan ausgeglichen bzw. minimiert. Das beabsichtigte Bauvorhaben ist entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen auf seine Auswirkungen auf planungsrelevante Arten, die im Gebiet vorkommen könnten, in der Saison 2013 untersucht worden. Durch das Vorhaben gehen landwirtschaftlich genutzte Flächen als potenzieller Nahrungsund Lebensraum für Tiere des Agrarraums verloren. Auf den Ackerflächen des Plangebiets wurde in der Artenschutzprüfung als planungsrelevante Art die Feldlerche festgestellt. Innerhalb der Eingriffsfläche wurden zwei Reviere der Feldlerchen nachgewiesen. Ein drittes Revier liegt in der angrenzenden Ackerfläche. Die Belange des Artenschutzes werden durch die Anlagen eines „Artenschutzackers“ (Größe 2,3 ha) berücksichtigt. Die gestalterischen Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Hardtburg“ gewährleisten in Verbindung mit den grünordnerischen Festsetzungen die Einfügung in das Landschaftsbild. Die Entwässerung des Gebietes erfolgt im Trennsystem. Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser wird getrennt vom Schmutzwasser in die Erft eingeleitet. Zusätzlich wird eine Rückhaltung und Nutzung des anfallenden unbelasteten Niederschlagswassers für die jeweiligen Haushalte empfohlen. Die Belange der Bodendenkmalpflege werden bis zur öffentlichen Auslegung geprüft. Ebenso wird auf einen möglichen Kampfmittelverdacht und die Erdbebenzone 1 hingewiesen. Zusammenfassend ist festzustellen, dass unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich durch die Bebauungsplanung keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Euskirchen, im Februar 2016