Daten
Kommune
Jülich
Größe
179 kB
Datum
28.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
27.05.13, 17:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 30 Az.: 30/1024-09 Me.
Jülich, 25.04.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 116/2013
Sitzungsvorlage
Beratungsfolge
Haupt- und Finanzausschuss
Termin
23.05.2013
Stadtrat
28.05.2013
TOP
Ergebnisse
einstimmig
Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich vom 30.10.2009 (Stand vom
06.12.2012)
Anlg.: ./.
I
30
SD.Net
Beschlussentwurf:
Der Rat beschließt die Änderung der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich wie folgt:
§ 10 „Teilnahme an Sitzungen“
(Streiche in Absatz 1 Satz 2: „mindestens eines Fünftels der Ratsmitglieder oder einer Fraktion“ /
Setze stattdessen: „eines Ratsmitgliedes“)
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ratsmitgliedes
verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat Stellung zu nehmen.
§ 27 Abs. 4 Satz 2 „Abweichung für das Verfahren in den Ausschüssen“
(Streiche in Absatz 4 Satz 2: „mindestens eines Fünftels der Ausschussmitglieder oder einer Fraktion“ / Setze stattdessen: „eines Ausschussmitgliedes“)
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister ist berechtigt und auf Verlangen eines Ausschussmitgliedes verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Ausschuss Stellung zu nehmen.
Begründung:
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 18.09.2012 das Gesetz zur Stärkung des kommunalen
Ehrenamtes und zur Änderung weiterer kommunalverfassungsrechtlicher Vorschriften verabschiedet, welches am 29.09.2012 nach Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft getreten
ist. Der § 69 GO NRW „Teilnahme an Sitzungen“ wurde dahin gehend geändert, dass der Bürgermeister bereits auf Verlangen eines Ratsmitglieds und nicht wie bisher auf Verlangen eines Fünftels
der Ratsmitglieder oder einer Fraktion verpflichtet, zu einem Punkt der Tagesordnung vor dem Rat
Stellung zu nehmen.
Aufgrund dessen ist § 10 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Jülich entsprechend anzupassen.
Da in § 58 Abs. 2 GO NRW klar gestellt wird, dass für das Verfahren in den Ausschüssen die für
den Rat geltenden Vorschriften Anwendung finden, ist auch § 27 der Geschäftsordnung des Rates
der Stadt Jülich zu überarbeiten.
ja
1.Finanzielle Auswirkungen:
Gesamtkosten:
x
nein
jährl. Folgekosten:
Haushaltsmittel stehen bereit:
jährl. Einnahmen:
ja
nein (siehe Beschlussentwurf)
bei Produktsachkonto:
(unter Berücksichtigung der Vorbelastungen) noch verfügbar:
Erläuterungen zu Ziffer ______
2.Der Personalrat ist zu beteiligen:
Mitbestimmung
Mitwirkung
ja
x
nein
Anhörung
Der Personalrat hat zugestimmt:
ja
nein
Der Personalrat hat Bedenken erhoben:
ja
nein
3.Die Gleichstellungsbeauftragte ist zu beteiligen:
ja
Sie hat dem Beschlussentwurf gemäß § 5 Abs. 5 GO
NW widersprochen:
ja
Sitzungsvorlage 116/2013
x
nein
nein
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