Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße" hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 18:29
Aktualisiert
14.03.16, 18:29
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburgstraße"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 149 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.03.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 460-X/Z-3 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 15.03.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“ hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 460-X/Z-3 1. Sachverhalt: In den beigefügten Entwurfsunterlagen sind die in der RD 460 Z 2 erläuterten Änderungen sowie die Ergebnisse des Schallgutachtens eingearbeitet. Die Änderungen sind fett und kursiv gekennzeichnet. Ergebnis des Schallgutachtens ist, dass die Orientierungswerte eines Reinen Wohngebietes innerhalb der Tageszeit überwiegend eingehalten werden, bei den Werten innerhalb der Nachtzeit jedoch Überschreitungen vorliegen. Erforderlich sind hier passive Schallschutzmaßnahmen (z.B. an Fenstern/Fassade) an den Gebäuden, die im Rahmen der Bauausführung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu sichern sind. Des Weiteren wird zum landschaftspflegerischen Ausgleich eine externe Maßnahmen im Bereich des Kalkarer Moors vorgesehen (unter 5.2.2). Die Planunterlagen einschl. des Übersichtsplans und der Gestaltungssatzung (RD 460-X) sind Grundlage für die anstehenden Beschlüsse. Im weiteren Verfahren ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB geplant. Wahrend der Offenlage, die für die Dauer eines Monats erfolgt, werden neben den Entwurfsunterlagen alle Gutachten zum Bebauungsplan-Bereich mit offen gelegt. Während dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss hieran erfolgen eine weitere Beratung im Rat und der Satzungsbeschluss. 2. Rechtliche Würdigung ./. 3. Finanzielle Auswirkungen ./. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen ./. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen ./. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel ./. 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen. Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782 (tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt. 2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen. 3 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.