Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
14.03.16, 18:29
Aktualisiert
14.03.16, 18:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.03.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 460-X/Z-3
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Beratungsfolge
Termin
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 460-X/Z-3
1. Sachverhalt:
In den beigefügten Entwurfsunterlagen sind die in der RD 460 Z 2 erläuterten Änderungen sowie
die Ergebnisse des Schallgutachtens eingearbeitet.
Die Änderungen sind fett und kursiv gekennzeichnet.
Ergebnis des Schallgutachtens ist, dass die Orientierungswerte eines Reinen Wohngebietes innerhalb der Tageszeit überwiegend eingehalten werden, bei den Werten innerhalb der Nachtzeit
jedoch Überschreitungen vorliegen. Erforderlich sind hier passive Schallschutzmaßnahmen (z.B.
an Fenstern/Fassade) an den Gebäuden, die im Rahmen der Bauausführung bzw. des Baugenehmigungsverfahrens zu sichern sind.
Des Weiteren wird zum landschaftspflegerischen Ausgleich eine externe Maßnahmen im Bereich
des Kalkarer Moors vorgesehen (unter 5.2.2).
Die Planunterlagen einschl. des Übersichtsplans und der Gestaltungssatzung (RD 460-X) sind
Grundlage für die anstehenden Beschlüsse.
Im weiteren Verfahren ist die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB geplant.
Wahrend der Offenlage, die für die Dauer eines Monats erfolgt, werden neben den Entwurfsunterlagen alle Gutachten zum Bebauungsplan-Bereich mit offen gelegt.
Während dieser Zeit haben alle Interessierten die Möglichkeit die Unterlagen einzusehen und Stellungnahmen abzugeben. Im Anschluss hieran erfolgen eine weitere Beratung im Rat und der Satzungsbeschluss.
2. Rechtliche Würdigung
./.
3. Finanzielle Auswirkungen
./.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
./.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen.
Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782
(tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen.
3 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich –
Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.