Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
28.10.13, 13:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Linden
BE: Herr Linden/Herr Wolfram
Kreuzau, 25.10.2013
- öffentlicher Teil Sachstandsinformation
für den
Bau- und Planungsausschuss
12.11.2013
Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau
Bezug:
Sitzungsvorlage vom 15.05.2013 (Vorlage Nr. 31/2013) sowie
Ratsbeschluss vom 25.06.2013
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2013 einen Beschluss zur
vorgesehenen Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) gefasst, auf den ich verweise.
Entsprechend Punkt 1 des Ratsbeschlusses wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW
angeschrieben. Das Schreiben vom 15.07.2013 ist als Anlage beigefügt. Durchschrift dieses
Schreibens haben 6 Mitglieder des Landtages sowie 2 Mitglieder des Regionalrates erhalten.
Bisher liegen schriftliche Antworten der MDL Gudrun Zentis und Peter Münstermann vor.
Aufgrund des Schreibens wurde inzwischen auch das erbetene Gespräch mit dem Landesbetrieb
geführt, das wie folgt zusammengefasst wird:
1.
Eine Aussage über den endgültigen Ausbauzeitpunkt ist zurzeit nach wie vor nicht möglich.
Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht die Notwendigkeit des Straßenausbaues.
Ob die erforderlichen Haushaltsmittel im Landeshaushalt für einen Ausbau in 2014
allerdings bereitgestellt werden, muss abgewartet werden.
2.
Sogenannter Flüsterasphalt wird innerorts auf Landstraßen grundsätzlich nicht eingebaut,
da nach bisherigen Erfahrungen eine wahrnehmbare Geräuschminderung erst ab einer
Geschwindigkeit von etwa 50 km/h eintritt. Hinzu kommt, dass auch hinsichtlich der
Haltbarkeit von derzeitigen möglichen Flüsterasphaltvarianten gerade bei stark befahrenen
Innerortsstraßen noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen, sodass auch diesbezüglich
von einer Flüsterasphaltschicht abgesehen wird.
3.
Auch das Thema eventueller Beihilfen für die betroffenen Selbstständigen bei Existenz
gefährdenden Eingriffen wurde besprochen. Der Landesbetrieb wird bemüht sein, Eingriffe
so gering wie möglich zu halten. Soweit in der Vergangenheit bei ähnlichen
Baumaßnahmen in Einzelfällen Anträge gestellt wurden, hat der Landesbetrieb diese
Anträge abgelehnt. Sofern beim Ausbau der L 249 Anträge beim Landesbetrieb eingehen
sollten, werden auch diese abgelehnt, da das öffentliche Interesse an der Durchführung
der Maßnahme Vorrang vor den Einzelinteressen der Gewerbebetriebe hat.
Unabhängig davon wird die Verwaltung selbstverständlich entsprechend dem
Ratsbeschluss die betroffenen Betriebe zu gegebener Zeit frühzeitig auf die Möglichkeit
eines Antrages hinweisen.
4.
Bezüglich der Verkehrsführung während der Baumaßnahme hat im August 2012 eine
Besprechung stattgefunden, an der neben dem Landesbetrieb Straßenbau, dem
Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, der Polizei und der DKB, auch die Gemeinde
Kreuzau teilgenommen hat. Dabei wurde das beabsichtigte Verkehrskonzept seitens des
Landesbetriebes vorgestellt.
Danach ist vorgesehen, die gesamte Maßnahme auf der Dürener Straße in drei
Bauabschnitte wie folgt aufzuteilen:
a)
b)
c)
1. BA: Einmündung „Friedenau“ bis „Stockheimer Weg“/Bahnhofstraße,
2. BA: „Stockheimer Weg“/Bahnhofstraße bis Feldstraße/Friedhofstraße,
3. BA: Feldstraße/Friedhofstraße bis Einmündung Hauptstraße.
Während der Arbeiten in einem Bauabschnitt ist die Straße in den beiden verbleibenden
Bauabschnitten für den innerörtlichen Verkehr befahrbar. Zudem ist vorgesehen, dass die
Kreuzungsbereiche Bahnhofstraße/Stockheimer Weg/ und Feldstraße/Friedhofstraße
während den Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten zur Querung der Dürener Straße
befahren werden können. Lediglich bei den Schluss-Asphaltarbeiten müssten auch diese
Bereiche für maximal zwei Wochen gesperrt werden.
Es ist auch vorgesehen, in dem 1. BA auf der westlichen Seite der Dürener Straße neben
der Fahrbahn eine Busspur für den Busverkehr bis zur Bahnhofstraße anzulegen, sodass
die Bahnhofstraße von der Einmündung L 249/Friedenau aus unmittelbar angefahren
werden kann.
Wie bei dem Ausbau des Knotenpunktes Dürener Straße/Hauptstraße vor einigen Jahren
soll der starke überörtliche Durchgangsverkehr auch bei dieser Baumaßnahme weiträumig
mittels frühzeitiger Vorankündigungstafeln in Niederau und Drove über die L 327, B 56 und
K 28, umgeleitet werden.
Zwar wäre es auch denkbar, den enormen überörtlichen Verkehr kleinräumig hauptsächlich
über die Heribertstraße umzuleiten, wobei dort allerdings dann größere Straßenschäden
vorprogrammiert wären. Zudem würde die Umleitungsstrecke an Einrichtungen für Kinder
und Senioren vorbeiführen.
Sofern es von der Gemeinde Kreuzau ausdrücklich gewünscht würde, wäre der
Landesbetrieb Straßenbau allerdings bereit, eine solche Lösung während der
Baumaßnahme umzusetzen. Gleichwohl wäre eine Haftung für Straßenschäden in Straßen
des Umfahrungsgebietes sowohl seitens des Landesbetriebes als auch der
bauausführenden Firma von vornherein ausgeschlossen.
Abschließend teile ich aus Sicht der Verwaltung noch mit, dass die Durchführung der
Gesamtmaßnahme in drei Bauabschnitten mit Freihaltung der o. a. Kreuzungsbereiche die für die
Anlieger und den innerörtlichen Verkehr verträglichste verkehrsrechtliche Lösung darstellt. Auch
die vorgesehene großräumige Umleitung des überörtlichen Durchgangsverkehrs mit frühzeitiger
Vorankündigung stellt meines Erachtens im Gegensatz zu einer kleinräumigen Umfahrung über
Anliegerstraßen im Wohngebiet Kreuzau-Ost die verkehrsrechtlich zu favorisierende Lösung dar.
Das vorgesehene Verkehrskonzept wird in der Sitzung vorgestellt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
i.V.
- Schmühl Anlage
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