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Sachstandsinfo (Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
84 kB
Datum
12.11.2013
Erstellt
28.10.13, 13:35
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Sachstandsinfo (Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau) Sachstandsinfo (Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Linden/Herr Wolfram Kreuzau, 25.10.2013 - öffentlicher Teil Sachstandsinformation für den Bau- und Planungsausschuss 12.11.2013 Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) in Kreuzau Bezug: Sitzungsvorlage vom 15.05.2013 (Vorlage Nr. 31/2013) sowie Ratsbeschluss vom 25.06.2013 Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 25.06.2013 einen Beschluss zur vorgesehenen Deckensanierung der Dürener Straße (L 249) gefasst, auf den ich verweise. Entsprechend Punkt 1 des Ratsbeschlusses wurde der Landesbetrieb Straßenbau NRW angeschrieben. Das Schreiben vom 15.07.2013 ist als Anlage beigefügt. Durchschrift dieses Schreibens haben 6 Mitglieder des Landtages sowie 2 Mitglieder des Regionalrates erhalten. Bisher liegen schriftliche Antworten der MDL Gudrun Zentis und Peter Münstermann vor. Aufgrund des Schreibens wurde inzwischen auch das erbetene Gespräch mit dem Landesbetrieb geführt, das wie folgt zusammengefasst wird: 1. Eine Aussage über den endgültigen Ausbauzeitpunkt ist zurzeit nach wie vor nicht möglich. Auch der Landesbetrieb Straßenbau NRW sieht die Notwendigkeit des Straßenausbaues. Ob die erforderlichen Haushaltsmittel im Landeshaushalt für einen Ausbau in 2014 allerdings bereitgestellt werden, muss abgewartet werden. 2. Sogenannter Flüsterasphalt wird innerorts auf Landstraßen grundsätzlich nicht eingebaut, da nach bisherigen Erfahrungen eine wahrnehmbare Geräuschminderung erst ab einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h eintritt. Hinzu kommt, dass auch hinsichtlich der Haltbarkeit von derzeitigen möglichen Flüsterasphaltvarianten gerade bei stark befahrenen Innerortsstraßen noch keine Langzeiterfahrungen vorliegen, sodass auch diesbezüglich von einer Flüsterasphaltschicht abgesehen wird. 3. Auch das Thema eventueller Beihilfen für die betroffenen Selbstständigen bei Existenz gefährdenden Eingriffen wurde besprochen. Der Landesbetrieb wird bemüht sein, Eingriffe so gering wie möglich zu halten. Soweit in der Vergangenheit bei ähnlichen Baumaßnahmen in Einzelfällen Anträge gestellt wurden, hat der Landesbetrieb diese Anträge abgelehnt. Sofern beim Ausbau der L 249 Anträge beim Landesbetrieb eingehen sollten, werden auch diese abgelehnt, da das öffentliche Interesse an der Durchführung der Maßnahme Vorrang vor den Einzelinteressen der Gewerbebetriebe hat. Unabhängig davon wird die Verwaltung selbstverständlich entsprechend dem Ratsbeschluss die betroffenen Betriebe zu gegebener Zeit frühzeitig auf die Möglichkeit eines Antrages hinweisen. 4. Bezüglich der Verkehrsführung während der Baumaßnahme hat im August 2012 eine Besprechung stattgefunden, an der neben dem Landesbetrieb Straßenbau, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren, der Polizei und der DKB, auch die Gemeinde Kreuzau teilgenommen hat. Dabei wurde das beabsichtigte Verkehrskonzept seitens des Landesbetriebes vorgestellt. Danach ist vorgesehen, die gesamte Maßnahme auf der Dürener Straße in drei Bauabschnitte wie folgt aufzuteilen: a) b) c) 1. BA: Einmündung „Friedenau“ bis „Stockheimer Weg“/Bahnhofstraße, 2. BA: „Stockheimer Weg“/Bahnhofstraße bis Feldstraße/Friedhofstraße, 3. BA: Feldstraße/Friedhofstraße bis Einmündung Hauptstraße. Während der Arbeiten in einem Bauabschnitt ist die Straße in den beiden verbleibenden Bauabschnitten für den innerörtlichen Verkehr befahrbar. Zudem ist vorgesehen, dass die Kreuzungsbereiche Bahnhofstraße/Stockheimer Weg/ und Feldstraße/Friedhofstraße während den Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten zur Querung der Dürener Straße befahren werden können. Lediglich bei den Schluss-Asphaltarbeiten müssten auch diese Bereiche für maximal zwei Wochen gesperrt werden. Es ist auch vorgesehen, in dem 1. BA auf der westlichen Seite der Dürener Straße neben der Fahrbahn eine Busspur für den Busverkehr bis zur Bahnhofstraße anzulegen, sodass die Bahnhofstraße von der Einmündung L 249/Friedenau aus unmittelbar angefahren werden kann. Wie bei dem Ausbau des Knotenpunktes Dürener Straße/Hauptstraße vor einigen Jahren soll der starke überörtliche Durchgangsverkehr auch bei dieser Baumaßnahme weiträumig mittels frühzeitiger Vorankündigungstafeln in Niederau und Drove über die L 327, B 56 und K 28, umgeleitet werden. Zwar wäre es auch denkbar, den enormen überörtlichen Verkehr kleinräumig hauptsächlich über die Heribertstraße umzuleiten, wobei dort allerdings dann größere Straßenschäden vorprogrammiert wären. Zudem würde die Umleitungsstrecke an Einrichtungen für Kinder und Senioren vorbeiführen. Sofern es von der Gemeinde Kreuzau ausdrücklich gewünscht würde, wäre der Landesbetrieb Straßenbau allerdings bereit, eine solche Lösung während der Baumaßnahme umzusetzen. Gleichwohl wäre eine Haftung für Straßenschäden in Straßen des Umfahrungsgebietes sowohl seitens des Landesbetriebes als auch der bauausführenden Firma von vornherein ausgeschlossen. Abschließend teile ich aus Sicht der Verwaltung noch mit, dass die Durchführung der Gesamtmaßnahme in drei Bauabschnitten mit Freihaltung der o. a. Kreuzungsbereiche die für die Anlieger und den innerörtlichen Verkehr verträglichste verkehrsrechtliche Lösung darstellt. Auch die vorgesehene großräumige Umleitung des überörtlichen Durchgangsverkehrs mit frühzeitiger Vorankündigung stellt meines Erachtens im Gegensatz zu einer kleinräumigen Umfahrung über Anliegerstraßen im Wohngebiet Kreuzau-Ost die verkehrsrechtlich zu favorisierende Lösung dar. Das vorgesehene Verkehrskonzept wird in der Sitzung vorgestellt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl Anlage -2-