Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
87 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
14.04.16, 13:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 32-52-05 Rei.
Nr. der Ratsdrucksache: 398-X/Z-2
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Schaffung einer neuen Zufahrt auf der L 11 im Ortsbereich Arloff;
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2015
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Berichterstatter/in: Herr Reidenbach
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
( X ) Beschlussausführung bis 31.12.2016
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 398-X/Z-2
1. Sachverhalt:
Die Verwaltung wurde im Ausschuss am 03.03. beauftragt, die Kosten für die Errichtung einer
Anbindung der Straße „Im Floting“ an die Landesstraße 11 zu ermitteln.
Aufgrund dessen haben die Stadtwerke eine grobe Kostenschätzung vorgenommen.
Der vorhandene Weg zur Mehrzweckhalle Arloff ist nicht für eine dauerhaft hohe Verkehrsbelastung ausgelegt. Außerdem mündet er schräg in die L 11, eine Verlagerung im Einmündungsbereich ist somit ebenfalls erforderlich und wurde bei der Kostenschätzung berücksichtigt. Der Ausbau des Weges zur Mehrzweckhalle wurde jedoch nicht berücksichtigt.
Die seitens des Landesbetriebs Straßenbau NRW geforderte Linksabbiegerspur benötigt eine
Gesamtlänge von 136 m. Der gegenüber liegende Gehweg mit seiner Hinterkante an der Grenze
zum privaten Nachbargrundstück müsste nicht verlegt werden, der zufahrtseitige Gehweg wäre an
den neuen Fahrbahnrand zu verschieben. Die Fahrbahn hat einseitiges Quergefälle zur Gegenseite und die Straßenentwässerung muss demnach nicht geändert werden. Die neue Fahrspur würde
die Querneigung der vorhandenen Fahrbahn erhalten.
Die Kosten wurden auf insgesamt 120.000 Euro geschätzt.
2. Rechtliche Würdigung,
3. Finanzielle Auswirkungen
und
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Siehe Ursprungserläuterung!
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bevor die o. a. Anbindung an die L 11 erfolgt, sollte jedoch geprüft werden, ob hierdurch eine unbeabsichtigte Verlagerung des Verkehrs entsteht. Es ist insbesondere zu befürchten, dass die
neue Anbindung als Abkürzungszufahrt in den Ort genutzt wird. Dies würde zusätzlichen Verkehr
für die Erlenhecke (entlang der Grundschule) und Auf den Schmitten bedeuten.
Aus diesem Grund sollte die Anbindung an die L 11 lediglich als Zufahrt zur Mehrzweckhalle, dem
dortigen Vereinsheim und zum Sportplatz dienen und die bisherige Zufahrt aus dem Ort heraus
abgebunden werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
A:
Die mögliche Anbindung der Straße „Im Floting“ an die Landesstraße 11 wird nicht weiter verfolgt.
oder
B:
Die mögliche Anbindung der Straße „Im Floting“ an die Landesstraße 11 wird weiter verfolgt. Die
Verwaltung wird beauftragt, für die mittelfristige Finanzplanung (2017 – 2019) Mittel im Haushaltsplan anzumelden, um die erforderlichen Planungsaufträge vergeben zu können.