Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
141 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
14.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016) Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016) Beschlussvorlage (Verkehrssituation in Eschweiler
hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016)

öffnen download melden Dateigröße: 141 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-60 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 530-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Verkehrssituation in Eschweiler hier: Antrag der CDU-Fraktion vom 05.04.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( X )Kosten ca. 450 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X )ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich ( X ) Beschlussausführung bis 31.10.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 530-X 1. Sachverhalt: Mit dem beigefügten Antrag beantragt die CDU-Fraktion die Einrichtung von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen und abweichenden Verkehrsregelungen auf der Ortsdurchfahrt in Eschweiler (Iversheimer Straße/Holzheimer Straße). 2. Rechtliche Würdigung Bei der Ortsdurchfahrt von Eschweiler handelt es sich um eine qualifizierte Straße. Die Kreisstraße (K 45) führt von der L 194 zwischen Iversheim und Weiler am Berge über Eschweiler. Zuständiger Straßenbaulastträger ist somit der Kreis Euskirchen. Ebenso müsste der kreis Euskirchen als zuständige Straßenverkehrsbehörde die erforderlichen Anordnungen gem. §§ 45 f StVO treffen: § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (1) Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Das gleiche Recht haben sie […] 3. zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgasen, 5. hinsichtlich der zur Erhaltung der öffentlichen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen sowie […] Die Antragstellerin beantragt auch, die Ortsdurchfahrt in eine Zone 30 umzuwandeln. Neben der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit würde dies auch den Wegfall aller Vorfahrtregelungen bedeuten und diese durch die Regelung Rechts vor Links ersetzen. Wie § 45 Abs. 1 c zeigt… (1c) Die Straßenverkehrsbehörden ordnen ferner innerhalb geschlossener Ortschaften, insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte sowie hohem Querungsbedarf, Tempo 30-Zonen im Einvernehmen mit der Gemeinde an. Die ZonenAnordnung darf sich weder auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) noch auf weitere Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) erstrecken […].. ist die Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht zulässig. In Frage kommen daher Regelungen bzw. Fahrbahnverengungen durch Verkehrszeichen ähnlich auf der L 165 in Esch (Provinzialstraße) oder bauliche Maßnahmen wie z. B. bei der Arandstraße (oberer Teil = Gemeindestraße) in Mutscheid. In jedem Fall bedarf es der vorherigen Entscheidung des Kreises im Rahmen einer Verkehrsschau, bei der die Verkehrspolizei zu beteiligen ist. Der Ausbau des Gehweges zwischen den Einmündungen Rhoneweg und Moselweg stellt ggf. für die Anlieger eine beitragspflichtige Maßnahme dar. Hier sollte vor einen Beschluss zunächst die Erschließungsabteilung der Stadtwerke beauftragt werden, Beitragspflicht und Beitragshöhe zu ermitteln. Die Einrichtung eines Verkehrsspiegels im Bereich der Einmündung der Pützgasse wäre durch die Stadt Bad Münstereifel zu übernehmen, da Auslöser die Einmündung der Gemeindestraße Pützgasse ist . 3. Finanzielle Auswirkungen Da die Straßenbaulast beim Kreis liegt, wären Regelungen mittels Verkehrszeichen durch den Kreis zu tragen. Der Verkehrsspiegel an der Einmündung der städtischen Straße Pützgasse wäre von der Stadt Bad Münstereifel zu installieren. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Um eine verlässliche Entscheidungsgrundlage zu haben, wird folgender Ablauf vorgeschlagen: Seite 3 von Ratsdrucksache 530-X 1. Verkehrsmessungen (je eine Woche aus jeder Fahrtrichtung) 2. Vorlage der Messergebnisse im Ausschuss zur Beratung über den Antrag. Bei einem positiven Beschluss kann in der nachfolgenden Verkehrsschau mit dem Kreis und der Polizei beraten werden. Das Ergebnis wird dann im darauf folgenden Ausschuss mitgeteilt. 3. Prüfauftrag an die Stadtwerke bezüglich der Beitragspflicht und ggf. Beitragshöhe für den Ausbau des Gehweges zw. Rhoneweg und Moselweg. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis der Verkehrsmessungen (je eine Woche an beiden Ortseingängen) im Ausschuss zur Beratung vorzulegen. 2. Die Stadtwerke werden beauftragt, zu prüfen, ob der Ausbau des Gehweges entlang der Holzheimer Straße zwischen Rhoneweg und Moselweg anliegerbeitragspflichtig ist und eine ungefähre Beitragshöhe zu ermitteln.