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Mitteilung (Inklusion an den Schulen der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
06.11.2013
Erstellt
25.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 24.10.2013 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Schulausschuss 06.11.2013 Inklusion an den Schulen der Gemeinde Kreuzau Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.10.2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Schulwahl der Eltern für Ihre Kinder mit Förderbedarf. Ihnen ist es ab dem 01.08.2014 möglich, die Schule für ihr Kind frei zu wählen. Unterschieden werden müssen folgende Förderbedarfe: a) b) c) d) e) f) g) Lernen Sprache Emotionale und soziale Entwicklung Hören und Kommunikation Sehen Geistige Entwicklung Körperliche und motorische Entwicklung Im Hinblick auf die Schulgebäude in der Gemeinde Kreuzau erscheinen die Förderschwerpunkte a) – c) zunächst unproblematisch, da dieser Kinder in den bisher auch zur Verfügung stehenden Räumen unterrichtet werden können. Auch heute werden diese Kinder bereits in den Regelschulen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beschult. Aus dieser Erfahrung heraus muss aber festgestellt werden, dass ein erhöhter Raumbedarf besteht, da wesentlich mehr differenziert werden muss. Es wird sich also in Zukunft die Frage stellen, ob die Schulen in Ihrer bisherigen Größe trotz rückläufiger Schülerzahlen ausreichen, um den Bedarf zu decken. Da dieser Bedarf aber noch nicht bekannt ist, fällt es schwer, hierzu eine Aussage zu treffen. Schwieriger wird es im Hinblick auf die Förderschwerpunkte d) – g). Hierbei müssen die Schulen je nach Behinderungsgrad der Schülerinnen und Schüler entsprechend ausgestattet werden. Die Voraussetzungen sind zurzeit nur in einem sehr begrenzten Umfang gegeben. Wie bereits berichtet, wird aktuell in der Grundschule Drove ein Rollstuhlkind beschult. Vor einigen Jahren wurde zudem am Gymnasium Kreuzau ein blinder Schüler beschult. Dies sind aber bisher Ausnahmefälle. In den Grundschulen wird es davon abhängen, wie hoch der Förderbedarf der jeweiligen Schülerinnen und Schüler ist, die angemeldet werden. Die Arten der Behinderungen sind so vielfältig, dass nicht für alle Eventualitäten Vorkehrungen getroffen werden können. In einem Gespräch mit der unteren Schulaufsicht beim Kreis Düren wurde zudem deutlich, dass nicht alle Schulen jeden Förderbedarf abdecken müssen und können. Vielmehr sei man gefordert, Schwerpunktschulen zu bilden, die sich dann auf einzelne Förderbedarfe konzentrieren und die durch den Schulträger entsprechend ausgestattet werden können. Hierzu sollen Koordinierungsgespräche stattfinden, da nicht in jeder Kommune alle Förderbedarfe abgedeckt werden können. Diesbezüglich werden Kooperationen erforderlich sein. Am Schulzentrum Kreuzau können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ebenfalls Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen a) – c) beschult werden. Je nach Art der Behinderung wird es dort auch möglich sein, Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen d) – g) dort zu beschulen. Bedacht werden muss aber auch hier, dass diese Gebäude nicht unter dem Aspekt der Barrierefreiheit gebaut worden sind. Im Schulzentrum befindet sich im Übergang des Gymnasiums zur Realschule zwar ein Aufzug, mit dem aber nicht alle Räume erreicht werden können (insbesondere Räume der Hauptschule und des 3. Bauabschnittes des Gymnasiums sowie Kellerräume, die zurzeit teilweise als Fachräume dienen). Auch hier werden dementsprechend erhebliche Schwierigkeiten auftreten, wenn gehbehinderte Kinder betreut werden sollen. Es muss auch festgestellt werden, dass die bisherigen Förderschulen mit den Förderschwerpunkten d) – g) auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ausgestattet worden sind. Insbesondere bei den weiterführenden Schulen wird es nicht möglich sein, alle Förderbedarfe in Kreuzau abdecken zu können. In Zukunft wird es den betroffenen Kindern zum Teil weiterhin zugemutet werden, weitere Wege in Kauf zu nehmen, um eine geeignet Schule erreichen zu können (die dann eine Regelschule und keine Förderschule ist). Grundvoraussetzung ist, auch im Hinblick auch die Schülerfahrtkosten, die der Schulträger übernehmen muss, eine Abstimmung mit den Nachbarkommunen herzustellen. Diesbezüglich werden durch das Schulamt des Kreises Düren moderierte Gespräche stattfinden, über deren Ausgang Sie dann wieder unterrichtet werden. Zu Ihrer Übersicht möchte ich den aktuellen Zustand der Schulen noch darstellen: Grundschule Kreuzau: Eingang über Treppe, Unterricht in drei Etagen; kein Aufzug vorhanden und ggf. auch nicht einbaubar; keine barrierefreien Sanitäranlagen; OGS ebenerdig Grundschule Winden: ebenerdiger Eingang; Unterricht in zwei Etagen, aber bedingt ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden; Keine barrierefreien Sanitäranlagen; OGS nur über Stufen erreichbar Grundschule Obermaubach: Rampe zum Eingang vorhanden; Unterricht bedingt ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden Keine barrierefreien Sanitäranlagen OGS ebenerdig; Betreuung (8-1) auch im Kellergeschoss Grundschule Stockheim: Eingang Neubau ebenerdig; Eingang Altbau über Stufen; Unterricht nicht ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden; Keine barrierefreien Toiletten; OGS bedingt ebenerdig; Eingang Neubau ebenerdig; Unterricht in zwei Etagen, aber bedingt ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden; Keine barrierefreien Sanitäranlagen; OGS nur über Stufen erreichbar Grundschule Drove: Hauptschule Kreuzau: Zugang nur über Treppen; Realschule Kreuzau: Zugang über Treppen; Räume teilweise über Aufzug zu erreichen -2- Sekundarschule: Unterricht auf drei Etagen, zukünftig in zwei Gebäuden; bisherige Räume der Hauptschule sind nur über Treppen zu erreichen, Räume der bisherigen Realschule auch teilweise über den Aufzug; Fachräume sind zum Teil im Keller und nur über Stufen zu erreichen; Gymnasium: Aufzug vorhanden, aber nicht für den 3. BA Schulzentrum allgemein: keine barrierefreien Toiletten vorhanden; Keine Barrierefreiheit für hör-/sehgeschädigte Kinder gegeben Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es ohne einen erheblichen Aufwand nicht möglich sein wird, die Schulen in der Gemeinde „Fit für die Inklusion“ zu machen. Auch bedacht werden muss, dass gerade Förderschulen mit den Förderbedarfen d) – g) weiterhin bestehen bleiben werden. Meiner Meinung nach kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, welche Maßnahmen wo erforderlich sein werden. Über den weiteren Verlauf werde ich Sie informieren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister I.V. - Schmühl - -3-