Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
91 kB
Datum
06.11.2013
Erstellt
25.10.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 24.10.2013
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Schulausschuss
06.11.2013
Inklusion an den Schulen der Gemeinde Kreuzau
Der Landtag NRW hat in seiner Sitzung am 16.10.2013 das 9. Schulrechtsänderungsgesetz
beschlossen. Wesentlicher Inhalt dieses Gesetzes ist die Umsetzung der VNBehindertenrechtskonvention im Hinblick auf die Schulwahl der Eltern für Ihre Kinder mit
Förderbedarf. Ihnen ist es ab dem 01.08.2014 möglich, die Schule für ihr Kind frei zu wählen.
Unterschieden werden müssen folgende Förderbedarfe:
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
Lernen
Sprache
Emotionale und soziale Entwicklung
Hören und Kommunikation
Sehen
Geistige Entwicklung
Körperliche und motorische Entwicklung
Im Hinblick auf die Schulgebäude in der Gemeinde Kreuzau erscheinen die Förderschwerpunkte
a) – c) zunächst unproblematisch, da dieser Kinder in den bisher auch zur Verfügung stehenden
Räumen unterrichtet werden können. Auch heute werden diese Kinder bereits in den
Regelschulen im Rahmen des gemeinsamen Unterrichts beschult. Aus dieser Erfahrung heraus
muss aber festgestellt werden, dass ein erhöhter Raumbedarf besteht, da wesentlich mehr
differenziert werden muss. Es wird sich also in Zukunft die Frage stellen, ob die Schulen in Ihrer
bisherigen Größe trotz rückläufiger Schülerzahlen ausreichen, um den Bedarf zu decken. Da
dieser Bedarf aber noch nicht bekannt ist, fällt es schwer, hierzu eine Aussage zu treffen.
Schwieriger wird es im Hinblick auf die Förderschwerpunkte d) – g). Hierbei müssen die Schulen
je nach Behinderungsgrad der Schülerinnen und Schüler entsprechend ausgestattet werden. Die
Voraussetzungen sind zurzeit nur in einem sehr begrenzten Umfang gegeben. Wie bereits
berichtet, wird aktuell in der Grundschule Drove ein Rollstuhlkind beschult. Vor einigen Jahren
wurde zudem am Gymnasium Kreuzau ein blinder Schüler beschult. Dies sind aber bisher
Ausnahmefälle.
In den Grundschulen wird es davon abhängen, wie hoch der Förderbedarf der jeweiligen
Schülerinnen und Schüler ist, die angemeldet werden. Die Arten der Behinderungen sind so
vielfältig, dass nicht für alle Eventualitäten Vorkehrungen getroffen werden können. In einem
Gespräch mit der unteren Schulaufsicht beim Kreis Düren wurde zudem deutlich, dass nicht alle
Schulen jeden Förderbedarf abdecken müssen und können. Vielmehr sei man gefordert,
Schwerpunktschulen zu bilden, die sich dann auf einzelne Förderbedarfe konzentrieren und die
durch den Schulträger entsprechend ausgestattet werden können. Hierzu sollen
Koordinierungsgespräche stattfinden, da nicht in jeder Kommune alle Förderbedarfe abgedeckt
werden können. Diesbezüglich werden Kooperationen erforderlich sein.
Am Schulzentrum Kreuzau können aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ebenfalls
Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen a) – c) beschult werden. Je nach Art der
Behinderung wird es dort auch möglich sein, Schülerinnen und Schüler mit den Förderbedarfen d)
– g) dort zu beschulen. Bedacht werden muss aber auch hier, dass diese Gebäude nicht unter
dem Aspekt der Barrierefreiheit gebaut worden sind. Im Schulzentrum befindet sich im Übergang
des Gymnasiums zur Realschule zwar ein Aufzug, mit dem aber nicht alle Räume erreicht werden
können (insbesondere Räume der Hauptschule und des 3. Bauabschnittes des Gymnasiums
sowie Kellerräume, die zurzeit teilweise als Fachräume dienen). Auch hier werden
dementsprechend erhebliche Schwierigkeiten auftreten, wenn gehbehinderte Kinder betreut
werden sollen.
Es muss auch festgestellt werden, dass die bisherigen Förderschulen mit den
Förderschwerpunkten d) – g) auf die jeweiligen Bedürfnisse abgestimmt ausgestattet worden sind.
Insbesondere bei den weiterführenden Schulen wird es nicht möglich sein, alle Förderbedarfe in
Kreuzau abdecken zu können. In Zukunft wird es den betroffenen Kindern zum Teil weiterhin
zugemutet werden, weitere Wege in Kauf zu nehmen, um eine geeignet Schule erreichen zu
können (die dann eine Regelschule und keine Förderschule ist). Grundvoraussetzung ist, auch im
Hinblick auch die Schülerfahrtkosten, die der Schulträger übernehmen muss, eine Abstimmung
mit den Nachbarkommunen herzustellen. Diesbezüglich werden durch das Schulamt des Kreises
Düren moderierte Gespräche stattfinden, über deren Ausgang Sie dann wieder unterrichtet
werden.
Zu Ihrer Übersicht möchte ich den aktuellen Zustand der Schulen noch darstellen:
Grundschule Kreuzau:
Eingang über Treppe, Unterricht in drei Etagen; kein Aufzug
vorhanden und ggf. auch nicht einbaubar;
keine barrierefreien Sanitäranlagen;
OGS ebenerdig
Grundschule Winden:
ebenerdiger Eingang; Unterricht in zwei Etagen, aber bedingt
ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden;
Keine barrierefreien Sanitäranlagen;
OGS nur über Stufen erreichbar
Grundschule Obermaubach:
Rampe zum Eingang vorhanden; Unterricht bedingt ebenerdig
möglich; kein Aufzug vorhanden
Keine barrierefreien Sanitäranlagen
OGS ebenerdig; Betreuung (8-1) auch im Kellergeschoss
Grundschule Stockheim:
Eingang Neubau ebenerdig; Eingang Altbau über Stufen;
Unterricht nicht ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden;
Keine barrierefreien Toiletten;
OGS bedingt ebenerdig;
Eingang Neubau ebenerdig; Unterricht in zwei Etagen, aber
bedingt ebenerdig möglich; kein Aufzug vorhanden;
Keine barrierefreien Sanitäranlagen;
OGS nur über Stufen erreichbar
Grundschule Drove:
Hauptschule Kreuzau:
Zugang nur über Treppen;
Realschule Kreuzau:
Zugang über Treppen; Räume teilweise über Aufzug zu
erreichen
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Sekundarschule:
Unterricht auf drei Etagen, zukünftig in zwei Gebäuden;
bisherige Räume der Hauptschule sind nur über Treppen zu
erreichen, Räume der bisherigen Realschule auch teilweise
über den Aufzug; Fachräume sind zum Teil im Keller und nur
über Stufen zu erreichen;
Gymnasium:
Aufzug vorhanden, aber nicht für den 3. BA
Schulzentrum allgemein:
keine barrierefreien Toiletten vorhanden;
Keine Barrierefreiheit für hör-/sehgeschädigte Kinder gegeben
Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass es ohne einen erheblichen Aufwand nicht möglich
sein wird, die Schulen in der Gemeinde „Fit für die Inklusion“ zu machen. Auch bedacht werden
muss, dass gerade Förderschulen mit den Förderbedarfen d) – g) weiterhin bestehen bleiben
werden. Meiner Meinung nach kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden, welche
Maßnahmen wo erforderlich sein werden.
Über den weiteren Verlauf werde ich Sie informieren.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
I.V.
- Schmühl -
-3-