Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
20 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl 621-00
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
96/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
17.10.2000
24.10.2000
07.11.2000
28.11.2000
TOP: Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil
Üdingen, „Pützgasse“, im Bereich der Grundstücke Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 56 und 60, sowie Flur 2,
Nr. 112 und 113.
I. Sach- und Rechtslage:
Der o. a. Antrag war bereits mehrfach Gegenstand der Beratung. Wie Ihnen bekannt, hat die Bezirksregierung bisher
das landesplanerische Einvernehmen verweigert und dies insbesondere wegen der fehlenden Bereitschaft der höheren
Landschaftsbehörde, den bestehenden Landschaftsschutz aufzuheben.
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 01. 07. 1997 beschlossen, den Antrag bis zum Vorliegen einer
neuen Rechtsgrundlage -Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen- zurückzustellen. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung
des Rates vom 31. 05. 1999 wiederholt, da der Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen nach wie vor keine Rechtskraft
erlangt hat.
In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 17. 08. 2000 hat der Ausschussvorsitzende mitgeteilt, dass die
Interessengemeinschaft ihn darum gebeten habe, seitens der Gemeinde Kreuzau nunmehr eine endgültige Entscheidung
herbeizuführen.
Vor diesem Hintergrund sollte nunmehr erneut beraten werden. Da der Zeitpunkt der Rechtskraft des Landschaftsplanes
Kreuzau-Nideggen absolut nicht absehbar ist, andererseits die Interessengemeinschaft auf eine endgültige Entscheidung
drängt, gibt es meines Erachtens nunmehr folgende Möglichkeiten:
1.
Da das landesplanerische Einvernehmen bisher nicht zu erzielen war, wird der Antrag endgültig abgelehnt und
der Interessengemeinschaft wird anheim gestellt, nach Rechtskraft des Landschaftsplanes einen neuen Antrag
zu stellen.
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach 1996 nunmehr erneut einen formellen Antrag bei der Bezirksregierung
Köln hinsichtlich der Erteilung des landesplanerischen Einvernehmens zu stellen und gegebenenfalls die
Entscheidung der Bezirksplanungsbehörde herbeiführen zu lassen. Hierauf wurde 1996 wegen der eindeutigen
negativen Haltung der Bezirksregierung verzichtet.
Aus der Sicht der Verwaltung schlage ich Ihnen vor, von der zweiten Möglichkeit Gebrauch zu machen und dies vor
folgendem Hintergrund:
Der Ortsteil Üdingen mit deutlich weniger als 2.000 Einwohnern (zurzeit 768) ist im GEP nicht als Siedlungsbereich
dargestellt und dem Freiraum zugeordnet.
Dies bedeutet zwar grundsätzlich keinen Entwicklungsstopp.
In der Regel wird der Ausweisung neuer Baugebiete zugestimmt, wenn dies für die Eigenentwicklung des Ortes
notwendig ist und nur noch im geringen Umfange Baulücken vorhanden sind (siehe Ortsteil Thum und Ortsteil Boich).
Dieses Argument wird für den Ortsteil Üdingen meines Erachtens jedoch nicht zutreffen, da noch insgesamt 24
Baulücken vorhanden sind. Hinzu kommt, dass die Baulücken im Ortsteil Üdingen nicht, wie überwiegend in Boich und
Thum, landwirtschaftlich genutzt werden.
2
Ein Ansatzpunkt könnte meines Erachtens jedoch folgende Formulierung im Landesentwicklungsplan NRW sein, ich
zitiere:
Dabei kann im Rahmen der Tragfähigkeit der vorhandenen Infrastruktur und unter besonderer
Berücksichtigung landschaftspflegerischer Erfordernisse eine städtebauliche Abrundung oder Ergänzung auch
über den Bedarf der in den Gemeindeteilen ansässigen Bevölkerung hinaus sinnvoll sein. Dies darf der
grundsätzlich angestrebten Ausrichtung der Siedlungsstruktur aus Siedlungsschwerpunkten nicht
zuwiderlaufen und keine neuen Siedlungsansätze, Streu- und Splittersiedlungen oder bandartige
Siedlungsentwicklungen entlang von Verkehrswegen entstehen lassen!
Die in Rede stehende Erweiterungsfläche stellt meines Erachtens eine sinnvolle städtebauliche Abrundung dar. Die
Infrastruktur im Ortsteil Üdingen ist vorhanden. In diesem Zusammenhang ist mit Sicherheit auch hilfreich, dass der
Ortsteil Üdingen zwischenzeitlich dank der Rurtalbahn hervorragend an den ÖPNV angeschlossen ist. Auch dies ist ein
Kriterium, was berücksichtigt wird. Sofern Sie meinem Vorschlag folgen, sollte sich die Anfrage jedoch nicht nur auf
die bisherigen Parzellen beziehen, sondern dann sollte auch die Parzelle 59 noch mit einbezogen werden (zu Ihrer
Orientierung ist der Abgrenzungsvorschlag der Interessengemeinschaft nochmals beigefügt. Die von mir
vorgeschlagene Erweiterung des Plangebietes ist schraffiert dargestellt).
Wenn es uns nämlich gelingen sollte, das landesplanerische Einvernehmen zu erzielen, dann sollte auch wirklich
zukunftsorientiert gedacht werden, um nicht nur, wie bisher vorgesehen, 8 Wohnhäuser errichten zu können, sondern
zumindest die doppelte Anzahl. Auch halte ich die Einbeziehung der Parzelle 59 aus Kostengründen für sinnvoll. Der
vorliegende Vorschlag ermöglicht nur eine einseitige Bebauung an den heute vorhandenen Wirtschaftsweg. Da die
vorhandenen Wohnhäuser, die zwar rückwärtig an den Wirtschaftsweg angrenzen, über die „Römerstraße“ erschlossen
sind, können sämtliche neu zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen nur einseitig in Anspruch genommen
werden (wesentlich geringere Beitragseinnahmen). Auch die zukünftigen Erschließungskosten würden für die
Eigentümer doppelt so hoch. Bei Einbeziehung der Parzelle 59 könnte eine Ringstraße oder eine beidseitig anbaubare
Stichstraße mit Wendehammer angelegt werden.
Aufgrund der neuen Argumentation denke ich mir, dass aus städtebaulicher Sicht das landesplanerische Einvernehmen
erzielt werden kann. Ob und inwieweit es gelingt, nunmehr auch die höhere Landschaftsbehörde zu überzeugen, einer
Aufhebung des Landschaftsschutzes zuzustimmen, bleibt natürlich abzuwarten.
Abschließend schlage ich Ihnen nochmals vor, die Verwaltung zu beauftragen, das landesplanerische Einvernehmen
erneut zu beantragen. Aufstellungsbeschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes bzw. zur Änderung des
Bebauungsplanes sollten jedoch erst gefasst werden, wenn das landesplanerische Einvernehmen tatsächlich erzielt wird.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Derzeit keine. Sofern es zu Aufstellungsbeschlüssen kommt, müssen Planungskosten bereit gestellt werden. Die Höhe
der Planungskosten kann jedoch erst ermittelt werden, wenn die Plangebietsabgrenzung vorliegt.
III. Beschlussvorschlag:
„Dem Antrag der Interessengemeinschaft, vertreten durch Herrn Heinz Meuser, auf Änderung des
Flächennutzungsplanes und des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. H 2, Ortsteil Üdingen, „Pützgasse“, wird
im Grundsatz zugestimmt.
Die Verwaltung wird erneut beauftragt, bei der Bezirksregierung Köln das landesplanerische Einvernehmen zu
beantragen und gegebenenfalls die Entscheidung des Bezirksplanungsrates herbeiführen zu lassen.
Über die beantragten Parzellen hinaus ist auch das Grundstück Gemarkung Üdingen, Flur 1, Nr. 59, mit
einzubeziehen.“
Der Bürgermeister
3
- Ramm -AnlageIV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen: