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Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Verkehrsführung hier: Einführung einer Einbahnstraßenregelung "In der Fließ", Arloff Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 - Ergebnis der Verkehrsschau und Anliegerinformation)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
161 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 13:17
Aktualisiert
14.04.16, 13:17
Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Verkehrsführung
hier: Einführung einer Einbahnstraßenregelung "In der Fließ", Arloff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 - Ergebnis der Verkehrsschau und Anliegerinformation) Beschlussvorlage (Antrag auf Änderung der Verkehrsführung
hier: Einführung einer Einbahnstraßenregelung "In der Fließ", Arloff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 - Ergebnis der Verkehrsschau und Anliegerinformation)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 11.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 32-52-39 Rei. Nr. der Ratsdrucksache: 487-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Änderung der Verkehrsführung hier: Einführung einer Einbahnstraßenregelung "In der Fließ", Arloff Antrag der CDU-Fraktion vom 01.02.2016 – Ergebnis der Verkehrsschau und Anliegerinformation __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ (X) Kosten 600 €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung (X) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) (X) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis 30.09.2016 __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 487-X/Z-1 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 18.03.2016 wurden die Anlieger der betroffenen Bereich gem. Beschluss vom 03.03.2016 über die geplante Änderung der Verkehrsregelungen informiert und um Ihnen die Möglichkeit gegeben, Anregungen bis zum 07.04.2016 vorzutragen. Am 08.04.2016 meldete sich eine Familie aus einem der Häuser in dem Teilabschnitt der Straße „In der Fließ“, die in eine Einbahnstraße umgewandelt werden sollte telefonisch. Generell wurde zwar die Bemühung den dortigen Verkehr zu beruhigen begrüßt; es wurde jedoch kritisch angemerkt, dass man künftig, um in den Ort fahren zu können, einen Umweg von mehreren hundert Metern über die Ernst-Diederichs-Straße, die L 194 und die L 11 nehmen müsse. Diese Benachteiligung wolle man so nicht hinnehmen. Die betroffene Familie wollte sich auch noch mit den Bewohnern der beiden Nachbargebäude, die ebenfalls betroffen sind, kurzschließen und ihre Bedenken gemeinsam schriftlich vortragen. Sofern das Schreiben noch bis zum Sitzungstermin eingeht, wird es dem Ausschuss (ggf. anonymisiert) zur Beratung in der öffentlichen Sitzung vorgelegt. Bevor eine Anordnung durch die Straßenverkehrsbehörde beantragt werden kann, müssen daher diese Belange gegenüber den Belangen öffentlichen Interesses abgewogen werden. Das öffentliche Interesse wird hier dadurch begründet, dass die beabsichtigte Maßnahme zur Verkehrsentlastung der Anlieger aller Teilabschnitte der Straße „In der Fließ“ erfolgen soll. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zahl der Anlieger in beiden Teilabschnitten der Straße in etwa gleich ist. 2. Rechtliche Würdigung, 3. Finanzielle Auswirkungen, 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen sowie 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Siehe Ursprungserläuterung! 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Mögliche Alternativen: Eine mögliche Alternative wäre, eine Abwandlung in eine sog. „unechte Einbahnstraße“. Hierbei würde die Beschilderung abweichend vom Beschluss nur dahingehend abgewandelt, dass die Verkehrszeichen für die Kennzeichnung als Einbahnstraße (VZ 220) und (VZ 1000-33) , welche aus Richtung Bahnhofstraße am Beginn der Einbahnstraße aufgestellt würden, entfallen würden. Dies hätte zur Folge, dass Anwohnerverkehr, der innerhalb des Teilabschnittes entsteht, in beide Fahrtrichtungen fahren darf. Die Einfahrt in die Straße aus Richtung Iversheim bliebe weiterhin untersagt und für Verkehrsteilnehmer aus Richtung Bahnhofstraße würden sich keine Änderungen im Vergleich zum jetzigen Stand ergeben. Diese Alternative wurde in dem Ortstermin mit den erforderlichen Fachbehörden kurz angesprochen. Das Straßenverkehrsamt schlägt jedoch im Falle eines entsprechenden Ausschussvotums vor, diese Abwandlung in einer Verkehrsschau zu beraten. 7. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt: Mit den zu beteiligenden Fachbehörden zu prüfen, ob der südliche Abschnitt der Straße „In der Fließ“ zwischen der „Ernst-Diederichs-Straße“ und der „Günter-Diederichs-Straße“ in eine „unechte Einbahnstraße“ mit der zulässigen Fahrtrichtung in Richtung Iversheim (ortsauswärts) umgewandelt werden und Fahrradverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden kann und bei entsprechender Zustimmung die Maßnahme umzusetzen. Andernfalls ist eine erneute Beratung im Stadtentwicklungssauschuss vorzunehmen.