Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 17:11
Aktualisiert
14.04.16, 17:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 537-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren
gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 537-X
1. Sachverhalt:
Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067
und 4448 befinden sich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg
Nord“ und sind dort als Grünfläche (Verkehrsgrün) festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt die
Flächen teilweise als landwirtschaftliche und teilweise als forstwirtschaftliche Nutzfläche dar. Sie
liegen zum Teil im Landschaftsschutzgebiet.
Wie bereits in der RD 376-X ausgeführt wurde, beabsichtigt die Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. auf den o.g. Flurstücken die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für ambulant betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung. Hierfür ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nach dessen Rechtskraft wird der Flächennutzungsplan entsprechend
angepasst.
Im Verfahren sind nachfolgend der Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die Verfahren nach § 3
Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie
deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ im
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung
Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067 und 4448. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen.
3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.