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Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
90 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 17:11
Aktualisiert
14.04.16, 17:11
Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss) Beschlussvorlage (4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 12.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: 60.2 Nr. der Ratsdrucksache: 537-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a "Uhlenberg Nord" im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Frau Schulz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 537-X 1. Sachverhalt: Die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067 und 4448 befinden sich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ und sind dort als Grünfläche (Verkehrsgrün) festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen teilweise als landwirtschaftliche und teilweise als forstwirtschaftliche Nutzfläche dar. Sie liegen zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Wie bereits in der RD 376-X ausgeführt wurde, beabsichtigt die Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. auf den o.g. Flurstücken die Errichtung eines Mehrfamilienhauses für ambulant betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung. Hierfür ist zunächst die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Nach dessen Rechtskraft wird der Flächennutzungsplan entsprechend angepasst. Im Verfahren sind nachfolgend der Aufstellungsbeschluss zu fassen sowie die Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB einzuleiten. 2. Rechtliche Würdigung Die Verfahren werden auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Planungskosten werden vom Antragsteller getragen. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bauleitplanungen sind Verfahren, bei denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen werden. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: 1. Es wird beschlossen, die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 36a „Uhlenberg Nord“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung durchzuführen. Die Änderung des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Flurstücke 5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067 und 4448. Der Bereich ist im beigefügten Plan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet. 2. Die beigefügten Unterlagen werden zum Entwurf beschlossen. 3. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.