Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
21.10.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 16.10.2013
Vorlagen-Nr.: 59/2012 2. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.11.2013
20.11.2013
26.11.2013
11.12.2013
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der
Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB
I. Sach- und Rechtslage:
Am 11.12.2012 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum,
„Windenergieanlagen Steinkaul“, beschlossen. In selbiger Ratssitzung ist zum genannten
Bebauungsplan eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen worden. Parallel zum
Bebauungsplanverfahren wird im Zuge der 33. Änderung des Flächennutzungsplans das
Plangebiet des Bebauungsplans Nr. G 2 als Konzentrationszone für die Errichtung von
Windenergieanlagen ausgewiesen. Der Geltungsbereich entspricht der Potenzialfläche D der
Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans.
Im Gegensatz zum Flächennutzungsplanverfahren, das lediglich die räumliche Abgrenzung der
Konzentrationszone ausweist und keine konkreten Aussagen bspw. zur Anzahl, zu Standorten
oder maximalen Gesamthöhen der Windenergieanlagen enthält, beinhaltet nun der Entwurf des
Bebauungsplans eben diese Informationen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, der eine Größe von ca. 14 ha aufweist, wird derzeit
landwirtschaftlich intensiv genutzt. Seitens des Vorhabenträgers ist die Errichtung von drei
Windenergieanlagen
geplant.
Die
genauen
Standorte
können
dem
beigefügten
Bebauungsplanentwurf entnommen werden (Anlage 1). Der Vorhabenträger beabsichtigt die
Errichtung von Nordex N117 Anlagen mit einer Nennleistung von je 3 MW. Die Anlagen weisen
eine Gesamthöhe von 199,5 m auf. Weitere Angaben können Sie dem als Anlage 2 beigefügten
Planungsexposé entnehmen.
Das Plangebiet ist an seiner westlichen Abgrenzung 800 m von den nächstgelegenen Ortschaften
Thum bzw. Thuir entfernt. Diese Distanz resultiert aus der Festsetzung einer 800 m Schutzzone
zu Siedlungsbereichen aus dem o. g. Flächennutzungsplanverfahren.
Angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich das im Landschaftsplan 1
- Vettweiß ausgewiesene Naturschutzgebiet „Biesberg/ Großenberg/ Muldenauer Bachtal“. Im
Rahmen der Potenzialflächenanalyse im Flächennutzungsplanverfahren wurde in diesem Fall auf
eine Schutzzone von 300 m zu Naturschutzgebieten verzichtet, da in diesem Bereich keine
gegenüber Windenergieanlagen sensiblen Arten bekannt sind. Dies muss im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Begutachtung eingehend überprüft und bestätigt werden. Die
Artenschutzprüfung ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich im Januar 2014 fertiggestellt.
Wie in der Sachstandsinformation des Bau- und Planungsausschusses vom 25.09.2013
ausgeführt, beabsichtigt die Verwaltung, die Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erst nach
Abschluss der Gutachten zu Schattenschlag, Lärm, Turbulenz, Landschaftsbildbewertung und
Artenschutz durchzuführen. Somit ist gewährleistet, dass bereits in der frühzeitigen
Beteiligungsrunde aussagekräftige Stellungnahmen der beteiligten Stellen eingehen. Die
Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte ist für das erste Quartal 2014 vorgesehen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem
Vorhabenträger abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen
entstehen.
III. Beschlussvorschlag:
1.
Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird
zugestimmt.
2.
Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
durchzuführen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlagen
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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