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Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
143 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
21.10.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: 	Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB) Allgemeine Vorlage (Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“;
hier: 	Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 16.10.2013 Vorlagen-Nr.: 59/2012 2. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 12.11.2013 20.11.2013 26.11.2013 11.12.2013 Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“; hier: Zustimmung zum Planentwurf sowie Ermächtigung zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB sowie frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB I. Sach- und Rechtslage: Am 11.12.2012 hat der Rat die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, beschlossen. In selbiger Ratssitzung ist zum genannten Bebauungsplan eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen worden. Parallel zum Bebauungsplanverfahren wird im Zuge der 33. Änderung des Flächennutzungsplans das Plangebiet des Bebauungsplans Nr. G 2 als Konzentrationszone für die Errichtung von Windenergieanlagen ausgewiesen. Der Geltungsbereich entspricht der Potenzialfläche D der Potenzialflächenanalyse aus dem Verfahren der 33. Änderung des Flächennutzungsplans. Im Gegensatz zum Flächennutzungsplanverfahren, das lediglich die räumliche Abgrenzung der Konzentrationszone ausweist und keine konkreten Aussagen bspw. zur Anzahl, zu Standorten oder maximalen Gesamthöhen der Windenergieanlagen enthält, beinhaltet nun der Entwurf des Bebauungsplans eben diese Informationen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans, der eine Größe von ca. 14 ha aufweist, wird derzeit landwirtschaftlich intensiv genutzt. Seitens des Vorhabenträgers ist die Errichtung von drei Windenergieanlagen geplant. Die genauen Standorte können dem beigefügten Bebauungsplanentwurf entnommen werden (Anlage 1). Der Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung von Nordex N117 Anlagen mit einer Nennleistung von je 3 MW. Die Anlagen weisen eine Gesamthöhe von 199,5 m auf. Weitere Angaben können Sie dem als Anlage 2 beigefügten Planungsexposé entnehmen. Das Plangebiet ist an seiner westlichen Abgrenzung 800 m von den nächstgelegenen Ortschaften Thum bzw. Thuir entfernt. Diese Distanz resultiert aus der Festsetzung einer 800 m Schutzzone zu Siedlungsbereichen aus dem o. g. Flächennutzungsplanverfahren. Angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich das im Landschaftsplan 1 - Vettweiß ausgewiesene Naturschutzgebiet „Biesberg/ Großenberg/ Muldenauer Bachtal“. Im Rahmen der Potenzialflächenanalyse im Flächennutzungsplanverfahren wurde in diesem Fall auf eine Schutzzone von 300 m zu Naturschutzgebieten verzichtet, da in diesem Bereich keine gegenüber Windenergieanlagen sensiblen Arten bekannt sind. Dies muss im Rahmen der artenschutzrechtlichen Begutachtung eingehend überprüft und bestätigt werden. Die Artenschutzprüfung ist derzeit in Arbeit und wird voraussichtlich im Januar 2014 fertiggestellt. Wie in der Sachstandsinformation des Bau- und Planungsausschusses vom 25.09.2013 ausgeführt, beabsichtigt die Verwaltung, die Verfahren nach §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB erst nach Abschluss der Gutachten zu Schattenschlag, Lärm, Turbulenz, Landschaftsbildbewertung und Artenschutz durchzuführen. Somit ist gewährleistet, dass bereits in der frühzeitigen Beteiligungsrunde aussagekräftige Stellungnahmen der beteiligten Stellen eingehen. Die Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte ist für das erste Quartal 2014 vorgesehen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Planungskosten sind über einen städtebaulichen Vertrag gem. § 11 BauGB mit dem Vorhabenträger abgesichert, sodass für die Gemeinde keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Bebauungsplanentwurf Nr. G 2, Ortsteil Thum, „Windenergieanlagen Steinkaul“, wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Verfahren gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB durchzuführen. Der Bürgermeister - Ramm Anlagen IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-