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Beschlussvorlage (RD 537-X Begründung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
415 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 17:11
Aktualisiert
14.04.16, 17:11

Inhalt der Datei

Begründung zum Bebauungsplan Nr. 36a Uhlenberg-Nord 4. Änderung und Erweiterung Stadt Bad Münstereifel (für einen Bereich westlich der Stephinskystraße) beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a. Änderung Inhaltsverzeichnis 1. Der Geltungsbereich.............................................................................................. 1 1.1 Abgrenzung des Geltungsbereichs......................................................................................... 1 1.2 Lage und Topographie und bisherige 2. Nutzung................................................................... 1 Planerfordernis und Zielsetzung der Planung................................................... 1 2.1 Planerfordernis.......................................................................................................................... 1 2.2 Städtebauliche Zielsetzung ................................................................................................... 2 2.3 Begründung der Verfahrenswahl.......................................................................................... 2 3.Übergeordnete Planungen ....................................................................................... 3 3.1 Ziele der Raumordnung............................................................................................ 3.2 Flächennutzungsplan................................................................................................................3 3.3 Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................... 4 3.4 Landschaftsplan........................................................................................................................ 5 4. 3 Städtebauliches Konzept..................................................................................... 5 4.1 Bebauungskonzept....................................................................................................................6 4.2. Erschließungskonzept ........................................................................................................... 6 4.3. Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 6 5. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte........................ 6 5.1 Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB.....................................................................6 5.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1)Nr. 1 BauG B).................................................................7 5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§9 (1) Nr.4 BauGB)..................................... 7 5.4 Kennzeichnungen/Hinweise (§9 (5) 5.4.1 5.4.2 6. BauGB)....................................................................... 8 Kennzeichnung........................................................................................................................ 8 Hinweise.......................................................................... 8 Auswirkungen des Bebauungsplanes............................................................... 9 6.1. Städtebauliche Belange............................................................................................................ 9 6.2. Umweltbelange........................................................................................................................ 9 6.3. Arten- und Biotopschutz........................................................................................................... 9 7. 8. Bodenordnung.................................................................................................... 10 Kosten ..........................................................................................................11 9. Rechtsgrundlagen ..................... 11 Stadt Bad Münstereifel / Ortstell Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung 1. Der Geltungsbereich 1.1 Abgrenzung des Geltungsbereichs Begründung Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 36a „Uhlenberg-Nord" umfasst die Flurstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr. 5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067 und 4448 mit einer Fläche von rd. 3.220 qm. Abb.: Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW 1.2 Lage und Topographie und bisherige Nutzung DerÄnderungs- und Erweiterungsbereich liegt westlich der Stephinskystraße. Es handelt sich um eine Brachfläche mit aufkommenden Gehölzen. Im Norden und Süden des Gebietes ist eine Wohnbebauung vorhanden. 2. Planerfordernisund Zielsetzung der Planung 2.1 Planerfordernis Der Änderungsbereich befindet sich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungspla­ nes Nr. 36a „Uhlenberg Nord" und ist als Grünfläche (Verkehrsgrün) festgesetzt. Der Flächennutzungsplan stellt die Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Wald 1 Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung dar. Die Fläche liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Die Erschließung ist si­ chergestellt. Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. beabsichtigt im Plangebiet die Er­ richtung eines Mehrfamilienhauses für ambulant betreutes Wohnen von Menschen mit Behinderung. Es soll sich hierbei um ein 2-geschossiges Gebäude mit Dach- bzw. Staffelgeschoss für 8 separate Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von jeweils ca. 45-60 m2 handeln. In der Vergangenheit wurde für den Bereich bereits ein positiver Vorbescheid erteilt, nach dem eine grundsätzliche Bebauung zugelassen wurde, dessen Wirksamkeit je ­ doch zwischenzeitlich erloschen ist. Das geplante Projekt der Lebenshilfe Kreisverei­ nigung Euskirchen e.V. wird seitens der Stadt an dieser Stelle sehr begrüßt. Für die Realisierung des Projektes sind die Änderung des Bebauungsplanes sowie die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich. 2.2 Städtebauliche Zielsetzung Die Änderung des Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Sozialprojekt schaffen, dessen Notwendigkeit Immer häufiger im städtischen Raum zu sehen ist. Das geplante Wohnungsangebot bietet vor allem Menschen mit Behinderungen als nicht oder weniger mobile Bevölkerungsgruppe einen guten Standort, insbesondere, da hier eine gute infrastrukturelle Lage mit inklusionsfördern­ den Bedingungen vorliegt. Der Bereich, der bebaut werden soll, liegt am Rande des Stadtzentrums, alle Nahversorgungsangebote, sowie Arztpraxen, Geldinstitute, Frei­ zeitangebote etc. liegen in fußläufiger Nähe. Zudem ist dem Standort durch eine Bus­ haltestelle und dem nahe gelegenen Bahnhof Bad Münstereifel eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet. 2.3 Begründung der Verfahrenswahl Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36a „Uhlenberg-Nord" erfolgt gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Hierfür sind die folgen­ den Bedingungen zu erfüllen: 1. der Bebauungsplan muss für die Wiedernutzbarmachung von Nachverdichtung oder anderen Flächen der Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt werden, 2. die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m2 nicht überschreiten (im Einzelfall bis 70.000 m2), 3. es darf keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen und 4. es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH - oder Vogel­ schutzrichtlinie betroffen sein. Die Größe der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt bei einer Gesamtgebietsgröße von rd. 3.220 m2 bei etwa 1.800 m2, so dass eine Vorprüfung des Einzelfalles, die ab einer Grundflächengröße von 20.000 m2 durchzuführen wäre, nicht notwendig ist. Da auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann für die Ände­ rung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB 2 Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung angewendet werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unter­ richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden. Von dieser Möglichkeit wird im vorliegenden Planverfahren Gebrauch gemacht. Dar­ über hinaus wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um­ weltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da der Eingriff als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent­ scheidung erfolgt oder zulässig gilt. 3. Übergeordnete Planungen 3.1 Ziele der Raumordnung Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ist der Kernbereich von Bad Münstereifel als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASP) darge­ stellt. 3.2 Der Flächennutzungsplan Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel stellt den Änderungs- und Erweiterungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft entlang der Stephinskystraße und westlich angrenzend als Fläche für Wald dar. Die geplante Ausweisung als gemischte Baufläche bzw. Wohnbaufläche ist somit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und es bedarf einer Berichtigung des Flächennutzungsplanes. Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend um­ gegangen werden; dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen, die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde, insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und an­ dere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf 3 Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung Begründung das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwe­ cke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flä­ chen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der In­ nenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Ge­ bäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen kön­ nen. Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 36a sollen zusätzliche landwirtschaftliche Flächen bzw. Waldflächen in einem Umfang von 2.340 qm in An­ spruch genommen werden. Die geplanten zusätzlichen Flächendarstellungen umfassen teilweise bereits baulich genutzte Flächen (Stephinskystraße 6c) sowie unmittelbar an die Stephinskystraße angrenzende Flächen, die derzeit brach liegen. Aufgrund der kleinteiligen Parzellie­ rung des Bereiches in Verbindung mit der nördlich und südlich angrenzenden Wohn­ bebauung ist eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung in diesem Bereich nicht sinnvoll nutzbar. 3.3 Bestehendes Planungsrecht Der Änderungs- und Erweiterungsbereich umfasst Teilbereiche des Bebauungspla­ nes Nr. 36a „Uhlenberg-Nord". Für diesen Bereich ist öffentliche Verkehrsfläche so­ wie Verkehrsgrün festgesetzt. Abb.: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 36a Uhlenberg-Nord Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung 3.4 Landschaftsplan Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans "Bad Münstereifel" innerhalb des Landschaftsschutzgebietes 2.2.1 "„Fließgewässer, Auen und Hangbereiche im Bad Münstereifeier Tal". Das Landschaftsschutzgebiet besteht aus mehrere Teilflächen in Tälern bzw. in Hanglage, die durch Grünlandnutzung geprägt sind. Für diesen Bereich ist eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet erfor­ derlich. Nach § 29 (4) Landschaftsgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Er­ gänzung eines widersprechende Flächennutzungsplans Darstellungen und im Geltungsbereich Festsetzungen des eines Landschaftsplans Landschaftsplans mit dem In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Land­ schaftsplanung im Beteiligungsverfahren diesem Flächennutzungsplan nicht wider­ sprochen hat. 4. Städtebauliches Konzept Durch die Änderung der Gebietsausweisung von Grünfläche in Mischgebiet (MI) wer­ den die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Wohnen und nicht störenden, in Mischgebieten zulässigen gewerblichen Betrieben ermöglicht. Die Mischgebietsausweisung bietet dem Vorhabenträger die Option, das Wohnprojekt um betriebliche Einrichtungen zu erweitern, die der Förderung der Menschen mit Behin­ derung dienen können. Die frühere städtebauliche Zielsetzung zur Ausweisung von Verkehrsgrün ist bereits seit geraumer Zeit nicht mehr zu verwirklichen und unrealis­ tisch für die Zukunft. Neue Zielsetzung ist es, Wohn- und gewerbliche Nutzungen in zentraler Stadtrandlage von Bad Münstereifel zu ermöglichen. 5 Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung Begründung Des Weiteren wird im Plangebiet eine WA-Ausweisung erfolgen, durch die der Be­ stand planungsrechtlich gesichert wird. 4.1 Bebauungskonzept Geplant ist zunächst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für acht se­ parate Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. jeweils 45 m2- 60 m2. Ziel ist es, Wohnraum für ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung zu schaf­ fen. Zudem werden Beratungs- und Sozialräume, sowie ein Raum für gemeinschaft­ liche Aktivitäten eingerichtet. Das Gebäude soll barrierefrei errichtet werden. Die er­ forderlichen Stellplätze sind im Eingangsbereich geplant. 4.2. Erschließungskonzept Die Erschließung wird über die Stephinskystraße erfolgen. 4.3. Ver- und Entsorgung Für die Ver- und Entsorgung der vorhandenen und neu zu errichtenden Gebäude können die bestehenden Infrastruktureinrichtungen genutzt werden. 5. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte 5.1 Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Nutzungen wird die Art der baulichen Nutzung in Mischgebiet und Wohngebiet gemäß § 6 BauNVO geändert. Die Festsetzung folgt der Zielsetzung in Angrenzung an vorhandene gewerbliche so­ wie auch Wohnflächen nicht wesentlich störende Nutzungen zuzulassen und den vor­ handenen Wohnbestand zu sichern. 5.1.1 Mischgebiet MI (Gemäß § 6 BauNVO) Mischgebiete dienen gemäß § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zudem sind Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke in Mischgebieten allgemein zulässig. Für die Mischgebietsflächen wird gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauNVO festgesetzt, dass die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigenNutzungsarten Nr. 6 Gartenbaubetriebe Nr. 7 Tankstellen und Nr. 8 Vergnügungsstätten im Sinne des§ 4a Abs. 3 Nr. 2 in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind nicht zulässig sind. 6 Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung Begründung Weiterhin werden die nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzun­ gen - Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der in Abs. 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebietes gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen. Der Ausschluss der Nutzungen Nr. 6 und Nr. 7 wird damit begründet, dass derartige flächenintensive Nutzungen, wie Gartenbaubetriebe und Tankstellen auf Grund der unmittelbaren Nähe der umgebenden Wohnbebauung städtebaulich nicht vertretbar sind. Mit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten sind in der Regel städtebauliche Nega­ tivwirkungen (Lärmbelästigungen und Beeinträchtigungen des Ortsbildes) verbun­ den. Durch den Ausschluss der Vergnügungsstätten soll verhindert werden, dass sich derartige Betriebe innerhalb des Plangebietes ansiedeln und damit die angestrebte Zielsetzung der Planung möglicherweise verhindern würde. 5.1.2 Allgemeines Wohngebiet WA (gemäß § 6 BauNVO) Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) die nachfolgenden, gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen: Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Nr. 2 Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen, Nr. 4 Gartenbaubetriebe und Nr. 5 Tankstellen nicht zulässig. 5.2 Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB) Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und Ge­ schossflächenzahl (GFZ) sowie durch die maximale Anzahl der Geschosse bestimmt. Die GRZ wird mit 0,6 festgesetzt und entspricht somit der Obergrenze von Mischge­ bieten gem. § 17 BauNVO, die den Charakter der umliegenden Bebauung prägen. Die GFZ wird analog der festgesetzten max. zweigeschossigen Bauweise mit 1,2 fest­ gesetzt. 5.3 Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§9 (1) Nr.4 BauGB) Die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der als Mischgebiet festgesetzten Flä­ che orientiert sich nicht am Bestand der Umgebungsstruktur, sondern lässt mehr Spielraum. Die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der als Wohngebiet festge­ setzten Fläche entspricht nahezu dem Bestand, um diesen planungsrechtlich zu si­ chern. Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung Begründung 5.4 Kennzeichnungen/Hinweise (§9 (5) BauGB) 5.4.1 Kennzeichnung Erdbebenzone Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfa­ len, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Ge­ biete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautech­ nischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen. 5.4.2 Hinweise Kampfmittelbeseitigung Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der Erd-/Bauarbei- ten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgele­ gene Polizeidienststelle, die zuständige (Kampfmittelbeseitigungsdienst) mit erheblichen zu mechanischen Ordnungsbehörde verständigen. Belastungen wie Erfolgen oder direkt zusätzliche Rammarbeiten, der KBD Erdarbeiten Pfahlgründungen etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen. Bodendenkmaipflege Es wird empfohlen, im Vorfeld einer Baumaßnahme eine Sachverhaltsermittlung durchzuführen, um die Planung mit den öffentlichen Interessen der Bodendenkmal­ pflege in Einklang zu bringen. Beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden und Befunden oder Zeugnissen tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher Zeit, ist die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Boden­ denkmalpflege, Außenstelle Nideggen unverzüglich zu informieren. Bodendenkmal und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen für den Fort­ gang der Arbeiten sind abzuwarten. Artenschutzrechtliche Belange Vor Beginn von Abbruch- und Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass artenschutz­ rechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG beachtet werden. Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG sind aus­ zuschließen. Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung 6. Auswirkungen des Bebauungsplanes 6.1. Städtebauliche Belange Interessenskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung sind nicht zu erwarten. Hin­ sichtlich des Verkehrs ist keine signifikante Mehrbelastung zu erwarten. 6.2. Umweltbelange Entsprechend der geplanten Neubebauung ergeben sich keine zusätzlichen Auswir­ kungen auf die Umwelt. Bei der Durchführung der geplanten Bebauung ist jedoch die Inanspruchnahme von Wald- bzw. Gehölzflächen zu minimieren. Eine weitere Bebauung auf noch nicht bebauter, unversiegelter Grundstücksfläche in hier eindeutig integrierter Lage spezifiziert das Vorhaben als eine Maßnahme der In­ nenentwicklung, womit den allgemeinen Planungsleitlinien des BauGB entsprochen wird (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB). Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB wird nicht erstellt. Ein­ griffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig. 6.3. Arten- und Biotopschutz Durch die Novellierungen des Bundesnaturschutzgesetzes vom 12.12.2007 und 29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Arten­ schutzbelange fahren bei allen beachtet werden. Bauleitplanverfahren und baurechtlichen Hierfür ist eine Artenschutzprüfung Genehmigungsver­ (ASP) durchzuführen, bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem besonderen dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird. Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsre­ levante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung nach W -Artenschutz NRW (Lomb, Landschaftspla­ nung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn) durchgeführt. Die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Stufe 1, kommt zu dem Ergebnis, dass Ver­ botstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können. Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen weist in der allgemein verfügbaren Daten­ bank für den 2. Quadranten des Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel" und den betroffenen Lebensraumtyp „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen" die folgenden geschützten Arten auf: 9 S tadt Bad M ünstereifel / O rtsteil Bad M ünstereifel B ebauungsplan Nr. 36a, 4. Ä nderung An B egründung Sutua WifcMOtUtlAtllicItMf Mjmim Crh.iliiingtziitcand in NRW |KCW> B o m crtu n jj Gaer P Htifvtfim Nahm« Sao-Tctiete IJ'fxüti b*r »-<*!».• *i A il tfl'fllllllto': Myidu m , t«<, 1 X Art *» Ttaritl«-** w f /.o td fUKtum Kr*r >,k d t t t i imaHS A rt vodundtft M ytij#ub K iew» AiendsagGr Art wHanden Hy(*JfU£ rt>: lui» G •. Ä iv «? .».ytöf Art •.tVTiittiK-O 6 X 4 l Ä-.}. r. Art KrtlNNlM C X Pffentu» ».ntttfc G 3k-iJ£ LEtqo's Ptoccliu ö <XJ X Art viirfundco XX Vogel iV.*- IJf VI * A cccr r. rm ut »chw liftcrr*: 0 X G X UWtlV'r« uttncst IM M U lftM l U- ECht*’ hftifc'iJ D r y o to « ki*nHpacta tc b c ; brtJtand G X Tniml»!!-*' S*chw twlftr*»! 0 X ft»urt>«dt*aibv sicher trutP^d m yr P.Wfv ? » iftli VIJ» tfp irtio IV5?*13 i»#^nai>-, % Stiuc auco lyt® atba 3crfa«*«ui» X X M b * lf ici«*»! U X ec h 6i bricera) G X stchec brUerd C X G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potentielles Vorkommen Zusätzlich wurde das Gebiet am 06.02.2016 begangen. Im Ergebnis ist festzustellen: Die zu erwartenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet „Stephinskystraße“ in Bad Münstereifel wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Ausstattung des Plangebiets hält für die gelisteten Arten der LANUV Liste keine geeigneten Lebens­ räume bereit. Verbotsbestände die streng geschützten Arten betreffend treten dem­ nach nicht ein. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 4 sind nicht gegeben, da keine besonders geschützten Pflanzen in dem Areal Vorkommen. Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 1 und 3 die besonders geschützten Arten betreffend, kön­ nen ausgeschlossen werden, da auf der Brache noch keine ausreichend großen Ge­ hölze wachsen. Sollte sich die Realisierung des Vorhabens deutlich verzögern, womit sich die Brache mit ihrem Aufwuchs verändert und der Verdacht aufkommen das ein Zugriffsverbot bezüglich der besonders geschützten Arten (Allerweltsarten) eintritt, ist die Fläche nochmals durch qualifizierte Personen zu begutachten. 7. Bodenordnung Bodenordnerische Maßnahmen werden mit der vorliegenden Planänderung nicht not­ wendig. 10 Begründung Stadt Bad Münstereifel / Ortstell Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung 8. Kosten Der Stadt Bad Münstereifel entstehen durch die Planänderung selbst keine Kosten. Die Kosten übernehmen die Antragsteller. 9. Rechtsgrundlagen Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde: a) Baugesetzbuch (BauGB) in tember 2004 (BGBl. I S. der 2414), Fassung der Bekanntmachung vom 23. Sep­ zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722). b) Verordnungüber ordnung - die BauNVO) .in bauliche Nutzung der Fassung der der Grundstücke Bekanntmachung (Baunutzungsver­ vom 23. Januar 1990 (BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013 (BGBl. I S. 1548). c) Bauordnungfür das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW. S. 256), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2014 (GV. NRW. S. 294). d) Verordnung Planinhalts über dieAusarbeitung (Planzeichenverordnung der - Bauleitpläne PlanzV) und vom 18. die Darstellung Dezember 1990 des (BGBl. 1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S. 1509). e) Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. (GO NRW. NRW) in der Fas­ S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208). Bad Münstereifel, den 11