Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
415 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
14.04.16, 17:11
Aktualisiert
14.04.16, 17:11
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Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 36a
Uhlenberg-Nord
4. Änderung und Erweiterung
Stadt Bad Münstereifel
(für einen Bereich westlich der Stephinskystraße)
beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a. Änderung
Inhaltsverzeichnis
1.
Der Geltungsbereich.............................................................................................. 1
1.1
Abgrenzung des Geltungsbereichs......................................................................................... 1
1.2
Lage und Topographie und bisherige
2.
Nutzung................................................................... 1
Planerfordernis und Zielsetzung der Planung................................................... 1
2.1
Planerfordernis.......................................................................................................................... 1
2.2
Städtebauliche Zielsetzung ................................................................................................... 2
2.3
Begründung der Verfahrenswahl.......................................................................................... 2
3.Übergeordnete Planungen ....................................................................................... 3
3.1
Ziele der Raumordnung............................................................................................
3.2
Flächennutzungsplan................................................................................................................3
3.3
Bestehendes Planungsrecht.................................................................................................... 4
3.4
Landschaftsplan........................................................................................................................ 5
4.
3
Städtebauliches Konzept..................................................................................... 5
4.1
Bebauungskonzept....................................................................................................................6
4.2.
Erschließungskonzept ........................................................................................................... 6
4.3.
Ver- und Entsorgung ............................................................................................................. 6
5.
Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte........................ 6
5.1
Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB.....................................................................6
5.2
Maß der baulichen Nutzung (§9 (1)Nr. 1 BauG B).................................................................7
5.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§9 (1) Nr.4 BauGB)..................................... 7
5.4
Kennzeichnungen/Hinweise (§9 (5)
5.4.1
5.4.2
6.
BauGB)....................................................................... 8
Kennzeichnung........................................................................................................................ 8
Hinweise..........................................................................
8
Auswirkungen des Bebauungsplanes............................................................... 9
6.1.
Städtebauliche Belange............................................................................................................ 9
6.2.
Umweltbelange........................................................................................................................ 9
6.3.
Arten- und Biotopschutz........................................................................................................... 9
7.
8.
Bodenordnung.................................................................................................... 10
Kosten
..........................................................................................................11
9.
Rechtsgrundlagen .....................
11
Stadt Bad Münstereifel / Ortstell Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
1.
Der Geltungsbereich
1.1
Abgrenzung des Geltungsbereichs
Begründung
Der räumliche Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans
Nr. 36a „Uhlenberg-Nord" umfasst die Flurstücke Gemarkung Münstereifel, Flur 1, Nr.
5008, 5009, 5068, 4447, 5275, 5067 und 4448 mit einer Fläche von rd. 3.220 qm.
Abb.: Geltungsbereich der Änderung und Erweiterung
Geobasisdaten der Kommunen und des Landes NRW
1.2
Lage und Topographie und bisherige Nutzung
DerÄnderungs- und Erweiterungsbereich liegt westlich der Stephinskystraße. Es
handelt sich um eine Brachfläche mit aufkommenden Gehölzen.
Im Norden und Süden des Gebietes ist eine Wohnbebauung vorhanden.
2.
Planerfordernisund Zielsetzung der Planung
2.1
Planerfordernis
Der Änderungsbereich befindet sich teilweise im Geltungsbereich des Bebauungspla
nes Nr. 36a „Uhlenberg Nord" und ist als Grünfläche (Verkehrsgrün) festgesetzt. Der
Flächennutzungsplan stellt die Flächen als landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. Wald
1
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
dar. Die Fläche liegt zum Teil im Landschaftsschutzgebiet. Die Erschließung ist si
chergestellt.
Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Euskirchen e.V. beabsichtigt im Plangebiet die Er
richtung
eines
Mehrfamilienhauses für ambulant betreutes Wohnen von Menschen
mit Behinderung. Es soll sich hierbei um ein 2-geschossiges Gebäude mit Dach- bzw.
Staffelgeschoss für 8 separate Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von jeweils ca.
45-60 m2 handeln.
In der Vergangenheit wurde für den Bereich bereits ein positiver Vorbescheid erteilt,
nach dem eine grundsätzliche Bebauung zugelassen wurde, dessen Wirksamkeit je
doch zwischenzeitlich erloschen ist. Das geplante Projekt der Lebenshilfe Kreisverei
nigung Euskirchen e.V. wird seitens der Stadt an dieser Stelle sehr begrüßt.
Für die Realisierung des Projektes sind die Änderung des Bebauungsplanes sowie
die Anpassung des Flächennutzungsplanes erforderlich.
2.2
Städtebauliche Zielsetzung
Die Änderung
des
Bebauungsplanes soll die planungsrechtlichen Voraussetzungen
für ein Sozialprojekt schaffen, dessen Notwendigkeit Immer häufiger im städtischen
Raum zu sehen ist. Das geplante Wohnungsangebot bietet vor allem Menschen mit
Behinderungen
als
nicht
oder
weniger
mobile
Bevölkerungsgruppe
einen
guten
Standort, insbesondere, da hier eine gute infrastrukturelle Lage mit inklusionsfördern
den Bedingungen vorliegt. Der Bereich, der bebaut werden soll, liegt am Rande des
Stadtzentrums,
alle
Nahversorgungsangebote,
sowie Arztpraxen,
Geldinstitute,
Frei
zeitangebote etc. liegen in fußläufiger Nähe. Zudem ist dem Standort durch eine Bus
haltestelle und dem nahe gelegenen Bahnhof Bad Münstereifel eine gute Anbindung
an den öffentlichen Personennahverkehr gewährleistet.
2.3
Begründung der Verfahrenswahl
Die 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36a „Uhlenberg-Nord" erfolgt gem. § 13a
Abs. 1 Nr. 1 BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Hierfür sind die folgen
den Bedingungen zu erfüllen:
1.
der Bebauungsplan
muss für die Wiedernutzbarmachung von
Nachverdichtung oder anderen
Flächen der
Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt
werden,
2.
die Größe der zulässigen Grundfläche darf 20.000 m2 nicht überschreiten (im
Einzelfall bis 70.000 m2),
3.
es
darf keine
Pflicht zur Durchführung
einer
Umweltverträglichkeitsprüfung
nach den Gesetzen über die Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen und
4.
es dürfen keine europäischen Schutzgebiete nach der FFH - oder Vogel
schutzrichtlinie betroffen sein.
Die Größe der zulässigen Grundfläche im Sinne des § 19 (2) BauNVO liegt bei einer
Gesamtgebietsgröße von rd. 3.220 m2 bei etwa 1.800 m2, so dass eine Vorprüfung
des Einzelfalles, die ab einer Grundflächengröße von 20.000 m2 durchzuführen wäre,
nicht notwendig ist. Da auch die übrigen Bedingungen erfüllt sind, kann für die Ände
rung des Bebauungsplans das beschleunigte Verfahren nach § 13a Abs. 2 BauGB
2
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
angewendet werden. Im beschleunigten Verfahren kann von der frühzeitigen Unter
richtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Von dieser Möglichkeit wird im vorliegenden Planverfahren Gebrauch gemacht. Dar
über hinaus wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und einem Um
weltbericht nach § 2a BauGB abgesehen. Zudem ist kein Ausgleich erforderlich, da
der Eingriff als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 5 BauGB vor der planerischen Ent
scheidung erfolgt oder zulässig gilt.
3.
Übergeordnete Planungen
3.1
Ziele der Raumordnung
Im Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen, ist der
Kernbereich
von
Bad
Münstereifel als Allgemeiner Siedlungsbereich
(ASP) darge
stellt.
3.2
Der
Flächennutzungsplan
Flächennutzungsplan
der
Stadt
Bad
Münstereifel
stellt
den
Änderungs-
und
Erweiterungsbereich als Fläche für die Landwirtschaft entlang der Stephinskystraße
und westlich angrenzend als Fläche für Wald dar.
Die geplante Ausweisung als gemischte
Baufläche bzw. Wohnbaufläche
ist somit
nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt und es bedarf einer Berichtigung des
Flächennutzungsplanes.
Gemäß § 1a Abs. 2 BauGB soll mit Grund und Boden sparsam und schonend um
gegangen werden;
dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen
Inanspruchnahme
von Flächen für bauliche Nutzungen, die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde,
insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen,
Nachverdichtung
und an
dere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf
3
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
Begründung
das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwe
cke genutzte Flächen sollen nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden.
Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flä
chen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der In
nenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Ge
bäudeleerstand,
Baulücken
und andere
Nachverdichtungsmöglichkeiten
zählen
kön
nen.
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 36a sollen zusätzliche
landwirtschaftliche Flächen bzw. Waldflächen in einem Umfang von 2.340 qm in An
spruch genommen werden.
Die geplanten zusätzlichen
Flächendarstellungen
umfassen teilweise bereits baulich
genutzte Flächen (Stephinskystraße 6c) sowie unmittelbar an die Stephinskystraße
angrenzende Flächen, die derzeit brach liegen. Aufgrund der kleinteiligen Parzellie
rung des Bereiches in Verbindung mit der nördlich und südlich angrenzenden Wohn
bebauung ist eine land- oder forstwirtschaftliche Nutzung in diesem
Bereich nicht
sinnvoll nutzbar.
3.3
Bestehendes Planungsrecht
Der Änderungs-
und
Erweiterungsbereich
umfasst Teilbereiche
des
Bebauungspla
nes Nr. 36a „Uhlenberg-Nord". Für diesen Bereich ist öffentliche Verkehrsfläche so
wie Verkehrsgrün festgesetzt.
Abb.: Auszug aus dem Bebauungsplan Nr. 36a Uhlenberg-Nord
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
3.4
Landschaftsplan
Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des rechtskräftigen Landschaftsplans "Bad
Münstereifel"
innerhalb
des
Landschaftsschutzgebietes
2.2.1
"„Fließgewässer,
Auen
und Hangbereiche im Bad Münstereifeier Tal".
Das
Landschaftsschutzgebiet
besteht
aus
mehrere
Teilflächen
in Tälern
bzw.
in
Hanglage, die durch Grünlandnutzung geprägt sind.
Für diesen Bereich ist eine Herausnahme aus dem Landschaftsschutzgebiet erfor
derlich.
Nach § 29 (4) Landschaftsgesetz NRW treten bei der Aufstellung, Änderung und Er
gänzung
eines
widersprechende
Flächennutzungsplans
Darstellungen
und
im
Geltungsbereich
Festsetzungen
des
eines
Landschaftsplans
Landschaftsplans
mit dem
In-Kraft-Treten des entsprechenden Bebauungsplans oder einer Satzung nach § 34
Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches außer Kraft, soweit der Träger der Land
schaftsplanung
im
Beteiligungsverfahren
diesem
Flächennutzungsplan
nicht
wider
sprochen hat.
4. Städtebauliches Konzept
Durch die Änderung der Gebietsausweisung von Grünfläche in Mischgebiet (MI) wer
den die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Ansiedlung von Wohnen und nicht
störenden,
in
Mischgebieten
zulässigen
gewerblichen
Betrieben
ermöglicht.
Die
Mischgebietsausweisung bietet dem Vorhabenträger die Option, das Wohnprojekt um
betriebliche Einrichtungen zu erweitern, die der Förderung der Menschen mit Behin
derung dienen können. Die frühere städtebauliche Zielsetzung zur Ausweisung von
Verkehrsgrün ist bereits seit geraumer Zeit nicht mehr zu verwirklichen und unrealis
tisch für die Zukunft. Neue Zielsetzung ist es, Wohn- und gewerbliche Nutzungen in
zentraler
Stadtrandlage
von
Bad
Münstereifel
zu
ermöglichen.
5
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
Begründung
Des Weiteren wird im Plangebiet eine WA-Ausweisung erfolgen, durch die der Be
stand planungsrechtlich gesichert wird.
4.1
Bebauungskonzept
Geplant ist zunächst die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für acht se
parate Wohneinheiten mit einer Wohnfläche von ca. jeweils 45 m2- 60 m2. Ziel ist es,
Wohnraum für ambulant betreutes Wohnen für Menschen mit Behinderung zu schaf
fen. Zudem werden Beratungs- und Sozialräume, sowie ein Raum für gemeinschaft
liche Aktivitäten eingerichtet. Das Gebäude soll barrierefrei errichtet werden. Die er
forderlichen Stellplätze sind im Eingangsbereich geplant.
4.2.
Erschließungskonzept
Die Erschließung wird über die Stephinskystraße erfolgen.
4.3.
Ver- und Entsorgung
Für die Ver- und Entsorgung der vorhandenen und neu zu errichtenden Gebäude
können die bestehenden Infrastruktureinrichtungen genutzt werden.
5. Begründung der Festsetzungen und sonstiger Planinhalte
5.1
Art der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
Unter Berücksichtigung der vorhandenen und geplanten Nutzungen wird die Art der
baulichen Nutzung in Mischgebiet und Wohngebiet gemäß § 6 BauNVO geändert.
Die Festsetzung folgt der Zielsetzung in Angrenzung an vorhandene gewerbliche so
wie auch Wohnflächen nicht wesentlich störende Nutzungen zuzulassen und den vor
handenen Wohnbestand zu sichern.
5.1.1
Mischgebiet MI (Gemäß § 6 BauNVO)
Mischgebiete dienen gemäß § 6 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von
Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zudem sind Anlagen für
Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche
Zwecke in Mischgebieten allgemein zulässig.
Für die Mischgebietsflächen wird gemäß § 1 Abs. 5 Nr. 1 BauNVO festgesetzt, dass
die gem. § 6 Abs. 2 BauNVO allgemein zulässigenNutzungsarten
Nr. 6 Gartenbaubetriebe
Nr. 7 Tankstellen und
Nr. 8 Vergnügungsstätten
im Sinne des§ 4a
Abs. 3 Nr.
2 in den Teilen des
Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind
nicht zulässig sind.
6
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
Begründung
Weiterhin werden die nach § 6 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzun
gen
- Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Abs. 3 Nr. 2 BauNVO außerhalb der
in Abs. 2 Nr. 8 bezeichneten Teile des Gebietes
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO ausgeschlossen.
Der Ausschluss der Nutzungen Nr. 6 und Nr. 7 wird damit begründet, dass derartige
flächenintensive Nutzungen, wie Gartenbaubetriebe und Tankstellen auf Grund der
unmittelbaren
Nähe der umgebenden Wohnbebauung städtebaulich
nicht vertretbar
sind.
Mit der Ansiedlung von Vergnügungsstätten sind in der Regel städtebauliche Nega
tivwirkungen
(Lärmbelästigungen
und
Beeinträchtigungen
des
Ortsbildes)
verbun
den. Durch den Ausschluss der Vergnügungsstätten soll verhindert werden, dass sich
derartige Betriebe innerhalb des Plangebietes ansiedeln und damit die angestrebte
Zielsetzung der Planung möglicherweise verhindern würde.
5.1.2
Allgemeines Wohngebiet WA (gemäß § 6 BauNVO)
Gemäß § 1 Abs. 6 BauNVO sind innerhalb des Allgemeinen Wohngebietes (WA) die
nachfolgenden, gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen:
Nr. 1 Betriebe des Beherbergungsgewerbes,
Nr. 2 Sonstige nicht störende Gewerbebetriebe,
Nr. 3 Anlagen für Verwaltungen,
Nr. 4 Gartenbaubetriebe und
Nr. 5 Tankstellen
nicht zulässig.
5.2
Maß der baulichen Nutzung (§9 (1) Nr. 1 BauGB)
Das Maß der baulichen Nutzung wird durch die Grundflächenzahl (GRZ) und Ge
schossflächenzahl (GFZ) sowie durch die maximale Anzahl der Geschosse bestimmt.
Die GRZ wird mit 0,6 festgesetzt und entspricht somit der Obergrenze von Mischge
bieten gem. § 17 BauNVO, die den Charakter der umliegenden Bebauung prägen.
Die GFZ wird analog der festgesetzten max. zweigeschossigen Bauweise mit 1,2 fest
gesetzt.
5.3
Bauweise, überbaubare Grundstücksflächen (§9 (1) Nr.4 BauGB)
Die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der als Mischgebiet festgesetzten Flä
che orientiert sich nicht am Bestand der Umgebungsstruktur,
sondern
lässt mehr
Spielraum. Die überbaubare Grundstücksfläche innerhalb der als Wohngebiet festge
setzten Fläche entspricht nahezu dem Bestand, um diesen planungsrechtlich zu si
chern.
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
Begründung
5.4
Kennzeichnungen/Hinweise (§9 (5) BauGB)
5.4.1
Kennzeichnung
Erdbebenzone
Das Plangebiet befindet sich gemäß der Karte der Erdbebenzonen und geologischen
Untergrundklassen
der
Bundesrepublik
Deutschland,
Bundesland
Nordrhein-Westfa
len, Karte zu DIN 4149 Juni 2006, in der Erdbebenzone 1, Untergrundklasse R (Ge
biete mit felsartigem Gesteinsuntergrund). Die in der DIN 4149 genannten bautech
nischen Maßnahmen sind zu berücksichtigen.
5.4.2
Hinweise
Kampfmittelbeseitigung
Beim
Auffinden
von
Bombenblindgängern/Kampfmitteln
während
der
Erd-/Bauarbei-
ten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort einzustellen und die nächstgele
gene
Polizeidienststelle,
die
zuständige
(Kampfmittelbeseitigungsdienst)
mit
erheblichen
zu
mechanischen
Ordnungsbehörde
verständigen.
Belastungen
wie
Erfolgen
oder
direkt
zusätzliche
Rammarbeiten,
der
KBD
Erdarbeiten
Pfahlgründungen
etc. wird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Bodendenkmaipflege
Es
wird
empfohlen,
im
Vorfeld
einer
Baumaßnahme
eine
Sachverhaltsermittlung
durchzuführen, um die Planung mit den öffentlichen Interessen der Bodendenkmal
pflege in Einklang zu bringen. Beim Auftreten von archäologischen Bodenfunden und
Befunden oder Zeugnissen tierischen und pflanzlichen Lebens aus erdgeschichtlicher
Zeit, ist die Stadt als Untere Denkmalbehörde oder das Rheinische Amt für Boden
denkmalpflege,
Außenstelle
Nideggen
unverzüglich
zu
informieren.
Bodendenkmal
und Fundstelle sind zunächst unverändert zu erhalten. Die Weisungen für den Fort
gang der Arbeiten sind abzuwarten.
Artenschutzrechtliche Belange
Vor Beginn von Abbruch- und Baumaßnahmen ist sicherzustellen, dass artenschutz
rechtliche Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG beachtet werden.
Verstöße gegen die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG sind aus
zuschließen.
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortsteil Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
6. Auswirkungen des Bebauungsplanes
6.1.
Städtebauliche Belange
Interessenskonflikte zur angrenzenden Wohnbebauung sind nicht zu erwarten. Hin
sichtlich des Verkehrs ist keine signifikante Mehrbelastung zu erwarten.
6.2.
Umweltbelange
Entsprechend der geplanten Neubebauung ergeben sich keine zusätzlichen Auswir
kungen auf die Umwelt. Bei der Durchführung der geplanten Bebauung ist jedoch die
Inanspruchnahme von Wald- bzw. Gehölzflächen zu minimieren.
Eine weitere Bebauung auf noch nicht bebauter, unversiegelter Grundstücksfläche in
hier eindeutig integrierter Lage spezifiziert das Vorhaben als eine Maßnahme der In
nenentwicklung, womit den allgemeinen
Planungsleitlinien des
BauGB entsprochen
wird (vgl. § 1 Abs. 5 Satz 3 BauGB).
Die Bebauungsplanänderung wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. §
13a BauGB aufgestellt. Ein Umweltbericht nach § 2a BauGB wird nicht erstellt. Ein
griffe, die aufgrund der Aufstellung des Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als
vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig.
6.3.
Arten- und Biotopschutz
Durch
die
Novellierungen
des
Bundesnaturschutzgesetzes
vom
12.12.2007
und
29.07.2009 (seit 01.03.2010 in Kraft) wurde das deutsche Artenschutzrecht an die
europarechtlichen Vorgaben angepasst. Vor diesem Hintergrund müssen die Arten
schutzbelange
fahren
bei allen
beachtet werden.
Bauleitplanverfahren
und
baurechtlichen
Hierfür ist eine Artenschutzprüfung
Genehmigungsver
(ASP) durchzuführen,
bei der ein naturschutzrechtlich fest umrissenes Artenspektrum einem
besonderen
dreistufigen Prüfverfahren unterzogen wird.
Die Notwendigkeit zur Durchführung einer ASP im Rahmen der Bauleitplanung und
bei der Genehmigung von Vorhaben ergibt sich aus den Artenschutzbestimmungen
des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Hinsichtlich der Abwägung, ob streng geschützte, insbesondere in NRW planungsre
levante Arten von der vorliegenden Bauleitplanung betroffen sein könnten, wurde eine
Artenschutzrechtliche
Prüfung
nach
W -Artenschutz
NRW
(Lomb,
Landschaftspla
nung, ökologische Bewertung, Gutachten, Bonn) durchgeführt.
Die Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP), Stufe 1, kommt zu dem Ergebnis, dass Ver
botstatbestände nach § 44 BNatSchG ausgeschlossen werden können.
Das Informationssystem des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
(LANUV) des Landes Nordrhein-Westfalen weist in der allgemein verfügbaren Daten
bank für den 2. Quadranten des Messtischblatt Nr. 5406 „Bad Münstereifel" und den
betroffenen Lebensraumtyp „Gärten, Parkanlagen, Siedlungsbrachen" die folgenden
geschützten Arten auf:
9
S tadt Bad M ünstereifel / O rtsteil Bad M ünstereifel
B ebauungsplan Nr. 36a, 4. Ä nderung
An
B egründung
Sutua
WifcMOtUtlAtllicItMf Mjmim
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U
X
ec h 6i
bricera)
G
X
stchec brUerd
C
X
G = günstig, U = ungünstig/unzureichend, S = ungünstig/schlecht
WS = Wochenstube, WQ = Winterquartier
XX = Hauptvorkommen, X = Vorkommen, (X) = potentielles Vorkommen
Zusätzlich wurde das Gebiet am 06.02.2016 begangen.
Im Ergebnis ist festzustellen:
Die zu erwartenden planungsrelevanten Arten im Plangebiet „Stephinskystraße“ in
Bad Münstereifel wurden einer Plausibilitätsprüfung unterzogen. Die Ausstattung des
Plangebiets hält für die gelisteten Arten der LANUV Liste keine geeigneten Lebens
räume bereit. Verbotsbestände die streng geschützten Arten betreffend treten dem
nach nicht ein.
Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 4 sind nicht gegeben, da keine
besonders geschützten Pflanzen in dem Areal Vorkommen. Verbotstatbestände nach
§ 44 BNatSchG Abs. 1, Nr. 1 und 3 die besonders geschützten Arten betreffend, kön
nen ausgeschlossen werden, da auf der Brache noch keine ausreichend großen Ge
hölze wachsen. Sollte sich die Realisierung des Vorhabens deutlich verzögern, womit
sich die Brache mit ihrem Aufwuchs verändert und der Verdacht aufkommen das ein
Zugriffsverbot bezüglich der besonders geschützten Arten (Allerweltsarten) eintritt, ist
die Fläche nochmals durch qualifizierte Personen zu begutachten.
7.
Bodenordnung
Bodenordnerische Maßnahmen werden mit der vorliegenden Planänderung nicht not
wendig.
10
Begründung
Stadt Bad Münstereifel / Ortstell Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 36a, 4. Änderung
8.
Kosten
Der Stadt Bad
Münstereifel entstehen
durch die
Planänderung
selbst keine
Kosten.
Die
Kosten übernehmen die Antragsteller.
9.
Rechtsgrundlagen
Dem Bebauungsplan liegen folgende Rechtsvorschriften zu Grunde:
a)
Baugesetzbuch
(BauGB) in
tember 2004 (BGBl.
I S.
der
2414),
Fassung
der
Bekanntmachung
vom
23.
Sep
zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom
20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).
b)
Verordnungüber
ordnung
-
die
BauNVO) .in
bauliche Nutzung
der
Fassung
der
der
Grundstücke
Bekanntmachung
(Baunutzungsver
vom
23.
Januar
1990
(BGBl. I S. 132), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. Juni 2013
(BGBl. I S. 1548).
c)
Bauordnungfür
das
Land Nordrhein-Westfalen
-
Landesbauordnung
(BauO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000 (GV. NRW.
S.
256),
zuletzt
geändert
durch Artikel
2
des
Gesetzes
vom 20.
Mai
2014
(GV.
NRW. S. 294).
d)
Verordnung
Planinhalts
über dieAusarbeitung
(Planzeichenverordnung
der
-
Bauleitpläne
PlanzV)
und
vom
18.
die
Darstellung
Dezember
1990
des
(BGBl.
1991 I S. 58) geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Juli 2011 (BGBl. I S.
1509).
e)
Gemeindeordnung
für
das
Land Nordrhein-Westfalen
sung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV.
(GO
NRW.
NRW)
in
der
Fas
S. 666) zuletzt geändert
durch Gesetz vom 03. Februar 2015 (GV. NRW. S. 208).
Bad Münstereifel, den
11