Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl -621-00 FNP 27. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
20/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.04.2005
19.04.2005
03.05.2005
17.05.2005
TOP: 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen entsprechend der ASBDarstellung im Gebietsentwicklungsplan
I. Sach- und Rechtslage:
Wie Ihnen bereits bekannt, wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes
der Ortsteil Drove als neuer allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aufgrund der
Darstellungen können nunmehr im Ortsteil Drove ca. 300.000 qm zusätzliche Bauflächen realisiert
werden. Die zusätzlichen Flächen entsprechend der ASB- Ausweisung im GEP sind in der
beigefügten Ablichtung aus dem FNP schraffiert dargestellt.
Unabhängig davon, dass sicherlich konkrete Bebauungspläne schrittweise und behutsam in den
nächsten Jahren realisiert werden sollen, ist es sinnvoll, alle Flächen in einem FNP- Verfahren
darzustellen.
Aufgrund der vorhandenen Bebauung und Siedlungsstruktur schlage ich Ihnen vor, überwiegend
Wohnbauflächen auszuweisen und lediglich in einem Teilbereich zwischen dem „Kommweg“ und
der vorhandenen Silo-Anlage beidseitig des vorhandenen Wirtschaftsweges jeweils in einer Tiefe
von 50 m eine gemischte Baufläche auszuweisen. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen
werden, dass sich in diesem Bereich auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe einmal
ansiedeln können.
Alle Erweiterungsflächen liegen derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet gemäß Verordnung 1987
und werden auch zukünftig im Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen als Landschaftsschutzgebiet
dargestellt. Der Landschaftsplan enthält jedoch in diesen Bereichen keine besonderen
Schutzfestsetzungen, die einer Realisierung zukünftiger Bebauungspläne entgegenstehen.
Gleichwohl wird es selbstverständlich erforderlich, eine ökologische Bewertung vorzunehmen und
Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen.
Aufgrund erster Vorgespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde halte ich es für sinnvoll, die
Ausgleichsflächen zu konzentrieren und nach Möglichkeit Ausgleichsmaßnahmen entlang des
Drover Baches zu realisieren. Hierzu ist es jedoch zunächst erforderlich, entsprechende
Bewertungen vornehmen zu lassen, die ich Ihnen alsdann selbstverständlich wieder zur Beratung
vorlegen werde.
Um das Flächennutzungsplanänderungsverfahren in die Wege zu leiten, schlage ich Ihnen
deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, ein
ökologisches Konzept erarbeiten zu lassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
-2Im Verwaltungshaushalt stehen für die Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel in
Höhe von 5.000,00 € bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen und
gemischten Bauflächen im Ortsteil Drove entsprechend der Abgrenzung des ASB
Drove im Gebietsentwicklungsplan.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, ein ökologisches Konzept erarbeiten zu lassen. Das
Konzept ist zur Beratung vorzulegen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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