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Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen entsprechend der ASB-Darstellung im Gebietsentwicklungsplan)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,7 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen entsprechend der ASB-Darstellung im Gebietsentwicklungsplan) Allgemeine Vorlage (27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen entsprechend der ASB-Darstellung im Gebietsentwicklungsplan)

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl -621-00 FNP 27. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 20/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 12.04.2005 19.04.2005 03.05.2005 17.05.2005 TOP: 27. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Drove zum Zwecke der Ausweisung zusätzlicher Bauflächen entsprechend der ASBDarstellung im Gebietsentwicklungsplan I. Sach- und Rechtslage: Wie Ihnen bereits bekannt, wurde im Rahmen der Neuaufstellung des Gebietsentwicklungsplanes der Ortsteil Drove als neuer allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt. Aufgrund der Darstellungen können nunmehr im Ortsteil Drove ca. 300.000 qm zusätzliche Bauflächen realisiert werden. Die zusätzlichen Flächen entsprechend der ASB- Ausweisung im GEP sind in der beigefügten Ablichtung aus dem FNP schraffiert dargestellt. Unabhängig davon, dass sicherlich konkrete Bebauungspläne schrittweise und behutsam in den nächsten Jahren realisiert werden sollen, ist es sinnvoll, alle Flächen in einem FNP- Verfahren darzustellen. Aufgrund der vorhandenen Bebauung und Siedlungsstruktur schlage ich Ihnen vor, überwiegend Wohnbauflächen auszuweisen und lediglich in einem Teilbereich zwischen dem „Kommweg“ und der vorhandenen Silo-Anlage beidseitig des vorhandenen Wirtschaftsweges jeweils in einer Tiefe von 50 m eine gemischte Baufläche auszuweisen. Hierdurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich in diesem Bereich auch sonstige nicht störende Gewerbebetriebe einmal ansiedeln können. Alle Erweiterungsflächen liegen derzeit noch im Landschaftsschutzgebiet gemäß Verordnung 1987 und werden auch zukünftig im Landschaftsplan Kreuzau-Nideggen als Landschaftsschutzgebiet dargestellt. Der Landschaftsplan enthält jedoch in diesen Bereichen keine besonderen Schutzfestsetzungen, die einer Realisierung zukünftiger Bebauungspläne entgegenstehen. Gleichwohl wird es selbstverständlich erforderlich, eine ökologische Bewertung vorzunehmen und Ausgleichsmaßnahmen durchzuführen. Aufgrund erster Vorgespräche mit der Unteren Landschaftsbehörde halte ich es für sinnvoll, die Ausgleichsflächen zu konzentrieren und nach Möglichkeit Ausgleichsmaßnahmen entlang des Drover Baches zu realisieren. Hierzu ist es jedoch zunächst erforderlich, entsprechende Bewertungen vornehmen zu lassen, die ich Ihnen alsdann selbstverständlich wieder zur Beratung vorlegen werde. Um das Flächennutzungsplanänderungsverfahren in die Wege zu leiten, schlage ich Ihnen deshalb vor, den Aufstellungsbeschluss zu fassen und die Verwaltung zu ermächtigen, ein ökologisches Konzept erarbeiten zu lassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: -2Im Verwaltungshaushalt stehen für die Änderung des Flächennutzungsplanes Haushaltsmittel in Höhe von 5.000,00 € bereit. III. Beschlussvorschlag: „1.) Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung von zusätzlichen Wohnbauflächen und gemischten Bauflächen im Ortsteil Drove entsprechend der Abgrenzung des ASB Drove im Gebietsentwicklungsplan. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, ein ökologisches Konzept erarbeiten zu lassen. Das Konzept ist zur Beratung vorzulegen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________