Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
93 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 12.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60
Nr. der Ratsdrucksache: 542-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Münstereifel, Flur 5, Flurstücke 1773, 1843 Marktstraße 18, Langenhecke 1, Bad Münstereifel
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 542-X
1. Sachverhalt:
Es liegt ein Bauantrag Neubau Markt-Café für das Grundstück Marktstraße 18/Langenhecke 1
vor.
Im Rahmen des City Outlets soll hierdurch der Bedarf an Gastronomie abgedeckt und die Marktstraße durch ein Café attraktiver gemacht werden.
Erste Abstimmungen in der Angelegenheit und Beteiligung der Gebietsreferentin des Rheinischen
Amtes für Denkmalpflege haben stattgefunden.
Die Entwürfe und Alternativplanungen zum Cafè-Neubau wurden durch den Architekten sowie das
Konzept des Cafébetriebs vom Eigentümer vorgestellt.
Favorisiert wurden als Dachform das sogenannten Flugdach, dass sich als umgekehrtes Satteldach charakterisiert. Dieses ist ein sehr leichtes Dach und nimmt sich mit dem darunterliegenden
Baukörper in der Gestaltung zurück.
Es soll ein filigraner Stahl-Glasbau errichtet werden mit den Abmessungen 8 m Länge x 4,50 Breite. Die Höhe beträgt an der rückwärtigen Traufe Richtung Stadtmauer 6,85 m.
Die kleinteilige und transparente Struktur des Gebäudes passt aus gestalterischer und städtebaulicher Sicht sehr gut in das Stadtbild und zu den Bestandsgebäuden.
Außengastronomie ist sowohl vor dem Gebäude im EG mit 26 m² als auch auf der Dachterrasse
mit ca. 25 m² geplant. Auf der Dachterrasse werden ausreichend Grenzabstände zur Nachbarbebauung eingehalten. Auch ist der gastronomische Betrieb von 9:00 bis 19:00 Uhr geöffnet.
Das LVR-Amt für Denkmalpflege äußerte sich positiv zum geplanten Café-Anbau. Da die beplante
Fläche immer bebaut, also historisch keine Freifläche war ist eine Bebauung in diesem Bereich
möglch. Es handelt sich hier um eine zeitgemäße und moderne Architektur, die nicht historisierend
wirkt. Deshalb kann diesem Vorhaben seitens der Denkmalpflege zugestimmt werden.
Erste Details zur Ausführung und Materialien wurden bereits gemeinsam mit der Denkmalpflege
abgestimmt und in den Planunterlagen umgesetzt.
Die weiteren Gestaltungsdetails, Farben, Ausstattung, Materialien und Bemusterung werden im
weiteren Verfahren abgestimmt.
2. Rechtliche Würdigung
Befreiungen von der Gestaltungssatzung hinsichtlich Dachform und Materialien sind erforderlich.
Das Benehmen des LVR- Amt für Denkmalpflege gem. § 21 Abs. 4 DSchG wurde hergestellt.
3. Finanzielle Auswirkungen
/
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
/
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
/
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
/
7. Beschlussvorschlag:
Dem vorliegenden Bauantrag wird grundsätzlich zugestimmt.
Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB wird hiermit erteilt.