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Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
114 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
26.09.13, 18:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau) Allgemeine Vorlage (Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
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hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl BE: Herr Schmühl Kreuzau, 24.09.2013 Vorlagen-Nr.: 62/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 12.11.2013 20.11.2013 26.11.2013 11.12.2013 Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen; hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau I. Sach- und Rechtslage: Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans Nordrhein Westfalen gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren beschlossen. Mit Schreiben vom 15.08.2013, hier eingegangen am 23.08.2013, hat die Staatskanzlei des Landes NRW die Verfahrensunterlangen übersandt und um Stellungnahme bis zum 28. Februar 2014 gebeten. Wie Ihnen bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 25.09.2013 mitgeteilt, können die gesamten Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Staatskanzlei NRW eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung/). Der neue LEP soll den seit 1995 gültigen LEP, den Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor Fluglärm“ und das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Außerdem sind die Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel als Kapitel 6.5 in den Entwurf des neuen LEP NRW eingestellt. Im neuen LEP werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem Instrument gebündelt und somit das System der räumlichen Planung in NRW vereinfacht. Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in Deutschland. Er enthält dementsprechend unter anderem neue Festlegungen zur flächensparenden Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Kulturlandschaftsentwicklung. Die Ziele des neuen LEP sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu beachten bzw. zu berücksichtigen. Dem neuen LEP liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde: - Demographischer Wandel, Globalisierung der Wirtschaft, Klimawandel, Entwicklung im Einzelhandel. Diese wie vor beschriebenen Herausforderungen bedingen folgende strategische Ausrichtung des LEP: - Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig sichern, Ressourcen langfristig sichern, Freiraum Inanspruchnahme verringern, Rohstoffversorgung langfristig sichern, Klimaschutzziele umsetzen, Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sichern, Regionale Vielfalt und Identität entwickeln, Zentrale Orte und Innenstädte stärken, Mobilität und Erreichbarkeit gewährleisten, Wachstum und Innovation fördern, Regionale Kooperationen verstärken und Metropolfunktionen ausbauen, Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Emissionsschutz, Trennungsgrundsatz. Als Anlage sind dieser Sitzungsvorlage die Ziele und Grundsätze zu den nachstehend aufgeführten Teilbereichen beigefügt: 2. 3. 4. 5. 6. 6.1 6.2 6.3 6.4 6.5 6.6 Räumliche Struktur des Landes, Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit, Siedlungsraum unterteilt in Festlegungen für den gesamten Siedlungsbereich, Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche, Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen, Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben Großflächiger Einzelhandel Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus. 7. Freiraum 7.1 7.2 7.3 7.4 7.5 Freiraumsicherung und Bodenschutz, Natur und Landschaft, Wald und Forstwirtschaft, Wasser, Landwirtschaft, 8. Verkehr und technische Infrastruktur 8.1 8.2 8.3 Verkehr und Transport, Transport in Leitungen, Entsorgung. 9. Rohstoffversorgung 9.1 9.2 9.3 Lagerstättensicherung, Nicht energetische Rohstoffe, Energetische Rohstoffe, -2- 10. Energieversorgung 10.1 10.2 10.3 Energiestruktur, Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien, Kraftwerksstandorte. Zu den einzelnen Zielen und Grundsätzen nehme ich aus Sicht der Gemeinde Kreuzau wie folgt Stellung: Räumliche Struktur des Landes - Nr. 2 Die bisherige Einstufung in Ober-, Mittel- und Grundzentren bleibt unverändert erhalten. Dies bedeutet für die Gemeinde Kreuzau weiterhin die Einstufung als Grundzentrum. Die Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich auch weiterhin innerhalb der regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche. Aus den festgeschriebenen Zielen und Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau zukünftig keine Nachteile. Erhaltende Kultur- Landschaftsentwicklung - Nr. 3 Aus den formulierten Zielen und Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau keine Nachteile. Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - Nr. 4 Aus den hier formulierten Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau keine Nachteile. Gleichwohl ist bei der zukünftigen Bauleitplanung dem Klimawandel Rechnung zu tragen. Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit - Nr. 5 Zukünftig soll die regionale Zusammenarbeit verstärkt werden. Es bleibt aus meiner Sicht abzuwarten, wie sich hier der Kreis Düren positionieren wird. Siedlungsraum - Nr. 6 Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum - Nr. 6.1 Wie Sie aus der Anlage entnehmen können, sind hier 11 verschiedene Ziele bzw. Grundsätze formuliert, die allesamt keine nachteiligen Auswirkungen für die künftige Bauleitplanung haben, da die Gemeinde Kreuzau bereits seit Jahren eine entsprechende Siedlungsentwicklung im Sinne der formulierten Ziele und Grundsätze betreibt. Ob und inwieweit in Zukunft bei der Neuaufstellung des Regionalplanes noch nicht in Anspruch genommener Siedlungsraum zurückgenommen werden muss, bleibt abzuwarten und wird sich aus dem bereits seit Jahren eingeführten Flächenmonitoring ergeben. Unter Nr. 6.1 – 7 wurde ein neuer Grundsatz formuliert. Hiernach sollen bei Planungen von neuen Siedlungsflächen die städtebaulichen Voraussetzungen für energieeffiziente Bauweisen, den Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung sowie für die passive und aktive Nutzung von Solarenergie und anderen erneuerbaren Energien geschaffen werden. Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche - Nr. 6.2 Die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind nachvollziehbar. Innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau erforderliche Korrekturen sind auf Regionalplanebene zu gegebener Zeit zu berücksichtigen. Auch die Eigenentwicklung von Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern ist in Zukunft unter den bisherigen Voraussetzungen möglich. Siehe hierzu Ziffer 6.2 - 3. -3- Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen - Nr. 6.3 Unter Unterpunkt 6.3 - 4 wird der Grundsatz der interkommunalen Zusammenarbeit nunmehr auch im LEP festgeschrieben. In diesem Bereich hat die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit der Stadt Düren bereits vor 12 Jahren eine Vorreiterfunktion in NRW übernommen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit soll auch in Zukunft fortgeführt werden. Mit diesem neu formulierten Grundsatz wird die bisherige Vorgehensweise der Gemeinde Kreuzau landesplanerisch nunmehr auch für andere zum Grundsatz erklärt. Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben - Nr. 6.4 Hiervon ist die Gemeinde Kreuzau nicht betroffen. Großflächiger Einzelhandel - Nr. 6.5 Es werden insgesamt 10 unterschiedliche Grundsätze und Ziele formuliert, die aber bisher auch schon zu beachten waren. Diese Grundsätze sind in dem in Arbeit befindlichen Einzelhandelskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu beachten. Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus - Nr. 6.6 Die hier formulierten Grundsätze führen zukünftig zu keinen nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde. Freiraum - Nr. 7 Die unter den Nummern 7.1 bis 7.5 formulierten Ziele und Grundsätze sind allesamt nicht neu. Nachteilige Auswirkungen auf zukünftige gemeindliche Planungen sind hierdurch nicht zu erwarten. Verkehr und technische Infrastruktur - Nr. 8 Auch die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind im Wesentlichen nicht neu. Lediglich unter Ziffer 8.2 - 2 ist ein neues Ziel formuliert, wonach Hochspannungsleitungen mit einer Nennspannung von 110 KV oder weniger zukünftig so zu planen sind, dass die Leitungen auf neuen Trassen als Erdkabel ausgeführt werden können, soweit die Gesamtkosten für Errichtung und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor 2,75 nicht überschreiten. Ich weise allerdings darauf hin, dass nach heutigem Sachstand innerhalb des Gemeindegebietes Kreuzau keine neuen Hochspannungsleitungen geplant sind. Rohstoffversorgung - Nr. 9 Von den hier formulierten Zielen und Grundsätzen ist die Gemeinde nicht betroffen. Energieversorgung - Nr. 10 Die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind eine Folge der neuen Energiepolitik. Negative Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau sind für mich nicht erkennbar. Zusammenfassend darf ich feststellen, dass aus meiner Sicht der Entwurf des neuen LEP NRW keine nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau haben wird. Insofern beabsichtige ich -4- nicht, eine eigenständige Stellungnahme abzugeben und schlage Ihnen vor, den Entwurf des LEP NRW zur Kenntnis zu nehmen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine. III. Beschlussvorschlag: Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -5-