Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
114 kB
Datum
11.12.2013
Erstellt
26.09.13, 18:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Schmühl
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 24.09.2013
Vorlagen-Nr.: 62/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
12.11.2013
20.11.2013
26.11.2013
11.12.2013
Neuaufstellung des Landesentwicklungsplanes Nordrhein-Westfalen;
hier: Stellungnahme der Gemeinde Kreuzau
I. Sach- und Rechtslage:
Die Landesregierung hat am 25. Juni 2013 den Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans
Nordrhein Westfalen gebilligt und das zu seiner Aufstellung erforderliche Beteiligungsverfahren
beschlossen.
Mit Schreiben vom 15.08.2013, hier eingegangen am 23.08.2013, hat die Staatskanzlei des
Landes NRW die Verfahrensunterlangen übersandt und um Stellungnahme bis zum 28. Februar
2014 gebeten. Wie Ihnen bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 25.09.2013 mitgeteilt,
können die gesamten Verfahrensunterlagen auf der Internetseite der Staatskanzlei NRW
eingesehen und heruntergeladen werden (www.nrw.de/landesplanung/).
Der neue LEP soll den seit 1995 gültigen LEP, den Landesentwicklungsplan IV „Schutz vor
Fluglärm“ und das ausgelaufene Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ersetzen. Außerdem sind
die Ziele, Grundsätze und diesen zugeordneten Erläuterungen des separat erarbeiteten
sachlichen Teilplans großflächiger Einzelhandel als Kapitel 6.5 in den Entwurf des neuen LEP
NRW eingestellt. Im neuen LEP werden auf Landesebene alle raumordnerischen Ziele in einem
Instrument gebündelt und somit das System der räumlichen Planung in NRW vereinfacht.
Der Entwurf des neuen LEP NRW berücksichtigt veränderte Rahmenbedingungen der
Raumentwicklung - insbesondere den demographischen Wandel, die fortschreitende
Globalisierung der Wirtschaft und den erwarteten Klimawandel - sowie die von der
Ministerkonferenz für Raumordnung aufgestellten Leitbilder für die Raumentwicklung in
Deutschland.
Er enthält dementsprechend unter anderem neue Festlegungen zur flächensparenden
Siedlungsentwicklung, zum Klimaschutz, zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur
Kulturlandschaftsentwicklung.
Die Ziele des neuen LEP sind in der nachgeordneten Regional-, Bauleit- und Fachplanung zu
beachten bzw. zu berücksichtigen.
Dem neuen LEP liegen folgende Rahmenbedingungen zugrunde:
-
Demographischer Wandel,
Globalisierung der Wirtschaft,
Klimawandel,
Entwicklung im Einzelhandel.
Diese wie vor beschriebenen Herausforderungen bedingen folgende strategische Ausrichtung des
LEP:
-
Natürliche Lebensgrundlagen nachhaltig sichern,
Ressourcen langfristig sichern,
Freiraum Inanspruchnahme verringern,
Rohstoffversorgung langfristig sichern,
Klimaschutzziele umsetzen,
Natur, Landschaft und biologische Vielfalt sichern,
Regionale Vielfalt und Identität entwickeln,
Zentrale Orte und Innenstädte stärken,
Mobilität und Erreichbarkeit gewährleisten,
Wachstum und Innovation fördern,
Regionale Kooperationen verstärken und Metropolfunktionen ausbauen,
Steigerung der Raumqualität durch Konfliktminimierung und räumlichen Emissionsschutz,
Trennungsgrundsatz.
Als Anlage sind dieser Sitzungsvorlage die Ziele und Grundsätze zu den nachstehend
aufgeführten Teilbereichen beigefügt:
2.
3.
4.
5.
6.
6.1
6.2
6.3
6.4
6.5
6.6
Räumliche Struktur des Landes,
Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung,
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel,
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit,
Siedlungsraum
unterteilt in
Festlegungen für den gesamten Siedlungsbereich,
Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche,
Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen,
Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben
Großflächiger Einzelhandel
Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus.
7.
Freiraum
7.1
7.2
7.3
7.4
7.5
Freiraumsicherung und Bodenschutz,
Natur und Landschaft,
Wald und Forstwirtschaft,
Wasser,
Landwirtschaft,
8.
Verkehr und technische Infrastruktur
8.1
8.2
8.3
Verkehr und Transport,
Transport in Leitungen,
Entsorgung.
9.
Rohstoffversorgung
9.1
9.2
9.3
Lagerstättensicherung,
Nicht energetische Rohstoffe,
Energetische Rohstoffe,
-2-
10.
Energieversorgung
10.1
10.2
10.3
Energiestruktur,
Standorte für die Nutzung erneuerbarer Energien,
Kraftwerksstandorte.
Zu den einzelnen Zielen und Grundsätzen nehme ich aus Sicht der Gemeinde Kreuzau wie folgt
Stellung:
Räumliche Struktur des Landes - Nr. 2
Die bisherige Einstufung in Ober-, Mittel- und Grundzentren bleibt unverändert erhalten. Dies
bedeutet für die Gemeinde Kreuzau weiterhin die Einstufung als Grundzentrum. Die
Siedlungsentwicklung der Gemeinden vollzieht sich auch weiterhin innerhalb der
regionalplanerisch festgelegten Siedlungsbereiche.
Aus den festgeschriebenen Zielen und Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau
zukünftig keine Nachteile.
Erhaltende Kultur- Landschaftsentwicklung - Nr. 3
Aus den formulierten Zielen und Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau keine
Nachteile.
Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel - Nr. 4
Aus den hier formulierten Grundsätzen ergeben sich für die Gemeinde Kreuzau keine Nachteile.
Gleichwohl ist bei der zukünftigen Bauleitplanung dem Klimawandel Rechnung zu tragen.
Regionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit - Nr. 5
Zukünftig soll die regionale Zusammenarbeit verstärkt werden. Es bleibt aus meiner Sicht
abzuwarten, wie sich hier der Kreis Düren positionieren wird.
Siedlungsraum - Nr. 6
Festlegungen für den gesamten Siedlungsraum - Nr. 6.1
Wie Sie aus der Anlage entnehmen können, sind hier 11 verschiedene Ziele bzw. Grundsätze
formuliert, die allesamt keine nachteiligen Auswirkungen für die künftige Bauleitplanung haben, da
die Gemeinde Kreuzau bereits seit Jahren eine entsprechende Siedlungsentwicklung im Sinne der
formulierten Ziele und Grundsätze betreibt. Ob und inwieweit in Zukunft bei der Neuaufstellung
des Regionalplanes noch nicht in Anspruch genommener Siedlungsraum zurückgenommen
werden muss, bleibt abzuwarten und wird sich aus dem bereits seit Jahren eingeführten
Flächenmonitoring ergeben.
Unter Nr. 6.1 – 7 wurde ein neuer Grundsatz formuliert. Hiernach sollen bei Planungen von neuen
Siedlungsflächen die städtebaulichen Voraussetzungen für energieeffiziente Bauweisen, den
Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung sowie für die passive und aktive Nutzung von Solarenergie
und anderen erneuerbaren Energien geschaffen werden.
Ergänzende Festlegungen für allgemeine Siedlungsbereiche - Nr. 6.2
Die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind nachvollziehbar. Innerhalb des Gemeindegebietes
Kreuzau erforderliche Korrekturen sind auf Regionalplanebene zu gegebener Zeit zu
berücksichtigen. Auch die Eigenentwicklung von Ortsteilen unter 2.000 Einwohnern ist in Zukunft
unter den bisherigen Voraussetzungen möglich. Siehe hierzu Ziffer 6.2 - 3.
-3-
Ergänzende Festlegungen für Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen - Nr. 6.3
Unter Unterpunkt 6.3 - 4 wird der Grundsatz der interkommunalen Zusammenarbeit nunmehr auch
im LEP festgeschrieben. In diesem Bereich hat die Gemeinde Kreuzau gemeinsam mit der Stadt
Düren bereits vor 12 Jahren eine Vorreiterfunktion in NRW übernommen. Diese erfolgreiche
Zusammenarbeit soll auch in Zukunft fortgeführt werden. Mit diesem neu formulierten Grundsatz
wird die bisherige Vorgehensweise der Gemeinde Kreuzau landesplanerisch nunmehr auch für
andere zum Grundsatz erklärt.
Standorte für landesbedeutsame flächenintensive Großvorhaben - Nr. 6.4
Hiervon ist die Gemeinde Kreuzau nicht betroffen.
Großflächiger Einzelhandel - Nr. 6.5
Es werden insgesamt 10 unterschiedliche Grundsätze und Ziele formuliert, die aber bisher auch
schon zu beachten waren. Diese Grundsätze sind in dem in Arbeit befindlichen
Einzelhandelskonzept für das gesamte Gemeindegebiet zu beachten.
Einrichtungen für Erholung, Sport, Freizeit und Tourismus - Nr. 6.6
Die hier formulierten Grundsätze führen zukünftig zu keinen nachteiligen Auswirkungen für die
Gemeinde.
Freiraum - Nr. 7
Die unter den Nummern 7.1 bis 7.5 formulierten Ziele und Grundsätze sind allesamt nicht neu.
Nachteilige Auswirkungen auf zukünftige gemeindliche Planungen sind hierdurch nicht zu
erwarten.
Verkehr und technische Infrastruktur - Nr. 8
Auch die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind im Wesentlichen nicht neu. Lediglich unter
Ziffer 8.2 - 2 ist ein neues Ziel formuliert, wonach Hochspannungsleitungen mit einer
Nennspannung von 110 KV oder weniger zukünftig so zu planen sind, dass die Leitungen auf
neuen Trassen als Erdkabel ausgeführt werden können, soweit die Gesamtkosten für Errichtung
und Betrieb des Erdkabels die Gesamtkosten der technisch vergleichbaren Freileitung den Faktor
2,75 nicht überschreiten.
Ich weise allerdings darauf hin, dass nach heutigem Sachstand innerhalb des Gemeindegebietes
Kreuzau keine neuen Hochspannungsleitungen geplant sind.
Rohstoffversorgung - Nr. 9
Von den hier formulierten Zielen und Grundsätzen ist die Gemeinde nicht betroffen.
Energieversorgung - Nr. 10
Die hier formulierten Ziele und Grundsätze sind eine Folge der neuen Energiepolitik. Negative
Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau sind für mich nicht erkennbar.
Zusammenfassend darf ich feststellen, dass aus meiner Sicht der Entwurf des neuen LEP NRW
keine nachteiligen Auswirkungen für die Gemeinde Kreuzau haben wird. Insofern beabsichtige ich
-4-
nicht, eine eigenständige Stellungnahme abzugeben und schlage Ihnen vor, den Entwurf des LEP
NRW zur Kenntnis zu nehmen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, keine.
III. Beschlussvorschlag:
Der vorliegende Entwurf des Landesentwicklungsplanes Nordrhein Westfalen wird zur Kenntnis
genommen. Auf eine gesonderte Stellungnahme gegenüber der Staatskanzlei wird verzichtet.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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