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Beschlussvorlage (Empfangsdefizite im Mobilfunknetz hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
101 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Beschlussvorlage (Empfangsdefizite im Mobilfunknetz 
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016) Beschlussvorlage (Empfangsdefizite im Mobilfunknetz 
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016) Beschlussvorlage (Empfangsdefizite im Mobilfunknetz 
hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 08.03.2016 - Die Bürgermeisterin Az: Nr. der Ratsdrucksache: 512-X __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 26.04.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Empfangsdefizite im Mobilfunknetz hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 07.03.2016 __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: TA Lippertz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: keine ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 512-X 1. Sachverhalt: Unter Bezugnahme auf den als Anlage beigefügten Fraktionsantrag der SPD vom 07.03.2016 zum Thema Empfangsdefizite im Mobilfunknetz werden folgende weitere Informationen zum Sachstand gegeben: Im Stadtgebiet von Bad Münstereifel findet man ein lückenhaftes Handynetz. Ebenso kommt der Ausbau des schnellen Standards LTE gerade im ländlichen Raum nur schleppend voran. Obwohl bei der Vergabe der LTE-Lizenzen eine Bedingung war, dass zuerst eine Abdeckung im ländlichen Raum aufzubauen ist, bevor ein Ausbau in Ballungszentren erfolgen soll. Mittlerweile steht aber gerade in Großstädten ein LTE-Netz zur Verfügung, während der ländliche Raum weiterhin auf einen flächendeckenden Ausbau wartet. Eine Recherche der Mobilfunkanbieter zum Thema Netzabdeckung im Stadtgebiet hat gezeigt, dass einige Straßenzüge und Ortsteile keine Mobilfunkerreichbarkeit besitzen. (Anhang II) In Deutschland gibt es vier verschiedene Mobilfunkanbieter mit eigenen Netzen. Telekom, Vodafone, E-Plus und O2 (Durch den Zusammenschluss von Telefónica Deutschland und der E-Plus Gruppe gehören O2 und E-Plus nun zusammen). Im Anhang II finden Sie das Ergebnis der Recherche zur stadtweiten Netzabdeckung. Die Recherche zeigt die Regionen, die keine Netzabdeckung durch die Telekommunikationsunternehmen Deutsche Telekom, O2 und E-Plus im Stadtgebiet von Münstereifel besitzen. Der Kundenservice der Vodafone ließ, aufgrund eines seit Wochen defekten Servers keine Recherche zu. 2. Rechtliche Würdigung Die Netzbetreiber Telekom Deutschland, Vodafone und Telefónica haben im Jahr 2010 im Rahmen der Frequenzversteigerung zur Digitalen Dividende Nutzungsrechte an LTE-Frequenzen erworben. Diese Frequenznutzungsrechte wurden von der für die Frequenzzuteilung in Deutschland zuständigen Bundesnetzagentur mit einer Ausbauverpflichtung in unterversorgten Regionen verbunden. Vorrangig sollten Städte und Gemeinden mit weniger als 5.000 Einwohnern (Prioritätsstufe 1) mit mobilem Breitband versorgt werden. Weitere Prioritätsstufen wurden festgelegt. Einzelheiten zur Ausbauverpflichtung finden sich in der Entscheidung der Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur vom 12. Oktober 2009, veröffentlicht im Amtsblatt Nr.20/2009 vom 21. Oktober 2009 als Verfügung 59/2009. Diese detaillierten Versorgungsauflagen wurden bereits zwei Jahre nach der Vergabe der Frequenzen in allen Bundesländern erfüllt. Erst nachdem alle Versorgungsauflagen im jeweiligen Bundesland erfüllt waren, konnten die Mobilfunkunternehmen die LTE-Frequenzen dort freizügig nutzen. Für den Fall, dass Versorgungsauflagen, die mit den Frequenzzuteilungen verbunden sind, nicht erfüllt werden, kann die Bundesnetzagentur nach dem Telekommunikationsgesetz die Regulierungsziele mithilfe geeigneter Maßnahmen wie z. B. Bußgeldern oder dem Widerruf der Frequenzzuteilung durchsetzen. Dies war im Fall der LTE-Frequenzen nicht relevant, da alle Versorgungsauflagen erfüllt wurden. Eine darüber hinaus gehende Ausbauverpflichtung seitens der Netzbetreiber besteht nicht. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Was können Verwaltung und Bürgerinnen und Bürger tun, wenn bei ihnen das Handynetz gar nicht oder in unzureichender Qualität vorhanden ist? Seite 3 von Ratsdrucksache 512-X Sollte jemand unzufrieden mit der Qualität des Mobilfunkempfangs sein, können sie sich in erster Linie an ihren Mobilfunkanbieter wenden und mit diesem klären, ob die tatsächliche Qualität des Mobilfunkempfangs möglicherweise von der vertraglich vereinbarten Qualität abweicht. Deutschlandweit steht es jedem offen, sich an die Bundesnetzagentur zu wenden, wenn ihrer Einschätzung nach die tatsächliche Qualität ihres Mobilfunkempfangs von der vertraglich vereinbarten Dienstqualität abweicht und hierüber ein Differenzpunkt mit dem Mobilfunkanbieter besteht. Welche Verpflichtungen besitzen Mobilfunkanbieter einen flächendeckenden Netzausbau zur Verfügung zu stellen, da dies auch für Notfälle und Hilfsdienste immer wichtiger wird? Im liberalisierten deutschen Telekommunikationsmarkt entscheiden einzig und allein die Telekommunikationsunternehmen aufgrund privatwirtschaftlicher Kalkulationen über Investitionen in den Netzausbau, also auch über Mobilfunkstandorte und -sendeanlagen. Dabei berücksichtigen die Telekommunikationsanbieter u. a. das Kundenpotenzial und die zu erwartenden Einnahmen aus der Investition. Im liberalisierten Telekommunikationsmarkt besteht keine Verpflichtung der Netzbetreiber, ihre Netze flächendeckend auszubauen. Der Zugang zu einem Mobilfunknetz ist auch keine Universaldienstleistung im Sinne des Telekommunikationsgesetzes bzw. der Universaldienstrichtlinie. Mangels Verpflichtung bestehen auch keine Sanktionierungsmöglichkeiten. Die Bundesnetzagentur lässt sich nach eigenen Angaben jährlich von den Mobilfunknetzbetreibern über den Ausbaustand ihrer mobilen Breitbandnetze informieren. Gleichzeitig wird die Versorgungssituation vor Ort durch ihren Prüf- und Messdienst stichprobenhaft überprüft. Insgesamt schätzt die Bundesnetzagentur die Versorgungssituation in Deutschland als sehr gut ein. „Funklöcher“ seien laut Aussage der Bundesnetzagentur nicht immer vermeidbar. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das Wachstum von Siedlungen und Arbeitsplätzen entsteht insbesondere dort, wo moderne Infrastrukturen zur Verfügung stehen. Eine vorhandene Kommunikationsinfrastruktur - dazu gehören Mobilfunknetze - zählt zu den wichtigen Standortfaktoren von Städten und Gemeinden. Sie ermöglicht den Bürgern den schnellen Zugang zu neuen Diensten im Bereich der Bildung, der Gesundheit oder der Sicherheit. Für Unternehmen und Bürger sind sie die Basis für jegliches Wirtschaften. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Ausbauplanungen der Mobilfunkanbieter für die defizitären Netzabdeckungsbereiche abzufragen, um mit diesen mögliche Ausbaumaßnahmen oder Lösungsvorschläge zu besprechen. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im nächsten Fachausschuss über das Ergebnis der Abfrage zu berichten.