Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
149 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 24.02.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 460-X
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
03.03.2016
Rat
15.03.2016
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
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Berichterstatter: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
Beschlussausführung bis ___________
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeisterin
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 460-X
1. Sachverhalt:
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ wurde in der Zeit vom 23.03.2015 bis einschließlich 13.04.2015 durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 21.01.2015 – 20.02.2015 durchgeführt.
Der Flächennutzungsplan stellt angrenzend an die vorhandene Wohnbebauung im Bereich der
Hardtburgstraße eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche dar. Diese Wohnbaufläche
soll im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ einer
geordneten Wohnbebauung zugeführt werden.
Die in den Vorverfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungahmen sind zur Kenntnisnahme beigefügt.
Ebenso sind der Entwurf des Bebauungsplanes, des Textteils sowie der Gestaltungssatzung beigefügt. Der Entwurf zur Begründung wird noch vorgelegt. Ein Lärmgutachten ist derzeit in Arbeit,
die Ergebnisse hierzu werden noch in den Bebauungsplanunterlagen bzw. in der Abwägung umgesetzt.
Im weiteren Verfahren sind nun der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Die Verfahren werden auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens trägt der Projektentwickler.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanverfahren handelt es sich um Verfahren, in denen die Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Es entstehen viele neue Baugrundstücke, auch für junge Familien.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ aufzustellen.
Der Bebauungsplanbereich umfasst die Grundstücke Gem. Arloff, Flur 2, Flurstücke Nr. 863, 782
(tlw.), 786 (tlw.), 454, 467 (tlw.), 542 (tlw.) und 571 (tlw.). Die rechtsverbindliche Abgrenzung des
Geltungsbereiches ist im beigefügten Übersichtsplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, dargestellt.
2. Unter Wertung der eingegangenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1
BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich – Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung beschlossen.
3 Die Bürgermeisterin wird beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich –
Hardtburgstraße“ nebst Begründung, Textteil und Gestaltungssatzung gem. § 3 Abs. 2 BauGB für
die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Ebenso sind die Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.