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Beschlussvorlage (Stellungnahmen TöB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
848 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41

Inhalt der Datei

n n 1K *** | Mobility Networks Logistics Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West Deutz-Mülheimer-Straße 22-24 50679 Köln www.deutschebahn.com Deutsche Bahn AG. DB Immobilien. Region West. Oeutz-Mülheimer-StraSe 22-24. 50675 Köln Planungsbüro Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Katl-Heinz Sandkühler Telefon 0221-141 -3797 Telefax 069 -265 - 49333 Karl-heinz.sandkuehler@deutschebahn.com Zeichen FRI-W-L(A) TÖB-KÖL-15-9464 (Sa 16113) 23.01.2015 Ihr Zeichen: ohne / Ihre Nachricht vom Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg der Stadt Bad Münstereifel Sehr geehrte Damen und Herren, die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unterneh­ men, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Verfahren: Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder Bedenken. Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Deutsche Bahn AG . iA Bonner . Sancikühter Vorsitzender des Deutsche Bahn AG Sitz Berlin Aufsichtsrates: Prof. Dr. Utz-Hellmuth FeJcht Registe/gericht Berlin-Charfottcnburg HRB 50 000 USt-ldNr.: DE 81156986S Vorstand: Dr, Rüdiger Grube, Vorsitzender Gerd Becht Dr.-Ing. Heike Hanagarth Dr.-Ing. Volker Kefer Dr. Richard Lutz Ulrich Weber Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf 0 6. FEB. 2015 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22. 53881 Euskirchen Datum 2 3 ,0 t.2015 Seite 1 von 1 Aktenzeichen: 22,5-3-5366004-14/15/ bei Antwort bitte angeben Herr Brand Zimmer 114 Telefon: 0211 475-9710 Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich, Hardtburg Telefax: 0211 475-9040 kbd@brd.nrvr.de Ihr Schreiben vom 21.01.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean­ tragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen. Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet­ seite das Merkblatt für Bauarundeingriffe. Dienstgebäude und Ueferanschrift: Mündelheimer Weg 51 40472 Düsseldorf Telefon: 0211 475-0 Telefax: 0211 475-9040 Weitere Informationen finden Sie auf unserer Internetseite www.brd.nrvj.de/ordnuna gefahrenabvjehr/kamDfmittelbeseitiauna/index.isp Im Auftrag poststello@brd.nrw.de www.brd.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: DB bis D-FIughafen, Buslinie 729 - Theodor-Heuss- — o A (Brand) BrCicke Haltestelle: Mündelheimer Weg Fußweg ca. 3 min Zahlungen an: Landeskasse Düsseldorf Konto-Nr.: 4 100 012 BLZ: 300 500 00 Helaba IBAN: DE41300500000004100012 BIC: WELADEDD 5 6 08500 5608400 5808300 5608200 5808100 5S0800C 5607900 JL //\ K \ \ ' - Bezirksregierung Düsseldorf Aktenzeichen : 22.5-3-5366004-14/15 M aßstab: 1:3.000 D atum : 23.01,2015 - ' s \\ \ Legende Diese Karte darf nur gemeinsam mit der zugehörigen textlichen Stellung­ nahme verv/endet werden. Nicht relevante Objekte ausserhalb des beantragten Bereichs sind ausgeblendet. Laufgraben akiuelle AiMrajgaftacftö Anlrefls?>ac?i<3 (2) * EiinOgar^erve*fdecl>tspuok! OG© ] • Ejeröumie Hlindgar.ger □ psröumts Fläciie □ Oelekbon nicht mögkctt Panz&fgraben ' S chü tze n lo c h tniHöt'ische Anlage Stellung PV.CDOC Wissen, wp es langgeht. Leitungsauskunft Frem dplanungsbearbeitung Telefon Telefax E-Mail P L E d o c G m b H < Postfach 12 02 55 i 45 312 Essen Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath V eynauer W eg 22 53881 Euskirchen 0201/36 59 - 0 0201/36 59-160 fremdplanung@pledoc.de zuständig Ralf Sulzbacher Durchwahl 0201/36 59 - 325 Ihr Zeichen Ihre Nachricht vom Anfrage an unser Zeichen Datum Lanzerath 21.01.2015 PLEdoc GmbH 1258644 26.01.2015 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburgstraße Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber: Open Grid Europe GmbH, Essen Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen Viatel GmbH, Frankfurt Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen. Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns. Mit freundlichen Grüßen PLEdoc GmbH -Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültigA nlage(n) Geschäftsführer: Kai Dargel PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und-pflege mbH . Schnierlngshof 10-14 . 45329 Essen Telefon: 0201 / 36 59-0 • Telefax 0201/36 59-163 . E-Mail: info@pledoc.de . Internet: www.pledoc.de Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864 . USt-ldNr. DE 170738401 Commerzbank AG, Essen (BLZ 360 400 39) Konto-Nr. 0120 811 500 IBAN: DE83 3604 0039 0120 8115 00 . SWIFT: COBA DE FF 360 Seite 1 von 2 Zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 Zertifikatsnummer SQ-9001 AU 6020 \ DVGW SO”0, P\€DO C Wissen, wo es langgeht. Für den in Ihrer Anfrage genannten Projektbereich haben wir einen Übersichtsplan erstellt. Dieser Übersichtsplan ist ausschließlich für den hier angefragten räumlichen Bereich zu verwenden. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf. ohne Maßstab— ■Projektbereich • Stand: 26.01.2015 Ferngas/Produktleitung ------------ LWL-Kabel — Nachrichtenkabel Seite 2 von 2 zum Schreiben 1258644 vom 26.01.2015 an Planungsbüro Bezirksregierung Köln 0 Datum. 27.01.2015 • Seite 1 uon 1 Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Aktenzeichen Dezernat 33 52231 Auskunft erteil!: Herr Meul . florian.meul@bezregkoeln.nrw.de Zimmer 8 372 Telefon (0221) 147 • 3204 Fax (0221) 147 -4131 B'umenthatstraße 33. Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel; Bebauungskonzept Ortsteil Kirspenich, Hardtburg 50670 Köln DB bis Köln Hbf. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) U-Bahn bis Reichenspergerplatz Telefonische Sprechzeiten Ihr Schreiben(e-mail) vom 21.01.2015 Ihr Zeichen.: mo. - do_: S:30 - 15 00 Uhr Besuchertag: donnerstags 8 3 0 -1 5 :0 0 Uhr (weitere Termine nach Sehr geehrte Damen und Herren, Vereinbarung) gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden Landeskasse Düsseldorf öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der BLZ 300 500 00 Landesbank Hessen-Thüringen Kontonummer 965 60 Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen. IBAN DE34 3005 0000 0000 0965 60 Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem BIC WELADEDDXXX Planungsbereich nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Hauptsitz Zeughausstr. 2-10.50667 Ko:n Telefon (0221) 147 - 0 (Meul) Fax: (0221) 147 - 3185 USl-ID-Nr. DE 812110859 poststelle@brk.nrw de www.bezreg-koeln.nrw.ae mQ> E if e lg e m e in d e Eifelg«me':nde N e ftw sto w n • Z irgthciV n. Kraussh. 2 - 5 3 9 4 7 N c tte u b p ^ Botten/ 3au!#itp!arvjnc/ Denkmalpflege - M/Pi« Planungsbüro D ip l.-In g. Ursula Lanzerath V eynauer Weg 22 53881 Euskirchen Frau Müblstroh 6 78 31 3 0 .0 1 .2 0 1 5 E-Mail: Stadt Bad M ünstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, H ardtburg; Beteiligung d er Behörden und sonstigen T räg e r ö ffe n tlic h e r Belange gem . § 4 Abs. 1 BauGB Ih r Schreiben vom 2 0.0 1 .2 0 1 5 Sehr geehrte Frau Lanzerath, gegen obiges B au le itp lan ve rfa hren bestehen seitens d er G em einde keine Bedenken. Es g ilt als m it d e r G em einde N ettersheim a bg e stim m t. Mit freundlichen Grüßen ^P racht) l Telefon: 0 24 86 - 78-0 ■ Telefax: 0 24 86 - 78 78 info@ne8ersheim.de • www.ne8ershoim.de Besuchszeiten: montags. mi8wochs und donnerstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13.30 - 16 .00 Uhr dienstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13.30 -1 8.00 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr Konten der Gemeindekasso: VR-Bank Nordeifol oG ¡BAN: DE43 3 7 0 6 9 7 2 0 2 0 0 0 20 80 6 2 , BIC: GENODED1SLE KSK Euskirchen IBAN: DE15 3 8 2 5 0 1 1 0 0001 5661 99, BIC: WELADED1EUS Abteilung Recht Erft AR Verband W asserwirtschaft fü r unsere Region. Erfiverfcand | Postfach 1320 | 50103 Bergheim Abteilung Planungsbüro ü. Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Ihr Ansprechpartner Durchwahl T olefax E-Mail Unser Zeichen Afrtenzeichen Recht Sascha Gündei (0 22 71) 88-12 56 (0 22 71) 88-14 44 bauleitplanung @erftverband.de R-003-410 TöB 70601 Ihr Schreiben vom 20.01.2015 Erftverband Am E rftverband 6 50126 Bergheim Tel. (02271) 88 0 Fax (02271) 88-12 10 w w w .erftve rb a n d .d e info@ erftverband.de Sehr geehrte Frau Lanzerath, sehr geehrte Damen und Herren, Comm erzbank Bergheim Bergheim, 09. Februar 2015 Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplankonzept Kirspenich, Hardtburg wir weisen darauf hin, dass im Bereich der Hardtbergstraße flurnahe Grundwasserstände (234 m ü. NHN) auftreten können. IBAN: OE45 3704 0044 0390 4000 00 SWiFT-BICr COßADEFFXXX Kreissparkasse Koin IBAN: Durch die zusätzliche Versiegelungen und Entwässerungen im Trennsystem entstehen zusätzliche Gewässerbelastungen, die a) bei häufigeren kleinen Hochwasserereignissen ökologisch wirksam sind (Stoßbelasturigen) oder b) bei selteneren und gefahrbringenden Hoch­ wasserereignissen zum Beispiel für die unterhalb liegende Ortschaft Kreuzweingarten die Hochwassergefährdung erhöhen können. Aus dieser Gemengelage entstand die Forderung unserer Stellungnahme vom 08.04.2002 zum zugehörigen Bebauungsplan 54, dass Niederschlags­ wasser zu versickern, zu speichern und zu nutzen ist und nur das über noch weitergehende Rückhaltungsmaßnahmen (wie Feuerlösch/Dorfteich) hinausgehende Überschusswasser abgeleitet wird. In jedem Fall ist nachzuweisen, dass die Einleitungen aus dem Bebauungsplangebiet aus der Sicht der ökologischen Verträglichkeit unbedenklich ist z. B. im Rahmen eines immissionsorientierten Nachweises nach BWK M3/M7 auf Basis einer Niederschlags-Abflussmodellierung. Ebenfalls ist die Unbedenklichkeit einer Einleitung auch nur für das Überlaufwasser aus Rückhalteanlagen bezüglich der Hochwassergefährdung an der Erft nachzuweisen. Ohne diese Nachweise bestehen gegen die Planung erhebliche Bedenken. Sollten Sie diesbezügliche Rückfragen haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Beier, Abteilung G2 - Flussgebiets­ bewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293. DE86 3705 0299 0142 0Q58 95 SWIFT-BIC: COKSDE33 Deutsche Bank AG Bergheini IBAN: DE42 3707 0060 0471 0000 00 SWIFT-BIC: DEUTDEDK Volksbank E rft eG ISAM : OE05 3706 9252 100! 09S0 19 SW IFT-BIC: GENODED1ERE Vorsitzender des Verbandsrates: Bürgerm eister A lb e rt Bergmann Vorstand: ßauassessor D ipl.-ing. N o rb e rt E ngelhardt ccrü fizle rt nach DVGVVI I DVGW Mit freundlichen Grüßen Qualität;- und Uft'iwölti'ndrsijgemcnt Per Seeliger Technisches Sicherheitsm anagem ent w w w .g d .n r w ,de G eologischer D ienst NRW U n d e s b e trie b De-Greift-Straße 195 Geotogaöiftr Dienst NRW - Undesbetneb - Postfach 10 0? 63 0 -A V 0 7 Krsteld 0*47803 Kre^etc Fon Fax Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen 4 4 9 (0)2151 8 9 7 -0 +49 (0) 2 1 5 * Ö 97- 5 05 Helaba Girozentrale IBAN DP 3 1 3OO5O0GOQOÖ4OQ 561 111-::' W i LADEÖD Bearbeiter: Durchwahl: Fax: E-Mail: Datum: Frau Dr. Hantl 897-430 897-542 hantl@gd.nrw.de 9. Februar 2015 G esch.-Z : 31.130/528/2015 Stadt Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Ihre E-Mail vom 21. Januar 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis zur Erdbebengefährdung: Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „ Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen1. Die Gemarkung Arloff der Stadt Bad Münstereifel ist nach der „Karte der Erdbeben­ zonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland Nordrhein - Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 1 in geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen. (Dr. Hantl) 1Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1, 1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen. Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“. Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhöf mit Buslinie 057. Haltestelle De-Grelff-StraSe Ursula Lanzerath Von: Grünefeld Rolf < Rolf.Gruenefeld@regionalgas.de> Gesendet: An: M ittwoch, 11. Februar 2015 16:48 info@ bad-muenstereifel.de; info@ursula-lanzerath.com Stadt Bad Münstereifel, Bauleitplanung - Änderung FNP 1Hardtburg ' B etreff: Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Lanzerath, bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21.01.2015 teilen wir Ihnen mit, dass in dem dargestellten Planbereich keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden sind Unsererseits bestehen daher keine Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes Gerne überprüfen wir - bei Bedarf - die Verlängerung unserer Ortsversorgung von der Hardtburgstraße aus bis zur geplanten Wohnbaufläche. Freundliche Grüße Rolf Grünefeld ftoH.Gfuenete:d@reqK)nalQas Ul* www.feoionafqas de Industrie- und Handelskammer Aachen IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D-52007 Aachen , ................ .. Planungsburo U Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen \ \ » >r IHK Theaterstraße 6-10 D-52062 Aachen httpT/www.aachen,ihk.de Auskunft erteilt Telefax: 0241 4460-148 E-Mail: dienst@ aachenJhk.de Unser Zeichen jg/fe Ihre Zeichen/ Ihre Nachricht vom 20.01 2015 Aachen, 13. Februar 2015 Bauleitplanung hier: Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg (Stadt Bad Münstereifel) Sehr geehrte Damen und Herren, da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken. Freundliche Grüße Industrie- und Handelskammer Aachen (J Fritz Rötting Geschäftsführer RHEINBACH STADT Der Bürgermeister Fachbereich V Sachgebiet: 6 0 .1/Bauverwaltung Hausadresse; Stadtverwaltung ‘ Sclnvcigelstr. 23 ' 53359 Rheinbach Postfachadresse: Stadtverwaltung Postfach 112S • 53348 Rheinbach 20.02.2015 Sprechstunden: Planungsbüro IJ. Lanzerath Vcynauer W eg 22 M o.-D i. Mi. Do. 53881 Euskirchen Fr. Mein Zeichen 60.1 Rci Ihr S ch re ib e n v o m l/ c ic lic n 20.01 2015 Diirclnv;)lil-Ni 02226/917-302 8n012#0 Uhr geschlossen g l )0 | -700 8 00_ 1 5 30 8 00_ ,j3 0 Zimmer-N'r. ■S achhciirhcitcrfinl Jessica Reichling 202 jcssica.reicliling@stadt-rhcinbacli.dc Stadt Bad M ünstereifel, ßebauungskonzept Kirspenich, H ardtburg hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Sehr geehrte Frau Lanzerath, ich danke Ihnen für die Beteiligung im o.g. Bauleitplanverfahren. Von Seiten der Stadt Rheinbach gibt es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Hinweise zur Um weltprüfung sowie Anregungen zu dem vorgelegten Bebauungskonzept. Belange der Stadt Rheinbach werden nicht berührt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag (PL iTcIge Ptok Spchgebietsleiter Kcrnsprechunschluss: Konten der Stadlka.wc Rlieinliacli: 02226 / 917 - 0 (Zentrale) Telefax-Nr: 917-215 Krcisspnrkas.se Köln Raiflciscnhank V.-ircifcl 045 803 707 (BLZ 370 502 99) © A N : DE49 3705 0299 0045 8037 07 B1C: COKSDE33XXX 10 8n5 015 1017 370 096 771 IRAN DF47 7706 9677 6(11 ft *050 13 R t r l U W n n r n i n n r Uhr Uhr Uhr Kreis EUSKIRCHEN E in { jQ .c b u io k S { jü k ß e , n f Postanschrift: KrctsEuskirchen53377Euskirchen Abt. Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen hier: Der Landrat 60.13 Umwelt und Planung Aktenzeichen: 60.13/61.31.0 bearbeitet von: Frau Heike Schmitz Durchwahl: 02251/15 182 Telefax: 02251/15 654 E-Mail: Heike.Schmitz@ kreis-euskirchen.de Dienstgebäude: Jülicher Ring 32 Zim m er A 216 Datum 23.02.2015 Bebauungsplan/Bebauungskonzept Hardtburg, Kirspenich, der Stadt Bad Münstereifel Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Ihr Schreiben vom 20.01.2015 Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine grundsätzlichen Bedenken. Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen: Straßenverkehrsamt Da im Anschluss an die Pfarrer-Becker-Straße ein weiteres Wohngebiet geplant wird, das eine neue Verkehrsbelastung bringen wird, sollte im Rahmen der Bauleitplanung für dieses neue Baugebiet sowohl eine Verkehrslösung für die Anbindung des künftigen Wohngebietes gesucht als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-Becker-Straße angestrebt werden. Es ist anzustreben, sinnvolle und sichere Lösungen für das gesamte Wohngebiet im Rahmen der Planung des neuen Wohngebietes zu suchen. Der bisherige Bebauungsplan sah ursprünglich einen Wendehammer am Ende der PfarrerBecker-Straße vor, so dass keine Verbindung zu dem folgenden Wirtschaftsweg entstanden wäre. Dieser Wendehammer wurde jedoch nicht hergestellt. Nunmehr besteht eine Verbindung über den Wirtschaftsweg zur L 11, die genutzt wird, obwohl der Zustand des Weges sehr schlecht ist. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 11 ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht unproblematisch. Immer wieder gibt es Klagen von Kirspenicher Anwohner (Hardtburgstraße u.a.), über die fußläufige Verbindung in den Ort Arloff, zu den Sportstätten und zum Bahnhof. Telefon; (02251) 15-0 Telefax: (02251) 15-666 maaboxigkreis-eusKitctien.de www.kreis-euskircften.de USt-ld Nr. OE 122393798 GtäuOlger-ID: DE4020200000003614 Konten der Kreiskasse Kreissparkasse Euskirchen 1BAN DE20 3825 0110 0001 0000 17 SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS ■ familienfreundlicher VR-Bank Nordeifel eG IBAN: DE56 3700 9720 0100 1750 29 SWIFT-BIC: GENO DE 01 SIE ¿ ¡ ¡Ü B ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linre 872: Kreishaus/DRK ■ A rb e itg e b e r 2013-2016 ptüfen.bemttlen-äuswichntn In der Vergangenheit wurden bereits einige Verbesserungen erreicht. Die Gesamtsituation kann trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden. Hier wird seitens der Verkehrskommission geraten, Im Rahmen der Planung des neuen Baugebietes mit allen zu beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für das Wohngebiet zu erarbeiten und die Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu nutzen. In diese Beratungen sollte dann auch der Antrag der Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11 einfließen. Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Straßen Keltenstraße und Herrenweide als Sackgassen für den Kfz.-Verkehr enden, aber als Fußweg weiter bis vor die L 11 führen. Dort sind sie mit einem Teilstück Schutzplanke von der Fahrbahn getrennt. Diese Schutzplanke wird von Fußgängern umgangen oder überstiegen. Es ist nicht sinnvoll, einen Weg anzubieten, der zu keinem Ziel führt bzw. zu einem Ziel, das nicht genutzt werden soll. Die Verkehrskommission bittet, bei der Planung des neuen Baugebietes diese Problematik zu berücksichtigen. Untere Bodenschutzbehörde Aus altlastenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand in dem von mir gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende Verdachtsflächen keine Eintragungen vorliegen. Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Zudem ist nach § 4 Abs. 2 LBodSchG vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten, baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist. Insofern bestehen gegen das Planvorhaben dann keine Bedenken, wenn bei der Erstellung des Umweltberichtes dementsprechend bodenschutzrechtliche Belange Eingang und Berücksichtigung finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im nördlichen Bereich des Plangebietes Flächen tangiert werden, für die eine Ausweisung von sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf die Biotopentwicklung gemäß der Karte der „Schutzwürdigen Böden" (GLA 2004) vorliegt: - 3 - Untere Wasserbehörde Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung, § 8 Bad-Münstereifel-Arloff wurde bisher noch kein Antrag auf Genehmigung für die Maßnahme gestellt. Die geplante Maßnahme liegt in der Zone III B des Schutzgebietes. Gemäß § 4 (1) Ziffer 8 (das Einleiten von Kühlwasser, gereinigten Abwasser und des von Straßen- oder sonstigen Verkehrsflächen abfließenden gesammelten Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden) bedarf die Ableitung einer Genehmigung. Nachfolgende Antragsunterlagen bitte ich 3-fach vorzulegen: Erläuterungsbericht mit Angabe der Wassermenge, Verschmutzung Lageplan mit Eintragung der Fläche; Darstellung Einleitungsstelle Ziel des BP ist die Erschließung zur Wohnbebauung. Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal zuzuführen. Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten (F&S Concept Projektentwicklung GmbH aus Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014 zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich, Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen. Die Möglichkeit, das Niederschlagswasser über Rohrleitungen oder auch Gräben bis zur Erft zu leiten, ist noch zu prüfen. Hierbei ist ggf. auch eine Rückhaltung vor Einleitung zu betrachten. Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass eine Einleitung in die Erft gewässerverträglich - 4 - auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den Niederschlagswasserkanal anzuschließen. Das Entwässerungssystem Inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da das geplante Baugebiet doch eine erhebliche Größe aufweist. Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich abgesichert sein. Untere Landschaftsbehörde Aufgrund der großen Dimensionierung des Baugebietes sollte verhindert werden, dass an verschiedenen Ecken des B-Plangebietes begonnen wird und somit ein zersiedelter Eindruck entsteht. Es wird angeregt, dass das Gebiet in 3 - 4 Abschnitte unterteilt wird. Beginnend mit dem am weitesten von der Landesstraße entfernten Bereich, mit Erschließung über das bisherige Gebiet sollte eine Maßgabe festgeschrieben werden, wann der zweite Abschnitt begonnen werden kann (z. B.: "bei Bebauung von 80 % der Fläche des 1. Abschnittes kann der 2. Abschnitt begonnen werden, usw.). Die Ausgleichsmaßnahmen sollten konkretisiert werden, sowohl was Artenschutz­ maßnahmen, als auch konkreten Ausgleich anbelangt. Extern zu leistende Kompensationsmaßnahmen sollten höchstens zu 50 % im forstlichen Bereich erfolgen. Grundsätzlich wird empfohlen, weniger und dafür größere Baugrundstücke anzubieten. Hierdurch würde insgesamt ein geringerer Versiegelungsgrad bewirkt. Die größeren Baugrundstücke sollten zudem durch eine Bepflanzung mit heimischen Pflanzen/Gehölzen aufgelockert werden. Angeregt wird eine wohnortnahe Nahversorgung im Wohngebiet Nord-Kirspenich, um den Quellverkehr aus den bebauten Bereichen möglichst gering zu halten. Weiterhin wird angeregt, eine sichere Überquerungsmöglichkeit von Kirspenich-Nord nach Kirspenich-Süd im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes herzustellen, z.B. auch durch landschaftsgestaltende, verkehrstechnische Maßnahmen. Mit freundlichem Gruß L V R -A m tfü r B odendenkm alpflege im Rheinland LVR-Am t für Eodendenkm alpflege Im Rheinland Endenicher Straße 133 • 53315 Bonn Planungsbüro Lanzerath Frau D ip l.-In g Ursula Lanzerath V eynauer Weg 22 53881 Euskirchen D B Q 6 3 Qualität für Menschen Datum und Zeichen bitte stets angeben 9. März 2015 3 3 3 .4 5 - 7.1/15-001 Frau Erm ert Tel 0228 9834-187 Fax 0221 8284-0367 susanne.erm ert@ lvr.de Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel Planungskonzept Kirspenich, Hardtburg Beteiligung als Träger öffentlicher Belange Ihr Schreiben vom 20.01.2015 Sehr geehrte Frau Lanzerath, vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Verfahrens nach § 4 Abs. 1 BauGB; für die verspätete Stellungnahme bitte ich um Entschuldi­ gung. Eine Bewertung des Plangebietes zum Umweltbestandteil Kulturgüter (Bodendenk­ mäler) ist derzeit nicht abschließend möglich, da in der Fläche bisher keine Erhe­ bung des Ist-Bestandes durchgeführt wurde. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise auf eine intensive Besiedlung dieser Region von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit. In römischer Zeit verlief durch das Plangebiet eine Fernstraße, eine weitere westlich des Gebietes. Die beiden kreuzten sich ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Übli­ cherweise wurden in der Nähe römischer Fernstraßen Herbergen, Landgüter oder Siedlungen angelegt, von denen sich Reste im Boden erhalten können. Dies wird durch zahlreiche Fundstellen in der Umgebung bestätigt. Aufgrund dieser naturräumlichen Bedingungen sowie einer Vielzahl von sog. Zufalls­ fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung aus der näheren Umgebung ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass auch im Plangebiet Zeugnisse der Ge­ schichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind. Zur Prüfung der Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut im Zu­ sammenhang m it der Erarbeitung der Grundlagen für den Umweltbericht und damit 982-001-05.20 09 W ir freuen uns über Ihre Hinweise z u r Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer 0221 800-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@!vr, de Bcsucheranschrift: 53115 Bonn, Endenicher Straße 129, 129a und 133 DB-Hauptbahnhof Bonn, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof Bushaltestelle Karlstrafle, Linien 608, 609, 610, 611, 800, 843, 845 U St-M N r.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung 50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) IBAN: DE 84 3005 OOOO OOOO 060061, BIC: WELADEDD Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) IBAN: DE 95 3701 0050 OOOO 564501, BIC: PBNK0EFF37O Seite 2 insbesondere zur Vorbereitung der Abwägungsentscheidung rege ich daher an, in der Fläche eine Bestandserhebung (archäologische Grunderfassung) zu ermöglichen. Hinweise zu Bodendenkmälern können in diesem Zusammenhang auf dem Acker verteilte keramische Gefäßscherben und Ziegelbruchstücke liefern. Derartige Fund­ stücke gelangen dann, wenn Bodendenkmäler im Boden erhalten sind, durch die Pflugtätigkeit an die Ackeroberfläche. Dabei werden aber nur oberflächennahe ar­ chäologische Befunde erfasst. Das Ergebnis der Prospektion ermöglicht Aussagen dazu, in welchem Umfang die Belange des Bodendenkmalschutzes entscheidungser­ heblich für die Planung sind. Auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis, wird die Grunderfassung der Bo­ dendenkmäler- soweit es die Bodenverhältnisse erlauben - zunächst durch Mitarbei­ ter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege durchgeführt. Diese Maßnahme, die im Interesse der frühzeitigen Konfliktbewältigung durchgeführt wird, setzt jedoch eine enge und der Planung angepasste Zusammenarbeit m it Ihnen als Planungsbehörde bzw. Untere Denkmalbehörde voraus. Die Grunderfassung der Bodendenkmäler erfordert eine vorbereitete Fläche. Um Indizien zu Bodendenkmälern ausmachen zu können, muss die Fläche gepflügt, ge­ eggt und abgeregnet sein, nur so sind Bodendenkmäler an der Oberfläche über­ haupt nachweisbar. Ich bitte Sie daher um folgende Informationen: Ermöglicht die derzeitige (landwirtschaftliche) Nutzung der Fläche (bzw. Teile davon) eine Grunderfassung der Bodendenkmäler bzw. wann ermöglicht die Nutzung eine Grunderfassung der Bodendenkmäler Wann muss das Prospektionsergebnis voraussichtlich vorliegen, damit es zur Ergänzung des Umweltberichtes und damit für die die Planung ausgewertet werden kann. Außerdem bitte ich um Mitteilung, ob Hinweise auf großflächige Bodenveränderun­ gen (Materialentnahmegruben, Aufschüttungen etc.) im Plangebiet vorliegen, da diese Auswirkungen auf den Kulturgüterbestand haben. Eine Begehung wird erst dann terminlich abgestimmt, wenn diese Informationen vorliegen. Für Rückfragen und weitere Auskünfte steh ich Ihnen gerne zur Verfügung. ■ ■ ERLEBEN, WAS VER B IN D E T. DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH In den Herrenbenden 27-29.53879 Euskirchen Planungsbüro U. Lanzerath Veynauer Weg22 53881 Euskirchen REFERENZEN ANSPRECHPARTNER TELEFONNUMMER DATUM BETRIFFT Frank Bädorf 02251-9561-120 01.04.2015 Bad Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg Sehr geehrte Damen und Herren, Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung: Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom. Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen: Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich. Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich stattfinden werden. In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien der Telekom vorzusehen. Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden. 58 7890GP DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH Hausansclirift: In den Herrenbenden 27 29,53879 Euskirchen | Besucheradresse:: In den Herrenbenden 27 - 29,53879 Euskirchen Postanschrilt:; In den Herrenbenden 27 - 29,53879 Euskirchen | Pakete:: In den Herrenbenden 27-29,53879 Euskirchen Telefon: +49 241-919 5500 | Telefax:+49 391 580142335 | Internet: www.telekom.de Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66), Kto.-Nr. 248 586 68 | IBAN: DE 1759 0100 6600 2485 8668 | SWIFT-BIC: PBNKDEFF590 Aufsichlsrat: Dr. Thomas Knoll (Vorsitzender) | Geschäftsführung: Dr. Bruno Jacobfeuorborn (Vorsitzender), Albed Matheis. Carsten Müller Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 14190, Sitz der Gesellschaft Bonn | USt-ldNr. DE 814645262 ERLEBEN, WAS VER B IN D E T. d atum 25.03.2014 EMPFÄNGER SEITE 2 Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden. Für Ihr Entgegenkommen danken wir Ihnen. Mit freundlichen Grüßen Straßen.N w. Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-W estfalen L andesbetrieb S traßenbau N ordrhein-W estfalen Regionalniederlassung Ville-Eifel R e g io n a ln ic d e rla s s u n g V ille-E ifel P ostfach 120161 • 53874 E uskirchen Kontakt: Frau Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath Veynauer Weg 22 53881 Euskirchen Frau Hess Telefon: 02251-796-210 Fax: 0211-87565-1172210 E-Mail: m arlis.hess@ strassen.nrw.de Zeichen: 21000/40400.020/1.13.03.07(120/15) (Bei Antworten bitte angeben.) Datum: 15.04.2015 Stadt Bad Münstereifel; Bebauungsplan Kirspenich, Hardtburg; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB Hier: Ihr Schreiben vom 20.01.2015; Az: Sehr geehrte Damen und Herren, gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine Bedenken unter der Voraussetzung, dass die verkehrliche Erschließung, entgegen den Erläuterun­ gen im Bebauungsplan, nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt und mehrere weitere Maßnah­ men zur sicheren Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt werden. Die kurvige Gefällestrecke des betroffenen Abschnitts der L 11 ist teilweise mit dichtem Be­ wuchs eingesäumt. Nach der vorliegenden Bauleitplanung ist die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebie­ tes im Bereich der freien Strecke der L 11 vorgesehen. Diesbezügliche Planunterlagen wurden bereits im Vorfeld eingesehen und weitestgehend abgestimmt. Resultat der Abstimmungen z. T. unter Beteiligung der verkehrslenkenden Behörden ist, dass • ein Anschluss mit Linksabbiegespur an die L 11, Abschnitt 31, km 1,6 hergestellt wird, • sichtbehindemde Bäume und Sträucher im Kuppen- und Kurvenbereich der L 11 entfernt werden, • der Anschlussbereich der Planstraße an die L 11 regelgerecht ausgebaut wird, • die Schließung des unterhalb der neuen Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftswe­ ges veranlasst wird • eine Fußgängersignalanlage (mit Vorsignal) aufgestellt wird. Die Anbindung des Plangebietes ist frühzeitig mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung und der Aufstellung der Fußgängersignalan­ lage ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE: • • • Erläuterungsbericht Übersichtskarte M 1:25000 Übersichtslageplan M 1:5000 Straßen.N RW -Betriebssitz • Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen • Telefon: 0209/3808-0 Internet: w w w .strassen.nrw.de • E-M ail: kontakt@ strassen.nrw.de Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 30050000- Konto-N r 4005815 IB AN: DE20300500000004005815 B1C: W ELADEDD Steuernummer: 319/5972/0701 Jülicher Ring 101 -1 0 3 ■53879 Euskirchen Postfach 120161 • 53874 Euskirchen Telefon: 02251/796-0 kontakt.m l.ve@ strassen.nrw.de • • o • Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M 1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll. Höhenplan der neuen Erschließungsstraße mit Anschluss an die L 11 Regelquerschnitt M 1: 50 oder 1:25 Beschilderungs- und Markierungsplan Für die Anbindung des Plangebietes sowie der weiteren straßenbaulichen Maßnahmen an die L 11 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Neben der Re­ gelung der Baukosten werden auch die Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der neuen technischen Anlagen und der Mehrflächen im Bereich der L 11 gem. der Ablöserichtlinien bezif­ fert und gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden. Im Hinblick auf die vergangene städtebauliche Entwicklung Kirspenichs und die damit verbunde­ ne nicht unkritische verkehrliche Entwicklung am Knoten L 11/ Hardtburgstraße behalte ich mir eine Ertüchtigung des Knotens zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel vor. Hier gelten die vorge­ nannten Aussagen zu Planunterlagen, Kostentragung und Verwaltungsvereinbarung. Im Bereich der künftigen Anbindung und an der signalgesteuerten Fußgängerquerung an die L 11 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für die Anlage von Landstraßen -RAL- Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver­ kehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden. Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen An­ sprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 11, auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel. Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abga­ se, Spriihfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung. Mit der evtl. Herstellung eines Lärmschutzwalles ist sicherzustellen, dass vorhandene Entwässe­ rungseinrichtungen der L 11 oder andere Straßenbestandteile weder während der Bauzeit noch nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Die spätere Pflege und Unterhaltung eines Lärmschutzwalles ist nicht von der L 11 aus durchzuführen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Marlis Hess 2. 40400/Hess z. d. A. 2