Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
848 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Stichworte
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n
n
1K
***
| Mobility
Networks
Logistics
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
Deutz-Mülheimer-Straße 22-24
50679 Köln
www.deutschebahn.com
Deutsche Bahn AG. DB Immobilien. Region West.
Oeutz-Mülheimer-StraSe 22-24. 50675 Köln
Planungsbüro Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Katl-Heinz Sandkühler
Telefon 0221-141 -3797
Telefax 069 -265 - 49333
Karl-heinz.sandkuehler@deutschebahn.com
Zeichen FRI-W-L(A) TÖB-KÖL-15-9464 (Sa 16113)
23.01.2015
Ihr Zeichen: ohne
/ Ihre Nachricht vom
Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg der Stadt Bad Münstereifel
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, als von der DB Netz AG bevollmächtigtes Unterneh
men, übersendet Ihnen hiermit folgende Gesamtstellungnahme zur o. g. Verfahren:
Bezüglich der oben genannten Bauleitplanung bestehen unsererseits keine Anregungen oder
Bedenken.
Bei eventuellen Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Deutsche Bahn AG
. iA
Bonner
.
Sancikühter
Vorsitzender des
Deutsche Bahn AG
Sitz Berlin
Aufsichtsrates:
Prof. Dr. Utz-Hellmuth FeJcht
Registe/gericht
Berlin-Charfottcnburg
HRB 50 000
USt-ldNr.: DE 81156986S
Vorstand:
Dr, Rüdiger Grube,
Vorsitzender
Gerd Becht
Dr.-Ing. Heike Hanagarth
Dr.-Ing. Volker Kefer
Dr. Richard Lutz
Ulrich Weber
Bezirksregierung Düsseldorf
Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 300865, 40408 Düsseldorf
0 6. FEB. 2015
Planungsbüro Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22.
53881 Euskirchen
Datum 2 3 ,0 t.2015
Seite 1 von 1
Aktenzeichen:
22,5-3-5366004-14/15/
bei Antwort bitte angeben
Herr Brand
Zimmer 114
Telefon:
0211 475-9710
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) / Luftbildauswertung
Bad Münstereifel, Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich, Hardtburg
Telefax:
0211 475-9040
kbd@brd.nrvr.de
Ihr Schreiben vom 21.01.2015
Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen
liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln im bean
tragten Bereich. Eine Garantie auf Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl
nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden werden, sind die
Bauarbeiten sofort einzustellen und die zuständige Ordnungsbehörde
oder eine Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie
Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten etc. empfehle ich eine
Sicherheitsdetektion. Beachten Sie in diesem Fall auf unserer Internet
seite das Merkblatt für Bauarundeingriffe.
Dienstgebäude und
Ueferanschrift:
Mündelheimer Weg 51
40472 Düsseldorf
Telefon: 0211 475-0
Telefax: 0211 475-9040
Weitere
Informationen
finden
Sie
auf
unserer
Internetseite
www.brd.nrvj.de/ordnuna gefahrenabvjehr/kamDfmittelbeseitiauna/index.isp
Im Auftrag
poststello@brd.nrw.de
www.brd.nrw.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
DB bis D-FIughafen,
Buslinie 729 - Theodor-Heuss-
— o A
(Brand)
BrCicke
Haltestelle:
Mündelheimer Weg
Fußweg ca. 3 min
Zahlungen an:
Landeskasse Düsseldorf
Konto-Nr.: 4 100 012
BLZ: 300 500 00 Helaba
IBAN:
DE41300500000004100012
BIC:
WELADEDD
5 6 08500
5608400
5808300
5608200
5808100
5S0800C
5607900
JL
//\ K
\ \ '
-
Bezirksregierung
Düsseldorf
Aktenzeichen :
22.5-3-5366004-14/15
M aßstab: 1:3.000
D atum :
23.01,2015
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Legende
Diese Karte darf nur gemeinsam mit
der zugehörigen textlichen Stellung
nahme verv/endet werden.
Nicht relevante Objekte ausserhalb
des beantragten Bereichs sind
ausgeblendet.
Laufgraben
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(2)
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Panz&fgraben
'
S chü tze n lo c h
tniHöt'ische Anlage
Stellung
PV.CDOC
Wissen, wp es langgeht.
Leitungsauskunft
Frem dplanungsbearbeitung
Telefon
Telefax
E-Mail
P L E d o c G m b H < Postfach 12 02 55 i 45 312 Essen
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
V eynauer W eg 22
53881 Euskirchen
0201/36 59 - 0
0201/36 59-160
fremdplanung@pledoc.de
zuständig Ralf Sulzbacher
Durchwahl 0201/36 59 - 325
Ihr Zeichen
Ihre Nachricht vom
Anfrage an
unser Zeichen
Datum
Lanzerath
21.01.2015
PLEdoc GmbH
1258644
26.01.2015
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburgstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bezug auf Ihr o.g. Schreiben teilen wir Ihnen mit, dass in dem von Ihnen angefragten Bereich keine von uns
verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden sind. Maßgeblich für unsere Auskunft ist der im Übersichtsplan
markierte Bereich. Bitte überprüfen Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei
Unstimmigkeiten umgehend mit uns Kontakt auf.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw. Betreiber:
Open Grid Europe GmbH, Essen
Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen
GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich ausschließlich auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten
Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen sonstiger Netzbetreiber sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Achtung: Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung mit uns.
Mit freundlichen Grüßen
PLEdoc GmbH
-Dieses Schreiben ist ohne Unterschrift gültigA nlage(n)
Geschäftsführer: Kai Dargel
PLEdoc Gesellschaft für Dokumentationserstellung und-pflege mbH . Schnierlngshof 10-14 . 45329 Essen
Telefon: 0201 / 36 59-0 • Telefax 0201/36 59-163 . E-Mail: info@pledoc.de . Internet: www.pledoc.de
Amtsgericht Essen - Handelsregister B 9864 . USt-ldNr. DE 170738401
Commerzbank AG, Essen (BLZ 360 400 39) Konto-Nr. 0120 811 500
IBAN: DE83 3604 0039 0120 8115 00 . SWIFT: COBA DE FF 360
Seite 1 von 2
Zertifiziert nach
DIN EN ISO 9001
Zertifikatsnummer
SQ-9001 AU 6020
\ DVGW
SO”0,
P\€DO C
Wissen, wo es langgeht.
Für den in Ihrer Anfrage genannten Projektbereich haben wir einen Übersichtsplan erstellt. Dieser
Übersichtsplan ist ausschließlich für den hier angefragten räumlichen Bereich zu verwenden. Bitte überprüfen
Sie diese Darstellung auf Vollständig- und Richtigkeit und nehmen Sie bei Unstimmigkeiten umgehend mit uns
Kontakt auf.
ohne Maßstab— ■Projektbereich
•
Stand: 26.01.2015
Ferngas/Produktleitung
------------ LWL-Kabel
— Nachrichtenkabel
Seite 2
von 2 zum Schreiben 1258644
vom 26.01.2015 an Planungsbüro
Bezirksregierung Köln
0
Datum. 27.01.2015
•
Seite 1 uon 1
Planungsbüro
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Aktenzeichen
Dezernat 33
52231
Auskunft erteil!:
Herr Meul .
florian.meul@bezregkoeln.nrw.de
Zimmer 8 372
Telefon (0221) 147 • 3204
Fax (0221) 147 -4131
B'umenthatstraße 33.
Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel;
Bebauungskonzept Ortsteil Kirspenich, Hardtburg
50670 Köln
DB bis Köln Hbf.
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)
U-Bahn bis
Reichenspergerplatz
Telefonische Sprechzeiten
Ihr Schreiben(e-mail) vom 21.01.2015
Ihr Zeichen.:
mo. - do_: S:30 - 15 00 Uhr
Besuchertag:
donnerstags 8 3 0 -1 5 :0 0 Uhr
(weitere Termine nach
Sehr geehrte Damen und Herren,
Vereinbarung)
gegen die Planung sind aus Sicht der von mir wahrzunehmenden
Landeskasse Düsseldorf
öffentlichen Belange der allgemeinen Landeskultur und der
BLZ 300 500 00
Landesbank Hessen-Thüringen
Kontonummer 965 60
Landentwicklung keine Bedenken vorzubringen.
IBAN
DE34 3005 0000 0000 0965 60
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates 33 sind in dem
BIC WELADEDDXXX
Planungsbereich nicht vorgesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Hauptsitz
Zeughausstr. 2-10.50667 Ko:n
Telefon (0221) 147 - 0
(Meul)
Fax: (0221) 147 - 3185
USl-ID-Nr. DE 812110859
poststelle@brk.nrw de
www.bezreg-koeln.nrw.ae
mQ>
E if e lg e m e in d e
Eifelg«me':nde N e ftw sto w n • Z irgthciV n. Kraussh. 2 - 5 3 9 4 7 N c tte u b p ^
Botten/ 3au!#itp!arvjnc/ Denkmalpflege - M/Pi«
Planungsbüro
D ip l.-In g. Ursula Lanzerath
V eynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Frau Müblstroh
6
78 31
3 0 .0 1 .2 0 1 5
E-Mail:
Stadt Bad M ünstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, H ardtburg;
Beteiligung d er Behörden und sonstigen T räg e r ö ffe n tlic h e r Belange
gem . § 4 Abs. 1 BauGB
Ih r Schreiben vom 2 0.0 1 .2 0 1 5
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
gegen obiges B au le itp lan ve rfa hren bestehen seitens d er G em einde keine
Bedenken. Es g ilt als m it d e r G em einde N ettersheim a bg e stim m t.
Mit freundlichen Grüßen
^P racht)
l
Telefon: 0 24 86 - 78-0 ■ Telefax: 0 24 86 - 78 78
info@ne8ersheim.de • www.ne8ershoim.de
Besuchszeiten: montags. mi8wochs und donnerstags von
7 .3 0 - 13.00 Uhr und von 13.30 - 16 .00 Uhr
dienstags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr und von
13.30 -1 8.00 Uhr, freitags von 7 .3 0 - 13.00 Uhr
Konten der Gemeindekasso:
VR-Bank Nordeifol oG
¡BAN: DE43 3 7 0 6 9 7 2 0 2 0 0 0 20 80 6 2 , BIC: GENODED1SLE
KSK Euskirchen
IBAN: DE15 3 8 2 5 0 1 1 0 0001 5661 99, BIC: WELADED1EUS
Abteilung Recht
Erft AR Verband
W asserwirtschaft
fü r unsere Region.
Erfiverfcand | Postfach 1320 | 50103 Bergheim
Abteilung
Planungsbüro ü. Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Ihr Ansprechpartner
Durchwahl
T olefax
E-Mail
Unser Zeichen
Afrtenzeichen
Recht
Sascha Gündei
(0 22 71) 88-12 56
(0 22 71) 88-14 44
bauleitplanung
@erftverband.de
R-003-410
TöB 70601
Ihr Schreiben vom 20.01.2015
Erftverband
Am E rftverband 6
50126 Bergheim
Tel. (02271) 88 0
Fax (02271) 88-12 10
w w w .erftve rb a n d .d e
info@ erftverband.de
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
sehr geehrte Damen und Herren,
Comm erzbank Bergheim
Bergheim, 09. Februar 2015
Stadt Bad Münstereifel, Bebauungsplankonzept Kirspenich, Hardtburg
wir weisen darauf hin, dass im Bereich der Hardtbergstraße flurnahe
Grundwasserstände (234 m ü. NHN) auftreten können.
IBAN:
OE45 3704 0044 0390 4000 00
SWiFT-BICr COßADEFFXXX
Kreissparkasse Koin
IBAN:
Durch die zusätzliche Versiegelungen und Entwässerungen im
Trennsystem entstehen zusätzliche Gewässerbelastungen, die a) bei
häufigeren kleinen Hochwasserereignissen ökologisch wirksam sind
(Stoßbelasturigen) oder b) bei selteneren und gefahrbringenden Hoch
wasserereignissen zum Beispiel für die unterhalb liegende Ortschaft
Kreuzweingarten die Hochwassergefährdung erhöhen können. Aus dieser
Gemengelage entstand die Forderung unserer Stellungnahme vom
08.04.2002 zum zugehörigen Bebauungsplan 54, dass Niederschlags
wasser zu versickern, zu speichern und zu nutzen ist und nur das über
noch weitergehende Rückhaltungsmaßnahmen (wie Feuerlösch/Dorfteich)
hinausgehende Überschusswasser abgeleitet wird. In jedem Fall ist
nachzuweisen, dass die Einleitungen aus dem Bebauungsplangebiet aus
der Sicht der ökologischen Verträglichkeit unbedenklich ist z. B. im
Rahmen eines immissionsorientierten Nachweises nach BWK M3/M7 auf
Basis einer Niederschlags-Abflussmodellierung. Ebenfalls ist die
Unbedenklichkeit einer Einleitung auch nur für das Überlaufwasser aus
Rückhalteanlagen bezüglich der Hochwassergefährdung an der Erft
nachzuweisen. Ohne diese Nachweise bestehen gegen die Planung
erhebliche Bedenken. Sollten Sie diesbezügliche Rückfragen haben,
wenden Sie sich bitte an Herrn Beier, Abteilung G2 - Flussgebiets
bewirtschaftung, Tel.-Nr.: 02271/88-1293.
DE86 3705 0299 0142 0Q58 95
SWIFT-BIC: COKSDE33
Deutsche Bank AG Bergheini
IBAN:
DE42 3707 0060 0471 0000 00
SWIFT-BIC: DEUTDEDK
Volksbank E rft eG
ISAM :
OE05 3706 9252 100! 09S0 19
SW IFT-BIC: GENODED1ERE
Vorsitzender des
Verbandsrates:
Bürgerm eister
A lb e rt Bergmann
Vorstand:
ßauassessor D ipl.-ing.
N o rb e rt E ngelhardt
ccrü fizle rt nach
DVGVVI I DVGW
Mit freundlichen Grüßen
Qualität;- und
Uft'iwölti'ndrsijgemcnt
Per Seeliger
Technisches
Sicherheitsm anagem ent
w w w .g d .n r w ,de
G eologischer D ienst NRW
U n d e s b e trie b
De-Greift-Straße 195
Geotogaöiftr Dienst NRW - Undesbetneb - Postfach 10 0? 63 0 -A V 0 7 Krsteld
0*47803 Kre^etc
Fon
Fax
Planungsbüro U. Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
4 4 9 (0)2151 8 9 7 -0
+49 (0) 2 1 5 * Ö 97- 5 05
Helaba
Girozentrale
IBAN DP 3 1 3OO5O0GOQOÖ4OQ 561
111-::' W i LADEÖD
Bearbeiter:
Durchwahl:
Fax:
E-Mail:
Datum:
Frau Dr. Hantl
897-430
897-542
hantl@gd.nrw.de
9. Februar 2015
G esch.-Z :
31.130/528/2015
Stadt Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4
Abs. 1 BauGB
Ihre E-Mail vom 21. Januar 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
für o. g. Plangebiet gebe ich folgenden Hinweis zur Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen Baubestimmungen des Landes NRW ist bei der Planung
und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:2005-04 „ Bauten in deutschen
Erdbebengebieten“ zu berücksichtigen1.
Die Gemarkung Arloff der Stadt Bad Münstereifel ist nach der „Karte der Erdbeben
zonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik Deutschland Nordrhein - Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN 4149)“ der Erdbebenzone 1 in
geologischer Untergrundklasse R zuzuordnen.
(Dr. Hantl)
1Bemerkung: DIN 4149:2005 wurde durch den Regelsetzer zurückgezogen und durch die Teile 1,
1/NA und 5 des Eurocode 8 (DIN EN 1998) ersetzt. Dieses Regelwerk ist jedoch noch nicht
bauaufsichtlich eingeführt. Anwendungsteile, die nicht durch DIN 4149 abgedeckt werden, können
jedoch als Stand der Technik angesehen und sollten entsprechend berücksichtigt werden. Dies
betrifft insbesondere DIN EN 1998, Teil 5 „Gründungen. Stützbauwerke und geotechnische Aspekte“.
Öffentliche Verkehrsmittel: ab Hauptbahnhöf mit Buslinie 057. Haltestelle De-Grelff-StraSe
Ursula Lanzerath
Von:
Grünefeld Rolf < Rolf.Gruenefeld@regionalgas.de>
Gesendet:
An:
M ittwoch, 11. Februar 2015 16:48
info@ bad-muenstereifel.de; info@ursula-lanzerath.com
Stadt Bad Münstereifel, Bauleitplanung - Änderung FNP 1Hardtburg '
B etreff:
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Frau Lanzerath,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 21.01.2015 teilen wir Ihnen mit, dass in dem dargestellten
Planbereich keine Leitungen zur Erdgas-Versorgung vorhanden sind Unsererseits bestehen
daher keine Bedenken gegen die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplanes
Gerne überprüfen wir - bei Bedarf - die Verlängerung unserer Ortsversorgung von der
Hardtburgstraße aus bis zur geplanten Wohnbaufläche.
Freundliche Grüße
Rolf Grünefeld
ftoH.Gfuenete:d@reqK)nalQas Ul*
www.feoionafqas de
Industrie- und Handelskammer
Aachen
IHK Aachen | Postfach 10 07 40 | D-52007 Aachen
, ................
..
Planungsburo U Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
\
\
»
>r
IHK
Theaterstraße 6-10
D-52062 Aachen
httpT/www.aachen,ihk.de
Auskunft
erteilt
Telefax: 0241 4460-148
E-Mail: dienst@ aachenJhk.de
Unser Zeichen
jg/fe
Ihre Zeichen/
Ihre Nachricht vom
20.01 2015
Aachen,
13. Februar 2015
Bauleitplanung
hier:
Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg (Stadt Bad Münstereifel)
Sehr geehrte Damen und Herren,
da der vorgesehene Planentwurf die Belange der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend berücksichtigt, bestehen seitens der industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
Freundliche Grüße
Industrie- und Handelskammer
Aachen
(J
Fritz Rötting
Geschäftsführer
RHEINBACH
STADT
Der Bürgermeister
Fachbereich V
Sachgebiet: 6 0 .1/Bauverwaltung
Hausadresse; Stadtverwaltung ‘ Sclnvcigelstr. 23 ' 53359 Rheinbach
Postfachadresse: Stadtverwaltung Postfach 112S • 53348 Rheinbach
20.02.2015
Sprechstunden:
Planungsbüro
IJ. Lanzerath
Vcynauer W eg 22
M o.-D i.
Mi.
Do.
53881 Euskirchen
Fr.
Mein Zeichen
60.1
Rci
Ihr S ch re ib e n v o m l/ c ic lic n
20.01 2015
Diirclnv;)lil-Ni
02226/917-302
8n012#0 Uhr
geschlossen
g l )0
| -700
8 00_
1 5 30
8 00_
,j3 0
Zimmer-N'r.
■S achhciirhcitcrfinl
Jessica Reichling
202
jcssica.reicliling@stadt-rhcinbacli.dc
Stadt Bad M ünstereifel, ßebauungskonzept Kirspenich, H ardtburg
hier: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
ich danke Ihnen für die Beteiligung im o.g. Bauleitplanverfahren.
Von Seiten der Stadt Rheinbach gibt es im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Hinweise
zur Um weltprüfung sowie Anregungen zu dem vorgelegten Bebauungskonzept.
Belange der Stadt Rheinbach werden nicht berührt.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(PL
iTcIge Ptok
Spchgebietsleiter
Kcrnsprechunschluss:
Konten der Stadlka.wc Rlieinliacli:
02226 / 917 - 0 (Zentrale)
Telefax-Nr: 917-215
Krcisspnrkas.se Köln
Raiflciscnhank V.-ircifcl
045 803 707 (BLZ 370 502 99) © A N : DE49 3705 0299 0045 8037 07 B1C: COKSDE33XXX
10 8n5 015 1017 370 096 771 IRAN DF47 7706 9677 6(11 ft *050 13 R t r l U W n n r n i n n r
Uhr
Uhr
Uhr
Kreis
EUSKIRCHEN
E in { jQ .c b u io k S { jü k ß e , n f
Postanschrift: KrctsEuskirchen53377Euskirchen
Abt.
Planungsbüro
U. Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
hier:
Der Landrat
60.13 Umwelt und Planung
Aktenzeichen:
60.13/61.31.0
bearbeitet von:
Frau Heike Schmitz
Durchwahl:
02251/15 182
Telefax:
02251/15 654
E-Mail:
Heike.Schmitz@ kreis-euskirchen.de
Dienstgebäude:
Jülicher Ring 32
Zim m er
A 216
Datum
23.02.2015
Bebauungsplan/Bebauungskonzept Hardtburg, Kirspenich, der Stadt Bad
Münstereifel
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
Ihr Schreiben vom 20.01.2015
Seitens des Kreises Euskirchen bestehen gegen die Aufstellung des Bebauungsplanes keine
grundsätzlichen Bedenken.
Ich bitte jedoch die nachfolgend aufgeführten Anregungen und Bedenken der Fachabteilungen
bei der Festsetzung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen:
Straßenverkehrsamt
Da im Anschluss an die Pfarrer-Becker-Straße ein weiteres Wohngebiet geplant wird, das eine
neue Verkehrsbelastung bringen wird, sollte im Rahmen der Bauleitplanung für dieses neue
Baugebiet sowohl eine Verkehrslösung für die Anbindung des künftigen Wohngebietes gesucht
als auch eine Verbesserung der Situation der Pfarrer-Becker-Straße angestrebt werden. Es ist
anzustreben, sinnvolle und sichere Lösungen für das gesamte Wohngebiet im Rahmen der
Planung des neuen Wohngebietes zu suchen.
Der bisherige Bebauungsplan sah ursprünglich einen Wendehammer am Ende der PfarrerBecker-Straße vor, so dass keine Verbindung zu dem folgenden Wirtschaftsweg entstanden
wäre. Dieser Wendehammer wurde jedoch nicht hergestellt. Nunmehr besteht eine Verbindung
über den Wirtschaftsweg zur L 11, die genutzt wird, obwohl der Zustand des Weges sehr schlecht
ist. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 11 ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit
nicht unproblematisch.
Immer wieder gibt es Klagen von Kirspenicher Anwohner (Hardtburgstraße u.a.), über die
fußläufige Verbindung in den Ort Arloff, zu den Sportstätten und zum Bahnhof.
Telefon; (02251) 15-0
Telefax: (02251) 15-666
maaboxigkreis-eusKitctien.de
www.kreis-euskircften.de
USt-ld Nr. OE 122393798
GtäuOlger-ID: DE4020200000003614
Konten der Kreiskasse
Kreissparkasse Euskirchen
1BAN DE20 3825 0110 0001 0000 17
SWIFT-BIC: WELADE D1 EUS
■ familienfreundlicher
VR-Bank Nordeifel eG
IBAN: DE56 3700 9720 0100 1750 29
SWIFT-BIC: GENO DE 01 SIE
¿ ¡ ¡Ü B ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linre 872: Kreishaus/DRK
■
A rb e itg e b e r
2013-2016
ptüfen.bemttlen-äuswichntn
In der Vergangenheit wurden bereits einige Verbesserungen erreicht. Die Gesamtsituation kann
trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden. Hier wird seitens der
Verkehrskommission geraten, Im Rahmen der Planung des neuen Baugebietes mit allen zu
beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für das Wohngebiet zu erarbeiten und die
Chancen, die die aktuelle Planung dazu bietet, zu nutzen. In diese Beratungen sollte dann auch
der Antrag der Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11
einfließen.
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Straßen Keltenstraße und
Herrenweide als Sackgassen für den Kfz.-Verkehr enden, aber als Fußweg weiter bis vor die L 11
führen. Dort sind sie mit einem Teilstück Schutzplanke von der Fahrbahn getrennt. Diese
Schutzplanke wird von Fußgängern umgangen oder überstiegen. Es ist nicht sinnvoll, einen Weg
anzubieten, der zu keinem Ziel führt bzw. zu einem Ziel, das nicht genutzt werden soll. Die
Verkehrskommission bittet, bei der Planung des neuen Baugebietes diese Problematik zu
berücksichtigen.
Untere Bodenschutzbehörde
Aus altlastenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, dass nach derzeitigem Kenntnisstand in dem von
mir gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG) zu führenden Kataster über
altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw.
entsprechende Verdachtsflächen keine Eintragungen vorliegen.
Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet,
Bodenschutzbelange zu berücksichtigen. Zudem ist nach § 4 Abs. 2 LBodSchG vor
Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen
insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen möglich ist.
Insofern bestehen gegen das Planvorhaben dann keine Bedenken, wenn bei der Erstellung des
Umweltberichtes
dementsprechend
bodenschutzrechtliche
Belange
Eingang
und
Berücksichtigung finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass im nördlichen Bereich des
Plangebietes Flächen tangiert werden, für die eine Ausweisung von sehr schutzwürdigen Böden
im Hinblick auf die Biotopentwicklung gemäß der Karte der „Schutzwürdigen Böden" (GLA 2004)
vorliegt:
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3
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Untere Wasserbehörde
Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung, § 8 Bad-Münstereifel-Arloff wurde bisher noch kein
Antrag auf Genehmigung für die Maßnahme gestellt. Die geplante Maßnahme liegt in der Zone III
B des Schutzgebietes. Gemäß § 4 (1) Ziffer 8 (das Einleiten von Kühlwasser, gereinigten
Abwasser und des von Straßen- oder sonstigen Verkehrsflächen abfließenden gesammelten
Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden) bedarf die Ableitung
einer Genehmigung.
Nachfolgende Antragsunterlagen bitte ich 3-fach vorzulegen:
Erläuterungsbericht mit Angabe der Wassermenge, Verschmutzung
Lageplan mit Eintragung der Fläche; Darstellung Einleitungsstelle
Ziel des BP ist die Erschließung zur Wohnbebauung.
Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal
zuzuführen.
Die Niederschlagswässer sind bei Eignung gem. § 51 a LWG vor Ort zu versickern oder ortsnah
in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit
möglich ist.
Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten (F&S Concept Projektentwicklung GmbH aus
Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014 zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich,
Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet nahezu ausgeschlossen.
Die Möglichkeit, das Niederschlagswasser über Rohrleitungen oder auch Gräben bis zur Erft zu
leiten, ist noch zu prüfen. Hierbei ist ggf. auch eine Rückhaltung vor Einleitung zu betrachten.
Grundsätzlich muss nachgewiesen werden, dass eine Einleitung in die Erft gewässerverträglich
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4
-
auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer
wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9 und 10 WHG.
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu
speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an den
Niederschlagswasserkanal anzuschließen.
Das Entwässerungssystem Inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der Lage
sein, die zusätzlichen Wassermengen aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die
Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da das geplante Baugebiet doch eine erhebliche
Größe aufweist.
Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich abgesichert sein.
Untere Landschaftsbehörde
Aufgrund der großen Dimensionierung des Baugebietes sollte verhindert werden, dass
an verschiedenen Ecken des B-Plangebietes begonnen wird und somit ein zersiedelter
Eindruck entsteht. Es wird angeregt, dass das Gebiet in 3 - 4 Abschnitte unterteilt wird.
Beginnend mit dem am weitesten von der Landesstraße entfernten Bereich, mit
Erschließung über das bisherige Gebiet sollte eine Maßgabe festgeschrieben werden,
wann der zweite Abschnitt begonnen werden kann (z. B.: "bei Bebauung von 80 % der
Fläche des 1. Abschnittes kann der 2. Abschnitt begonnen werden, usw.).
Die Ausgleichsmaßnahmen sollten konkretisiert werden, sowohl was Artenschutz
maßnahmen, als auch konkreten Ausgleich anbelangt.
Extern zu leistende Kompensationsmaßnahmen sollten höchstens zu 50 % im forstlichen
Bereich erfolgen.
Grundsätzlich wird empfohlen, weniger und dafür größere Baugrundstücke anzubieten.
Hierdurch würde insgesamt ein geringerer Versiegelungsgrad bewirkt. Die größeren
Baugrundstücke sollten zudem durch eine Bepflanzung mit heimischen
Pflanzen/Gehölzen aufgelockert werden.
Angeregt wird eine wohnortnahe Nahversorgung im Wohngebiet Nord-Kirspenich, um
den Quellverkehr aus den bebauten Bereichen möglichst gering zu halten.
Weiterhin wird angeregt, eine sichere Überquerungsmöglichkeit von Kirspenich-Nord
nach Kirspenich-Süd im Rahmen der Erschließung des Neubaugebietes herzustellen,
z.B. auch durch landschaftsgestaltende, verkehrstechnische Maßnahmen.
Mit freundlichem Gruß
L V R -A m tfü r B odendenkm alpflege im Rheinland
LVR-Am t für Eodendenkm alpflege Im Rheinland
Endenicher Straße 133 • 53315 Bonn
Planungsbüro Lanzerath
Frau D ip l.-In g Ursula Lanzerath
V eynauer Weg 22
53881 Euskirchen
D
B Q
6 3
Qualität für Menschen
Datum und Zeichen bitte stets angeben
9. März 2015
3 3 3 .4 5 - 7.1/15-001
Frau Erm ert
Tel 0228 9834-187
Fax 0221 8284-0367
susanne.erm ert@ lvr.de
Bauleitplanung der Stadt Bad Münstereifel
Planungskonzept Kirspenich, Hardtburg
Beteiligung als Träger öffentlicher Belange
Ihr Schreiben vom 20.01.2015
Sehr geehrte Frau Lanzerath,
vielen Dank für die Übersendung der Planungsunterlagen im Rahmen des Verfahrens
nach § 4 Abs. 1 BauGB; für die verspätete Stellungnahme bitte ich um Entschuldi
gung.
Eine Bewertung des Plangebietes zum Umweltbestandteil Kulturgüter (Bodendenk
mäler) ist derzeit nicht abschließend möglich, da in der Fläche bisher keine Erhe
bung des Ist-Bestandes durchgeführt wurde. Es gibt jedoch zahlreiche Hinweise auf
eine intensive Besiedlung dieser Region von der Vorgeschichte bis in die Neuzeit. In
römischer Zeit verlief durch das Plangebiet eine Fernstraße, eine weitere westlich
des Gebietes. Die beiden kreuzten sich ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Übli
cherweise wurden in der Nähe römischer Fernstraßen Herbergen, Landgüter oder
Siedlungen angelegt, von denen sich Reste im Boden erhalten können. Dies wird
durch zahlreiche Fundstellen in der Umgebung bestätigt.
Aufgrund dieser naturräumlichen Bedingungen sowie einer Vielzahl von sog. Zufalls
fundstellen unterschiedlicher Zeitstellung aus der näheren Umgebung ist daher
grundsätzlich nicht auszuschließen, dass auch im Plangebiet Zeugnisse der Ge
schichte als ortsfeste Bodendenkmäler erhalten sind.
Zur Prüfung der Auswirkungen der Planung auf das archäologische Kulturgut im Zu
sammenhang m it der Erarbeitung der Grundlagen für den Umweltbericht und damit
982-001-05.20 09
W ir freuen uns über Ihre Hinweise z u r Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns unter der
Telefonnummer 0221 800-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@!vr, de
Bcsucheranschrift: 53115 Bonn, Endenicher Straße 129, 129a und 133
DB-Hauptbahnhof Bonn, Straßenbahnhaltestelle Bonn-Hauptbahnhof
Bushaltestelle Karlstrafle, Linien 608, 609, 610, 611, 800, 843, 845
U St-M N r.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027
Zahlungen nur an den LVR, Finanzbuchhaltung
50663 Köln, auf eines der nachstehenden Konten
Landesbank Hessen-Thüringen, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00)
IBAN: DE 84 3005 OOOO OOOO 060061, BIC: WELADEDD
Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50)
IBAN: DE 95 3701 0050 OOOO 564501, BIC: PBNK0EFF37O
Seite 2
insbesondere zur Vorbereitung der Abwägungsentscheidung rege ich daher an, in
der Fläche eine Bestandserhebung (archäologische Grunderfassung) zu ermöglichen.
Hinweise zu Bodendenkmälern können in diesem Zusammenhang auf dem Acker
verteilte keramische Gefäßscherben und Ziegelbruchstücke liefern. Derartige Fund
stücke gelangen dann, wenn Bodendenkmäler im Boden erhalten sind, durch die
Pflugtätigkeit an die Ackeroberfläche. Dabei werden aber nur oberflächennahe ar
chäologische Befunde erfasst. Das Ergebnis der Prospektion ermöglicht Aussagen
dazu, in welchem Umfang die Belange des Bodendenkmalschutzes entscheidungser
heblich für die Planung sind.
Auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis, wird die Grunderfassung der Bo
dendenkmäler- soweit es die Bodenverhältnisse erlauben - zunächst durch Mitarbei
ter des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege durchgeführt. Diese Maßnahme, die im
Interesse der frühzeitigen Konfliktbewältigung durchgeführt wird, setzt jedoch eine
enge und der Planung angepasste Zusammenarbeit m it Ihnen als Planungsbehörde
bzw. Untere Denkmalbehörde voraus.
Die Grunderfassung der Bodendenkmäler erfordert eine vorbereitete Fläche. Um
Indizien zu Bodendenkmälern ausmachen zu können, muss die Fläche gepflügt, ge
eggt und abgeregnet sein, nur so sind Bodendenkmäler an der Oberfläche über
haupt nachweisbar.
Ich bitte Sie daher um folgende Informationen:
Ermöglicht die derzeitige (landwirtschaftliche) Nutzung der Fläche (bzw. Teile
davon) eine Grunderfassung der Bodendenkmäler bzw. wann ermöglicht die
Nutzung eine Grunderfassung der Bodendenkmäler
Wann muss das Prospektionsergebnis voraussichtlich vorliegen, damit es zur
Ergänzung des Umweltberichtes und damit für die die Planung ausgewertet
werden kann.
Außerdem bitte ich um Mitteilung, ob Hinweise auf großflächige Bodenveränderun
gen (Materialentnahmegruben, Aufschüttungen etc.) im Plangebiet vorliegen, da
diese Auswirkungen auf den Kulturgüterbestand haben.
Eine Begehung wird erst dann terminlich abgestimmt, wenn diese Informationen
vorliegen.
Für Rückfragen und weitere Auskünfte steh ich Ihnen gerne zur Verfügung.
■
■
ERLEBEN, WAS VER B IN D E T.
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
In den Herrenbenden 27-29.53879 Euskirchen
Planungsbüro
U. Lanzerath
Veynauer Weg22
53881 Euskirchen
REFERENZEN
ANSPRECHPARTNER
TELEFONNUMMER
DATUM
BETRIFFT
Frank Bädorf
02251-9561-120
01.04.2015
Bad Münstereifel, Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg
Sehr geehrte Damen und Herren,
Die Telekom Deutschland GmbH (nachfolgend Telekom genannt) - als Netzeigentümerin und
Nutzungsberechtigte i. S. v. § 68 Abs. 1 TKG - hat die Deutsche Telekom Technik GmbH
beauftragt und bevollmächtigt, alle Rechte und Pflichten der Wegesicherung wahrzunehmen
sowie alle Planverfahren Dritter entgegenzunehmen und dementsprechend die erforderlichen
Stellungnahmen abzugeben. Zu der o. g. Planung nehmen wir wie folgt Stellung:
Im Planbereich befinden sich noch keine Telekommunikationslinien der Telekom.
Wir bitten folgende fachliche Festsetzung in den Bebauungsplan aufzunehmen:
Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Telekommunikationsinfrastruktur durch die Telekom ist
die Verlegung neuer Telekommunikationslinien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets
erforderlich.
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten
Maßnahmen Dritter im Bereich stattfinden werden.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer
Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die Unterbringung der Telekommunikationslinien
der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das "Merkblatt über Baumstandorte und
unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und
Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten
sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien der Telekom nicht behindert werden.
58 7890GP
DEUTSCHE TELEKOM TECHNIK GMBH
Hausansclirift: In den Herrenbenden 27 29,53879 Euskirchen | Besucheradresse:: In den Herrenbenden 27 - 29,53879 Euskirchen
Postanschrilt:; In den Herrenbenden 27 - 29,53879 Euskirchen | Pakete:: In den Herrenbenden 27-29,53879 Euskirchen
Telefon: +49 241-919 5500 | Telefax:+49 391 580142335 | Internet: www.telekom.de
Konto: Postbank Saarbrücken (BLZ 590 100 66), Kto.-Nr. 248 586 68 | IBAN: DE 1759 0100 6600 2485 8668 | SWIFT-BIC: PBNKDEFF590
Aufsichlsrat: Dr. Thomas Knoll (Vorsitzender) | Geschäftsführung: Dr. Bruno Jacobfeuorborn (Vorsitzender), Albed Matheis. Carsten Müller
Handelsregister: Amtsgericht Bonn HRB 14190, Sitz der Gesellschaft Bonn | USt-ldNr. DE 814645262
ERLEBEN, WAS VER B IN D E T.
d atum
25.03.2014
EMPFÄNGER
SEITE
2
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommunikationsnetzes sowie die Koordinierung mit dem
Straßenbau und den Baumaßnahmen der anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass Beginn
und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen Telekom
Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich, mindestens 6
Monate vor Baubeginn, schriftlich angezeigt werden.
Für Ihr Entgegenkommen danken wir Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Straßen.N w.
Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-W estfalen
L andesbetrieb S traßenbau N ordrhein-W estfalen
Regionalniederlassung Ville-Eifel
R e g io n a ln ic d e rla s s u n g V ille-E ifel
P ostfach 120161 • 53874 E uskirchen
Kontakt:
Frau
Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Veynauer Weg 22
53881 Euskirchen
Frau Hess
Telefon:
02251-796-210
Fax:
0211-87565-1172210
E-Mail:
m arlis.hess@ strassen.nrw.de
Zeichen:
21000/40400.020/1.13.03.07(120/15)
(Bei Antworten bitte angeben.)
Datum:
15.04.2015
Stadt Bad Münstereifel; Bebauungsplan Kirspenich, Hardtburg; Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB
Hier: Ihr Schreiben vom 20.01.2015; Az:
Sehr geehrte Damen und Herren,
gegen die o. g. Bauleitplanung bestehen seitens der Straßenbauverwaltung grundsätzlich keine
Bedenken unter der Voraussetzung, dass die verkehrliche Erschließung, entgegen den Erläuterun
gen im Bebauungsplan, nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt und mehrere weitere Maßnah
men zur sicheren Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt werden.
Die kurvige Gefällestrecke des betroffenen Abschnitts der L 11 ist teilweise mit dichtem Be
wuchs eingesäumt.
Nach der vorliegenden Bauleitplanung ist die verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebie
tes im Bereich der freien Strecke der L 11 vorgesehen. Diesbezügliche Planunterlagen wurden
bereits im Vorfeld eingesehen und weitestgehend abgestimmt.
Resultat der Abstimmungen z. T. unter Beteiligung der verkehrslenkenden Behörden ist, dass
• ein Anschluss mit Linksabbiegespur an die L 11, Abschnitt 31, km 1,6 hergestellt wird,
• sichtbehindemde Bäume und Sträucher im Kuppen- und Kurvenbereich der L 11 entfernt
werden,
• der Anschlussbereich der Planstraße an die L 11 regelgerecht ausgebaut wird,
• die Schließung des unterhalb der neuen Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftswe
ges veranlasst wird
• eine Fußgängersignalanlage (mit Vorsignal) aufgestellt wird.
Die Anbindung des Plangebietes ist frühzeitig mit mir abzustimmen. Für die abschließende Prüfung
und Erteilung der Genehmigung zum Bau der Anbindung und der Aufstellung der Fußgängersignalan
lage ist die Vorlage eines detaillierten straßentechnischen Entwurfes erforderlich. Vorzulegen sind
folgende Entwurfsunterlagen gemäß RE:
•
•
•
Erläuterungsbericht
Übersichtskarte M 1:25000
Übersichtslageplan M 1:5000
Straßen.N RW -Betriebssitz • Postfach 10 16 53 • 45816 Gelsenkirchen •
Telefon: 0209/3808-0
Internet: w w w .strassen.nrw.de • E-M ail: kontakt@ strassen.nrw.de
Landesbank Hessen-Thüringen • BLZ 30050000- Konto-N r 4005815
IB AN: DE20300500000004005815 B1C: W ELADEDD
Steuernummer: 319/5972/0701
Jülicher Ring 101 -1 0 3 ■53879 Euskirchen
Postfach 120161 • 53874 Euskirchen
Telefon: 02251/796-0
kontakt.m l.ve@ strassen.nrw.de
•
•
o
•
Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M 1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender
Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll.
Höhenplan der neuen Erschließungsstraße mit Anschluss an die L 11
Regelquerschnitt M 1: 50 oder 1:25
Beschilderungs- und Markierungsplan
Für die Anbindung des Plangebietes sowie der weiteren straßenbaulichen Maßnahmen an die L 11
ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und dem
Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Neben der Re
gelung der Baukosten werden auch die Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der neuen
technischen Anlagen und der Mehrflächen im Bereich der L 11 gem. der Ablöserichtlinien bezif
fert und gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss der Vereinbarung nicht begonnen werden.
Im Hinblick auf die vergangene städtebauliche Entwicklung Kirspenichs und die damit verbunde
ne nicht unkritische verkehrliche Entwicklung am Knoten L 11/ Hardtburgstraße behalte ich mir
eine Ertüchtigung des Knotens zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel vor. Hier gelten die vorge
nannten Aussagen zu Planunterlagen, Kostentragung und Verwaltungsvereinbarung.
Im Bereich der künftigen Anbindung und an der signalgesteuerten Fußgängerquerung an die L 11 ist
durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der Richtlinien für
die Anlage von Landstraßen -RAL- Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Ver
kehrswesen im Bereich der Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen An
sprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 11, auch künftig
nicht. Dabei weise ich auch darauf hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen zu rechnen ist.
Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel.
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub, Lärm, Abga
se, Spriihfahnen und Spritzwasser bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe liegenden Straßen
hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff. 24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen gehen allein zu Lasten der
Kommunen / der Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Straßenbauverwaltung.
Mit der evtl. Herstellung eines Lärmschutzwalles ist sicherzustellen, dass vorhandene Entwässe
rungseinrichtungen der L 11 oder andere Straßenbestandteile weder während der Bauzeit noch
nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Die spätere Pflege und Unterhaltung eines
Lärmschutzwalles ist nicht von der L 11 aus durchzuführen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Marlis Hess
2. 40400/Hess
z. d. A.
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