Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
85 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
16.09.13, 18:20
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Frau Kupferschläger
BE: Herr Steg
Kreuzau, 16.09.2013
Vorlagen-Nr.: 7/2012 3. Ergänzung
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
Hauptausschuss
Rat
26.09.2013
30.09.2013
15.10.2013
Antrag der SPD-Fraktion auf Erstellung eines Konzeptes
Rechtsanspruches auf einen Kindergartenplatz ab 2013
zur
Absicherung
des
I. Sach- und Rechtslage:
Durch eine Gesetzesänderung haben seit dem 01.08.2013 alle Kinder ab dem vollendeten ersten
Lebensjahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung oder
in der Kindertagespflege.
Bereits mit den Vorlagen 07/2012 vom 30.01.12, mit der 1. Ergänzung vom 06.11.12 und der 2.
Ergänzung vom 23.05.13 wurde die Entwicklung der Kindergartensituation fortlaufend dargestellt.
Wie auch bereits im August-Amtsblatt dieses Jahres dargestellt, wurden in den letzten Jahren von
gemeindlicher Seite insgesamt ca. 660.000 € investiert, um in den vier gemeindlichen
Kindertageseinrichtungen alle Voraussetzungen zu schaffen, die Kleinstkinder aufnehmen und
altersgerecht betreuen zu können. Es wurden insgesamt 42 Plätze für U3-Kinder geschaffen,
verteilt auf die Einrichtungen in Kreuzau, Üdingen, Obermaubach und Thum.
Der Träger der kirchlichen Einrichtungen, die profinos gGmbH, hat bisher ca. 1,3 Mio. € in den U3Ausbau investiert. Es stehen in den 4 kirchlichen Einrichtungen St. Heribert Kreuzau, St. Martin
Drove, St. Andreas Stockheim und St. Brigida Untermaubach insgesamt 54 U3-Plätze zur
Verfügung, wobei der U3-Ausbau noch nicht gänzlich abgeschlossen ist. Geplant ist auch eine
künftige U3-Betreuung in Winden (St. Urbanus), hierfür plant der Träger derzeit die Umsetzung.
Insgesamt stehen für das Kindergartenjahr 2013/14 im Gemeindegebiet 96 Plätze für Kinder unter
3 Jahren zur Verfügung, dies entspricht einer möglichen Versorgungsquote im Kita-Bereich von 31
%.
Auf Grund der geringen Anmeldezahl von Kindern unter 2 Jahren wurde in Absprache mit dem
Kreis Düren die Entscheidung getroffen, diesen Familien mit Kindern zwischen 1 und 2 Jahren
eine Betreuung über Tagespflegestellen anzubieten. Hiermit blieb insgesamt die Zahl der
Betreuungsplätze in den Kitas stabil bzw. konnte auf Grund der zusätzlichen Bedarfsgruppen
geringfügig erhöht werden.
Damit liegt der Bedarf für Kinder zwischen 2 und 3 Jahren im Gemeindegebiet Kreuzau insgesamt
unter der möglichen Aufnahmezahl. Es wurde sowohl im Internet als auch über das Amtsblatt
bekannt gegeben, dass Plätze für Kinder ab 2 Jahren frei sind.
Tatsächlich angemeldet und aufgenommen werden nur 79 U3-Kinder, der Bedarf ist also derzeit
noch deutlich geringer als die geschaffene Zahl an Plätzen.
Trotzdem gingen keine dringlichen U3-Anträge mehr ein, so dass ein Teil der offenen U3-Plätze in
Absprache mit dem Kreisjugendamt in Ü3-Plätze umgewandelt und an zugezogene Familien mit
Kindern über 3 Jahren vergeben werden konnten.
Auch im Bereich der Kinder unter 2 Jahren teilte das Jugendamt des Kreises Düren auf Anfrage
mit, dass alle Familien, die einen Bedarf angemeldet haben, über Tagesmütter versorgt werden
konnten. Die Kinder werden z.T. über die 8 Tagesmütter aus Kreuzau wie auch über Tagesmütter,
die auf dem Weg zur Arbeit liegen, betreut. Eine Warteliste besteht hier erfreulicherweise nicht.
Weiterhin werden im Kindergartenjahr 2013/14 insgesamt 402 Kinder im Alter von 3-6 Jahren in
den Kitas betreut, einschließlich 10 Kindern mit besonderem Förderbedarf.
Der Waldkindergarten in Stockheim bleibt nur für Kinder ab 3 Jahren geöffnet, da die besondere
Waldsituation für Kinder unter 3 Jahren nicht geeignet ist. Dort sind (als einzige Einrichtung in
Kreuzau) noch Plätze für Kinder über 3 Jahren frei.
Erfreulicherweise bestehen keine Wartelisten mehr, alle angemeldeten Kinder aus Kreuzau im
Alter ab 2 Jahren sind über die Kindertageseinrichtungen versorgt.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine.
III. Beschlussvorschlag:
Zum Antrag der SPD auf Erstellung eines Konzeptes zur Absicherung des Rechtsanspruches auf
einen Kindergartenplatz ab 2013 besteht kein Handlungsbedarf. Die Verwaltung wird beauftragt,
die Situation zu beobachten und den Sozialausschuss regelmäßig zu informieren.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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