Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,4 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
An die Stadtverwaltung
Bauamt
53902 Bad Münstereifel
Kirspenich, Hardtburgstraße Bebauungskonzept;
Ratsdrucksache 87-X/Z-l
Münstereifel, im September 2014
Sehr geehrte Damen und Herren,
unter Einbeziehung des im Stadtentwicklungsausschuss am 16.9.2014
diskutierten Bebauungskonzepts und eines intensiven Meinungsaustauschs
fordern die Unterzeichnenden eine Korrektur des Bebauungskonzepts in
folgenden Bereichen:
I. Städtebauliches Konzept (Punkt 3.0; S. 5)
- Die verkehrstechnische Erschließung soll ausschließlich über eine
Anbindung an die L 11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen.
Begründung: Die Hardtburgstraße ist der einzige asphaltierte Zugang zum
Naherholungsgebiet im Hardtwald. Sie wird intensiv durch Spaziergänger,
Rollstuhlfahrer und Pilgerlnnen als Teil des überregionalen Jakobsweges
genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde die
schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos
und L K W s (Holztransporte) erheblich erhöhen. Die sozialverträglichste und
kostengünstigste Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und
Hardtbergstraße in Form einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und
den jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings wären verkehrsberuhigende
Maßnahmen
angezeigt,
etwas
durch
Verkehrschilder
(Spielstraße,
Beschränkung auf 30 km/h) durch Polder oder einer Schranke.
- Die Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierung und Hausgruppen
(Reihenhäuser mit 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, weil sie nicht
ins existierende Landschaftsbild passt. Die Planung würde zu einer Verdopplung
der Einwohnerzahl des bestehenden Viertels führen. Sie steht im extremen
Gegensatz zu dem gewachsenen Viertel mit größeren Parzellierungen. Die
geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielmehr
Möglichkeiten zu einer weitergehenden Ausweitung (andere Kanalseite).
- Wie Beispiele in der näheren Umgebung (Flamersheim) zeigen, muss eine
Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden werden. W ir lehnen
insofern eine Anbindung an das Kanalsystem in unserem Viertel ab, wo schon
jetzt bei Starkregen feuchte Keller (Ecke Dr.-Verkeek; Pfr.-Becker-Str.) zu
beklagen sind.
II. Umweltbelange/Artenschutz (Punkt 4.0; S. 5)
Die Umsetzung nach § la BauGB fordert die Beachtung von "Belange(n) des
Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes". Sie setzt damit
Bodengutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Dabei
wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten:
- Die engräumige Reliefunterschiede weisen das Plänungsgebiet als für eine
anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten
massive Erdbewegungen vorgenommen werden unter Beachtung hydrolo
gischer Belange. Dazu gehören Vermeidung von Versiegelungen ohne Kom
pensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon existierender Stau nässe
sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen.
- Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den Verlauf von
existierenden Fels- und Kalkstein bändern sowie von Bomben umgesetzt
werden. Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944, Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für Bomben von abgeschossenen alliierte Kampfflugzeugen, die dann in
der näheren Umgebung aufschlugen
- Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung muss bedacht werden, dass den
Anwohnerinnen jahrelanger Baulärm, Luft- und Straßenverschmutzung,
Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies widerspricht den
allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse,
besonders von älteren und behinderten Menschen, die mittlerweile den
überwiegenden Teil der Anwohnerinnen ausmachen. In diesem Zusammenhang
wird auch nachdrücklich ein Lärmschutzwall gefordert. Die L 11 ist eine hoch
frequentierte Zubringerstraße zu den Autobahnen nach Köln und Bonn.
- Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders
gefährdet sind verschiedene waldnahe Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen,
Fledermäuse. Sogar sehr Schätzungswerte Rotmilane sind gesichtet worden.
Mitten im Bebauungsgebiet befindet sich zudem ein Biotop.
- Um das neue Viertel sozialverträglich zu gestalten, wären eine Bushaltestelle
(Schulbusse) und ein Kinderspielplatz notwendig.
Die Unterzeichnenden bitten um Beachtung der vorgebrachten Bedenken
und um Wahrung der Interessenlagen langjähriger Bürgerinnen!
Mit freundlichen Grüßen
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An den Bürgermeister
der Stadt Bad Münstereifel
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53902 Bad Münstereifel
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Bebauungsplan Nr. 54 des Stadfentwicklungsaüsschusses
vom 03.09.2014
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„Kirspenich, Hardtburg“
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Städtebauliches Konzept 3.0
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23. Oktober 2014
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Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die Unterzeichnenden bitten, obiges Konzept zu überdenken und zu korrigieren.
Die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes muss zwingend über die neue Anbindung
an die LI 1 und nicht über die Hardtburgstraße erfolgen.
Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobsweg), von
Familien mit kleinen Kindern und Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg, der überwiegend
auf der Fahrbahn genutzt wird. Bürgersteige, wie schon im unteren Teil der Straße vorhanden,
eignen sich weder für Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinem oder Rollern noch für
Rollstuhlfahrer und Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein landschaftsgerechter Zugang zum
Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert würde, wenn er in das Verkehrsnetz des
riesigen Neubaugebietes einbezögen würde. Hinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in ihrem
unteren Teil den gesamten Verkehr der bestehenden Siedlung, die saisonbedingten Holztransporte
aus dem Hardtwald sowie die Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt, was in einem reinen
Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten schon heute zu Behinderungen
führt und eine Zumutung für die Anwohner ist.
Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und
den damit verbundenen Lärm sowie die Luft- und Straßenverschmutzung durch Baufahrzeuge nicht
zu Lasten langj ähriger Anwohner durchzuführen.
Eine allen gerecht werdende Lösung ist:
eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und die
Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten.
In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Artenschutz verweisen wir
auf die Ausführungen weiterer Anwohner vom September 2014.
Mit freundlichen Grüßen
Kopien an:
die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Parteien
den Landrat des Kreises Euskirchen (Kreisverwaltung Abteilung IV)
und die Bezirksregierung 31/51, Pressestelle der Stadt Köln
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Münstereifel, den 28.11.2014
Bebauungsplan Nr. 54
"Kirspenich, H ardtburg"
H ier: Antrag zur Änderung des Landschaftsnutzungsplans vom 11.11.2014
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
mit Bezug auf unsere Schreiben vom 2.10.2014 drücken wir nachdrücklich
unsere Irritation aus, dass die unsererseits vorgebrachten Bedenken nicht
berücksichtigt werden, sondern jetzt sogar ein Erweiterungsgebiet an der
Hardtburgstraße in den neuen LN P einbezogen wird.
W ir machen auch hier grundlegenden Bedenken geltend, dass dieses Gebiet aus
folgenden Gründen völlig ungeeignet fü r eine Bebauung ist:
1. Dieses Bebauungsgebiet würde
Naherholungsgebietes verstoßen.
gegen
die
Schutzwürdigkeit
eines
2. Der kalkhaltige Boden fuhrt hydrologisch nach Regen zu erheblicher
Staunässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen.
3. Das neue Bebauungsgebiet verstößt gegen den Schutz eines langjährig
gewachsenen Biotops. Hier sind Uhus und W ildkatzen gesichtet worden.
W ir bitten, diese
berücksichtigen.
Bedenken
Mit freundlichen Grüßen
jetzt
und
bei
weiteren
Planungen
zu
An den Bürgerm eister
der Stadt Münstereifel
- Rathaus 53902 Bad Münstereifel
1 0
Münstereifel, den 14.12.2014
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburg"
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
es haben sich weitere Aspekte ergeben für die Abstandsnahme zum o.g.
Baugebiet. W ir ergänzen insofern unsere in den Schreiben vom 2.10.2014
Bedenken und dokumentieren diese gemäß Präkiusionsvorschrift in
schriftlicher Form, um sie in einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen.
I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel
Einleitend wollen wir betonen, dass die Umgangskultur mit der städtischen
Behörde, genannt sei vor allem Frau Schulz, bisher angenehm ist.
Dennoch hat sich in der Vergangenheit bei Bürgerinnen ein tiefes
Misstrauen aufgebaut, ob die Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen
Geldern umgeht. Als tiefgreifendstes Beispiel sei der Ausbau des St.
Michael-Gymnasiums angeführt.
Das auch von außen (IH K ) kritisiertes Vorgehen, die durch Planungsfehler
bedingte Haushaltslücken unentwegt durch Erhöhung von Abgaben
(Grundsteuer B) .auszugleichen, muss auf allen Ebenen verhindert werden.
1. In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat Bad Münstereifel den
Anschluss verloren. Durch die zahlreichen Neubaugebiete in Flamersheim
und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Familien abgeschöpft,
(vgl. dazu auch demographischer Wandel). In Mechernich verläuft die
Lückenschließung in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend (ca. 50%.
Leerstände). D ie Situation wird zukünftig negativ verschärft durch die
radikale Erhöhung der Grunderwerbssteuer.
2. Vor diesem Hintergrund fordern w ir belastbare Bedarfsanalysen. W ir
halten die Aussage "Revitalisierung des von Landflucht bedrohten Stadtge
bietes" für unrealistisch. Die von uns befragten jungen Familien würden nicht
in die "Pampa Kirspenich" ziehen, wo sie mit hohen Baukosten und infra
struktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern
1
zeigen, dass die Wohnungen hier nur mit extremen Niedrigpreisen
vermietbar sind.
3. W ir verweisen auf die Zielsetzungen sowohl des LEPs als auch des
Regionalplans, dass in Orten unter 2000 E . den planerischen Nachweis
des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung
für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist. Vgl.
beispielhaft ein Urteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 B R S 70
N r.l vom 4.12.2006. Die Stadtverwaltung agiert hier mit formaljuristisch
nicht haltbaren Ausgangslagen. Sie geht von einem Doppelort ArloffKirspenich aus. De facto sind A rlo ff und Kirspenich getrennte Orteile der
Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich mit ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht
den o.g. Vorgabebestand.
II. Infrastruktur
1. Verkehrstechnische Isolation
Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das
Neubaugebiet "Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell hervorragend
erschlossen, widersprechen wir in aller Schärfe. W ir Anwohner sind auf
PKW s, bei doppelter Berufstätigkeit sogar auf zwei (!) Autos angewiesen, um
Geschäfte, Fachärzte, Apotheke, KFZ-Werkstätten oder Bahnhöfe zu
erreichen. Das erzwungene Pendlertum bei erhofften 500 Bewohnern erhöht
die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von
gesetzlichen Vorgaben. Hier sei beispielhaft das Gesetz zur Landesent
wicklung in der Fassung vom 19. Juni 2007, G V N R W , S. 227 genannt.
2. Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion:
Es werden immer wieder Klagen von älteren und behinderten
Bürgerinnen laut, die wegen anhaltender Gefährdung nicht die L 11
überqueren können. Das Verkehrsaufkommen der L 11 beläuft sich in
Hochfrequenz-Zeiten auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. W ir fordern hier eine
zukunftsorientierte Däuerlösüng. Die politisch intensiv proklam ierte
Inklusion setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere
Bürgerinnen mit R oilator oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören
üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte
Menschen Grundversorgungen (vgl. 1) erledigen können. Die informell von
Vertretern des Stadtrates vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an der
Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der Abstieg über Treppen zu steil und
damit sturzgefährlich ist und etwa mit Roilator gar nicht zu nutzen ist;
zudem ist die Erft bei Starkregen überflutungsgefährdet und bei Frost sind
die Wege vereist.
2
3. Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes
Eine solche umfängliche kleinparzellige Baumaßnahme in unmittelbarer
Nähe eines großparzellig Altviertels würde die jetzt ins Landschaftsbild
passende Siedlungsstruktur nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem
Naturgefüge
durch
Versiegelung ' irreversible
Schäden
zufügen.
Entsprechend sollten bei -allen bauleit-planerischen Abwägungen vorrangig
Möglichkeiten der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen, Leerstände)
berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 2.10.2014 haben wir
alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu ergänzen durch
Lückenschließung
im Gebiet Uhlenberg II und von Teilen der
Anliegerstraßen von "An der Otterbach".
4. Soziale Struktur
Die Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten 500 Einwohnern durch die
geplanten ca. 140 kleinstparzellierten Bau-Grundstücke. Das stellt gegenüber
dem Altbaugebiet mit ca. 100 Grundstücken und 250 Anwohner eine
erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht
damit ebenfalls rechtlichen Vorgaben.
III. Finanzielle Konstellationen
1. W ir machen darauf aufmerksam, dass das von der Stadt in den Raum
gestellte NuU-Summen-Spiei durch Übertragung aller Kosten auf eine
Investorfirma naiv und populistisch wirkt.
2. Die Kosten-Übertragung auf eine Investorfirma setzt die Beteiligung
hochkarätiger V ertragsrechtlern voraus, um die Interessen der Stadt einzubringen und zu kontrollieren. Größere Investorfirmen verfügen über solche
Fachleute. W ir befurchten, dass hier die Stadt "über den Tisch" gezogen
wird und für nicht beachtete Auflagen in Millionenhöhe in Regress
genommen werden kann.
3. Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung
der einzelnen Ersehließungsschritte, die Pflicht zu sog. Funktions
kontrollen. Sollte die Investorfirma die im Vertrag rechtsverbindlichen
festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von der Zulassungsbehörde
(Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des
VwVfG widerrufen werden (vgl. § 49).
4. Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf einen
Umweltverträglichkeitsprüfung dringen, das Monitoring einbezieht. Eine
Unterlassung stellt nach § 214 Abs 1, Satz 1 N r 3 BauG B einen beachtlichen
Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen.
In diesem Zusammenhang muss die Stadt bei der Investorfirma auch konkret
auf Nachweis drängen, wie sie mit unmittelbarer Flächeninanspruchnahme
(auch temporär) und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch
Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc.) umgehen w ill. Betroffen sind vor
3
allem die östlich und nördlich an d er Pfarrer-Becker-Str. gelegenen
Grundstücke. Hier sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzube
ziehen.
Diese Nachweise müssen von dem Investor als vorgelagerte Beteiligung
vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behörden Beteiligung öffentlich
gemacht werden.
5. Die Stadt muss in den Verträgen auch darauf achten, dass sie nicht für die
Einrichtung von verkehrtechnischen Anschlüssen, Bürgersteigen,
Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere
Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar.
6. Das Profil großer Investorfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar
Enkelfirm en. Dieses Firm engeflecht ist für Außenstehenden schwer zu
durchschauen, bietet aber juristisch leichte Möglichkeiten, eine der
einbezogenen Firmen in Insolvenz zu schicken. Solche Fälle sind bei Be
bauungsmaßnahmen in Euskirchen und zuletzt in M echernich aufgetreten.
W ir bitten die Stadt eindringlich, sich hier abzusichern!
7. Darüber hinaus muss die Stadt auch auf Regressansprüche
Bauschäden achten. Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten
Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch Weilerswist).
bei
bei
W ir bitten, dass Sie die vorgebrachten Bedenken in Ih r Abwägungsprofil
so aufzunehmen, dass eine überzeugende Transparenz für uns gesichert ist.
W ir werden den A blauf der genannten Baumaßnahme kritisch begleiten.
M it freundlichen Grüßen
^Interessengemeinschaft gegen den Bebauungsplan Kirspenich
"Hardtburg".
Zur Kenntnisnahme der Fraktionsvorsitzenden aller Parteien.
.4
IG Bebauungsgebiet Hardtburg
3.1.2015
Konzept Bebauungsgebiet Hardtburg
Sehr geehrte Frau Schulz,
wir hoffen, dass Sie ruhige Weihnachtstage verbracht haben und gut ins neue Jahr
gelangt sind.
Anbei überstelien wir ihnen ein Schreiben an Herrn Reidenbach zur
Kenntnisnahme. Es dient auch als Grundlage, schon bei der Konzeption des o.g.
Neubaugebietes die Sicherheit der Fußgänger sicherzustellen.
Die bestehende Ist-Situation verdeutlicht drastisch, dass bei vergangenen
Planungen die Stadt Bad Münstereifel zu keinem Zeitpunkt eine grundlegende
Konzeption für die sichere Überquerung der L11 im Blick hatte. Die nun
angedachte Erweiterung des Siedlungsbereichs Hardtburg um ca. 500 Neubürger '
L_ y- potenziert die grundsätzliche Gefahrenlage. Zur Erreichung
aller Versorgungseinrichtungen muss die L11 überquert werden. Bei der
Dimension des ausgewiesenen Bebauungsgebietes wird eine einzige Über
querungsstelle nicht ausreichen.
Die rechtlichen Vorgaben legen fest, dass die Stadt Bad Münstereifel und nicht der
Investor in der Fürsorgepflicht uns Bürgern gegenüber steht und sich vor der
Erstellung eines B-Planes bereits intensiv mit Lösungsmögiichkeiten
auseinanderzusetzen. Diese müssen unbedingt unter den Aspekten alternde
Bevölkerung, Zunahme der Fußgängerzahl und gleichzeitigem Anstieg der
Verkehrdichte eine dauerhafte sichere Überquerung aller Fußgänger
gewährleisten.
Mit freundlichem Gruß
22.12.2014
Sehr geehrter Herr Reidenbach!
Wie ich erfuhr, wird bei der Verkehrsschau am 15.1.2015 auch der Fußgänger
überweg Bonner Straße - Hardtburgstraße wieder ins Visier genommen.
Ich darf Sie auf die grundsätzliche Problematik der fußläufigen Anbindung des
Siedlungsgebietes Hardtburg an den Ortsteil Kirspenich bzw. Arloff hinweisen (s.
Skizze), basierend auf langjährige Erfahrung.
Standpunkt 1: Bonnerstraße - Hardtburgstraße
Die gefahrvolle Situation an dieser Steile für alle Fußgänger ist bekannt.
Standpunkt 2: Röntgenweg (oberer Teil Bonnerstraße) - Keitenstraße
Aus dem Röntgenweg (berer Teil Bonnerstr.) kommend, überqueren Fußgänger
und Radfahrer die L11, um dann hinter der Leitplanke auf den offiziellen Fußweg
zum Keitenstraße zu gelangen.
Standpunkt 3: Ehrlichweg - Herrenweide
Hier klettern Fußgänger vom/zum Friedhof (kirche) oder von/zu der Bushaltestelle
kommend über die Leitplanke, um auch dort über einen offiziellen Fußweg in das
Wohngebiet zu gelangen. Eine Seniorin berichtete mir unlängst, dass sie da eine
wesentliche bessere Übersicht über den Verkehr hätte.
Standpunkt 4: Ehrlichweg/Flettenbergweg - Pfr.-Becker-Straße
Auch hier queren Fußgänger aus dem Ort kommend die L11, laufen linksseitig die
L11 hoch, um dann über einen Feldweg auf die Pfarrer-Becker-Straße zu
gelangen.
Ich darf Sie nachhaltig bitten, in allen weiteren planerischen Überlegungen mit den
betreffenden Verantwortlichen nach einer grundsätzlich sicheren Überquerung für
Kinder, Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, im Rollstuhl und Radfahrer zu
suchen. Aspekte wie stetige Zunahme des Verkehrs auf der L11, sie ist eine
überregionale Straße, die Landkreise verbindet, und den demographischen
Wandel mit der Zunahme der älteren Bevölkerung sollten dabei grundlegend mit
eingebracht werden.
Die von den örtlichen Politikern eingebrachte Lösung, die Unterquerung der L11
auf dem Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier Treppen zu bewältigen sind,
der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist.
Muss erst ein weiteres Todesopfer zu beklagen sein oder ein Überfall geschehen,
bis die Verantwortlichen aufwachen? Ich hoffe nicht!
Mit freundlichem Gruß
h t t p s : / / w w w .g o o g l e . d e / m a p s / d i r / / / @ 5 0 .6 ü W » J 4 , t > . » i H o « t ö / , .
Google Maps
Pfarrer-ßecker-Straße, 53902 Bad Münstereifel
Reiseziel aoswahien oder aaf Karte Wicken.,
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Pf;
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K a rte n d a te n © 2 0 1 5 G e o B a s is -D E /B K G (© 2 0 0 9 ), G o o g le
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01.01.2015
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\fi ¿ ¿ lö h X ? » A . T
8.1.2015
IG Bebauungsgebiet Hardtburg
Sehr geehrte Frau Schulz,
■
bitte lassen Sie mir zu folgenden Anfragen eine kurze Antwort, auch per Mail
___ zukommen.
1. In einem Neujahrsgruß der örtlichen CDU-Ratsmitglieder als Beilage des
gestrigen Wochenspiegels, verwirrt mich in einem Artikel über das Baugebiet
"Kirspenich - Hardtburg" folgendes Zitat :
"Aktuell befindet sich das Verfahren in der Offenlage. Das bedeutet, dass alle
Belange öffentlicher Träger und Anwohner in den Abwägungsentscheidungen
behandelt und berücksichtigt werden."
So wie wir den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauleitplanung verstanden haben,
befindet sich dieser momentan in einer Vorplanungsphase, dessen Ergebnis ein
erster vorläufiger B-Plan ist. Erst danach erfolgt eine erste Offenlegung.
Ist dies so und haben die o.g. Herren da einige Dinge durcheinander geworfen?
2. Wenn Ihnen nach 3 Monaten noch keine Stellungnahme der BZR vorliegt, kann
es sein, dass diese eventuell einer anderen Stelle der Verwaltung vorliegt? Und
wenn "Ja", welcher?
Wie sieht die weitere Planung seitens der Stadt ohne zustimmende Reaktion der
BZR auf den Antrag der Flächenänderung aus?
3. Als sachkundige Bürgerin schlage ich vor, die Ortsbegegung am 3.3.2015 an
der kath. Kirche Arloff zu starten, um von dort - evtl. in Kleingruppen - sich die vier
neuralgischen Punkte der Überquerung der L11 anzuschauen.
Für eirie kompetente Führung in zeitlicher Effektivität stehe ich gerne zur
Verfügung.
in Erwartung einer kurzen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich mit
freundlichen Grüßen
i.V.
An den
Bürgermeister der
Stadt Bad Münstereifel
Rathaus
53902 Bad Münstereifel
19.01.2015
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburg“
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
zum o.a. Bebauungsplan haben wir zu den bisher bekannten Negativausführungen
einmal versucht, über belastbares und aktuelles Zahlenmateria! unsere Bedenken
zu belegen.
Ein Bebauungsplan, der 140 Häuser mit rund 500 geplanten Einwohnern in
einem Gebiet vorsieht, weiches überhaupt nicht an den Ortskern angeschiossen ist,
für das es nicht einmal eine ausreichend große Grundschule gibt, keine Anbindung
an Bus und Bahn!
Nach Rücksprache mit namhaften Tiefbauunternehmen haben diese uns
gegenüber Bedenken dahingehend erhoben, dass die geographische Lage dieses
Baugebietes enorme Erdbewegungen erforderlich machen würden und allein die
Erschließungskosten überschlägig ca. 180,00 € p. qm betragen könnten.
W ir erheben den Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifel junge Familien in die
„Pampa“ locken möchte, um die Grundsteuer B im Interesse der Stadt zu erhöhen,
obwohl die nachfolgend aufgeführten Zahlen das demographische' Gegenteil
signalisieren.
1. Die Stadt Bad Münstereifel hat zwischen den Jahren 2011 - 2013
Einwohner verloren!
197
2. Die Stadt Mechernich hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 lediglich 27
Einwohner mehr gemeldet und das, obwohl dort mit viel Aufwand mehrere
Baugebiete erschlossen und beworben wurden.
-
2
-
3. Unter anderem belegen die Zahlen, dass die Stadt Euskirchen zwischen den
Jahren 2011 - 2013 iedigüch 121 neue Einwohner in 3 Jahren begrüßen
konnte.
'
• 4. Hinzu kommt, dass die Stadt Euskirchen signalisiert hat, in naher Zukunft im
Ortsteil Kuchenheim 120 neue Baugebiete schaffen wiii (verkehrstechnisch ein
hervorragend ausgestattetes Bebauungsgebiet). Wo sollen diese Einwohner
herkommen??
5. Nicht zu vergessen: Der Kreis'Euskirchen hat in den Jahren 2011 - 2013
insgesamt 3S0 Einwohner in Richtung Metropolen verloren!!
6. Lediglich eine Kommune im Kreis Euskirchen (Weilerswist) konnte in den Jahren
2011 - 2013 ihre Einwohner um 518 Einwohner erhöhen!!! Dies liegt im
Wesentlichen daran, dass Weilerswist im "Speckgürtel" von Köln liegt und eine
hervorragende Infrastruktur anbietet.
Allein diese Zahlen beweisen, dass wir uns in der Phase einer Landflucht bewegen.
Führende Institute signalisieren bereits heute, dass diese Landflucht in den
nächsten Jahren um 30 % zunehmen wird.
Zudem ist davon auszugehen, dass wir aufgrund der noch bestehenden Finanz
krise, die sich im Übrigen wieder verschärft hat, eine Blasenbildung in der
Finanzierung neuen Wohnraumes erwarten müssen.
Die Bundesbank hat vor einigen Wochen bereits mitgeteilt, dass ausgegebene
Bauhypotheken innerhalb der Niedrigzinsphase schon heute nicht mehr
ausreichend bedient werden.
Abschließend runden wir unsere negativen Recherchen, die Sie, Herr Büttner,
hätten anstellen müssen, mit den Berichten des W DR - Aktuelle Stunde - und der
hiesigen Printmedien ab, die sich in den letzten Wochen zur Mobilität der „EifelBewohner“ ausreichend negativ ausgelassen haben. Vor diesem Hintergrund gibt
es weitreichende Bedenken gegenüber dem vordergründig attraktiv klingenden
Slogan "W ir schaffen neuen Wohnraum für junge Familien!"
Wir gehen davon aus, dass Sie die von uns gelieferten Zahlen kennen müssen,
aber bisher keine Informationen an den Stadtrat in dieser Sache weitergegeben
haben. So sind z. B. einige Stadtratsmitglieder der Auffassung, dass die Zuwegung
zum Baugebiet (in welcher Form auch immer), das Installieren von Bürgersteigen,
Beleuchtungseinrichtungen, Kinderspielplätzen Sache des Investors!
st.
Dem muss aufs Schärfste widersprochen werden! Diese Angelegenheiten
obliegen der Fürsorgepflieht der Stadt Bad Münstereifel! Also: Die Stadt Bad
Münstereifel hat hier eine besondere Fürsorgepflicht außer Acht gelassen und
sollte schnellstmöglich unter anderem eine Lösung der Anbindung der L11 konkret
und sofort angehen.
2
- 3 Sollten Sie dabei die Anbindung an die 111 in der im Erstentwurf (16.9.14)
dokumentierten Verbindungsstraße durch das Neubaugebiet weiter im Blick haben,
so machen wir darauf aufmerksam, dass hier rechtsseitig eine Abbiegerspur mit
einer Länge von 72 m zu bauen ist. Zudem müssen die beträchtlichen
Höhenunterschiede zwischen der L11 und dem Bebauungsgebiet ausglichen
werden.
Wir erlauben uns zudem eine standortbezogene Klage. Wir wohnen seit ca. 30
Jahren in der Pfarrer-Becker-Straße. In den ersten Jahren war unser Wohngebiet
ein ruhiges Wohngebiet. Mit den Jahren hat der Verkehr der L11 enorm
zugenommen, nicht zuletzt deshalb, weil die L 11 zunehmend als Zubringer zur
Autobahn auch für Lastkraftwagen geworden ist. Neuere stichprobeartige
Erhebungen belegen, dass die L11 stündlich von ca. 1000 PK W s und ca. 30 LKWs
belastet wird.
Für uns bedeutet dies, dass ab morgens 6.00 Uhr alle Fenster wegen des Lärms
geschlossen werden müssen.
Sollte es wider Erwarten zu einer Bebauung des Baugebietes kommen, ist eine
Lärmschutzwand unabdingbar. Dabei muss die Stadt Münstereifel die Herstellungs
und Nachfolgekosten beachten.
Abschließend möchten wir dringend darauf Hinweisen, dass für das geplante
Baugebiet eine neue Kanaianbindung an die Kläranlage zu fordern ist. Bei der
geplanten Anzahl von Neubürgern könnte es sonst bei Starkregen zu
Überschwemmungen kommen; analog Baugebiet Flamersheim, wo die Stadt
Euskirchen nunmehr in der Pflicht steht, neue Kanäle zu installieren.
Sehr geehrter Herr Büttner, in unserem Schreiben an Sie sind viele wichtige Dinge
angesprochen worden; jedoch möchten wir Sie abschließend eindringlich bitten,
auch durch externe Fachleute Firmengeflechte des Investors prüfen zu lassen und
die Bürger der Stadt Bad Münstereifel vor ggf. horrendem Schaden zu bewahren.
Mit freuniiffchem Gruß
■
Nachrichtlich an;
CDU-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
SPD-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
UWV-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
FDP-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Bad Münstereifel
Die Linke-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel
zur Mitkenntnis.
3
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28.012015
An den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel
z.Hd. des Vorsitzenden
Marktstr. 11-15
53902 Bad Münstereifel
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder,.
hiermit möchten wir uns zu der Information aus dem Stadtentwicklungsausschuss
-Entwicklung des Baugebietes „Kirspenich-Hardtburg“- äußern.
Warum sollte der Ausbau des Baugebietes für die Weiterentwicklung des Doppeldorfes
Arloff-Kirspenich von ernormer Bedeutung sein???
Aus Ihren Argumenten können wir nur ersehen, dass es in erster Linie bei dem
Bebauungskonzept um Mehreinnahmen über die Grundsteuer B für die Stadt Bad
Münstereifel geht.
Ein Zuzug junger Familien ist nicht zwingend notwendig für den Erhalt dörflicher
Infrastrukturen, die sollten in jedem Fall erhalten bleiben.
Im Gegensatz zum Dorf Arloff wurde in Kirspenich schon an einigen Steilen
„Dorferweiterung“ betrieben und Ackerflächen versiegelt. Mit der Ausführung dieses
Baukonzeptes wäre man dem Hardtwald mal wieder ein Stück näher gerückt und wertvolle
Kulturlandschaft unwiederbringlich verloren.
Damit nicht genug, nein, es muss auch noch eine Straße her, eine Zuwegung von der L11
quer über die Felder zu diesem neuen Wohngebiet. Das wird den Erholungswert dieser
Landschaft nicht gerade steigern.
Es ist uns unbegreiflich, wie Sie von einer starken Frequentierung der Hardtburgstraße zur
Zeit sprechen können. Die Zahl der Anwohner hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im
Prinzip eine Sackgasse. Sie führt zu einem Parkplatz im Wald, wo Spaziergänger ihr Auto
abstellen können. Eine Durchfahrt nach Stotzheim ist nicht möglich.
Wir fragen Sie, gibt es auch nur einen vernünftigen Grund, außer der Gier nach Geld
natürlich, dieses Bauvorhaben durchzuführen?
Mit freundlichen Grüßen
Herrn Bürgermeister
Alexander Büttner
Rathaus
53902 Bad Münstereifel
Münstereifel, den 24.3.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner!
Die Unterzeichnenden vertreten eine Interessen-Gemeinschaft (IG ) mit
kritischer Grundhaltung gegen das Bebauungsgebiet "Kirspenich Hardtburg".
Nach unserer grundlegenden Einarbeitung in die Notwendigkeit, Umsetzung
und Konsequenzen des o.g. Projekts konnten die von uns angesprochenen
Ratsvertreter wenig zur konkreten Beantwortung wichtiger Fragenkomplexe
beitragen. Da w ir der Meinung sind, dass diese schon zu Beginn des
Planungsprozesses geklärt sein müssten, wenden wir uns jetzt direkt an Sie als
dem wichtigsten Entscheidungsträger.
1. Der demographische Wandel (Landflucht, abnehmende Geburtenrate,
Zunahme von Single-Haushalten etc.) trifft auch Bad Münstereifel nicht
unerwartet - vgl. Angaben des Statistischen Bundesamt und der IT N R W
Landesbank.
Nachbarkommunen wie Weilerswist, Mechernich und Euskirchen haben
frühzeitig versucht, mit attraktiven Neubaugebieten den o.g. Trend des
demographischen Wandels zu begegnen. Aus unserer Sicht versucht die Stadt
Münstereifel nun diese Maßnahmen zu kopieren, indem sie die Bebauung eines
großflächigen Neubaugebietes in einer infrastrukturell ungünstigen Abseitslage
mit pauschalen Argumenten verfolgt.
Daraus leitet sich unser erster Fragekomplex ab:
Woher sollen die interessierten Käufer kommen? Welche fundierten
Bedarfsanalysen sind zum Nachweis durchgeführt worden, aus denen sich
ergibt, dass o.g. Gebiet fü r mobilitätsbereite Neubürgerinnen attraktiver ist als
die angebotenen Areale in den Nachbarkommunen mit deutlich besserer
Infrastruktur?
1
2. Die infrastrakturelle Abseitslage ist zudem mit extremen Erschließungskosten
(u.a. Kanalbau, Straßenbau, dazu aufwändige Anbindungs- und Überquerungs
maßnahmen an der L 11, Lärmschutzmaßnahmen) verbunden. Experten gehen
allein bei diesen vorbereitenden Maßnahmen von mehreren M illionen Euro aus.
Lokalpolitiker bringen immer wieder apodiktisch vor, dass die Baumaßnahme
die Stadt keinen Cent kosten wird, da alles der InvestorL~~ _ , .bemimmt.
Diese Aussage ist in dieser Form nicht haltbar! Die Letztentscheidung und
Gesamtverantwortung verbleiben grundsätzlich bei der Kommune. Damit
werden auch alle verfahrensimmanenten Risiken von ihr getragen.
"Worst case" wäre die Insolvenz der Projektentwicklungsgesellschaft oder einer
der beteiligten Tochterfirmen. Da
als "global player" dem Prinzip der
Gewinnmaximierung folgt, ergeben sich folgende Fragestellungen:
a. Wie plant ~ ~~sdie Erschließung und Vermarktung des Areals? H at [
der Stadt ein zahlengestütztes Konzept vorgelegt, das im Detail die Strategie
des Erwerbs, der Erschließung, der Haftung und des Verkaufsablaufs
ausweist?
b. Wie stellen Sie sicher, dass alle Aspekte der umfangreichen Planung,
Details der Durchführung, der Qualitätsprüfung, zudem alle Risiken und
langfristige Folgekosten vertraglich so abgesichert sind, dass die Stadt Bad
Münstereifel und ihre Bürgerinnen tatsächlich "keinen Cent" bezahlen
müssen?
3. Uns ist bekannt, dass es im Kernstadtbereich noch Möglichkeiten der
Lückenbebauung gibt und zwar u.a. Uhlenberg II, Seitenstraße von "In der
Otterbach". Sportplatz und der Bereich des Parkhotels plus Schleidtal wären
auch bebaubar.
Warum werden diese Areale, die durch ihre Lage infrastrukturell wesentlich
günstiger als das Planungsgebiet liegen, nicht als erstes aufgefüllt?
4. In Kirspenich gibt es
Mehrzweckhalle, südlich und
anderen Stadtteilen von Bad
Areale zur Bebauung finden,
eine Vermarktung offen ist.
Areale wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis
östlich der Burg, die bebaut werden können. In
Münstereifel lassen sich sicherlich auch noch
zumal die Katholische Kirche grundsätzlich für
Begründen Sie bitte, warum abseits gelegene Flächen bebaut werden sollen,
wenn es kernstadtnähere Flächen gibt, deren Erschließung billiger, fiskalisch
weniger risikobehaftet und mit deutlich geringeren verkehrstechnischen
Problemen behaftet sind!
5. Durch die Art der geplanten Bebauung mit über 120 Häusern wird das
Landschaftsbild nachhaltig zerstört.
2
Bad Münstereifel, 27.03.2015
l_
Eingabe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. §
3 Abs. 1 BauGB
Niederschrift
Es erscheint Herr *______
____ „ der mit seiner Frauaf
dem o. g. Bebauungspiangebiet wohnt.
_ neben
Hen\__
Igibt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße“, auch im
Namen seiner Frau, folgendes zur Niederschrift:
„Wir wohnen seit 1979 in der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich und waren die
ersten 10 Jahre, die wir dort wohnten, von der Unruhe des Straßenverkehrs
verschont geblieben. Heute müssen wir feststellen, dass die L11 ein wichtiger
Zubringer des Südkreises zum Autobahnnetz Richtung Heimerzheim ist. Interne
Verkehrszählungen haben ergeben, dass derzeit die PKW-Frequentierung ca. 600
PKW pro Stunde zählt. Dabei ist die Frequentierung durch das Outlet noch gar nicht
mitgerechnet.
Meine Frau und ich werden immer älter und können aufgrund des ständigen Lärms
der L11 (Entfernung Wohnhaus zur L11 ca. 250 m) zur frühen Morgenstunde keine
Fenster öffnen, um frische Luft zu atmen oder durchzulüften. Im Laufe des Tages ist
der Aufenthalt im Garten mit einem unangenehmen Lärmpegel, verursacht durch den
Verkehr der L11, behaftet. Das birgt die Gefahr, dass man durch diese
Lärmbelästigung krank wird.
Wir fordern deshalb vom Investor oder der Stadt Bad Münstereifel die
Erstellung eines Lärmgutachtens.
Bezüglich der Zuwegung zum neuen Bebauungsgebiet:
Anhand des derzeit ausliegenden Bebauungsplanvorentwurfes, ist eine Zuwegung in
das neue Wohngebiet von der L11 aus geplant. Gleichzeitig ist geplant, eine
fußläufige Anbindung des neuen Baugebietes zum alten Baugebiet Arloff/Kirspenich,
auf der gegenüberliegenden Seite der L11, einzurichten. Beide Zuwegungen sind
vermutlich mit hohen Kosten und mit einer' nicht zu unterschätzenden Gefahr für alle
Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer und Fußgänger) verbunden. Zudem gibt es aus
Richtung Kirchheim kommend auf 2 km Fahrstrecke insgesamt drei 70er Zonen,
dazwischen sind diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben (bis 100 km/h).
Diese Unstetigkeit in den Geschwindigkeitsbegrenzungen führt nicht gerade zur
Ernsthaftigkeit der Beachtung, dass heißt, es wird in der Regel erheblich schneller
als 70 km/h gefahren. Die neu geplanten Zuwegungen liegen beide in einer dieser
70er Zonen. Aufgrund des Vorgenannten ist davon auszugehen, dass sowohl der
Pkw-Verkehrsteilnehmer als auch der Fußgänger bei der Überquerung der L11
gewissen, nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt wird.
Wir bitten im Rahmen des Verfahrens zu prüfen, wie man unseren Bedenken
auf Fachebene Rechnung trägt.“
Ci m M i f ,/J
Intefessettgernepschaft Härdtbiipg
Kirspenich, den 30. März 2015
"t
Sehr geehrte Frau Schulz !
Die Ihteressengeitieinschaft Hardtbürg dankt für die Übermittlung des
Bebauungskonzepts Kirspenich Hardtburg und die heiligenden Gutachten. W ir
begrüßen die frahzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit.
Die Interessengemeinschaft Hardtburg ist ein Zusammenschluss von Bürgern
und Bürgerinnen, die Einwände erheben gegen das geplante Neubaugebiet in
Kirspenich Hardtburg.
Bitte entnehmen Sie die Einwäride. dem beiliegenden Schreiben. Für eine
baldige Antwort mit einer differenzierten Stellungnahme zu unseren Ein wänden
wären wir sehr dankbar.
M it freundlichen Grüßen
s
«ro?
Die Interessengemeinschaft Hardtburg äußert zu dem vorliegenden
Bebauungskonzept Kirspenich Hardtburg folgende Einwände:
1. Das Bebauungskonzept gibt keine Auskunft über die finanziellen
Probleme der Erschließung und über vertragliche Vereinbarungen
mit dem Investor:
- W ie wird die teure Erschließung (Kanalbau in verwittertem Fels und
Lehmboden; Straßenbau bei schwierigen Bodenverhältnissen)
finanziert? (s. 2.)
- Durch Reliefgegebenheiten ist die Anbindung an die L I 1 zwar
machbar, aber sehr kostspielig. Für eine Abbiegespur auf der L 11
muss die Straße auf einer Länge von mindestens 72 m verbreitert
werden. Für die Verbreiterung ist es notwendig, eine zusätzliche
.Fläche eines Grundstücks zu kaufen. Ist der Kauf einer derartigen
Fläche gesichert, ohne die eine Verbreiterung und damit Anbindung
an die L I 1 nicht möglich wäre?
- Da die Erschließung über die L l l erfolgen soll, ist es unverständlich,
dass das Bebauungskonzept noch eine Anbindung des Neubaugebietes
an die Hardtburgstraße beinhaltet.
- Was geschieht bei dilettantischer Umsetzung des aufwendigen
Kanalbaus (s. Flamersheim)? Wer ist in Regress zu nehmen? Ist die
Stadt nieht verantwortlich für die Planungsschritte?
- Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden im Bebauungskonzept
nicht bedacht. Wer übernimmt hierfür die Kosten?
- Wer kommt für die Kosten für die Erhaltung des Gebietes auf (z.B.
Grünflächen, Beleuchtungen usw.)?
- Was geschieht bei Insolvenz des Investors? Übernimmt die Stadt das
finanzielle Risiko? Sollen alle Bürger der Stadt dies durch
Steuererhöhung finanzieren?
- Für die potenziellen Käufer wird der Kaufpreis pro qm durch die
hohen Ersehließungskosten (s. 2 .) unzumutbar ansteigen.
- Für die potenziellen Käufer ergeben sich zusätzliche Kosten für
notwendige Baumaßnahmen, die sich durch die Bodenbeschaffenheit
ergeben (s. 2.)
2. Der Erläuterungsbericht vom 9.12.2014 durch Dr. Tillmanns &
Partner (Bergheim) deckt auf, dass die geomorphologischen und
geologischen Gegebenheiten einen erheblichen Erschließungsaufwand
erfordern, sodass eine unproblematische Bebauung kaum möglich
ist.
- Der Erläuterungsbericht weist auf zahlreiche Bedenken hin, u.a.:
a) 25 m Höhenunterschied zwischen Geländeoberkante (GO K) vom
geplanten Anschluss an die L I 1 (c. 263m NN) bis zur
Hardtburgstraße (c.238 m NN) - S. 1
b) Es ist mit Schichtenwasser und mit Hangwasser zu rechnen - S. 4
c) Mehrere Bohrungen wurden aufgrund der hohen Festigkeit des
Untergrundes abgebrochen - vgl. beispielhaft S. 4. Die eigentlichen
Materialprüfungen weisen u.a. stark tonigen Schluff in steifer
Konsistenz bzw. verwittertem Fels auf.
d) Das Gutachten verweist logischerweise auf starke
Tragfahigkeitsunterschiede in vertikaler und horizontaler Richtung
(S.6) und empfiehlt eine Reihe von aufwendigen bautechnisehen
Empfehlungen (S. 10 ff.).
- Fazit: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind
ungünstig, verteuern den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen
Grundstücken keinen Kellerbau zu.
- W ie werden potenzielle Käufer über die besondere geomorhologische
und geologische Situation, die die Erschließimgs- und Baukosten in
die Höhe treiben, infonniert?
3. Das Bebau ungskonzept dokumentiert eine verkehrstechnisch
ungünstige Abseitslage:
- Weite Wege zum Bahnhof, zu den Geschäften, zur Apotheke, zum
Arzt, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche usw. machen in der
Regel ein zweites Auto notwendig.
- Die Fußgängeranbindung an das Dorf erfordert eine zweite
Überquemngsmöglichkeit an der L I 1, die dem Bebauungskonzept
nicht zu entnehmen ist.
- Eine notwendige Bushaltestelle ist nicht auszumachen.
4. Das Bebauungskonzept geht nicht auf die grundsätzliche Frage des
Bedarfs ein. Eine Bedarfsanalyse fehlt:
- Inwiefern wird der demographische Wandel bedacht (z.B.
Landflucht)?
- Wie werden potenzielle Käufer über weitere Schwierigkeiten
aufgeklärt:: Erhöhung der Granderwerbsteuer auf 6% - nicht
auszuschließende Erhöhung der Grundsteuer - geringes
Arbeitsplatzangebot
- Über welche Attraktivität verfügt das Neubaugebiet Kirspenich
Hardtburg im Vergleich zu konkurrierenden Lagen in z.B. Weilerswist
oder Mechernich?
5. Das Bebauungskonzept geht im Zusammenhang mit den
Umweltschutzgütern nur auf den Arten- und Biotopenschutz ein,
nicht aber auf das Landschaftsbild und die Belange der ansässigen
Bewohner und Bewohnerinnen:
- Durch die Art der geplanten Bebauung mit ca. 120 Häusern werden
das Landschaftsbild und die Sozialstruktur nachhaltig und für die
alteingesessenen Bürger und Bürgerinnen unzumutbar beeinträchtigt.
Die Planung eines kleinparzelligen Neubaugebietes passt nicht zu dem
gxoßparzelligen Altbaugebiet.
- Bei Realisierung der Bauvorhaben entstehen jahrelang Baulärm,
Verschmutzungen und gefährliche Verkehrssituationen.
- Das Neubaugebiet würde zu einem deutlichen Wertverfall des
Eigentums führen.
- Die artenschutzrechtliche Untersuchung geht auf die Betroffenheit von
4 Tierarten ein und empfiehlt die Maßnahmen M l, M2, M3, V I, C I
und C2, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Arten zu
vermeiden. Das Bebauungskonzept geht auf diese Maßnahmen nicht
ein. Wie sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?
6. Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert, Alternativen zum
vorliegenden Bebauungsgebiet zu nutzen:
- Im städtischen Bereich von Bad Münstereifel gibt es nach Aussage
von Politikern genügend Bauland.
- Es gibt sinnvollere Ortsabrundungen (s.6 a) statt einer unattraktiven
Ortserweiterung in einer infrastrukturell unergiebigen Abseitslage.
- Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert die Stadt auf,
folgende Alternativen zu prüfen:
a) Im Stadtkernbereich:
1. Uhlenberg II
2. Seitenstraßen von "In der Otterbach"
3. Gebiet um die ehemalige Hauptschule
4. Parkhotel (plus Sehleidtal)
5. Sportplatz (vor einigen Jahren von der SPD schon einmal eingebraeht).
b) In Kirspenich
1. Gebiet um Fabrikstraße/Mehrzweckhalle
2. Gutenbergweg
3. Friedhofsbereich
4. Gebiete südlich und östlich der Burg
Behauptet wird von Lokalpolitikem, dass viele Areale Kirchenland sind, die
nicht genutzt werden können. Die Kirche ist aber bereit, ihre Flächen bebauen
zu lassen.
7. Das Bebauungskonzept geht nicht auf vertragsrechtliche Probleme
ein:
Die Stadt ist formaljuristisch für die Abwicklung aller Abläufe
verantwortlich. Sind die Verträge juristisch so eindeutig, dass dieses
Bebauungsgebiet die Stadt keinen Cent kostet? Sind Vertragsrechtler
eingeschaltet?
S, Fazit:
Das Gebiet Kirspenich/Hardtburg ist aufgrund der vorstehend, genannten
Gründe für eine Bebauung ungeeignet. Alternativen für potenzielle
Neubürger sind vorhanden und sollten vorrangig genutzt werden.
Die Interessengemeinschaft Hardtburg bittet Sie um eine baldige
differenzierte Stellungnahme zu den vorgelegten Einwänden.
0
jz
;
TADT BAD MÜDSTT RE’PEL t
An die Stadtverwaltun;
M ünstereifel
Rathaus
z.Hd. Frau Schulz
Neubaugebiet Hardtbu
Münstereifel, den 07.04.2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Bestürzung habe ich Details von der o.g. Planung des Neubaugebiets
erfahren. Aus folgenden Gründen protestiere ich energisch gegen eine
solche Bebauung:
1. Mein eigenes Haus und mir gehörende Miethäuser, alle auf der PfarrerBecker-Str. gelegen, grenzen unmittelbar an das Neubaugebiet. Ich und auch
meine M ieter werden jahrelang Lärm und Schmutz ausgesetzt. Die ohnehin
ungünstige Vermietsituation in unserem abgelegenen Viertel wird
entsprechend noch schwieriger.
2. Mein Eigentum wird erheblich an Wert verlieren.
3. Es werden unwiderruflich das schöne Landschaftsbild und
Naturgegebenheit zerstört. Das nimmt mir Naherholungsraum.
4. Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger denken, sondern auch
fürsorglich mit den alteingesessenen Bürgern umgehen.
Sollte trotz meiner Bedenken das Projekt weiter verfolgt werden, fordere ich
einen Lärmschutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm dieser Straße jetzt
schon hoch genug ist.
Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den Grünstreifen zwischen den
Gärten pflegen wird.
In Erwartung Ihrer Stellungnahme - mit freundlichen Grüßen
0/jcnKiCkhoi.t J3
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11
Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, 11.04.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
aus dem Vorentwurf des Bebauungskonzeptes Kirspenich Hardtburg geht hervor, dass die gesamte
Maßnahme durch ein e!
ektentwicklungsgesellschaft als Investor erfolgen soll.
Somit hat die Stadt Bad Münstereitel zwar die Planungshoheit abgetreten, jedoch nicht ihre grund
sätzliche Verantwortung und Qualitätskontrolle.
Vorweg weisen wir daraufhin, dass der immer wieder in den Raum gestellte Investor, die Firma
L_ I aus einer Vielzahl von Unternehmen, Sub-/ oder Tochterfirmen besteht, deren Namen sich nur
unwesentlich unterscheiden. Als Beispiel sei hier angeführt:
Somit ergeben sich eine Reihe von Fragen an Sie als Entscheidungsträger, um für uns Bürger mehr
Transparenz im Miilionen-Unterfangen zu schaffen.
1. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) verfugt z.Zt. „über einen großen
Teil des Gebietes“?
2. Mit welcher Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag
abgeschlossen?
3.a. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird den Durchlührungsvertrag
unterzeichnen?
b. Sind Subfirmen/Bauträger zugelassen?
4.a. Wer wird die Vermarktung der Grundstücke übernehmen (konkrete vollständige Firmenber
Zeichnung)?
b. Werden Grundstücke en bloc an Baufirmen/Bauträger verkauft?
5. Wie viele Unternehmen, die alle nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden
bei der Durchführung des Gesamtvorhabens beteiligt sein?
6. Wie hoch wird der Kaufpreis pro qm nach vollständiger Erschließung sein?
Wir als Bürger erwarten schon in der Vorplanung die Klärung o.g. Fragen, um größtmögliche
Transparenz und Seriosität zu sichern.
Die Stadt verfugt unseres Erachtens nicht über ausreichende und detaillierte spezifische Kompetenzen,
um die Maßnahme von der Planung bis zur Kontrolle bei der Umsetzung zu begleiten.
Da das Gesamtprojekt die Stadt aber auch keinen Cent kosten darf, sind externe Qualitätskontrollen a
priori ausgeschlossen.
Wie gedenkt die Stadt ihrer Verantwortung in diesem Problemfeld gerecht zu werden?
In Erwartung, dass die genannten Bedenken in der weiteren Planung grundlegend Berücksichtigung
finden,
verbleibenywiphyt freundlichen Grüßen
Herrn Bürgermeister
Alexander Büttner
Rathaus
53902 Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich- Hardtburgstraße" Az: 61-26-00
Münstereifel, den 12.4.2015
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!
Herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung vom 7.4.2015 als Reaktion auf
unseren Fragekatalog vom 24.3.2015.
Uns ist natürlich bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauG B Bedenken zum Vorhaben eingereicht
werden können. Unsere umfangreiche Bedenken liegen bereits an
entsprechenden Stellen vor.
Die Interessen-Gemeinschaft Kirspenich möchte nachdrücklich betonen, dass sie
klare Fragestellungen an Sie gerichtet hat. Dies geschah in der Erwartung, dass
diese im Sinne der immer wieder versprochenen bürgemahen Transparenz
zeitnah von Ihnen beantwortet werden.
Entsprechend sehen w ir mit Vorfreude Ihren präzisen Antworten entgegen.
M it freundlichen Grüßen
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11
/
i
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit äußert die IG
Kirspenich-Hardtburg weitere Bedenken gegen das Bebauungskonzept,
ausgelegt bis zum 13.4.2015:
1. Weder das Städtebauliche Konzept (Punkt 3.0) noch im Abschnitt 4.0 "Inhalt
des Bebauungsplanes" weisen Ansätze zur baulichen Eingliederung des
Neubaugebietes in das Landschaftsbild noch in die vorhandene
Siedlungsstraktur aus.
1.1. Doppelhäuser kommen mit lediglich ca. 3-5% im vorhandenen Ortsteil
vor, Hausgruppen überhaupt nicht.
Deshalb muss die Möglichkeit der Errichtung von Hausgruppen grundsätzlich
unterbunden werden, die Errichtung von Doppelhäusern nur vereinzelt erlaubt
sein. Eine Ausweisung von Baufeldem ist daher zu unterbinden.
1.2. Die an der Obergrenze ausgewiesene G RZ von 0.4 ist auf 0.2. zu
reduzieren! Denn nur dann kann von einer moderaten Bebauung gesprochen
werden kann, die dem vorhandenen Siedlungsbild entspricht.
1.3. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße der Grundstücke von nicht unter
500qm anzustreben, w eil dies ein sinnvoller Anschluss an die vorhandenen
Grundstücke von durchschnittlich 800qm bedeutet und nur so eine harmonische
Einbettung ins Landschaftsbild erfolgt.
1.4. Es ist zu überprüfen, ob eine "Festsetzung von maximalen Firsthöhen über
Normalhöhennull (N H N )" oder die Festsetzung einer maximalen Höhe über
mittlerem Straßenniveau der Erschließungsstraße für die Oberkante
Erdgeschoss-Rohfußboden eine optimalere Einbettung in die vorhandene
Hanglage mit 25m Höhenunterschied ermöglicht?
2. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Kirspenich am 1.7.1969 als
eigenständiger Ortsteil nach Bad Münstereifel eingemeindet wurde. Die 2008
angeführte Einwohnerzahl von 1.242 ist sicherlich nicht mehr aktuell. Sie dient
aber dennoch als Grundlage für das Hinterffagen einer Planung mit ca. 500
Neubürgerinnen. Hier ist die Zumutbarkeit von ca. 40% für die vorhandene
Bevölkerung überschritten und gefährdet den sozialen Frieden.
Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Konzept in vielen Kriterien
konkretisiert, reduziert und differenziert werden muss. Die angeführten Kriterien
sind so verschwommen, dass schon ein Laie Ansätze für die Einbettung in das
vorhandene Landschafts- und Siedlungsbild vermisst.
In dem nächsten Schritt, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, müssen
präzisere Angaben über eine Vielfalt von Kriterien ausgewiesen werden, die
auch einer fachlichen Überprüfung der beabsichtigten Zielsetzung standhalten.
M it freundlichem Gruß
NABU Kreisverband Euskirchen e.V- Zum Etzenberg 7 53925 Kali
Kreisverband Euskirchen e.V.
Stadt Bad Münstereifel
Der Bürgermeister
Marktstr. 11
Ralf Wilke
Vorstand
B e v o llm äc h tig ter d e s NABU NRW fü rd e r.
53,902 Bad Münstereifel
Kreis Euskirchen
i.$. d. §§ 12 LG u n d §§ 60
BNatSchG
s
K.v.Ao;',, *
Landesbüro der Naturschutzverbinde
I
/
RipshorsterSfr, 306
1...^-.,.„..^...1-.
Tel.:0 178- 77 69 099
r.wiike@NABU-euskirchen.de
46117 Oberhausen .
Euskirchen, ll.A p r il 2015
/
NABU Euskirchen
Z um E feenberg 7
53925 Kall
Tel. +49 (0)Z441-S39$913
Fax+49 (0)2441-775050
info@NABU-Euskirchen.de
www.NABU-eusktrchfin.de
Befaautsngsplanvorcntwurf Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Geschäftsköiltö
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ 382 5 0 1 1 0
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
der NABU Euskirchen hat die öffentlich bekanntgemachten Unterlagen gesichtet,
bewertet sowie eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis
gekommen, dass der Bebauungsplanvorentwurf Nr, 54 „Kirspenich-Hardtburgstra
ße" nicht genehmigungsfähig ist.
Konto 1012400
IBAN DE 38382501100001012400
BiC WELADED1EUS
Spendenkönto
Kreissparkasse Euskirchen
BLZ 382 SOI 10
Begründung:
In den Erläuterungen zum Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg wird auf 5. 4
ausgeführt:
„Das Plangebiet ist im Landschaftspian 04-Bad Münstereifel als Landschaftsschutz
gebiet mit dem Errtwiddungsziei „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer
Planungen" dargesteüt
Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der
im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebau
ungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Fiächennutzungsplan in Zukunft einer
baulichen Nutzung zugeführt werden sollen,“
Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile
eines weiteren Landschaftsschutzgebietes betroffen sind.
Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-53060005 LSG-Mft Befristung (Landschaftsplan Bad Münstereifel), Dieses Landschafts
schutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer strukturreichen Kulturland
schaft, zur temporären Erhaltung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in
Konto 1012400
IBAN DE 38382501100001012400
BICWEIAPED1EUS
N a tu rsc h u tz iim d D eutschland (Na b u )
K refevsrhand E uskirchen e-V.
VereinsslU Euskirchen
VereinsregisterVR Bonn
Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB
Anita Waffenschmidt
RalfWilke
Rainer Liedtke
Der NABU ist ein staatlich anerkannter
Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG.
und Partnervon Birdlife International. Spc
den und Beitrage sind steuerlich absetzba
Erbschaften und Vennächtnisse an den
NABU sind steuerbefreit.
NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum Eizenbarg 7 53925 Katl
den Qrtsrandlagen sowie zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Na
turhaushalts ausgewiesen.
Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG5306-0002 LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich. Die
ses Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der
zum Teil sehr abwechslungsreichen' Landschaft, zum Erhalt der zusammerthän. genden, strukurreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des
Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der Übergangszonen
zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. durch Waldmäntel),
zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich, geprägten überwiegend of
fenen Landschaft, zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze,
Hecken, Baumreihen etc.) in der freien Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung
des Gesamtraumes für den .Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimie
rung des Gebietes mit zum Teil in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotopen (ins-'
besondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen seiner Funktion als Gebiet mit
regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung ein
zelner nach § 62 LG NW geschützter Biotope: Trocken- und Halbtrockenrasen, Wäl
der und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Stiligewasser ausgewiesen.
Vor dem Hintergrund, dass durch den vorgeiegten Bebauungspianvorentwurf Nr.
54 „Kirspenich, Hardtburg" auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als
Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § la BauGB
genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweitschutz explizit zu beachten und
in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg" aufzuar
beiten und entsprechend einzustellen:
1)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften
zum Umweltschutz anzuwenden.
2)
(2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen wer
den; dabei sind, zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von
Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen,
. Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut
zen sowie Bödenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.
Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sol
len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach
den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksich
tigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als
Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen
zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu
denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und an
dere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können.
3)
(3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein
trächtigungen des Land5chaftsbiides sowie der Leistungs- und Funktions
fähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnatur
schutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen.
•Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen
NABU Kr?isverband Euskirchen e.V. Z um E lzenberg7 53925 Kall
nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit
dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und.den Zielen
der Raumordnung sowie des Naturschutzes'und der Landschäftspflege
vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an ande
rer Stelle als am Ört des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und
Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder
sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde feereitgesteliten Flächen getroffen werden. § 15 Absatz 3 des Bundesnatur
schutegesetzes gilt entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, so
weit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind
• oder zulässig waren.
4)
(4) Soweit.ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs, 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen
für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandtei
len erheblich beeinträchtigt werden kann, Sind die Vorschriften des Bun
desnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von der
artigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Eu
ropäischen Kommission anzuwenden. '
5)
(5) Den Erfordernissen des Kiimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen,
die dem Kiimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der An
passung an den Kiimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der
Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berück
sichtigen."
Das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" grenzt unmittelbar an den
Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 an, der eine „besondere Bedeutung" hat:
„Südlich
und östlich
des großen, zusammenhängenden Waldge
bietes “Die Hardt” sind in Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen
erhalten, die 'durch Feldgehölze, gegliedert werden. Das Gebiet sollte
aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv landwirt
schaftlich genutzten Mechernicher Voreifel erhalten und optimiert
werden."
Durch das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" wird die „besondere
Bedeutung“ dieses Biotopverbundkorridors funktionell entwertet
Daher ist das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes „Kirspenich, Hardtburg“ auch
bezüglich der Flora zu untersuchen. Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutz
prüfung ist vor dem Hintergrund der „besonderen Bedeutung“ des Pianungsgebietes aus gesamtö kologischer Sicht nicht ausreichend und damit rechtsfehlerhaft.
Die vorgeiegte Artenschutzprüfung ist auch faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da
sie die planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris) nicht berücksichtigt. (s.a.
tandschaftspian „Bad Münstereifel" 1. Änderung -Entwurf S. 70 ff. (Kreis Euskir
chen, 2010).
Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des
NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffe in den Landschafts- und Natur
haushalt durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg“ als zwingend erfor
derlich angesehen wird.
NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum Eteenberg 7 53925 Kali
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Lage aller Flächen, in denen die „Feldler
chenfenster“ angelegt werden sollen, nicht dargestellt wurden.
Aufgrund entsprechender; negativer Erfahrungen (hier; Feldhamsterschutz in der
Stadt Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des Bebauungsplans Nr, 54 alle Ver
trage , die bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeschlos
sen werden müssen, dem Landschaftsbeirat des Kreises Euskirchen zwecks rechtli
cher Prüfung der Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hin
aus sind die Vertragsinhalte durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich
abzusichern. Der Projektträger hat desweiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu
gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Faile
einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch
umgesetzt werden' können. Darüber hinaus hat er ein Monitoring zu finanzieren,
mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen wer
den kann.
Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich,
Flardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes darüber aufzukiären, dass, ihnen
aufgrund der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten.entstehen, die an anderer Stel
le z.B. auch in Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können.
Mit freundlichen Grüßen
RalfWilke
Vorstand
Bevollmächtigter des NABU NRW
-Bauamt53902 Bad Münstereifel
Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg"
Sehr geehrte Damen und Herren,
In den Vorentwurf zum Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" konnte ich Einblick
nehmen, hierfür herzlichen Dank.
Mein Stellungnahme lautet:
1. Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung"
Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare
Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem
geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger
Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen
Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird.
2. Attraktivitätssteigerung
Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist,
sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl des vorhandenen als auch des konzipierten
Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil
ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der
Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und
Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler Weise
zu erhalten gilt.
— Größerer Zuschnitt der Grundstücke
Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien
für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die
Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich
der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer
bebaubarer Flächen.
— Infrastruktur
Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl.
auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an
eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten diese
Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt
werden.
— Keine Mehrfamilienhäuser
Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der
südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der
Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als
Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der
Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1
wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen.
— Querung der L 11
Die Überquerung der L 11 in Höhe der Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen
Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen
werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere
Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampel, für eine Verbindung zum Ortskern
gefunden werden.
— ÖPNV
Das Wohngebiet nördlich der L 11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten
bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen.
M it freundlichem
Gruß,und
t
X bestem Dank
UniO'cMhMi I t
S
DiözesanCaritasverband für das
Erzbistum Köln e.V.
Bereich Vsswaiiung
Abteilung Allgemeine Verwaltung
Diözesan-Caritasverband e.V. •Postfach 10 09 '52 ■’50449 Köl'ri
Stadt Bad Münstereifel«
Amt für Stadtentwicklurig
Marktstr.11
53902 Bad Münstereifel
Ihr Zeichen
b ö
.
Gevrgsiraße 7, 50676 Köln
ßeteton-Zentate 0221 2010-0
Wilhelm Weber
Telefon-Durchwahl 0221 2010-217
Telefax 0221 2010-100
wilhelm.weber@caritasnei.de
www.caritasnei.de
Ihr Schreiben vom
Unsere Zeichen
503 We/al
Datum
05.05.2015
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau-GB zum
Bebauungsplan 64 - Kirspenich/jHardtburgstraße-Ost
Sehr geehrte Damen und Herren ,
der Diözesan-Caritasverband ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2,
Nr. 455. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 7.300 qm.
Bei Einsicht des oben angesprochenen Bebauungsplan-Entwurfs mussten wir feststelien,
dass bei der Erschließung der Gesamtfläche das Grundstück des DiözesanCaritasverbandes durch die Firma
licht eingebunden wurde.
Dieses ist umso verwunderlicher, daTeTelnemWsprünglichen planerischen Konzept, die
Erschließung der Gesamtfläche über das Grundstück des Diözesan-Caritasverbandes
erfolgen sollte (siehe Anlage 1).
Da wir nach wie vor an einer Vermarktung dieses Grundstückes interessiert sind, bitten wir
Sie bei der Erstellung des Bebauungsplanes dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück
auch nach dem jetzt vorliegenden Konzeptentwurf zukünftig erschlossen und bebaut werden
kann.
In diesem Zusammenhang verweisen wir auf einen Entwurf aus dem Jahre 2001 hin,
welchen wir in der Anlage 2 beigefügt haben.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben
f
l
it freundlichen Grüßen
filhelm Weber
Anlage
Pax-Bank Köln
IBAM: DE97 3706 0193 0020 6000 12
BIC: GENODED1PAX
Kto: 20 600 012 | B IZ : 370 601 93
Kreissparkasse Köln
IBAN: DE33 3705 0299 0000 0045 72
BIC: COKSDE33
Kto: 4572 | BLZ: 370 502 99
Bank für Sozialwirtschaft
IBAM: DE46 3702 0500 0001 0632 00
BIC: BFSWDE33XXX
Kto: 1 063 200 | BLZ: 370 205 00
STADT BAD MÜNSTEREIFEL
BEBAUUNGSKONZEPT FÜR DAS GEBIET "HARDTBURGSTRASSE - OST” IN KIRSPENICH
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Anlage 2
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Dipl.-Ing. Ursula Lanzerath
Stadtplanerin
Münstereifeler Straße 67 - 53879 Euskirchen
Tel.: 02251/62892 - Fax: 02251/S2823
Anbin
Kirspenic!
Lands