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Beschlussvorlage (Stellungnahmen Öffentlichkeit)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
2,4 MB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41

Inhalt der Datei

An die Stadtverwaltung Bauamt 53902 Bad Münstereifel Kirspenich, Hardtburgstraße Bebauungskonzept; Ratsdrucksache 87-X/Z-l Münstereifel, im September 2014 Sehr geehrte Damen und Herren, unter Einbeziehung des im Stadtentwicklungsausschuss am 16.9.2014 diskutierten Bebauungskonzepts und eines intensiven Meinungsaustauschs fordern die Unterzeichnenden eine Korrektur des Bebauungskonzepts in folgenden Bereichen: I. Städtebauliches Konzept (Punkt 3.0; S. 5) - Die verkehrstechnische Erschließung soll ausschließlich über eine Anbindung an die L 11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Begründung: Die Hardtburgstraße ist der einzige asphaltierte Zugang zum Naherholungsgebiet im Hardtwald. Sie wird intensiv durch Spaziergänger, Rollstuhlfahrer und Pilgerlnnen als Teil des überregionalen Jakobsweges genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde die schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos und L K W s (Holztransporte) erheblich erhöhen. Die sozialverträglichste und kostengünstigste Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und Hardtbergstraße in Form einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und den jetzigen Zustand zu belassen. Allerdings wären verkehrsberuhigende Maßnahmen angezeigt, etwas durch Verkehrschilder (Spielstraße, Beschränkung auf 30 km/h) durch Polder oder einer Schranke. - Die Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierung und Hausgruppen (Reihenhäuser mit 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, weil sie nicht ins existierende Landschaftsbild passt. Die Planung würde zu einer Verdopplung der Einwohnerzahl des bestehenden Viertels führen. Sie steht im extremen Gegensatz zu dem gewachsenen Viertel mit größeren Parzellierungen. Die geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielmehr Möglichkeiten zu einer weitergehenden Ausweitung (andere Kanalseite). - Wie Beispiele in der näheren Umgebung (Flamersheim) zeigen, muss eine Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden werden. W ir lehnen insofern eine Anbindung an das Kanalsystem in unserem Viertel ab, wo schon jetzt bei Starkregen feuchte Keller (Ecke Dr.-Verkeek; Pfr.-Becker-Str.) zu beklagen sind. II. Umweltbelange/Artenschutz (Punkt 4.0; S. 5) Die Umsetzung nach § la BauGB fordert die Beachtung von "Belange(n) des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Artenschutzes". Sie setzt damit Bodengutachten und eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus. Dabei wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten: - Die engräumige Reliefunterschiede weisen das Plänungsgebiet als für eine anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten massive Erdbewegungen vorgenommen werden unter Beachtung hydrolo­ gischer Belange. Dazu gehören Vermeidung von Versiegelungen ohne Kom­ pensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon existierender Stau nässe sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen. - Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den Verlauf von existierenden Fels- und Kalkstein bändern sowie von Bomben umgesetzt werden. Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944, Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für Bomben von abgeschossenen alliierte Kampfflugzeugen, die dann in der näheren Umgebung aufschlugen - Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung muss bedacht werden, dass den Anwohnerinnen jahrelanger Baulärm, Luft- und Straßenverschmutzung, Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies widerspricht den allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse, besonders von älteren und behinderten Menschen, die mittlerweile den überwiegenden Teil der Anwohnerinnen ausmachen. In diesem Zusammenhang wird auch nachdrücklich ein Lärmschutzwall gefordert. Die L 11 ist eine hoch frequentierte Zubringerstraße zu den Autobahnen nach Köln und Bonn. - Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders gefährdet sind verschiedene waldnahe Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen, Fledermäuse. Sogar sehr Schätzungswerte Rotmilane sind gesichtet worden. Mitten im Bebauungsgebiet befindet sich zudem ein Biotop. - Um das neue Viertel sozialverträglich zu gestalten, wären eine Bushaltestelle (Schulbusse) und ein Kinderspielplatz notwendig. Die Unterzeichnenden bitten um Beachtung der vorgebrachten Bedenken und um Wahrung der Interessenlagen langjähriger Bürgerinnen! Mit freundlichen Grüßen ■. m S-BTAryr « b O MüiiSTEREiF^i. I i 1 7 ; “ ; r y ,n y-'" r I M / i : . ..... i r _ .. An den Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel S7J. 53902 Bad Münstereifel 7k.v2\V;ü. I i.B.rn.V. -i, Ml 2uM ( ^ | z.pi' 'ä J:1.... Bebauungsplan Nr. 54 des Stadfentwicklungsaüsschusses vom 03.09.2014 / „Kirspenich, Hardtburg“ / Städtebauliches Konzept 3.0 , # / / 23. Oktober 2014 J / / y t Sehr geehrter Herr Bürgermeister, die Unterzeichnenden bitten, obiges Konzept zu überdenken und zu korrigieren. Die verkehrstechnische Erschließung des Neubaugebietes muss zwingend über die neue Anbindung an die LI 1 und nicht über die Hardtburgstraße erfolgen. Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobsweg), von Familien mit kleinen Kindern und Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg, der überwiegend auf der Fahrbahn genutzt wird. Bürgersteige, wie schon im unteren Teil der Straße vorhanden, eignen sich weder für Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinem oder Rollern noch für Rollstuhlfahrer und Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein landschaftsgerechter Zugang zum Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert würde, wenn er in das Verkehrsnetz des riesigen Neubaugebietes einbezögen würde. Hinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in ihrem unteren Teil den gesamten Verkehr der bestehenden Siedlung, die saisonbedingten Holztransporte aus dem Hardtwald sowie die Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt, was in einem reinen Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten schon heute zu Behinderungen führt und eine Zumutung für die Anwohner ist. Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und den damit verbundenen Lärm sowie die Luft- und Straßenverschmutzung durch Baufahrzeuge nicht zu Lasten langj ähriger Anwohner durchzuführen. Eine allen gerecht werdende Lösung ist: eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und die Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten. In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Artenschutz verweisen wir auf die Ausführungen weiterer Anwohner vom September 2014. Mit freundlichen Grüßen Kopien an: die im Rat der Stadt Bad Münstereifel vertretenen Parteien den Landrat des Kreises Euskirchen (Kreisverwaltung Abteilung IV) und die Bezirksregierung 31/51, Pressestelle der Stadt Köln /'■' '' - J Münstereifel, den 28.11.2014 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, H ardtburg" H ier: Antrag zur Änderung des Landschaftsnutzungsplans vom 11.11.2014 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, mit Bezug auf unsere Schreiben vom 2.10.2014 drücken wir nachdrücklich unsere Irritation aus, dass die unsererseits vorgebrachten Bedenken nicht berücksichtigt werden, sondern jetzt sogar ein Erweiterungsgebiet an der Hardtburgstraße in den neuen LN P einbezogen wird. W ir machen auch hier grundlegenden Bedenken geltend, dass dieses Gebiet aus folgenden Gründen völlig ungeeignet fü r eine Bebauung ist: 1. Dieses Bebauungsgebiet würde Naherholungsgebietes verstoßen. gegen die Schutzwürdigkeit eines 2. Der kalkhaltige Boden fuhrt hydrologisch nach Regen zu erheblicher Staunässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen. 3. Das neue Bebauungsgebiet verstößt gegen den Schutz eines langjährig gewachsenen Biotops. Hier sind Uhus und W ildkatzen gesichtet worden. W ir bitten, diese berücksichtigen. Bedenken Mit freundlichen Grüßen jetzt und bei weiteren Planungen zu An den Bürgerm eister der Stadt Münstereifel - Rathaus 53902 Bad Münstereifel 1 0 Münstereifel, den 14.12.2014 Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich, Hardtburg" Sehr geehrter Herr Bürgermeister, es haben sich weitere Aspekte ergeben für die Abstandsnahme zum o.g. Baugebiet. W ir ergänzen insofern unsere in den Schreiben vom 2.10.2014 Bedenken und dokumentieren diese gemäß Präkiusionsvorschrift in schriftlicher Form, um sie in einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen. I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel Einleitend wollen wir betonen, dass die Umgangskultur mit der städtischen Behörde, genannt sei vor allem Frau Schulz, bisher angenehm ist. Dennoch hat sich in der Vergangenheit bei Bürgerinnen ein tiefes Misstrauen aufgebaut, ob die Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen Geldern umgeht. Als tiefgreifendstes Beispiel sei der Ausbau des St. Michael-Gymnasiums angeführt. Das auch von außen (IH K ) kritisiertes Vorgehen, die durch Planungsfehler bedingte Haushaltslücken unentwegt durch Erhöhung von Abgaben (Grundsteuer B) .auszugleichen, muss auf allen Ebenen verhindert werden. 1. In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat Bad Münstereifel den Anschluss verloren. Durch die zahlreichen Neubaugebiete in Flamersheim und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Familien abgeschöpft, (vgl. dazu auch demographischer Wandel). In Mechernich verläuft die Lückenschließung in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend (ca. 50%. Leerstände). D ie Situation wird zukünftig negativ verschärft durch die radikale Erhöhung der Grunderwerbssteuer. 2. Vor diesem Hintergrund fordern w ir belastbare Bedarfsanalysen. W ir halten die Aussage "Revitalisierung des von Landflucht bedrohten Stadtge­ bietes" für unrealistisch. Die von uns befragten jungen Familien würden nicht in die "Pampa Kirspenich" ziehen, wo sie mit hohen Baukosten und infra­ struktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern 1 zeigen, dass die Wohnungen hier nur mit extremen Niedrigpreisen vermietbar sind. 3. W ir verweisen auf die Zielsetzungen sowohl des LEPs als auch des Regionalplans, dass in Orten unter 2000 E . den planerischen Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist. Vgl. beispielhaft ein Urteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 B R S 70 N r.l vom 4.12.2006. Die Stadtverwaltung agiert hier mit formaljuristisch nicht haltbaren Ausgangslagen. Sie geht von einem Doppelort ArloffKirspenich aus. De facto sind A rlo ff und Kirspenich getrennte Orteile der Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich mit ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht den o.g. Vorgabebestand. II. Infrastruktur 1. Verkehrstechnische Isolation Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das Neubaugebiet "Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell hervorragend erschlossen, widersprechen wir in aller Schärfe. W ir Anwohner sind auf PKW s, bei doppelter Berufstätigkeit sogar auf zwei (!) Autos angewiesen, um Geschäfte, Fachärzte, Apotheke, KFZ-Werkstätten oder Bahnhöfe zu erreichen. Das erzwungene Pendlertum bei erhofften 500 Bewohnern erhöht die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von gesetzlichen Vorgaben. Hier sei beispielhaft das Gesetz zur Landesent­ wicklung in der Fassung vom 19. Juni 2007, G V N R W , S. 227 genannt. 2. Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion: Es werden immer wieder Klagen von älteren und behinderten Bürgerinnen laut, die wegen anhaltender Gefährdung nicht die L 11 überqueren können. Das Verkehrsaufkommen der L 11 beläuft sich in Hochfrequenz-Zeiten auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. W ir fordern hier eine zukunftsorientierte Däuerlösüng. Die politisch intensiv proklam ierte Inklusion setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen mit R oilator oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte Menschen Grundversorgungen (vgl. 1) erledigen können. Die informell von Vertretern des Stadtrates vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an der Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der Abstieg über Treppen zu steil und damit sturzgefährlich ist und etwa mit Roilator gar nicht zu nutzen ist; zudem ist die Erft bei Starkregen überflutungsgefährdet und bei Frost sind die Wege vereist. 2 3. Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes Eine solche umfängliche kleinparzellige Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe eines großparzellig Altviertels würde die jetzt ins Landschaftsbild passende Siedlungsstruktur nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem Naturgefüge durch Versiegelung ' irreversible Schäden zufügen. Entsprechend sollten bei -allen bauleit-planerischen Abwägungen vorrangig Möglichkeiten der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen, Leerstände) berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 2.10.2014 haben wir alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu ergänzen durch Lückenschließung im Gebiet Uhlenberg II und von Teilen der Anliegerstraßen von "An der Otterbach". 4. Soziale Struktur Die Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten 500 Einwohnern durch die geplanten ca. 140 kleinstparzellierten Bau-Grundstücke. Das stellt gegenüber dem Altbaugebiet mit ca. 100 Grundstücken und 250 Anwohner eine erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht damit ebenfalls rechtlichen Vorgaben. III. Finanzielle Konstellationen 1. W ir machen darauf aufmerksam, dass das von der Stadt in den Raum gestellte NuU-Summen-Spiei durch Übertragung aller Kosten auf eine Investorfirma naiv und populistisch wirkt. 2. Die Kosten-Übertragung auf eine Investorfirma setzt die Beteiligung hochkarätiger V ertragsrechtlern voraus, um die Interessen der Stadt einzubringen und zu kontrollieren. Größere Investorfirmen verfügen über solche Fachleute. W ir befurchten, dass hier die Stadt "über den Tisch" gezogen wird und für nicht beachtete Auflagen in Millionenhöhe in Regress genommen werden kann. 3. Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung der einzelnen Ersehließungsschritte, die Pflicht zu sog. Funktions­ kontrollen. Sollte die Investorfirma die im Vertrag rechtsverbindlichen festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von der Zulassungsbehörde (Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des VwVfG widerrufen werden (vgl. § 49). 4. Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf einen Umweltverträglichkeitsprüfung dringen, das Monitoring einbezieht. Eine Unterlassung stellt nach § 214 Abs 1, Satz 1 N r 3 BauG B einen beachtlichen Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen. In diesem Zusammenhang muss die Stadt bei der Investorfirma auch konkret auf Nachweis drängen, wie sie mit unmittelbarer Flächeninanspruchnahme (auch temporär) und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc.) umgehen w ill. Betroffen sind vor 3 allem die östlich und nördlich an d er Pfarrer-Becker-Str. gelegenen Grundstücke. Hier sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzube­ ziehen. Diese Nachweise müssen von dem Investor als vorgelagerte Beteiligung vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behörden Beteiligung öffentlich gemacht werden. 5. Die Stadt muss in den Verträgen auch darauf achten, dass sie nicht für die Einrichtung von verkehrtechnischen Anschlüssen, Bürgersteigen, Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar. 6. Das Profil großer Investorfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar Enkelfirm en. Dieses Firm engeflecht ist für Außenstehenden schwer zu durchschauen, bietet aber juristisch leichte Möglichkeiten, eine der einbezogenen Firmen in Insolvenz zu schicken. Solche Fälle sind bei Be­ bauungsmaßnahmen in Euskirchen und zuletzt in M echernich aufgetreten. W ir bitten die Stadt eindringlich, sich hier abzusichern! 7. Darüber hinaus muss die Stadt auch auf Regressansprüche Bauschäden achten. Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch Weilerswist). bei bei W ir bitten, dass Sie die vorgebrachten Bedenken in Ih r Abwägungsprofil so aufzunehmen, dass eine überzeugende Transparenz für uns gesichert ist. W ir werden den A blauf der genannten Baumaßnahme kritisch begleiten. M it freundlichen Grüßen ^Interessengemeinschaft gegen den Bebauungsplan Kirspenich "Hardtburg". Zur Kenntnisnahme der Fraktionsvorsitzenden aller Parteien. .4 IG Bebauungsgebiet Hardtburg 3.1.2015 Konzept Bebauungsgebiet Hardtburg Sehr geehrte Frau Schulz, wir hoffen, dass Sie ruhige Weihnachtstage verbracht haben und gut ins neue Jahr gelangt sind. Anbei überstelien wir ihnen ein Schreiben an Herrn Reidenbach zur Kenntnisnahme. Es dient auch als Grundlage, schon bei der Konzeption des o.g. Neubaugebietes die Sicherheit der Fußgänger sicherzustellen. Die bestehende Ist-Situation verdeutlicht drastisch, dass bei vergangenen Planungen die Stadt Bad Münstereifel zu keinem Zeitpunkt eine grundlegende Konzeption für die sichere Überquerung der L11 im Blick hatte. Die nun angedachte Erweiterung des Siedlungsbereichs Hardtburg um ca. 500 Neubürger ' L_ y- potenziert die grundsätzliche Gefahrenlage. Zur Erreichung aller Versorgungseinrichtungen muss die L11 überquert werden. Bei der Dimension des ausgewiesenen Bebauungsgebietes wird eine einzige Über­ querungsstelle nicht ausreichen. Die rechtlichen Vorgaben legen fest, dass die Stadt Bad Münstereifel und nicht der Investor in der Fürsorgepflicht uns Bürgern gegenüber steht und sich vor der Erstellung eines B-Planes bereits intensiv mit Lösungsmögiichkeiten auseinanderzusetzen. Diese müssen unbedingt unter den Aspekten alternde Bevölkerung, Zunahme der Fußgängerzahl und gleichzeitigem Anstieg der Verkehrdichte eine dauerhafte sichere Überquerung aller Fußgänger gewährleisten. Mit freundlichem Gruß 22.12.2014 Sehr geehrter Herr Reidenbach! Wie ich erfuhr, wird bei der Verkehrsschau am 15.1.2015 auch der Fußgänger­ überweg Bonner Straße - Hardtburgstraße wieder ins Visier genommen. Ich darf Sie auf die grundsätzliche Problematik der fußläufigen Anbindung des Siedlungsgebietes Hardtburg an den Ortsteil Kirspenich bzw. Arloff hinweisen (s. Skizze), basierend auf langjährige Erfahrung. Standpunkt 1: Bonnerstraße - Hardtburgstraße Die gefahrvolle Situation an dieser Steile für alle Fußgänger ist bekannt. Standpunkt 2: Röntgenweg (oberer Teil Bonnerstraße) - Keitenstraße Aus dem Röntgenweg (berer Teil Bonnerstr.) kommend, überqueren Fußgänger und Radfahrer die L11, um dann hinter der Leitplanke auf den offiziellen Fußweg zum Keitenstraße zu gelangen. Standpunkt 3: Ehrlichweg - Herrenweide Hier klettern Fußgänger vom/zum Friedhof (kirche) oder von/zu der Bushaltestelle kommend über die Leitplanke, um auch dort über einen offiziellen Fußweg in das Wohngebiet zu gelangen. Eine Seniorin berichtete mir unlängst, dass sie da eine wesentliche bessere Übersicht über den Verkehr hätte. Standpunkt 4: Ehrlichweg/Flettenbergweg - Pfr.-Becker-Straße Auch hier queren Fußgänger aus dem Ort kommend die L11, laufen linksseitig die L11 hoch, um dann über einen Feldweg auf die Pfarrer-Becker-Straße zu gelangen. Ich darf Sie nachhaltig bitten, in allen weiteren planerischen Überlegungen mit den betreffenden Verantwortlichen nach einer grundsätzlich sicheren Überquerung für Kinder, Fußgänger mit Kinderwagen oder Rollator, im Rollstuhl und Radfahrer zu suchen. Aspekte wie stetige Zunahme des Verkehrs auf der L11, sie ist eine überregionale Straße, die Landkreise verbindet, und den demographischen Wandel mit der Zunahme der älteren Bevölkerung sollten dabei grundlegend mit eingebracht werden. Die von den örtlichen Politikern eingebrachte Lösung, die Unterquerung der L11 auf dem Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier Treppen zu bewältigen sind, der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist. Muss erst ein weiteres Todesopfer zu beklagen sein oder ein Überfall geschehen, bis die Verantwortlichen aufwachen? Ich hoffe nicht! Mit freundlichem Gruß h t t p s : / / w w w .g o o g l e . d e / m a p s / d i r / / / @ 5 0 .6 ü W » J 4 , t > . » i H o « t ö / , . Google Maps Pfarrer-ßecker-Straße, 53902 Bad Münstereifel Reiseziel aoswahien oder aaf Karte Wicken., SVK’ * Pf; ;,n-f"ßcS;ker"Sfr3{J3 x < & s K a rte n d a te n © 2 0 1 5 G e o B a s is -D E /B K G (© 2 0 0 9 ), G o o g le 5 0 tn 01.01.2015 1 t 21: \fi ¿ ¿ lö h X ? » A . T 8.1.2015 IG Bebauungsgebiet Hardtburg Sehr geehrte Frau Schulz, ■ bitte lassen Sie mir zu folgenden Anfragen eine kurze Antwort, auch per Mail ___ zukommen. 1. In einem Neujahrsgruß der örtlichen CDU-Ratsmitglieder als Beilage des gestrigen Wochenspiegels, verwirrt mich in einem Artikel über das Baugebiet "Kirspenich - Hardtburg" folgendes Zitat : "Aktuell befindet sich das Verfahren in der Offenlage. Das bedeutet, dass alle Belange öffentlicher Träger und Anwohner in den Abwägungsentscheidungen behandelt und berücksichtigt werden." So wie wir den ordnungsgemäßen Ablauf der Bauleitplanung verstanden haben, befindet sich dieser momentan in einer Vorplanungsphase, dessen Ergebnis ein erster vorläufiger B-Plan ist. Erst danach erfolgt eine erste Offenlegung. Ist dies so und haben die o.g. Herren da einige Dinge durcheinander geworfen? 2. Wenn Ihnen nach 3 Monaten noch keine Stellungnahme der BZR vorliegt, kann es sein, dass diese eventuell einer anderen Stelle der Verwaltung vorliegt? Und wenn "Ja", welcher? Wie sieht die weitere Planung seitens der Stadt ohne zustimmende Reaktion der BZR auf den Antrag der Flächenänderung aus? 3. Als sachkundige Bürgerin schlage ich vor, die Ortsbegegung am 3.3.2015 an der kath. Kirche Arloff zu starten, um von dort - evtl. in Kleingruppen - sich die vier neuralgischen Punkte der Überquerung der L11 anzuschauen. Für eirie kompetente Führung in zeitlicher Effektivität stehe ich gerne zur Verfügung. in Erwartung einer kurzen Beantwortung meiner Fragen verbleibe ich mit freundlichen Grüßen i.V. An den Bürgermeister der Stadt Bad Münstereifel Rathaus 53902 Bad Münstereifel 19.01.2015 Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburg“ Sehr geehrter Herr Bürgermeister, zum o.a. Bebauungsplan haben wir zu den bisher bekannten Negativausführungen einmal versucht, über belastbares und aktuelles Zahlenmateria! unsere Bedenken zu belegen. Ein Bebauungsplan, der 140 Häuser mit rund 500 geplanten Einwohnern in einem Gebiet vorsieht, weiches überhaupt nicht an den Ortskern angeschiossen ist, für das es nicht einmal eine ausreichend große Grundschule gibt, keine Anbindung an Bus und Bahn! Nach Rücksprache mit namhaften Tiefbauunternehmen haben diese uns gegenüber Bedenken dahingehend erhoben, dass die geographische Lage dieses Baugebietes enorme Erdbewegungen erforderlich machen würden und allein die Erschließungskosten überschlägig ca. 180,00 € p. qm betragen könnten. W ir erheben den Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifel junge Familien in die „Pampa“ locken möchte, um die Grundsteuer B im Interesse der Stadt zu erhöhen, obwohl die nachfolgend aufgeführten Zahlen das demographische' Gegenteil signalisieren. 1. Die Stadt Bad Münstereifel hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 Einwohner verloren! 197 2. Die Stadt Mechernich hat zwischen den Jahren 2011 - 2013 lediglich 27 Einwohner mehr gemeldet und das, obwohl dort mit viel Aufwand mehrere Baugebiete erschlossen und beworben wurden. - 2 - 3. Unter anderem belegen die Zahlen, dass die Stadt Euskirchen zwischen den Jahren 2011 - 2013 iedigüch 121 neue Einwohner in 3 Jahren begrüßen konnte. ' • 4. Hinzu kommt, dass die Stadt Euskirchen signalisiert hat, in naher Zukunft im Ortsteil Kuchenheim 120 neue Baugebiete schaffen wiii (verkehrstechnisch ein hervorragend ausgestattetes Bebauungsgebiet). Wo sollen diese Einwohner herkommen?? 5. Nicht zu vergessen: Der Kreis'Euskirchen hat in den Jahren 2011 - 2013 insgesamt 3S0 Einwohner in Richtung Metropolen verloren!! 6. Lediglich eine Kommune im Kreis Euskirchen (Weilerswist) konnte in den Jahren 2011 - 2013 ihre Einwohner um 518 Einwohner erhöhen!!! Dies liegt im Wesentlichen daran, dass Weilerswist im "Speckgürtel" von Köln liegt und eine hervorragende Infrastruktur anbietet. Allein diese Zahlen beweisen, dass wir uns in der Phase einer Landflucht bewegen. Führende Institute signalisieren bereits heute, dass diese Landflucht in den nächsten Jahren um 30 % zunehmen wird. Zudem ist davon auszugehen, dass wir aufgrund der noch bestehenden Finanz­ krise, die sich im Übrigen wieder verschärft hat, eine Blasenbildung in der Finanzierung neuen Wohnraumes erwarten müssen. Die Bundesbank hat vor einigen Wochen bereits mitgeteilt, dass ausgegebene Bauhypotheken innerhalb der Niedrigzinsphase schon heute nicht mehr ausreichend bedient werden. Abschließend runden wir unsere negativen Recherchen, die Sie, Herr Büttner, hätten anstellen müssen, mit den Berichten des W DR - Aktuelle Stunde - und der hiesigen Printmedien ab, die sich in den letzten Wochen zur Mobilität der „EifelBewohner“ ausreichend negativ ausgelassen haben. Vor diesem Hintergrund gibt es weitreichende Bedenken gegenüber dem vordergründig attraktiv klingenden Slogan "W ir schaffen neuen Wohnraum für junge Familien!" Wir gehen davon aus, dass Sie die von uns gelieferten Zahlen kennen müssen, aber bisher keine Informationen an den Stadtrat in dieser Sache weitergegeben haben. So sind z. B. einige Stadtratsmitglieder der Auffassung, dass die Zuwegung zum Baugebiet (in welcher Form auch immer), das Installieren von Bürgersteigen, Beleuchtungseinrichtungen, Kinderspielplätzen Sache des Investors! st. Dem muss aufs Schärfste widersprochen werden! Diese Angelegenheiten obliegen der Fürsorgepflieht der Stadt Bad Münstereifel! Also: Die Stadt Bad Münstereifel hat hier eine besondere Fürsorgepflicht außer Acht gelassen und sollte schnellstmöglich unter anderem eine Lösung der Anbindung der L11 konkret und sofort angehen. 2 - 3 Sollten Sie dabei die Anbindung an die 111 in der im Erstentwurf (16.9.14) dokumentierten Verbindungsstraße durch das Neubaugebiet weiter im Blick haben, so machen wir darauf aufmerksam, dass hier rechtsseitig eine Abbiegerspur mit einer Länge von 72 m zu bauen ist. Zudem müssen die beträchtlichen Höhenunterschiede zwischen der L11 und dem Bebauungsgebiet ausglichen werden. Wir erlauben uns zudem eine standortbezogene Klage. Wir wohnen seit ca. 30 Jahren in der Pfarrer-Becker-Straße. In den ersten Jahren war unser Wohngebiet ein ruhiges Wohngebiet. Mit den Jahren hat der Verkehr der L11 enorm zugenommen, nicht zuletzt deshalb, weil die L 11 zunehmend als Zubringer zur Autobahn auch für Lastkraftwagen geworden ist. Neuere stichprobeartige Erhebungen belegen, dass die L11 stündlich von ca. 1000 PK W s und ca. 30 LKWs belastet wird. Für uns bedeutet dies, dass ab morgens 6.00 Uhr alle Fenster wegen des Lärms geschlossen werden müssen. Sollte es wider Erwarten zu einer Bebauung des Baugebietes kommen, ist eine Lärmschutzwand unabdingbar. Dabei muss die Stadt Münstereifel die Herstellungs­ und Nachfolgekosten beachten. Abschließend möchten wir dringend darauf Hinweisen, dass für das geplante Baugebiet eine neue Kanaianbindung an die Kläranlage zu fordern ist. Bei der geplanten Anzahl von Neubürgern könnte es sonst bei Starkregen zu Überschwemmungen kommen; analog Baugebiet Flamersheim, wo die Stadt Euskirchen nunmehr in der Pflicht steht, neue Kanäle zu installieren. Sehr geehrter Herr Büttner, in unserem Schreiben an Sie sind viele wichtige Dinge angesprochen worden; jedoch möchten wir Sie abschließend eindringlich bitten, auch durch externe Fachleute Firmengeflechte des Investors prüfen zu lassen und die Bürger der Stadt Bad Münstereifel vor ggf. horrendem Schaden zu bewahren. Mit freuniiffchem Gruß ■ Nachrichtlich an; CDU-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel SPD-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel UWV-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel FDP-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Stadt Bad Münstereifel Die Linke-Fraktion der Stadt Bad Münstereifel zur Mitkenntnis. 3 Ci W-Cfi trlí■'Ci’.Vi 'i-KV u $ ■\% 28.012015 An den Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Bad Münstereifel z.Hd. des Vorsitzenden Marktstr. 11-15 53902 Bad Münstereifel Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Ausschussmitglieder,. hiermit möchten wir uns zu der Information aus dem Stadtentwicklungsausschuss -Entwicklung des Baugebietes „Kirspenich-Hardtburg“- äußern. Warum sollte der Ausbau des Baugebietes für die Weiterentwicklung des Doppeldorfes Arloff-Kirspenich von ernormer Bedeutung sein??? Aus Ihren Argumenten können wir nur ersehen, dass es in erster Linie bei dem Bebauungskonzept um Mehreinnahmen über die Grundsteuer B für die Stadt Bad Münstereifel geht. Ein Zuzug junger Familien ist nicht zwingend notwendig für den Erhalt dörflicher Infrastrukturen, die sollten in jedem Fall erhalten bleiben. Im Gegensatz zum Dorf Arloff wurde in Kirspenich schon an einigen Steilen „Dorferweiterung“ betrieben und Ackerflächen versiegelt. Mit der Ausführung dieses Baukonzeptes wäre man dem Hardtwald mal wieder ein Stück näher gerückt und wertvolle Kulturlandschaft unwiederbringlich verloren. Damit nicht genug, nein, es muss auch noch eine Straße her, eine Zuwegung von der L11 quer über die Felder zu diesem neuen Wohngebiet. Das wird den Erholungswert dieser Landschaft nicht gerade steigern. Es ist uns unbegreiflich, wie Sie von einer starken Frequentierung der Hardtburgstraße zur Zeit sprechen können. Die Zahl der Anwohner hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im Prinzip eine Sackgasse. Sie führt zu einem Parkplatz im Wald, wo Spaziergänger ihr Auto abstellen können. Eine Durchfahrt nach Stotzheim ist nicht möglich. Wir fragen Sie, gibt es auch nur einen vernünftigen Grund, außer der Gier nach Geld natürlich, dieses Bauvorhaben durchzuführen? Mit freundlichen Grüßen Herrn Bürgermeister Alexander Büttner Rathaus 53902 Bad Münstereifel Münstereifel, den 24.3.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister Büttner! Die Unterzeichnenden vertreten eine Interessen-Gemeinschaft (IG ) mit kritischer Grundhaltung gegen das Bebauungsgebiet "Kirspenich Hardtburg". Nach unserer grundlegenden Einarbeitung in die Notwendigkeit, Umsetzung und Konsequenzen des o.g. Projekts konnten die von uns angesprochenen Ratsvertreter wenig zur konkreten Beantwortung wichtiger Fragenkomplexe beitragen. Da w ir der Meinung sind, dass diese schon zu Beginn des Planungsprozesses geklärt sein müssten, wenden wir uns jetzt direkt an Sie als dem wichtigsten Entscheidungsträger. 1. Der demographische Wandel (Landflucht, abnehmende Geburtenrate, Zunahme von Single-Haushalten etc.) trifft auch Bad Münstereifel nicht unerwartet - vgl. Angaben des Statistischen Bundesamt und der IT N R W Landesbank. Nachbarkommunen wie Weilerswist, Mechernich und Euskirchen haben frühzeitig versucht, mit attraktiven Neubaugebieten den o.g. Trend des demographischen Wandels zu begegnen. Aus unserer Sicht versucht die Stadt Münstereifel nun diese Maßnahmen zu kopieren, indem sie die Bebauung eines großflächigen Neubaugebietes in einer infrastrukturell ungünstigen Abseitslage mit pauschalen Argumenten verfolgt. Daraus leitet sich unser erster Fragekomplex ab: Woher sollen die interessierten Käufer kommen? Welche fundierten Bedarfsanalysen sind zum Nachweis durchgeführt worden, aus denen sich ergibt, dass o.g. Gebiet fü r mobilitätsbereite Neubürgerinnen attraktiver ist als die angebotenen Areale in den Nachbarkommunen mit deutlich besserer Infrastruktur? 1 2. Die infrastrakturelle Abseitslage ist zudem mit extremen Erschließungskosten (u.a. Kanalbau, Straßenbau, dazu aufwändige Anbindungs- und Überquerungs­ maßnahmen an der L 11, Lärmschutzmaßnahmen) verbunden. Experten gehen allein bei diesen vorbereitenden Maßnahmen von mehreren M illionen Euro aus. Lokalpolitiker bringen immer wieder apodiktisch vor, dass die Baumaßnahme die Stadt keinen Cent kosten wird, da alles der InvestorL~~ _ , .bemimmt. Diese Aussage ist in dieser Form nicht haltbar! Die Letztentscheidung und Gesamtverantwortung verbleiben grundsätzlich bei der Kommune. Damit werden auch alle verfahrensimmanenten Risiken von ihr getragen. "Worst case" wäre die Insolvenz der Projektentwicklungsgesellschaft oder einer der beteiligten Tochterfirmen. Da als "global player" dem Prinzip der Gewinnmaximierung folgt, ergeben sich folgende Fragestellungen: a. Wie plant ~ ~~sdie Erschließung und Vermarktung des Areals? H at [ der Stadt ein zahlengestütztes Konzept vorgelegt, das im Detail die Strategie des Erwerbs, der Erschließung, der Haftung und des Verkaufsablaufs ausweist? b. Wie stellen Sie sicher, dass alle Aspekte der umfangreichen Planung, Details der Durchführung, der Qualitätsprüfung, zudem alle Risiken und langfristige Folgekosten vertraglich so abgesichert sind, dass die Stadt Bad Münstereifel und ihre Bürgerinnen tatsächlich "keinen Cent" bezahlen müssen? 3. Uns ist bekannt, dass es im Kernstadtbereich noch Möglichkeiten der Lückenbebauung gibt und zwar u.a. Uhlenberg II, Seitenstraße von "In der Otterbach". Sportplatz und der Bereich des Parkhotels plus Schleidtal wären auch bebaubar. Warum werden diese Areale, die durch ihre Lage infrastrukturell wesentlich günstiger als das Planungsgebiet liegen, nicht als erstes aufgefüllt? 4. In Kirspenich gibt es Mehrzweckhalle, südlich und anderen Stadtteilen von Bad Areale zur Bebauung finden, eine Vermarktung offen ist. Areale wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis östlich der Burg, die bebaut werden können. In Münstereifel lassen sich sicherlich auch noch zumal die Katholische Kirche grundsätzlich für Begründen Sie bitte, warum abseits gelegene Flächen bebaut werden sollen, wenn es kernstadtnähere Flächen gibt, deren Erschließung billiger, fiskalisch weniger risikobehaftet und mit deutlich geringeren verkehrstechnischen Problemen behaftet sind! 5. Durch die Art der geplanten Bebauung mit über 120 Häusern wird das Landschaftsbild nachhaltig zerstört. 2 Bad Münstereifel, 27.03.2015 l_ Eingabe zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „KirspenichHardtburgstraße“ im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB Niederschrift Es erscheint Herr *______ ____ „ der mit seiner Frauaf dem o. g. Bebauungspiangebiet wohnt. _ neben Hen\__ Igibt im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße“, auch im Namen seiner Frau, folgendes zur Niederschrift: „Wir wohnen seit 1979 in der Pfarrer-Becker-Straße in Kirspenich und waren die ersten 10 Jahre, die wir dort wohnten, von der Unruhe des Straßenverkehrs verschont geblieben. Heute müssen wir feststellen, dass die L11 ein wichtiger Zubringer des Südkreises zum Autobahnnetz Richtung Heimerzheim ist. Interne Verkehrszählungen haben ergeben, dass derzeit die PKW-Frequentierung ca. 600 PKW pro Stunde zählt. Dabei ist die Frequentierung durch das Outlet noch gar nicht mitgerechnet. Meine Frau und ich werden immer älter und können aufgrund des ständigen Lärms der L11 (Entfernung Wohnhaus zur L11 ca. 250 m) zur frühen Morgenstunde keine Fenster öffnen, um frische Luft zu atmen oder durchzulüften. Im Laufe des Tages ist der Aufenthalt im Garten mit einem unangenehmen Lärmpegel, verursacht durch den Verkehr der L11, behaftet. Das birgt die Gefahr, dass man durch diese Lärmbelästigung krank wird. Wir fordern deshalb vom Investor oder der Stadt Bad Münstereifel die Erstellung eines Lärmgutachtens. Bezüglich der Zuwegung zum neuen Bebauungsgebiet: Anhand des derzeit ausliegenden Bebauungsplanvorentwurfes, ist eine Zuwegung in das neue Wohngebiet von der L11 aus geplant. Gleichzeitig ist geplant, eine fußläufige Anbindung des neuen Baugebietes zum alten Baugebiet Arloff/Kirspenich, auf der gegenüberliegenden Seite der L11, einzurichten. Beide Zuwegungen sind vermutlich mit hohen Kosten und mit einer' nicht zu unterschätzenden Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer (Kraftfahrer und Fußgänger) verbunden. Zudem gibt es aus Richtung Kirchheim kommend auf 2 km Fahrstrecke insgesamt drei 70er Zonen, dazwischen sind diese Geschwindigkeitsbegrenzungen aufgehoben (bis 100 km/h). Diese Unstetigkeit in den Geschwindigkeitsbegrenzungen führt nicht gerade zur Ernsthaftigkeit der Beachtung, dass heißt, es wird in der Regel erheblich schneller als 70 km/h gefahren. Die neu geplanten Zuwegungen liegen beide in einer dieser 70er Zonen. Aufgrund des Vorgenannten ist davon auszugehen, dass sowohl der Pkw-Verkehrsteilnehmer als auch der Fußgänger bei der Überquerung der L11 gewissen, nicht unerheblichen Gefahren ausgesetzt wird. Wir bitten im Rahmen des Verfahrens zu prüfen, wie man unseren Bedenken auf Fachebene Rechnung trägt.“ Ci m M i f ,/J Intefessettgernepschaft Härdtbiipg Kirspenich, den 30. März 2015 "t Sehr geehrte Frau Schulz ! Die Ihteressengeitieinschaft Hardtbürg dankt für die Übermittlung des Bebauungskonzepts Kirspenich Hardtburg und die heiligenden Gutachten. W ir begrüßen die frahzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit. Die Interessengemeinschaft Hardtburg ist ein Zusammenschluss von Bürgern und Bürgerinnen, die Einwände erheben gegen das geplante Neubaugebiet in Kirspenich Hardtburg. Bitte entnehmen Sie die Einwäride. dem beiliegenden Schreiben. Für eine baldige Antwort mit einer differenzierten Stellungnahme zu unseren Ein wänden wären wir sehr dankbar. M it freundlichen Grüßen s «ro? Die Interessengemeinschaft Hardtburg äußert zu dem vorliegenden Bebauungskonzept Kirspenich Hardtburg folgende Einwände: 1. Das Bebauungskonzept gibt keine Auskunft über die finanziellen Probleme der Erschließung und über vertragliche Vereinbarungen mit dem Investor: - W ie wird die teure Erschließung (Kanalbau in verwittertem Fels und Lehmboden; Straßenbau bei schwierigen Bodenverhältnissen) finanziert? (s. 2.) - Durch Reliefgegebenheiten ist die Anbindung an die L I 1 zwar machbar, aber sehr kostspielig. Für eine Abbiegespur auf der L 11 muss die Straße auf einer Länge von mindestens 72 m verbreitert werden. Für die Verbreiterung ist es notwendig, eine zusätzliche .Fläche eines Grundstücks zu kaufen. Ist der Kauf einer derartigen Fläche gesichert, ohne die eine Verbreiterung und damit Anbindung an die L I 1 nicht möglich wäre? - Da die Erschließung über die L l l erfolgen soll, ist es unverständlich, dass das Bebauungskonzept noch eine Anbindung des Neubaugebietes an die Hardtburgstraße beinhaltet. - Was geschieht bei dilettantischer Umsetzung des aufwendigen Kanalbaus (s. Flamersheim)? Wer ist in Regress zu nehmen? Ist die Stadt nieht verantwortlich für die Planungsschritte? - Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden im Bebauungskonzept nicht bedacht. Wer übernimmt hierfür die Kosten? - Wer kommt für die Kosten für die Erhaltung des Gebietes auf (z.B. Grünflächen, Beleuchtungen usw.)? - Was geschieht bei Insolvenz des Investors? Übernimmt die Stadt das finanzielle Risiko? Sollen alle Bürger der Stadt dies durch Steuererhöhung finanzieren? - Für die potenziellen Käufer wird der Kaufpreis pro qm durch die hohen Ersehließungskosten (s. 2 .) unzumutbar ansteigen. - Für die potenziellen Käufer ergeben sich zusätzliche Kosten für notwendige Baumaßnahmen, die sich durch die Bodenbeschaffenheit ergeben (s. 2.) 2. Der Erläuterungsbericht vom 9.12.2014 durch Dr. Tillmanns & Partner (Bergheim) deckt auf, dass die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten einen erheblichen Erschließungsaufwand erfordern, sodass eine unproblematische Bebauung kaum möglich ist. - Der Erläuterungsbericht weist auf zahlreiche Bedenken hin, u.a.: a) 25 m Höhenunterschied zwischen Geländeoberkante (GO K) vom geplanten Anschluss an die L I 1 (c. 263m NN) bis zur Hardtburgstraße (c.238 m NN) - S. 1 b) Es ist mit Schichtenwasser und mit Hangwasser zu rechnen - S. 4 c) Mehrere Bohrungen wurden aufgrund der hohen Festigkeit des Untergrundes abgebrochen - vgl. beispielhaft S. 4. Die eigentlichen Materialprüfungen weisen u.a. stark tonigen Schluff in steifer Konsistenz bzw. verwittertem Fels auf. d) Das Gutachten verweist logischerweise auf starke Tragfahigkeitsunterschiede in vertikaler und horizontaler Richtung (S.6) und empfiehlt eine Reihe von aufwendigen bautechnisehen Empfehlungen (S. 10 ff.). - Fazit: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind ungünstig, verteuern den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen Grundstücken keinen Kellerbau zu. - W ie werden potenzielle Käufer über die besondere geomorhologische und geologische Situation, die die Erschließimgs- und Baukosten in die Höhe treiben, infonniert? 3. Das Bebau ungskonzept dokumentiert eine verkehrstechnisch ungünstige Abseitslage: - Weite Wege zum Bahnhof, zu den Geschäften, zur Apotheke, zum Arzt, zur Schule, zum Kindergarten, zur Kirche usw. machen in der Regel ein zweites Auto notwendig. - Die Fußgängeranbindung an das Dorf erfordert eine zweite Überquemngsmöglichkeit an der L I 1, die dem Bebauungskonzept nicht zu entnehmen ist. - Eine notwendige Bushaltestelle ist nicht auszumachen. 4. Das Bebauungskonzept geht nicht auf die grundsätzliche Frage des Bedarfs ein. Eine Bedarfsanalyse fehlt: - Inwiefern wird der demographische Wandel bedacht (z.B. Landflucht)? - Wie werden potenzielle Käufer über weitere Schwierigkeiten aufgeklärt:: Erhöhung der Granderwerbsteuer auf 6% - nicht auszuschließende Erhöhung der Grundsteuer - geringes Arbeitsplatzangebot - Über welche Attraktivität verfügt das Neubaugebiet Kirspenich Hardtburg im Vergleich zu konkurrierenden Lagen in z.B. Weilerswist oder Mechernich? 5. Das Bebauungskonzept geht im Zusammenhang mit den Umweltschutzgütern nur auf den Arten- und Biotopenschutz ein, nicht aber auf das Landschaftsbild und die Belange der ansässigen Bewohner und Bewohnerinnen: - Durch die Art der geplanten Bebauung mit ca. 120 Häusern werden das Landschaftsbild und die Sozialstruktur nachhaltig und für die alteingesessenen Bürger und Bürgerinnen unzumutbar beeinträchtigt. Die Planung eines kleinparzelligen Neubaugebietes passt nicht zu dem gxoßparzelligen Altbaugebiet. - Bei Realisierung der Bauvorhaben entstehen jahrelang Baulärm, Verschmutzungen und gefährliche Verkehrssituationen. - Das Neubaugebiet würde zu einem deutlichen Wertverfall des Eigentums führen. - Die artenschutzrechtliche Untersuchung geht auf die Betroffenheit von 4 Tierarten ein und empfiehlt die Maßnahmen M l, M2, M3, V I, C I und C2, um die Beeinträchtigungen für die nachgewiesenen Arten zu vermeiden. Das Bebauungskonzept geht auf diese Maßnahmen nicht ein. Wie sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden? 6. Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert, Alternativen zum vorliegenden Bebauungsgebiet zu nutzen: - Im städtischen Bereich von Bad Münstereifel gibt es nach Aussage von Politikern genügend Bauland. - Es gibt sinnvollere Ortsabrundungen (s.6 a) statt einer unattraktiven Ortserweiterung in einer infrastrukturell unergiebigen Abseitslage. - Die Interessengemeinschaft Hardtburg fordert die Stadt auf, folgende Alternativen zu prüfen: a) Im Stadtkernbereich: 1. Uhlenberg II 2. Seitenstraßen von "In der Otterbach" 3. Gebiet um die ehemalige Hauptschule 4. Parkhotel (plus Sehleidtal) 5. Sportplatz (vor einigen Jahren von der SPD schon einmal eingebraeht). b) In Kirspenich 1. Gebiet um Fabrikstraße/Mehrzweckhalle 2. Gutenbergweg 3. Friedhofsbereich 4. Gebiete südlich und östlich der Burg Behauptet wird von Lokalpolitikem, dass viele Areale Kirchenland sind, die nicht genutzt werden können. Die Kirche ist aber bereit, ihre Flächen bebauen zu lassen. 7. Das Bebauungskonzept geht nicht auf vertragsrechtliche Probleme ein: Die Stadt ist formaljuristisch für die Abwicklung aller Abläufe verantwortlich. Sind die Verträge juristisch so eindeutig, dass dieses Bebauungsgebiet die Stadt keinen Cent kostet? Sind Vertragsrechtler eingeschaltet? S, Fazit: Das Gebiet Kirspenich/Hardtburg ist aufgrund der vorstehend, genannten Gründe für eine Bebauung ungeeignet. Alternativen für potenzielle Neubürger sind vorhanden und sollten vorrangig genutzt werden. Die Interessengemeinschaft Hardtburg bittet Sie um eine baldige differenzierte Stellungnahme zu den vorgelegten Einwänden. 0 jz ; TADT BAD MÜDSTT RE’PEL t An die Stadtverwaltun; M ünstereifel Rathaus z.Hd. Frau Schulz Neubaugebiet Hardtbu Münstereifel, den 07.04.2015 Sehr geehrte Damen und Herren, mit Bestürzung habe ich Details von der o.g. Planung des Neubaugebiets erfahren. Aus folgenden Gründen protestiere ich energisch gegen eine solche Bebauung: 1. Mein eigenes Haus und mir gehörende Miethäuser, alle auf der PfarrerBecker-Str. gelegen, grenzen unmittelbar an das Neubaugebiet. Ich und auch meine M ieter werden jahrelang Lärm und Schmutz ausgesetzt. Die ohnehin ungünstige Vermietsituation in unserem abgelegenen Viertel wird entsprechend noch schwieriger. 2. Mein Eigentum wird erheblich an Wert verlieren. 3. Es werden unwiderruflich das schöne Landschaftsbild und Naturgegebenheit zerstört. Das nimmt mir Naherholungsraum. 4. Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger denken, sondern auch fürsorglich mit den alteingesessenen Bürgern umgehen. Sollte trotz meiner Bedenken das Projekt weiter verfolgt werden, fordere ich einen Lärmschutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm dieser Straße jetzt schon hoch genug ist. Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den Grünstreifen zwischen den Gärten pflegen wird. In Erwartung Ihrer Stellungnahme - mit freundlichen Grüßen 0/jcnKiCkhoi.t J3 Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstr. 11 Bad Münstereifel Bad Münstereifel, 11.04.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, aus dem Vorentwurf des Bebauungskonzeptes Kirspenich Hardtburg geht hervor, dass die gesamte Maßnahme durch ein e! ektentwicklungsgesellschaft als Investor erfolgen soll. Somit hat die Stadt Bad Münstereitel zwar die Planungshoheit abgetreten, jedoch nicht ihre grund­ sätzliche Verantwortung und Qualitätskontrolle. Vorweg weisen wir daraufhin, dass der immer wieder in den Raum gestellte Investor, die Firma L_ I aus einer Vielzahl von Unternehmen, Sub-/ oder Tochterfirmen besteht, deren Namen sich nur unwesentlich unterscheiden. Als Beispiel sei hier angeführt: Somit ergeben sich eine Reihe von Fragen an Sie als Entscheidungsträger, um für uns Bürger mehr Transparenz im Miilionen-Unterfangen zu schaffen. 1. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) verfugt z.Zt. „über einen großen Teil des Gebietes“? 2. Mit welcher Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag abgeschlossen? 3.a. Welche Firma (konkrete vollständige Firmenbezeichnung) wird den Durchlührungsvertrag unterzeichnen? b. Sind Subfirmen/Bauträger zugelassen? 4.a. Wer wird die Vermarktung der Grundstücke übernehmen (konkrete vollständige Firmenber Zeichnung)? b. Werden Grundstücke en bloc an Baufirmen/Bauträger verkauft? 5. Wie viele Unternehmen, die alle nach dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden bei der Durchführung des Gesamtvorhabens beteiligt sein? 6. Wie hoch wird der Kaufpreis pro qm nach vollständiger Erschließung sein? Wir als Bürger erwarten schon in der Vorplanung die Klärung o.g. Fragen, um größtmögliche Transparenz und Seriosität zu sichern. Die Stadt verfugt unseres Erachtens nicht über ausreichende und detaillierte spezifische Kompetenzen, um die Maßnahme von der Planung bis zur Kontrolle bei der Umsetzung zu begleiten. Da das Gesamtprojekt die Stadt aber auch keinen Cent kosten darf, sind externe Qualitätskontrollen a priori ausgeschlossen. Wie gedenkt die Stadt ihrer Verantwortung in diesem Problemfeld gerecht zu werden? In Erwartung, dass die genannten Bedenken in der weiteren Planung grundlegend Berücksichtigung finden, verbleibenywiphyt freundlichen Grüßen Herrn Bürgermeister Alexander Büttner Rathaus 53902 Bad Münstereifel Bebauungsplan Nr. 54 "Kirspenich- Hardtburgstraße" Az: 61-26-00 Münstereifel, den 12.4.2015 Sehr geehrter Herr Bürgermeister! Herzlichen Dank für die Eingangsbestätigung vom 7.4.2015 als Reaktion auf unseren Fragekatalog vom 24.3.2015. Uns ist natürlich bekannt, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauG B Bedenken zum Vorhaben eingereicht werden können. Unsere umfangreiche Bedenken liegen bereits an entsprechenden Stellen vor. Die Interessen-Gemeinschaft Kirspenich möchte nachdrücklich betonen, dass sie klare Fragestellungen an Sie gerichtet hat. Dies geschah in der Erwartung, dass diese im Sinne der immer wieder versprochenen bürgemahen Transparenz zeitnah von Ihnen beantwortet werden. Entsprechend sehen w ir mit Vorfreude Ihren präzisen Antworten entgegen. M it freundlichen Grüßen Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstr. 11 / i Sehr geehrter Herr Bürgermeister, im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit äußert die IG Kirspenich-Hardtburg weitere Bedenken gegen das Bebauungskonzept, ausgelegt bis zum 13.4.2015: 1. Weder das Städtebauliche Konzept (Punkt 3.0) noch im Abschnitt 4.0 "Inhalt des Bebauungsplanes" weisen Ansätze zur baulichen Eingliederung des Neubaugebietes in das Landschaftsbild noch in die vorhandene Siedlungsstraktur aus. 1.1. Doppelhäuser kommen mit lediglich ca. 3-5% im vorhandenen Ortsteil vor, Hausgruppen überhaupt nicht. Deshalb muss die Möglichkeit der Errichtung von Hausgruppen grundsätzlich unterbunden werden, die Errichtung von Doppelhäusern nur vereinzelt erlaubt sein. Eine Ausweisung von Baufeldem ist daher zu unterbinden. 1.2. Die an der Obergrenze ausgewiesene G RZ von 0.4 ist auf 0.2. zu reduzieren! Denn nur dann kann von einer moderaten Bebauung gesprochen werden kann, die dem vorhandenen Siedlungsbild entspricht. 1.3. Darüber hinaus ist eine Mindestgröße der Grundstücke von nicht unter 500qm anzustreben, w eil dies ein sinnvoller Anschluss an die vorhandenen Grundstücke von durchschnittlich 800qm bedeutet und nur so eine harmonische Einbettung ins Landschaftsbild erfolgt. 1.4. Es ist zu überprüfen, ob eine "Festsetzung von maximalen Firsthöhen über Normalhöhennull (N H N )" oder die Festsetzung einer maximalen Höhe über mittlerem Straßenniveau der Erschließungsstraße für die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden eine optimalere Einbettung in die vorhandene Hanglage mit 25m Höhenunterschied ermöglicht? 2. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass Kirspenich am 1.7.1969 als eigenständiger Ortsteil nach Bad Münstereifel eingemeindet wurde. Die 2008 angeführte Einwohnerzahl von 1.242 ist sicherlich nicht mehr aktuell. Sie dient aber dennoch als Grundlage für das Hinterffagen einer Planung mit ca. 500 Neubürgerinnen. Hier ist die Zumutbarkeit von ca. 40% für die vorhandene Bevölkerung überschritten und gefährdet den sozialen Frieden. Abschließend ist festzuhalten, dass das vorgelegte Konzept in vielen Kriterien konkretisiert, reduziert und differenziert werden muss. Die angeführten Kriterien sind so verschwommen, dass schon ein Laie Ansätze für die Einbettung in das vorhandene Landschafts- und Siedlungsbild vermisst. In dem nächsten Schritt, in dem die Öffentlichkeit beteiligt wird, müssen präzisere Angaben über eine Vielfalt von Kriterien ausgewiesen werden, die auch einer fachlichen Überprüfung der beabsichtigten Zielsetzung standhalten. M it freundlichem Gruß NABU Kreisverband Euskirchen e.V- Zum Etzenberg 7 53925 Kali Kreisverband Euskirchen e.V. Stadt Bad Münstereifel Der Bürgermeister Marktstr. 11 Ralf Wilke Vorstand B e v o llm äc h tig ter d e s NABU NRW fü rd e r. 53,902 Bad Münstereifel Kreis Euskirchen i.$. d. §§ 12 LG u n d §§ 60 BNatSchG s K.v.Ao;',, * Landesbüro der Naturschutzverbinde I / RipshorsterSfr, 306 1...^-.,.„..^...1-. Tel.:0 178- 77 69 099 r.wiike@NABU-euskirchen.de 46117 Oberhausen . Euskirchen, ll.A p r il 2015 / NABU Euskirchen Z um E feenberg 7 53925 Kall Tel. +49 (0)Z441-S39$913 Fax+49 (0)2441-775050 info@NABU-Euskirchen.de www.NABU-eusktrchfin.de Befaautsngsplanvorcntwurf Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße" Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB Geschäftsköiltö Kreissparkasse Euskirchen BLZ 382 5 0 1 1 0 Sehr geehrter Herr Bürgermeister, der NABU Euskirchen hat die öffentlich bekanntgemachten Unterlagen gesichtet, bewertet sowie eine Ortsbesichtigung vorgenommen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Bebauungsplanvorentwurf Nr, 54 „Kirspenich-Hardtburgstra­ ße" nicht genehmigungsfähig ist. Konto 1012400 IBAN DE 38382501100001012400 BiC WELADED1EUS Spendenkönto Kreissparkasse Euskirchen BLZ 382 SOI 10 Begründung: In den Erläuterungen zum Bebauungskonzept Kirspenich, Hardtburg wird auf 5. 4 ausgeführt: „Das Plangebiet ist im Landschaftspian 04-Bad Münstereifel als Landschaftsschutz­ gebiet mit dem Errtwiddungsziei „Temporäre Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen" dargesteüt Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches eines Bebau­ ungsplanes liegen, die jedoch laut gültigem Fiächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen,“ Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile eines weiteren Landschaftsschutzgebietes betroffen sind. Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-53060005 LSG-Mft Befristung (Landschaftsplan Bad Münstereifel), Dieses Landschafts­ schutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer strukturreichen Kulturland­ schaft, zur temporären Erhaltung wichtiger Lebensräume und Trittsteinbiotope in Konto 1012400 IBAN DE 38382501100001012400 BICWEIAPED1EUS N a tu rsc h u tz iim d D eutschland (Na b u ) K refevsrhand E uskirchen e-V. VereinsslU Euskirchen VereinsregisterVR Bonn Vorstandsmitglieder gem. § 26 BGB Anita Waffenschmidt RalfWilke Rainer Liedtke Der NABU ist ein staatlich anerkannter Naturschutzverband (nach § 63 BNatSchG. und Partnervon Birdlife International. Spc den und Beitrage sind steuerlich absetzba Erbschaften und Vennächtnisse an den NABU sind steuerbefreit. NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum Eizenbarg 7 53925 Katl den Qrtsrandlagen sowie zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Na­ turhaushalts ausgewiesen. Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG5306-0002 LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich. Die­ ses Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der Vielfalt, Eigenart und Schönheit der zum Teil sehr abwechslungsreichen' Landschaft, zum Erhalt der zusammerthän. genden, strukurreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der Übergangszonen zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. durch Waldmäntel), zur Erhaltung und Optimierung der landwirtschaftlich, geprägten überwiegend of­ fenen Landschaft, zur Erhaltung der Gehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen etc.) in der freien Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung des Gesamtraumes für den .Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimie­ rung des Gebietes mit zum Teil in Nordrhein-Westfalen gefährdeten Biotopen (ins-' besondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen seiner Funktion als Gebiet mit regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung ein­ zelner nach § 62 LG NW geschützter Biotope: Trocken- und Halbtrockenrasen, Wäl­ der und Gebüsche trockenwarmer Standorte, Stiligewasser ausgewiesen. Vor dem Hintergrund, dass durch den vorgeiegten Bebauungspianvorentwurf Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg" auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § la BauGB genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweitschutz explizit zu beachten und in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburg" aufzuar­ beiten und entsprechend einzustellen: 1) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden. 2) (2) Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen wer­ den; dabei sind, zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, . Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nut­ zen sowie Bödenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. Landwirtschaftlich, als Wald oder für Wohnzwecke genutzte Flächen sol­ len nur im notwendigen Umfang umgenutzt werden. Die Grundsätze nach den Sätzen 1 und 2 sind in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berücksich­ tigen. Die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen soll begründet werden; dabei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und an­ dere Nachverdichtungsmöglichkeiten zählen können. 3) (3) Die Vermeidung und der Ausgleich voraussichtlich erheblicher Beein­ trächtigungen des Land5chaftsbiides sowie der Leistungs- und Funktions­ fähigkeit des Naturhaushalts in seinen in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe a bezeichneten Bestandteilen (Eingriffsregelung nach dem Bundesnatur­ schutzgesetz) sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. •Der Ausgleich erfolgt durch geeignete Darstellungen und Festsetzungen NABU Kr?isverband Euskirchen e.V. Z um E lzenberg7 53925 Kall nach den §§ 5 und 9 als Flächen oder Maßnahmen zum Ausgleich. Soweit dies mit einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und.den Zielen der Raumordnung sowie des Naturschutzes'und der Landschäftspflege vereinbar ist, können die Darstellungen und Festsetzungen auch an ande­ rer Stelle als am Ört des Eingriffs erfolgen. Anstelle von Darstellungen und Festsetzungen können auch vertragliche Vereinbarungen nach § 11 oder sonstige geeignete Maßnahmen zum Ausgleich auf von der Gemeinde feereitgesteliten Flächen getroffen werden. § 15 Absatz 3 des Bundesnatur­ schutegesetzes gilt entsprechend. Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, so­ weit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind • oder zulässig waren. 4) (4) Soweit.ein Gebiet im Sinne des § 1 Abs, 6 Nr. 7 Buchstabe b in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandtei­ len erheblich beeinträchtigt werden kann, Sind die Vorschriften des Bun­ desnaturschutzgesetzes über die Zulässigkeit und Durchführung von der­ artigen Eingriffen einschließlich der Einholung der Stellungnahme der Eu­ ropäischen Kommission anzuwenden. ' 5) (5) Den Erfordernissen des Kiimaschutzes soll sowohl durch Maßnahmen, die dem Kiimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der An­ passung an den Kiimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Der Grundsatz nach Satz 1 ist in der Abwägung nach § 1 Absatz 7 zu berück­ sichtigen." Das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" grenzt unmittelbar an den Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 an, der eine „besondere Bedeutung" hat: „Südlich und östlich des großen, zusammenhängenden Waldge­ bietes “Die Hardt” sind in Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen erhalten, die 'durch Feldgehölze, gegliedert werden. Das Gebiet sollte aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv landwirt­ schaftlich genutzten Mechernicher Voreifel erhalten und optimiert werden." Durch das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" wird die „besondere Bedeutung“ dieses Biotopverbundkorridors funktionell entwertet Daher ist das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes „Kirspenich, Hardtburg“ auch bezüglich der Flora zu untersuchen. Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutz­ prüfung ist vor dem Hintergrund der „besonderen Bedeutung“ des Pianungsgebietes aus gesamtö kologischer Sicht nicht ausreichend und damit rechtsfehlerhaft. Die vorgeiegte Artenschutzprüfung ist auch faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da sie die planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris) nicht berücksichtigt. (s.a. tandschaftspian „Bad Münstereifel" 1. Änderung -Entwurf S. 70 ff. (Kreis Euskir­ chen, 2010). Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffe in den Landschafts- und Natur­ haushalt durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg“ als zwingend erfor­ derlich angesehen wird. NABU Kreisverband Euskirchen e.V. Zum Eteenberg 7 53925 Kali Ferner wird darauf hingewiesen, dass die Lage aller Flächen, in denen die „Feldler­ chenfenster“ angelegt werden sollen, nicht dargestellt wurden. Aufgrund entsprechender; negativer Erfahrungen (hier; Feldhamsterschutz in der Stadt Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des Bebauungsplans Nr, 54 alle Ver­ trage , die bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeschlos­ sen werden müssen, dem Landschaftsbeirat des Kreises Euskirchen zwecks rechtli­ cher Prüfung der Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hin­ aus sind die Vertragsinhalte durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich abzusichern. Der Projektträger hat desweiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Faile einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch umgesetzt werden' können. Darüber hinaus hat er ein Monitoring zu finanzieren, mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen wer­ den kann. Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich, Flardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes darüber aufzukiären, dass, ihnen aufgrund der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten.entstehen, die an anderer Stel­ le z.B. auch in Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können. Mit freundlichen Grüßen RalfWilke Vorstand Bevollmächtigter des NABU NRW -Bauamt53902 Bad Münstereifel Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" Sehr geehrte Damen und Herren, In den Vorentwurf zum Bebauungskonzept "Kirspenich Hardtburg" konnte ich Einblick nehmen, hierfür herzlichen Dank. Mein Stellungnahme lautet: 1. Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung" Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in dem geplanten Umfang und zum jetzigen Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch eine solche Maßnahme die Lebensqualität der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt wird. 2. Attraktivitätssteigerung Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl des vorhandenen als auch des konzipierten Wohngebietes angestrebt werden. Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen, zum Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche, Burg und Kläranlage gibt es in Kirspenich nur eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler Weise zu erhalten gilt. — Größerer Zuschnitt der Grundstücke Die vorgesehenen Minigrundstücke sind familienfeindlich und nicht geeignet, junge Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen (Kinder brauchen Bewegungsraum). Die Grundstücksgrößen sollten sich zumindest an den Parzellen des Bebauungsplanes 1 (südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu Gunsten größerer bebaubarer Flächen. — Infrastruktur Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen, öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl. auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche an eine sozial ausgerichtete, attraktive Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen umgesetzt werden. — Keine Mehrfamilienhäuser Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche Fehlleistung darf sich nicht wiederholen. — Querung der L 11 Die Überquerung der L 11 in Höhe der Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen werden. Im Falle der Realisierung müsste für das neue Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampel, für eine Verbindung zum Ortskern gefunden werden. — ÖPNV Das Wohngebiet nördlich der L 11 darf nicht weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit auf diesen Bereich ausdehnen. M it freundlichem Gruß,und t X bestem Dank UniO'cMhMi I t S DiözesanCaritasverband für das Erzbistum Köln e.V. Bereich Vsswaiiung Abteilung Allgemeine Verwaltung Diözesan-Caritasverband e.V. •Postfach 10 09 '52 ■’50449 Köl'ri Stadt Bad Münstereifel« Amt für Stadtentwicklurig Marktstr.11 53902 Bad Münstereifel Ihr Zeichen b ö . Gevrgsiraße 7, 50676 Köln ßeteton-Zentate 0221 2010-0 Wilhelm Weber Telefon-Durchwahl 0221 2010-217 Telefax 0221 2010-100 wilhelm.weber@caritasnei.de www.caritasnei.de Ihr Schreiben vom Unsere Zeichen 503 We/al Datum 05.05.2015 Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Bau-GB zum Bebauungsplan 64 - Kirspenich/jHardtburgstraße-Ost Sehr geehrte Damen und Herren , der Diözesan-Caritasverband ist Eigentümer des Grundstückes Gemarkung Arloff, Flur 2, Nr. 455. Das Grundstück hat eine Gesamtgröße von 7.300 qm. Bei Einsicht des oben angesprochenen Bebauungsplan-Entwurfs mussten wir feststelien, dass bei der Erschließung der Gesamtfläche das Grundstück des DiözesanCaritasverbandes durch die Firma licht eingebunden wurde. Dieses ist umso verwunderlicher, daTeTelnemWsprünglichen planerischen Konzept, die Erschließung der Gesamtfläche über das Grundstück des Diözesan-Caritasverbandes erfolgen sollte (siehe Anlage 1). Da wir nach wie vor an einer Vermarktung dieses Grundstückes interessiert sind, bitten wir Sie bei der Erstellung des Bebauungsplanes dafür Sorge zu tragen, dass das Grundstück auch nach dem jetzt vorliegenden Konzeptentwurf zukünftig erschlossen und bebaut werden kann. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf einen Entwurf aus dem Jahre 2001 hin, welchen wir in der Anlage 2 beigefügt haben. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung und verbleiben f l it freundlichen Grüßen filhelm Weber Anlage Pax-Bank Köln IBAM: DE97 3706 0193 0020 6000 12 BIC: GENODED1PAX Kto: 20 600 012 | B IZ : 370 601 93 Kreissparkasse Köln IBAN: DE33 3705 0299 0000 0045 72 BIC: COKSDE33 Kto: 4572 | BLZ: 370 502 99 Bank für Sozialwirtschaft IBAM: DE46 3702 0500 0001 0632 00 BIC: BFSWDE33XXX Kto: 1 063 200 | BLZ: 370 205 00 STADT BAD MÜNSTEREIFEL BEBAUUNGSKONZEPT FÜR DAS GEBIET "HARDTBURGSTRASSE - OST” IN KIRSPENICH ZEiCHENERKLÄRUNGcgem. p^ Anlage 2 j WA | zvso) AHgemMna* Wcmgea« M a ß d a r b a u lic h e n N u tz u n g [59 Ab». 1Ni. 1BjgCD.i 15BwNvO) Gfunffiiscninzf» Zant oef vw g-ichaite ns Hcenstmgts.x.S.ans B a u w e is e , B au ü n io n , B a u g ra n z e n l59Abl I Hi.2B»uS8,5iti2w!!23eJuHYQ) . /M » \ — oiKneBw/XMc nut £tniei. unHOopBtBtaiseriUiStlg Beugern e V e rk e h tsflä c h e n (59M x.tN i.11) SwSHttiefirmuistsrte sucnQegeflöofrVerhßrtiiinsn VetWehfjilsctvin oesenden» Zweckt*Wmmung SMOerrvfiJiSWjiJWsn M a ß n a h m e n u n d F l ä c h e n fü r M a ß n a h m e n z u m S c h u tz , z u r PR ega H e r l« " ’ u n d z u r E ntw icklung vo n B o d e n , N a tu r u n d L a n d s c h a ft (59 Ab«. 1Hi.2Qvntf 3S BiuCC) fo a a b o0i umgfenxwig von Flachen (Ur Anpnanwgtnvon9 si/ntn. 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