Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
232 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Bebauungsplan Nr. 54 „Kirspenich, Hardtburgstraße“
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während Offenlagegem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2
BauGB eingegangenen Stellungnahmen
1.
Stellungnahmen der Öffentlichkeit
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
01
Öffentlichkeit 1
01.1
I. Städtebauliches Konzept
Die verkehrstechnische Erschließung soll
ausschließlich über eine Anbindung an die
L11, nicht über die Hardtburgstraße erfolgen.
Zu 01.1:
Zu 01.1
Die Haupterschließung des Gebietes ist über
die neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung: Die Hardtburgstraße ist der
einzige asphaltierte Zugang zum Naherholungsgebiet im Hardtwald. Sie wird intensiv
durch Spaziergänger, Rollstuhlfahrer und
Pilger/innen als Teil des überregionalen Jakobsweges genutzt. Eine Einbeziehung dieser schmalen Straße (ca. 3 m breit) würde
die schon jetzt existierenden Gefahrenmomente durch zu schnell fahrende Autos und
LKWs (Holztransporte) erheblich erhöhen.
Die sozialverträglichste und kostengünstigste
Lösung wäre eine Lücke zwischen Bebauungsgebiet und Hardtburgstraße in Form
einer Sackgasse im Neubaugebiet zu schaffen und den jetzigen Zustand zu belassen.
Allerdings wären verkehrsberuhigende Maßnahmen angezeigt, etwas durch Verkehrsschilder (Spielstraße, Beschränkung auf 30
km/h) durch Polder oder einer Schranke.
Eine Verbindung zur Hardtburgstraße, insbesondere für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge,
Rettungswagen sollte jedoch vorgesehen
werden. Um die Anwohner Hardtburgstraße
nicht durch zusätzlichen Kfz-Verkehr zu belasten, soll dieser über die neue Anbindung
an die L 11 abgewickelt werden.
Schreiben vom September
2014
01.2
Die Bebauungsform in Form von Kleinstparzellierungund Hausgruppen (Reihenhäuser
Die Leistungsfähigkeit dieser Anbindung
wurde gutachterlich nachgewiesen.
Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet
mit den für das Jahr 2030 prognostizierten
Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Kirchheimer Straße (L11)/ Planstraße kann in der
vormittäglichen Spitzenstunde mit einer sehr
guten Qualität des Verkehrsablaufs abgewickelt werden.
Zu 01.2
Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das
sich an der Umgebungsstruktur orientiert.
Zu 01.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
mit 8 Einheiten; 16 Stellplätzen) ist abzulehnen, weil sie nicht ins existierende Landschaftsbild passt. Die Planung würde zu einer Verdopplung der Einwohnerzahl des
bestehenden Viertels führen. Sie steht im
extremen Gegensatz zu dem gewachsenen
Viertel mit größeren Parzellierungen. Die
geplante Bebauung stellt keine „Ortsabrundung“ dar, sie öffnet vielmehr Möglichkeiten
zu einer weitergehenden Ausweitung (andere
Kanalseite).
Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen.
Ansonsten werden, mit Ausnahme eines
abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte,
nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein.
Das Gebiet bzw. der Ortsrand wird abgerundet durch die privaten Grünflächen, die entsprechend bepflanzt werden.
me zur Kenntnis zu nehmen.
01.3
Wie Beispiele in der näheren Umgebung
(Flamersheim) zeigen, muss eine Unterdimensionierung der Kanalführung vermieden
werden. Wir lehnen insofern eine Anbindung
an das Kanalsystem in unserem Viertel ab,
wo schon jetzt bei Starkregen feuchte Keller
(Ecke Dr.-Verkeek/ Pfarrer-Becker-Straße)
zu beklagen sind.
01.4
II. Umweltbelange/Artenschutz
Die Umsetzung nach § 1a BauGB fordert die
Beachtung von Belangen des Naturschutzes,
der Landschaftspflege und des Artenschutzes. Sie setzt damit Bodengutachten und
eine Umweltverträglichkeitsprüfung voraus.
Dabei wären folgende kostenträchtige Problemfelder zu beachten:
• Die engräumigen Reliefunterschiede
weisen das Planungsgebiet als für eine
anspruchsgerechte Bebauung als grundlegend ungeeignet aus. Es müssten
Zu 01.3
Die Entwässerung des Gebietes ist im
Trennsystem geplant.
Das im Gebiet anfallende Schmutzwasser
kann problemlos an das bestehende Kanalnetz angeschlossen werden.
Zu 01.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Das Regenwasser wird über ein vollständig
neues Kanalnetz in die Erft eingeleitet, so
dass die Bestandsbebauung nicht tangiert
wird.
Zu 01.4
Zu 01.4
Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es liegt ein Bodengutachten vor.
Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitte-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
•
•
•
massive Erdbewegungen vorgenommen
werden unter Beachtung hydrologischer
Belange. Dazu gehört Vermeidung von
Versiegelungen ohne Kompensationsmaßnahmen, Beseitigung von jetzt schon
existierender Staunässe sowie von Erosionen durch die zu erwartende Zunahme von Starkregen.
Es müssen sorgfältige tiefbauliche Analysen in Bezug auf den Verlauf von existierenden Fels- und Kalksteinbändern
sowie von Bomben umgesetzt werden.
Das Kirspenicher Feld diente Ende 1944,
Anfang 1945 als Notabwurfgebiet für
Bomben von abgeschossenen alliierten
Kampfflugzeugen, die dann in der näheren Umgebung aufschlugen.
Bei der Umweltverträglichkeitsprüfung
muss bedacht werden, dass den AnwohnerInnen jahrelanger Baulärm, Luft- und
Straßenverschmutzung,
Verkehrseinschränkungen zugemutet werden. Dies
widerspricht den allgemeinen Anforderungen an den Schutz gesunder Wohnverhältnisse, besonders von älteren und
behinderten Menschen, die mittlerweile
den überwiegenden Teil der AnwohnerInnen ausmachen. In diesem Zusammenhang wird auch nachdrücklich ein
Lärmschutzwall gefordert. Die L 11 ist eine hoch frequentierte Zubringerstraße zu
den Autobahnen nach Köln und Bonn.
Das Wirkungsgefüge der Natur wird erheblich eingeschränkt. Besonders gefährdet sind verschiedene waldnahe
Greifvögel, Buntspechte, Feldlerchen,
Stellungnahme der Verwaltung
rungslehm, stellenweise im verwitterten Feld.
Die Gutachter empfehlen eine Gründung
über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der
Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut
werden.
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
wurde im Verfahren beteiligt. Luftbilder aus
den Jahren 1939 bis 1945 liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln.
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender
haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Um Störungen möglichst zu minimieren soll
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Die Artenschutzrechtlichen Belange wurden
untersucht.
Im Gebiet wurde durch die Biologen als planungsrelevante Art die Feldlerche festgestellt. Für diese wird Ersatzlebensraum in
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Fledermäuse. Sogar sehr schützenswerte Rotmilane sind gesichtet worden. Mitten im Bebauungsgebiet befindet sich
zudem ein Biotop.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
räumlicher Nähe zum Plangebiet geschaffen.
Unter Berücksichtigung der in der Artenschutzprüfung aufgezeigten Vermeidungsund Minderungsmaßnahmen, bzw. vorgezogener, geeigneter Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen lässt sich das Eintreten
von Verbotstatbeständen im Sinne von § 44
Abs. 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BNatSchG ausschließen.
Dementsprechend steht dem Vorhaben aus
artenschutzrechtlicher Sicht nichts entgegen.
Das Plangebiet ist im Landschaftsplan 04
Bad Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit dem Entwicklungsziel „Temporäre
Erhaltung der jetzigen Landschaftsstruktur
bis zur Realisierung von Vorhaben über die
Bauleitplanung oder anderer Planungen“
dargestellt.
Im Gebiet befindet sich danach kein Biotop.
Um das neue Viertel sozialverträglich zu
gestalten, wären eine Bushaltestelle
(Schulbusse) und ein Kinderspielplatz
notwendig.
Im Plangebiet wird, neben den Grünflächen
an den Gebietsrändern, ein Spielplatz angelegt.
Hinsichtlich der Einrichtung einer Bushaltestelle können derzeit keine Aussagen gemacht werden.
02.1
Die verkehrstechnische Erschließung des
Neubaugebietes muss zwingend über die
neue Anbindung an die L 11 und nicht über
die Hardtburgstraße erfolgen.
Zu 02.1:
Die Haupterschließung des Gebietes ist über
die neue Anbindung an die Landstraße L 11
geplant.
Die Hardtburgstraße ist in ihrer jetzigen Form
ein von Spaziergängern, Pilgern (Jakobs-
Eine Verbindung zur Hardtburgstraße, insbesondere für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge,
•
02
Öffentlichkeit 2
Schreiben vom 23.10.2014
Zu 02.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
weg), von Familien mit kleinen Kindern und
Rollstuhlfahrern intensiv frequentierter Weg,
der überwiegend auf der Fahrbahn genutzt
wird. Bürgersteige, wie schon im unteren Teil
der Straße vorhanden, eignen sich weder für
Kinder mit Lauf- oder Fahrrädern, Inlinern
oder Rollern noch für Rollstuhlfahrer und
Wandergruppen. Die Hardtburgstraße ist ein
landschaftsgerechter Zugang zum Naherholungsgebiet Hardtwald, der negativ verändert
würde, wenn er in das Verkehrsnetz des
riesigen Neubaugebietes einbezogen würde.
Hinzu kommt, dass die Hardtburgstraße in
ihrem unteren Teil den gesamten Verkehr der
bestehenden Siedlung, die saisonbedingten
Holztransporte aus dem Hardtwald sowie die
Fahrzeuge der Kläranlage zur L 11 abführt,
was in einem reinen Wohngebiet mit parkenden Autos der Anlieger auf beiden Seiten
schon heute zu Behinderungen führt und
eine Zumutung für die Anwohner ist.
Außerdem ist sicher angezeigt, die verkehrstechnische Erschließung des geplanten Projektes und den damit verbundenen Lärm
sowie die Luft- und Straßenverschmutzung
durch Baufahrzeuge nicht zu Lasten langjähriger Anwohner durchzuführen.
Rettungswagen sollte jedoch vorgesehen
werden. Um die Anwohner Hardtburgstraße
nicht durch zusätzlichen Kfz-Verkehr zu belasten, soll dieser über die neue Anbindung
an die L 11 abgewickelt werden.
Eine allen gerecht werdende Lösung ist:
Eine Sackgasse zwischen dem Neubaugebiet und der Hardtburgstraße anzulegen und
die Hardtburgstraße in ihrem jetzigen Zustand beizubehalten.
In Bezug auf die Bebauungsform, Kanalführung und Umweltbelange/Artenschutz wird
auf die Ausführungen weiterer Anwohner
Die Leistungsfähigkeit dieser Anbindung
wurde gutachterlich nachgewiesen.
Der zusätzliche Verkehr aus dem Plangebiet
mit den für das Jahr 2030 prognostizierten
Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Kirchheimer Straße (L11)/ Planstraße kann in der
vormittäglichen Spitzenstunde mit einer sehr
guten Qualität des Verkehrsablaufs abgewickelt werden.
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
03.1
Die Einwender drücken ihre Irritation aus,
dass die vorgebrachten Bedenken aus dem
Schreiben von Oktober 2014 nicht berücksichtigt werden, sondern sogar ein Erweiterungsgebiet an der Hardtburgstraße in einen
neuen FNP einbezogen wird.
Zu 03.1
Aufgrund der Topographie und der Verfügbarkeit der Grundstücke wurde ein Flächentausch im Rahmen des Flächennutzungsplanes untersucht. Die unmittelbar entlang der L
11 liegenden Flächen sollten mit Ausnahme
eines Grundstückes, über das die Anbindung
an die Landstraße L 11 erfolgen soll, zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwickelt werden.
Von diesem Flächentausch wurde jedoch
abgesehen.
Zu 03.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
03.2
Es werden grundlegende Bedenken geltend
gemacht, da das Gebiet aus folgenden
Gründen völlig ungeeignet für eine Bebauung ist:
• Dieses Bebauungsgebiet würde gegen
die Schutzwürdigkeit eines Naherholungsgebietes verstoßen.
• Der kalkhaltige Boden führt hydrologisch nach Regen zu erheblicher Staunässe; bei Starkregen sogar zu sumpfähnlichen Bodenverhältnissen.
• Das neue Bebauungsgebiet verstößt
gegen den Schutz eines langjährig gewachsenen Biotops. Hier sind Uhus
und Wildkatzen gesichtet worden.
Zu 03.2
Die Umweltbelange wurden umfänglich geprüft und in die Planung eingestellt.
Zu 03.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
vom September 2014 verwiesen.
03
Öffentlichkeit 3
Schreiben vom 28.11.2014
04
Öffentlichkeit 4
IG Kirspenich-Hardtburg
Schreiben vom 14.12.2014
Weitere Aspekte mit Hinweis auf die Präklusionsvorschrift in schriftlicher Form, um sie in
einem eventuellen Klageverfahren zu nutzen.
Es wurde ein Bodengutachten, eine Artschutzrechtliche Prüfung (ASP) sowie ein
landschaftspflegerischer Fachbeitrag erstellt.
Die Ergebnisse fließen in den Umweltbericht
und die Festsetzungen zum Bebauungsplan
ein.
Unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur
Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich
sind durch die Bebauungsplanung keine
erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
I. Erfahrungen mit bisheriger Bebauungsplänen der Stadt Münstereifel
04.1
In der Vergangenheit hat sich bei BürgerInnen ein tiefes Misstrauen aufgebaut, ob die
Stadt verantwortungsvoll mit öffentlichen
Geldern umgeht.
Als Beispiel wird der Ausbau des St. MichaelGymnasiums angeführt.
04.2
In Bezug auf das o.g. Bebauungsgebiet hat
Bad Münstereifel den Anschluss verloren.
Durch die zahlreichen Neubaugebiete in
Flamersheim und Mechernich ist das Käuferpotenzial an "jungen" Familien abgeschöpft.
In Mechernich verläuft die Lückenschließung
in den Neubaugebieten jetzt eher schleppend
(ca. 50% Leerstände). Die Situation wird
zukünftig negativ verschärft durch die radikale Erhöhung der Grunderwerbssteuer.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 04.1
Kenntnisnahme.
Zu 04.1
Kenntnisnahme.
Zu 04.2
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Zu 04.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Vor diesem Hintergrund werden belastbare
Bedarfsanalysen gefordert.
Wir halten die Aussage "Revitalisierung des
von Landflucht bedrohten Stadtgebietes" für
unrealistisch. Die von uns befragten jungen
Familien würden nicht in die ’’Pampa Kirspenich” ziehen, wo sie mit hohen Baukosten
und infrastruktureller Isolation rechnen müssen. Erfahrungen bei Miethäusern zeigen,
dass die Wohnungen hier nur mit extremen
Niedrigpreisen vermietbar sind.
04.3
Verweis auf die Zielsetzungen sowohl des
Zu 4.3
Zu 04.3
Der Ausschuss empfiehlt
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
LEPs als auch des Regionalplans, dass in
Orten unter 2.000 Einwohnern der planerische Nachweis des Bedarfs der ortsansässigen Bevölkerung als zwingende Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans erforderlich ist (Urteil des Verwaltungsgericht Münster 7A 186/06 BRS 70 Nr.
1 vom 4.12.2006).
Die Stadt agiert hier mit formaljuristisch nicht
haltbaren Ausgangslagen. Sie geht von einem Doppelort Arloff-Kirspenich aus. De
facto sind Arloff und Kirspenich getrennte
Ortsteile der Stadt Bad Münstereifel. Kirspenich mit ca. 1.300 Einwohnern erfüllt nicht
den o.g. Vorgabebestand.
Das Gebiet ist im Regionalplan als allgemeiner Siedlungsbereich und im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
II. Infrastruktur
04.4
Verkehrstechnische Isolation
Dem immer wieder in der Öffentlichkeit proklamierten Argument, das Neubaugebiet
"Hardtwald" Kirspenich sei infrastrukturell
hervorragend erschlossen, wird widersprochen.
Die Anwohner sind auf PKWs, bei doppelter
Berufstätigkeit sogar auf zwei Autos angewiesen, um Geschäfte, Fachärzte, Apotheke,
Kfz-Werkstätten oder Bahnhöfe zu erreichen.
Das erzwungene Pendlertum bei erhofften
500 Bewohnern erhöht die Umweltbelastungen und widerspricht einer ganzen Reihe von
gesetzlichen Vorgaben. Hier sei beispielhaft
das Gesetz zur Landesentwicklung in der
Fassung vom 19. Juni 2007, GV NRW, S.
227 genannt.
Die Planungsabsichten entsprechen somit
den Zielen der Landesplanung.
Zu 04.4
Zu 04.4
Die weitere Inanspruchnahme von Flächen
für eine wohnbauliche Nutzung ist abhängig
von der konkreten Nachfrage nach Bauland
in Bad Münstereifel. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der
Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die
durch den Stadtrat beschlossenen, mit den
Behörden abgestimmten und auch mit den
Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der
Stadt.
Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell
Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher
bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung,
in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden.
Im Gegensatz zu anderen Orten im ländli-
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
chen Raum können der Bahnhof, Kindergarten, Grundschule (alle in Arloff) und auch
Geschäfte auch fußläufig erreicht werden.
04.5
Gefahr der sozialen Exklusion statt Inklusion:
Es werden immer wieder Klagen von älteren
und behinderten BürgerInnen laut, die wegen
anhaltender Gefährdung nicht die L 11 überqueren können. Das Verkehrsaufkommen
der L 11 beläuft sich in Hochfrequenz-Zeiten
auf 600 Fahrzeuge pro Stunde. Wir fordern
hier eine zukunftsorientierte Dauerlösung.
Die politisch intensiv proklamierte Inklusion
setzt voraus, dass hier Überquerungsmöglichkeiten für ältere Bürgerinnen mit Rollator
oder Rollstuhl geschaffen werden. Dazu gehören üblicherweise Rampen. Es muss gesichert sein, dass ältere und behinderte Menschen Grundversorgungen erledigen können.
Die informell von Vertretern des Stadtrates
vorgebrachte Lösung einer Unterquerung an
der Erftbrücke ist unzumutbar, da hier der
Abstieg über Treppen zu steil und damit
sturzgefährlich ist und etwa mit Rollator gar
nicht zu nutzen ist; zudem ist die Erft bei
Starkregen überflutungsgefährdet und bei
Frost sind die Wege vereist.
Zu 04.5
Mit Realisierung des Plangebietes soll auch
eine verkehrssichere Fußgängerverbindung
in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof
geschaffen werden.
Zu 04.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung.
Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg
Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu
bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu
dieser Querungshilfe geführt.
Die Barrierefreiheit wird sichergestellt.
Zu 04.6
Zu 04.6
04.6
Nachhaltige Zerstörung des Landschaftsbildes
Eine solche umfängliche kleinparzellige
Baumaßnahme in unmittelbarer Nähe eines
großparzellig Altviertels würde die jetzt ins
Landschaftsbild passende Siedlungsstruktur
nachhaltig zerstören; darüber hinaus dem
Beschlussvorschlag
Es soll ein Baugebiet entwickelt werden,
dass sich an der Umgebungsstruktur orientiert.
Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Naturgefüge durch Versiegelung irreversible
Schäden zufügen.
Entsprechend sollten bei allen bauleitplanerischen Abwägungen vorrangig Möglichkeiten
der Innenverdichtung (Baulücken, Brachen,
Leerstände) berücksichtigt werden. In unserem Schreiben vom 02.10.2014 haben wir
alternative Baugebiete genannt. Sie sind zu
ergänzen durch Lückenschließung im Gebiet
Uhlenberg II und von Teilen der Anliegerstraßen von "An der Otterbach".
Ansonsten werden, mit Ausnahme eines
abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte
nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept
sieht insgesamt rd. 111 Grundstücke vor.
04.7
Soziale Struktur
Die Stadt spricht von zusätzlich kalkulierten
500 Einwohnern durch die geplanten ca. 140
kleinstparzellierten Baugrundstücke. Das
stellt gegenüber dem Altbaugebiet mit ca.
100 Grundstücken und 250 Anwohner eine
erdrückende numerische und soziale Überformung dar und widerspricht damit ebenfalls
rechtlichen Vorgaben.
III. Finanzielle Konstellationen
04.8
Die Kosten-Übertragung auf eine Investorenfirma setzt die Beteiligung hochkarätiger
Vertragsrechtlern voraus, um die Interessen
der Stadt einzubringen und zu kontrollieren.
Größere Investorenfirmen verfügen über
solche Fachleute. Es wird befürchtet, dass
die Stadt „über den Tisch” gezogen wird und
für nicht beachtete Auflagen in Millionenhöhe
in Regress genommen werden kann.
Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden worden. Auch stellt sich in diesen Gebieten die
Erschließung als äußerst problematisch dar.
Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser
Flächen interessiert.
Zu 04.7
Die nebenstehend aufgeführten Zahlen spiegeln nicht die Planung wieder. Auf die vorstehenden Ausführungen wird hingewiesen.
Es ist eine abschnittsweise Erschließung des
Gebietes geplant.
Zu 04.8
Die Verwaltung verfügt über ausreichend
Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung.
Beschlussvorschlag
Zu 04.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 04.8
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Auch wurden schon mehrere Baugebiete in
Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt.
Zu 04.9
Der Ausschuss empfiehlt
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
04.9
Der Stadt obliegt eine grundsätzliche Aufsichtspflicht zur Umsetzung der einzelnen
Erschließungsschritte, die Pflicht zu sog.
Funktionskontrollen. Sollte die Investorenfirma die im Vertrag rechtsverbindlichen festgesetzten Auflagen nicht erfüllen, sollte von
der Zulassungsbehörde (Stadt) der betreffende Verwaltungsakt unter den Voraussetzungen des VwVfG widerrufen werden (vgl. §
49).
04.10
Entsprechend sollte die Stadt bei der Erstellung des B-Plans auf einen Umweltverträglichkeitsprüfung dringen, das Monitoring einbezieht. Eine Unterlassung stellt nach § 214
Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 BauGB einen beachtlichen Mangel dar und kann zur Rechtsunwirksamkeit des Plans führen.
In diesem Zusammenhang muss die Stadt
bei der Investorenfirma auch konkret auf
Nachweis drängen, wie sie mit unmittelbarer
Flächeninanspruchnahme (auch temporär)
und den daraus entstehenden Beeinträchtigungen durch Lärm, Baustraßen, Arbeitsstreifen etc.) umgehen will. Betroffen sind vor
allem die östlich und nördlich an der PfarrerBecker-Str. gelegenen Grundstücke. Hier
sind auch Lärmschutzwälle (vgl. Flamersheim) einzubeziehen.
Diese Nachweise müssen von dem Investor
als vorgelagerte Beteiligung vor der förmlichen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung öffentlich gemacht werden.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 04.9
Der Hinweis wird zur Kenntnis benommen.
Die Rahmenbedingungen werden im Erschließungsvertrag geregelt.
Zu 04.10
Der Hinweis auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen wird zur Kenntnis genommen.
Beschlussvorschlag
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 04.10
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Das Planverfahren wird nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt.
Die beauftragen Firmen für die Erschließungsmaßnahmen sind verpflichtet, die Anlieger mindestens 1 Woche vor Baubeginn zu
informieren.
Die Baustelleneinrichtung beschränkt sich
auf verfügbare Flächen.
Beeinträchtigungen der angrenzenden Privatgrundstücke sind auszuschließen.
Zu 04.11
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
04.11
Die Stadt muss in den Verträgen auch darauf
achten, dass sie nicht für die Einrichtung von
verkehrstechnischen
Anschlüssen,
Bürgersteigen, Beleuchtungen oder Kinderspielplätze aufkommen muss. Eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B ist unzumutbar.
04.12
Das Profil großer Investorenfirmen wird geprägt durch Tochter- oder sogar Enkelfirmen.
Dieses Firmengeflecht ist für Außenstehenden schwer zu durchschauen, bietet aber
juristisch leichte Möglichkeiten, eine der einbezogenen Firmen in Insolvenz zu schicken.
Solche Fälle sind bei Bebauungsmaßnahmen
in Euskirchen und zuletzt in Mechernich aufgetreten.
Darüber hinaus muss die Stadt auch auf
Regressansprüche bei Bauschäden achten.
Dies bezieht sich etwa auf Undichtigkeiten
bei Kanalbauten (vgl. Flamersheim, neuerdings auch Weilerswist).
05
Öffentlichkeit 5
IG Kirspenich-Hardtburg
Schreiben vom 03.01.2015
Schreiben an Herrn Reidenbach vom 22.12.2015
Grundsätzlich wird die Gefahrenlage der L11
bei Überquerung angeführt, die sich durch
die Neuausweisung des Plangebietes noch
potenzieren würde. Eine Überquerungsstelle
sei hier unzureichend.
In diesem Zusammenhang wird das Schreiben an Herrn Reidenbach beigefügt, indem
die vier neuralgischen Überquerungsstandorte der L11 beschrieben werden:
1. Bonnerstraße-Hardtburgstraße
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 04.11
Entsprechendes wird im Erschließungsvertrag geregelt.
Zu 04.12
Der Hinweis betrifft nicht das Bebauungsplanverfahren.
Beschlussvorschlag
me zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 04.12
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Anmerkung:
Die Projektentwickler haben schon zahlreiche
Baugebiete in der Region entwickelt und sind
seit über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig.
Das ist gängige Praxis.
Mit Realisierung des Plangebietes soll auch
eine verkehrssichere Fußgängerverbindung
in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof
geschaffen werden.
Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung.
Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg
Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu
bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu
dieser Querungshilfe geführt.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Gefahrvolle Situation für Fußgänger ist
bekannt.
2. Röntgenweg-Keltenstraße
Aus dem Röntgenweg kommend überqueren Fußgänger und Radfahrer die
L11 um dann hinter der Leitplanke zum
offiziellen Fußweg Keltenstraße zu gelangen.
3. Ehrlichweg-Herrenweide
Hier klettern Fußgänger vom/zu Friedhof
oder vom/zu Bushaltestelle kommend
über die Leitplanke, um ins Wohngebiet
zu gelangen.
4. Ehrlichweg/Flettenbergweg-Pf.-BeckerStraße
Aus dem Ort kommend queren Fußgänger die L11, laufen linksseitig die L11
hoch bis zum Feldweg, der in die Pf.Becker-Straße führt.
Es wird dringlich gebeten, mit allen Verantwortlichen eine zukünftig vernünftige Lösung
zu finden.
Die von den örtlichen Politikern eingebrachte
Lösung, die Unterquerung der L11 auf dem
Weg an der Erft entlang ist absurd, da hier
Treppen zu bewältigen sind, der Weg einsam, uneben und unbeleuchtet ist.
06
Öffentlichkeit 6
IG Kirspenich-Hardtburg
Schreiben vom 08.01.2015
Folgende Fragen werden gestellt:
06.1
- In der Neujahrsrede des Bürgermeisters
wurde erklärt, dass sich der Bebauungsplan in der Offenlage befindet. Eigentlich
sei man aber seitens der Bürger davon
ausgegangen, dass es sich momentan
um die Vorplanungsphase handele. Liegt
hier eine Verwechslung vor?
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Barrierefreiheit wird sichergestellt.
Zu 06.1
Für den Bebauungsplan Nr. 54 wurde bisher
das frühzeitige Beteiligungsverfahren durchgeführt.
Als nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche Auslegung angestrebt.
Zu 06.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
06.2
Wenn nach drei Monaten noch keine Antwort
der Bezirksregierung vorliegt, wird das Verfahren trotzdem weitergeführt?
Zu 06.2
Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert.
Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden
Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die
Landstraße L 11 erfolgen soll zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher
und östlicher Richtung Flächen entwickelt
werden.
Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert.
Diesem wurde durch die Bezirksregierung
nicht zugestimmt.
Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich an den Darstellungen
des wirksamen Flächennutzungsplanes. Die
Bezirksregierung muss in diesem Fall nicht
erneut beteiligt werden.
Zu 06.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
06.3
Es wird vorgeschlagen, am 3.3.2015 eine
Ortsbegehung durchzuführen zwecks Betrachtung der Überquerungspunkte der L11.
07.
Öffentlichkeit 7
Schreiben vom 19.01.2015
Zu 06.3
Eine Ortsbegehung hat stattgefunden.
Die Problematik wurde auch im Rahmen
einer Verkehrsschau erörtert.
Aus die Ausführungen zu der geplanten
Überquerungshilfe wird hingewiesen.
Zu 06.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Grundsätzlich werden Zweifel an der Sinnhaftigkeit der vorliegenden Bauleitplanung
erhoben. Folgende Kritikpunkte werden angeführt:
07.1
Unzureichende Infrastruktur für ca. 140 neue
Häuser mit zu erwartenden ca. 500 neuen
Einwohnern (Grundschule zu klein, keine
Zu 07.1
Mit der Erschließung des Plangebietes wird
auch die erforderliche Infrastruktur ausgebaut.
Mit dem Baugebiet kann der Nachfrage, ins-
Zu 07.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Anbindung an Bus und Bahn).
besondere auch von Grundstücken zum Einfamilienhausbau nachgekommen werden,
wobei eine Erschließung in Bauabschnitten
vorgesehen ist.
Arloff-Kirspenich verfügt im Gegensatz zu
anderen Orten im ländlichen Raum und insbesondere auch im Stadtgebiet über einen
Bahnanschluss, Kindergarten, Grundschule
(diese können ggfs. bedarfsgerecht ausgebaut werden), Sporthalle sowie Geschäfte.
Die Einrichtungen können ggfs. alle auch
fußläufig erreicht werden.
07.2
Unzureichende Topographie, somit erforderliche Erdbewegungen zum Bau der Erschließungsanlagen, somit überschlägige Erschließungskosten von ca. 180 € pro m².
Zu 07.2
Die Topographie ist vergleichbar mit dem
bereits vorhandenen Gebiet. Bis auf den
Bereich der Anbindung an die L 11 werden
sich die Erdbewegungen in einem „normalen“
Rahmen bewegen.
07.3
Vorwurf, dass die Stadt Bad Münstereifel
durch die Ansiedlung junger Familien die
Grundsteuer B erhöhen möchte.
07.4
Aufgrund der demographischen Erhebungen
ergibt die Neuausweisung eines solchen
Baugebietes keinen Sinn, da die Stadt Bad
Münstereifel in den Jahren 2011-2013 197
Einwohner verloren hat, auch bei der Stadt
Mechernich in diesen Jahren lediglich 27
Einwohner mehr gemeldet worden wären, die
Stadt Euskirchen lediglich 123 neue Einwohner.
Hinzu kommt, dass Euskirchen im Ortsteil
Kuchenheim ein neues Baugebiet mit ca. 120
Zu 07.3
Kenntnisnahme. Nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens.
Zu 07.4
Gerade da die Stadt Bad Münstereifel keine
attraktiven Baugebiete mehr hat und noch
freie Grundstücke nicht zum Verkauf stehen
sondern für Kinder, Enkel o.ä vorgehalten
werden, suchen sich Bauwillige Grundstücke
in den Nachbargemeinden.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Beschlussvorschlag
Zu 07.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.03
Kenntnisnahme.
Zu 07.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Wohnhäusern bereitstellen möchte, in einem
Ortsteil, der verkehrstechnisch sehr gut angeschlossen ist.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Kreis
Euskirchen in diesen Jahren insgesamt 390
Einwohner in Richtung Metropolen verloren
hat und lediglich Weilerswist die Einwohnerzahl, aufgrund hervorragender Infrastruktur
erhöhen konnte.
Insgesamt wird die Diagnose gestellt, dass
sich eine sogenannte Landflucht in den
nächsten Jahren um ca. 30 % erhöhen wird.
In diesem Zusammenhang werden Bürgermeister Büttner negative Stellungnahmen in
der Presse hinsichtlich der Mobilität der Eifelbewohner vorgeworfen.
07.5
Es wird in Frage gestellt, dass ausreichend
Informationen an den Stadtrat weitergegeben
werden, da einige Stadtverordnete glauben
würden, dass der Bau von Bürgersteigen,
Beleuchtungseinrichtungen und Kinderspielplätzen Sache des Investors seien.
Dem wird widersprochen, da dies in der Verantwortung der Stadt liege, die dafür sorgen
sollte, dass eine Lösung der Anbindung an
die L11 geliefert würde. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Realisierung des Entwurfs vom 16.09.2014 beträchtliche Höhenunterschiede im Plangebiet ausgeglichen
werden müssten.
Zu 07.5
Die Fragen der Erschließung und der Kostenübernahme wird im Erschließungsvertrag
geregelt, der durch den Rat der Stadt beschlossen wird.
Zu 07.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Anbindung an die L 11 ist mit dem Landesbetrieb Straßen NRW abgestimmt. Entsprechende Entwürfe liegen vor. Die Kosten
werden vom Investor getragen (Erschließungsvertrag).
Zu 07.6
Der Ausschuss empfiehlt
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
07.6
Abschließend wird eine standortbezogene
Klage erhoben. Der Wohnstandort PfarrerBecker-Straße wird zunehmend beeinträchtigt durch den Verkehrslärm der L11. Somit
ist eine Lärmschutzwand unabdingbar und
die Herstellungs- sowie Nachfolgekosten
sollten seitens der Stadt beachtet werden.
Zu 07.6
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Durch das Planvorhaben ist nach derzeitigem
Kenntnisstand keine spürbare Veränderung
der Verkehrslärmsituation zu erwarten.
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
07.7
Es wird in diesem Zusammenhang auch
noch erklärt, dass eine neue Kanalanbindung
an die Kläranlage erfolgen müsste.
07.8
Zudem wird noch darum gebeten, dass die
Stadt mögliche Firmengeflechte seitens des
Investors mit den Fachfirmen geprüft werden
sollten.
08
Öffentlichkeit 8
Schreiben vom 28.01.2015
Die Bedeutung des Plangebietes für ArloffKirspenich wird grundsätzlich in Frage gestellt.
Es wird bezweifelt, dass der Zuzug junger
Familien notwendig für den Erhalt dörflicher
Strukturen sei. Man weist darauf hin, dass
durch die zusätzliche Versiegelung wertvolle
Kulturlandschaft in Richtung Hardtwald verloren ginge und bezweifelt den Sinn der geplanten Zuwegung von der L 11 über die
Felder.
Es ist unbegreiflich, wie von einer starken
Frequentierung der Hardtburgstraße gesprochen werden kann. Die Zahl der Anwohner
hält sich doch sehr in Grenzen und es ist im
Zu 07.7
Es ist geplant das Niederschlagswasser über
einen neuen Kanal zur Kläranlage bzw. zur
Erft zu leiten.
Zu 07.7
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 7.8
Kenntnisnahme.
Zu 07.8
Dies ist nicht Gegenstand der vorliegenden
Bauleitplanung und nicht abwägungsrelevant.
Die zur Diskussion stehende Fläche ist nicht
willkürlich gewählt, sondern ist im Flächennutzungsplan der Stadt Bad Münstereifel als
Potentialfläche für die weitere bauliche Entwicklung vorgesehen. Der FNP als behördenverbindliches Entwicklungskonzept der
Stadt wurde seinerzeit mit der Landes- und
Landschaftsplanung abgestimmt und ist bis
heute gültig.
Die Anbindung des Plangebietes über eine
neue Zufahrtsstraße von der L 11 ist eine
Forderung der Bürger. Ebenso wäre eine
Anbidung des Gebietes über die Hardtburgstraße möglich.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
09.1
Es wird erklärt, dass der demographische
Wandel absehbar gewesen sei und andere
Städte schön längst gegen gewirkt hätten,
durch Neuausweisung attraktiver Neubaugebiete. Man wirft der Stadt vor, diese Maßnahmen nun zu kopieren durch Bebauung in
einer infrastrukturellen Abseitslage. Es wird
die Frage gestellt, ob es eine Bedarfsanalyse
gibt, warum interessierte Käufer ausgerechnet in dieses Gebiet kommen würden.
Zu 09.1
Eine Entwicklung der Fläche wird bereits seit
über 15 Jahren angestrebt; scheiterte jedoch
z.T. an der Verfügbarkeit der Grundstücke
und der Entwässerung.
Diese Fragestellungen konnten nunmehr
geklärt werden.
Zu 09.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
09.2
Bedingt durch die infrastrukturelle Abseitslage entstehen enorme Kosten für die Erschließungsanlagen, die wohl ausschließlich
vom Investor übernommen werden. „Worst
Case“ wäre allerdings eine Insolvenz der
Projektentwicklungsgesellschaft, woraus sich
folgende Fragestellungen ergeben würden:
Zu 09.2
Die Verwaltung verfügt über ausreichend
Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung.
Prinzip eine Sackgasse.
Insgesamt sieht man keinen vernünftigen
Grund zur Realisierung des Baugebietes
außer der Gier nach Geld.
09
Öffentlichkeit 9
IG Kirspenich-Hardtburg
Schreiben vom 24.03.2015
a) Wie plant die Firma die Vermarktung und
wurde der Stadt ein zahlengestütztes
Konzept für Erwerb, Erschließung, Haftung und Verkaufsablauf vorgelegt.
b) Wie wird vertraglich sichergestellt, dass
die Stadt und die Bürger tatsächlich kei-
Seit aktuell über das Plangebiet öffentlich
diskutiert wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
Auch wurden schon mehrere Baugebiete in
Bad Münstereifel mit der Projektentwicklungsgesellschaft mit guten Erfahrungen
entwickelt.
Diese Fragestellungen sind zudem nicht
Gegenstand des vorliegenden verbindlichen
Bauleitplanverfahrens.
Zu 09.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
nen Cent zahlen müssen.
09.3
c) Da es in der Kernstadt noch Baulücken
gibt, z.B. Uhlenberg II, Seitenstraße von
„In der Otterbach“, Sportplatz und der
Bereich des Parkhotels plus Schleidtal,
wird die Frage gestellt, warum diese Areale mit wesentlich besserer Infrastruktur
nicht zuerst entwickelt werden.
d) In diesem Zusammenhang wird festgestellt, dass es auch in Kirspenich Areale
wie Gutenbergweg, Fabrikstraße bis
Mehrzweckhalle, südlich und östlich der
Burg, gibt, die bebaut werden könnten.
Grundsätzlich zeige sich auch die katholische Kirche für Vermarktungen offen.
Es wird eine Begründung für die Entwicklung des neuen Baugebietes gefordert,
wo es doch besagte Flächen geben würde, deren Erschließung billiger, fiskalisch
weniger risikobehaftet und mit deutlich
geringeren verkehrstechnischen Problemen versehen seien.
09.4
e) Es wird befürchtet, dass durch die Neubebauung das Landschaftsbild erheblich
und nachhaltig gestört würde. Es wird eine Begründung dafür gefordert, inwiefern
die Belange auch der alteingesessenen
Bürger und Bürgerinnen des Hardtburggebietes berücksichtigt wurden.
Zu 09.3
Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden worden. Auch stellt sich in diesen Gebieten die
Erschließung als äußerst problematisch dar.
Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser
Flächen interessiert.
Die genannten Flächen sind zum Teil nicht
als Baufläche im FNP dargestellt und liegen
auch größtenteils im Überschwemmungsgebiet bzw. rückgewinnbaren Überschwemmungsgebiet.
Demgegenüber ist der Bereich Hardtburgstraße als Wohnbaufläche im FNP dargestellt
und unterliegt auch keiner Restriktion hinsichtlich der Umweltbelange.
Zu 09.4
Mit einer Bebauung des Gebietes wird sich
das Landschaftsbild verändern.
Die geplante offene Bauweise, der große
Anteil an Gartenfläche und die baumbestandene Haupterschließung ermöglicht einen
hohen Durchgrünungsgrad.
Die Entscheidung für eine bauliche Inanspruchnahme dieser Fläche wurde bereits
Zu 09.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 09.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
auf der Ebene der Flächennutzungsplanaufstellung getroffen.
10
Öffentlichkeit 10
Niederschrift vom 27.03.2015
11
Öffentlichkeit 11
IG Kirspenich-Hardtburg
Schreiben vom 30.03.2015
10.1
Aufgrund des jetzt schon immer weiter steigenden Verkehrslärmpegels ausgehend vom
Verkehr auf der L11, werden zunehmende
gesundheitliche Beeinträchtigen erwartet. Es
wird daher ein Lärmschutzgutachten seitens
des Investors gefordert.
Zu 10.1
Bei der L 11 handelt es sich um eine Landesstraße, die Kirspenich mit der B51 im
Westen und Kirchheim im Osten verbindet.
Durch das Plangebiet werden zwar neue
Verkehre generiert und auf das vorhandene
Straßennetz verteilt werden. Eine spürbare
Veränderung der Verkehrslärmsituation wird
aber nicht erwartet, zumal durch die neue
Anbindung eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h im betroffenen Bereich
erfolgt. Heute sind 70 km/h zulässig.
Zu 10.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
10.2
Hinsichtlich der geplanten Zuwegung von der
L11 in das Plangebiet sowie der fußläufigen
Verbindung über die L11 zum Siedlungsbereich Arloff wird darauf hingewiesen, dass
dies sicher mit hohen Kosten aber auch mit
einer Gefahr für alle Verkehrsteilnehmer
verbunden sein wird. Dies begründet sich
auch in den für diesen Bereich ausgewiesenen 70iger Zonen, in denen aber stets
schneller gefahren würde. Es wird gebeten,
im Rahmen des Verfahrens die Bedenken
auf Fachebene entsprechend zu prüfen.
Zu 10.2
Durch die geplante Fußgängerampel wird
eine verkehrssichere Fußgängerquerung der
L 11 ermöglicht.
Mit der neuen Anbindung an die L 11 soll die
Geschwindigkeit auf 50 km/h beschränkt
werden.
Zu 10.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abstimmungen mit den Fachbehörden haben
stattgefunden.
Die IG bedankt sich zunächst für die Zusendung des Konzeptes und diverser Gutachten
und formuliert dann nachfolgend aufgeführte
Einwände:
11.1
Zum Bebauungskonzept
Zu 11.1
Zu 11.1
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Wer finanziert die teure Erschließung?
Die Kosten für die Erschließung werden über
Erschließungsvertrag auf den Projektentwickler übertragen.
Die Flächen für die Abbiegespur stehen zur
Verfügung.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die L11 muss zur Errichtung einer Abbiegespur auf einer Länge von mind. 75 m verbreitert werden, dafür muss Grunderwerb getätigt
werden. Wer gewährleistet den Kauf?
Warum eine zweite Anbindung über die
Hardtstraße?
Wer kann bei möglicherweise dilettantischem
Ausbau der Kanalmaßnahme (s. Flamersheim) in Regress genommen werden und
wer übernimmt die Kosten für evtl. Lärmschutzmaßnahmen, Grünflächen, Beleuchtungsanlagen etc. Was geschieht bei Insolvenz, übernimmt die Stadt die Kosten oder
die Bürger durch Steuererhöhungen?
Es wird angemerkt, dass durch die teure
Erschließung die Kosten für die Käufer unzumutbar ansteigen und zudem zusätzliche
Kosten durch Baumaßnahmen bedingt durch
die Bodenbeschaffenheit auftreten würden.
11.2
Geologisches Gutachten vom 9.12.2015
Dr. Tillmanns & Partner
Fazit des Gutachtens: Die geomorphologischen und geologischen Gegebenheiten sind
ungünstig, verteuern so den Erschließungsaufwand und lassen auf vielen Grundstücken
keinen Kellerbau zu. Werden potentielle Käufer darüber informiert?
Zur Hardtburgstraße wird eine Verbindung für
Ver- und Entsorgungsfahrzeuge und Rettungswagen vorgesehen. Diese kann durch
einen Poller für die übrigen Verkehrsteilnehmer gesperrt werden.
Generell haften die ausführenden Baufirmen
für einen ordnungsgemäßen Bau der Erschließungsanlagen. Diese werden zudem
durch das verantwortliche Ingenieurbüro
überwacht.
Die Kostenregelung erfolgt im Erschließungsvertrag und wird durch die Hinterlegung einer Bürgschaft gesichert.
Zu 11.2
Zu 11.2
Die Gründungsebene der zukünftigen Bebauung verläuft im Wesentlichen im Verwitterungslehm, stellenweise im verwitterten Feld.
Die Gutachter empfehlen eine Gründung
über bewerte Bodenplatten. Unterhalb der
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Bodenplatten sollten Tragpolster eingebaut
werden.
11.3
Anbindung des Gebietes
Weite Wege zu infrastrukturellen Einrichtungen, Bahnhof, Geschäfte, Schule, Kindergarten.
Im Konzept fehlt zweite Überquerung der
L11, die für Fußgänger erforderlich ist.
Bushaltestelle fehlt.
11.4
Bedarf
Es fehlt eine Bedarfsanalyse
Aufklärung potentieller Käufer über mögliche
Erhöhung der Grunderwerbssteuer auf 6%,
Erhöhung der Grundsteuer, mangelndes
Arbeitsplatzangebot.
Worin liegt die Attraktivität des Gebietes im
Vergleich zu Weilerswist oder Mechernich?
Die Eignung der im Gebiet vorhandenen
Böden, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Gutachtens, wurde somit nachgewiesen.
Alle Gutachten können im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
und auch potentiellen Käufern zugänglich
gemacht.
Zu 11.3
Zu 11.3
Im Gegensatz zu anderen Orten im Stadtgebiet verfügt Arloff-Kirspenich über eine gute
Infrastruktur. Kindergarten, Grundschule
(diese können ggfs. bedarfsgerecht ausgebaut werden) Bahnhof und auch Geschäfte
können auch fußläufig erreicht werden.
Die Frage nach einer Bushaltestelle kann
derzeit nicht beantwortet werden.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 11.4
Zu 11.4
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell
Neubaugebiete entstehen sollen, ist daher
bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung,
in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
11.5
Umweltschutzgüter, Landschaftsbild
Durch die Planung eines kleinparzellierten
Neubaugebietes im Kontrast zum Bestand
mit großzügigen Grundstücken werden
Landschaftsbild und Sozialstruktur nachhaltig
und unzumutbar für die Bürger beeinträchtigt.
Durch zu erwartenden jahrelangen Baulärm,
gefährliche Verkehrssituationen und Verschmutzungen kommt es zum Wertverfall der
Bestandsgrundstücke.
Das Plangebiet würde zu einem Wertverfall
des Eigentums führen.
Steuererhöhungen sind nicht Gegenstand
des Verfahrens.
Zu 11.5
Zu 11.55
Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das
sich an der Umgebungsstruktur orientiert.
Entlang der Gebietsränder zu freien Landschaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen.
Ansonsten werden, mit Ausnahme eines
abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte
nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Von einer Kleinstparzellierung kann somit
keine Rede sein. Das Parzellierungskonzept
sieht insgesamt rd. 111 Grundstücke vor.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender
haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Um Störungen möglichst zu minimieren, soll
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Aus der Rechtsprechung: Das private Inte-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Die Artenschutzrechtliche Prüfung geht auf
die Betroffenheit von vier Tierarten ein. Das
Konzept geht auf entsprechende Maßnahmen nicht ein. Wie sollen die Maßnahmen
umgesetzt werden.
11.6
Alternativen
Die IG fordert die Stadt auf, folgende Bereich
zur Ortsrandabrundung zu untersuchen:
o Uhlenberg II
o Seitenstraßen von „In der Otterbach“
o Gebiet Hauptschule
o Parkhotel plus Schleidtal
o Sportplatz.
in Kirspenich:
o Gebiet Fabrikstraße,
o Mehrzweckhalle
o Gutenbergweg
o Friedhofsbereich/
o Gebiete südlich und östlich der Burg.
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
resse eines Grundstückseigentümers, dass
ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt
bleibt, ist nicht besonders schützenswert;
denn kein Grundstückseigentümer hat einen
Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum
baulich ungenutzt bleibt, damit er die Vorteile
der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten
Geländes genießen kann.
Im Bebauungsplan werden sowohl Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen als auch
Ausgleichsmaßnahmen sowie CEF Maßnahmen (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) festgesetzt.
Die Maßnahmen, die allesamt mit der Unteren
Landschaftsbehörde
abgestimmt
sind,werden grundbuchlich gesichert.
Zu 11.6
Zu 11.6
Für eine Entwicklung der genannten Baugebiete ist bisher kein Investor gefunden worden. Auch stellt sich in diesen Gebieten die
Erschließung als äußerst problematisch dar.
Die Stadt ist aber unabhängig von dem Baugebiet Kirspenich an einer Entwicklung dieser
Flächen interessiert.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die genannten Flächen in Kirspenich sind
zum Teil nicht als Baufläche im FNP dargestellt und liegen auch größtenteils im Überschwemmungsgebiet bzw. rückgewinnbaren
Überschwemmungsgebiet.
Demgegenüber ist der Bereich Hardtburgstraße als Wohnbaufläche im FNP dargestellt
und unterliegt auch keiner Restriktion hin-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
11.7
Vertrag
Sind die Verträge juristisch so sicher, dass
die Umsetzung des Gebietes die Stadt tatsächlich nichts kostet?
sichtlich der Umweltbelange.
Als Fazit kommt die IG zu dem Schluss, dass
das Gebiet Kirspenich/Hardtburgstraße aufgrund v.g. Gründe ungeeignet für eine Bebauung ist und vorrangig die genannten Alternativen bereitgestellt werden sollen.
12.
Öffentlichkeit 12
Beschlussvorschlag
Zu 11.7
Zu 11.7
Die Verwaltung verfügt über ausreichend
Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Auch wurden schon mehrere Baugebiete in
Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt.
Aus folgenden Gründen wird gegen die Bebauung protestiert:
Schreiben vom 07.04.2015
12.1
Das eigenes Haus und Miethäuser, alle auf
der Pfarrer- Becker-Str. gelegen, grenzen
unmittelbar an das Neubaugebiet. Jahrelange Lärm- und Schmutzbelästigungen werden
erwartet.
Die ohnehin ungünstige Vermietsituation in
wird entsprechend noch schwieriger.
•
Das Eigentum wird erheblich an Wert
verlieren.
•
Es werden unwiderruflich das schöne
Landschaftsbild und Naturgegebenheit
zerstört. Das nimmt mir Naherholungsraum.
Zu 12.1
Dass Baustellenverkehr für eine gewisse,
absehbare Zeit eine Mehrbelastung bringt, ist
nicht zu vermeiden. Auch die Einwender
haben seinerzeit selber gebaut und auch da
wohnten schon BürgerInnen in dem Gebiet.
Um Störungen möglichst zu minimieren, soll
der gesamte Baustellenverkehr über die Anbindung an die L 11 erfolgen. Dies bedeutet,
dass zunächst die Anbindung gebaut wird.
Das private Interesse eines Grundstückseigentümers, dass ein an sein Eigentum angrenzendes unbebautes Areal weiterhin baulich ungenutzt bleibt, ist nicht besonders
schützenswert; denn kein Grundstückseigentümer hat einen Anspruch darauf, dass fremdes Eigentum baulich ungenutzt bleibt, damit
er die Vorteile der unmittelbaren Nachbarschaft unbebauten Geländes genießen kann.
Zu 12.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
12.2
Die Stadt sollte nicht nur an neue Bürger
denken, sondern auch fürsorglich mit den
alteingesessenen Bürgern umgehen.
12.3
Sollte trotz der Bedenken das Projekt weiter
verfolgt werden, fordere ich einen Lärmschutzwall zur L 11, da der Verkehrslärm
dieser Straße jetzt schon hoch genug ist.
12.4
Ich fordere auch Auskunft darüber, wer den
Grünstreifen zwischen den Gärten pflegen
wird.
13.
Öffentlichkeit 13
Schreiben vom 11.04.2015
Ein besonderes Interesse liegt hier darin,
über die Aufgabe und Verantwortlichkeit des
Projektentwicklers aufgeklärt zu werden.
Folgender Fragenkatalog wird aufgeführt:
- Welche Firma (konkreter Name und Firmenbezeichnung) verfügt zurzeit über
einen großen Teil des Gebietes?
- Mit welcher Firma (konkreter Name und
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 12.2
Aufgabe der Stadt ist es auch Bauflächen für
Wohnen, Gewerbe etc. sowohl für den örtlichen Bedarf als auch für Neubürger bereit zu
stellen. Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den
Stadtrat beschlossenen, mit den Behörden
abgestimmten und auch mit den Bürgern
diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell
Neubaugebiete entstehen sollen ist daher
bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung,
in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden.
Zu 12.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 12.3
Es besteht kein Anspruch auf Lärmschutz
entlang der L 11. Dies kann auch von Seiten
der Stadt nicht geltend gemacht werden.
Zudem stehen keine Flächen für einen entsprechenden Wall zur Verfügung.
Zu 12.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 12.4
Die Grünstreifen werden als privates Grün
festgesetzt und den angrenzenden neuen
Grundstücken zugeordnet.
Zu 12.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Die Verwaltung verfügt über ausreichend
Erfahrung hinsichtlich der Vertragsgestaltung.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Auch wurden schon mehrere Baugebiete in
Bad Münstereifel mit der Projekterschließungsgesellschaft entwickelt.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
-
-
-
-
Firmenbezeichnung) wird der Erschließungsvertrag geschlossen?
Welche Firma (konkreter Name und Firmenbezeichnung) wird den Durchführungsvertrag unterzeichnen und sind
Subunternehmen/Bauträger zugelassen?
Wer wird die Vermarktung übernehmen
(konkrete Firmenbezeichnung) und werden Grundstücke en Bloc an Baufirmen/Bauträger verkauft?
Wie viele Unternehmen, die alle nach
dem Prinzip der Gewinnmaximierung arbeiten, werden bei der Durchführung des
Vorhabens beteiligt sein?
Wie hoch wird der Kaufpreis pro m² incl.
Erschließungskosten sein?
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Die Projektentwickler haben schon zahlreiche
Baugebiete in der Region entwickelt und sind
seit über 25 Jahren auf diesem Gebiet tätig.
Die Fragestellungen sind im Weiteren nicht
Gegenstand des vorliegenden Bauleitplanverfahrens.
Es wird angezweifelt, ob die Stadt, für die die
Baumaßnahme nichts kosten wird, dennoch
externe
Qualitätskontrollen
durchführen
kann.
14.
Öffentlichkeit 14
IG Kirspenich-Hardtburg
Das städtebauliche Konzept für das geplante
Neubaugebiet wird in folgenden Punkten
kritisiert:
Schreiben vom 12.04.2015
14.1
Weder unter Pkt. 3.0 der Begründung zum
Konzept noch unter Pkt. 4.0 werden Erklärungen zur Eingliederung des Neubaugebietes in das Landschaftsbild und die vorhandene Siedlungsstruktur abgegeben.
Zu 14.1
Diese Erläuterungen werden Gegenstand
des Umweltberichtes.
Dieser kann im Rahmen der öffentlichen
Auslegung eingesehen werden.
Zu 14.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
14.2
Da im vorhandenen Ortsteil Doppelhäuser
nur bis zu 3 % und Hausgruppen gar nicht
vorkommen, sollen Doppelhäuser nur verein-
Zu 14.2
Es soll ein Baugebiet entwickelt werden, das
sich an der Umgebungsstruktur orientiert.
Entlang der Gebietsränder zu freien Land-
Zu 14.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu neh-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
zelt festgesetzt und Hausgruppen komplett
ausgeschlossen werden.
schaft werden nur Einzelhäuser in eingeschossiger Bauweise zugelassen.
Ansonsten werden, mit Ausnahme eines
abgegrenzten Bereiches in der Gebietsmitte
nur Einzel- und Doppelhäuser zugelassen.
Es wird somit ein Baugebiet entstehen, welches sich in der Struktur und Dichte einfügt.
men.
14.3
In Hinblick auf das vorhandene Siedlungsbild
soll die GRZ von 0,4 auf 0,2 reduziert werden.
14.4
Die vorhandenen Grundstücksgrößen liegen
im Schnitt bei 800 m², daher sollten die geplanten auch nicht unter 500 m² liegen.
14.5
Es ist zu prüfen, ob hinsichtlich der Gebäudehöhen eine Festsetzung von max. Firsthöhen über NHN oder die Festsetzung einer
max. Höhe über mittlerem Straßenniveau der
Erschließungsstraße für die Oberkante Erdgeschoss-Rohfußboden geeigneter ist, bei
einem Gelände mit 25 m Höhenunterschied.
14.6
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Zuwachs von ca. 500 Neubürgern eine Zumutbarkeit von 40% für die vorhandene Bevölkerung überschreitet und den sozialen Frieden
stören würde.
Zu 14.3
Der Bebauungsplanentwurf sieht eine GRZ
von 0,35 bis 0,4 vor. Dies entspricht den
Vorgaben
der
Baunutzungsverordnung
(BauNVO).
Zu 14.4
Gemäß dem vorliegenden Parzellierungskonzept wird die durchschnittliche Grundstücksgröße 500 qm und mehr erreichen.
Zu 14.5
Dies ist so vorgesehen.
Zu 14.6
Das Baugebiet soll in Bauabschnitten erschlossen werden. Die Grundstücke werden
frei veräußert und nach und nach bebaut
werden, so dass von einer stetigen Entwicklung auszugehen ist. Durch den Zuzug von
voraussichtlich vielen jüngeren Menschen
wird eine Stärkung des Ortes erwartet.
Zu 14.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 14.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 12.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, der Stellungnahme zu folgen.
Zu 14.6
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu15.1
Im Rahmen des frühzeitigen Verfahrens wurde über einen Flächentausch diskutiert.
Die unmittelbar entlang der L 11 liegenden
Flächen sollten mit Ausnahme eines Grundstückes, über das die Anbindung an die
Landstraße L 11 erfolgen soll, zurückgenommen werden. Dafür sollten in nordöstlicher und östlicher Richtung Flächen entwickelt werden.
Dies hätte eine Änderung des FNPs erfordert.
Diesem wurde durch die Bezirksregierung
nicht zugestimmt.
Der nunmehr erarbeitete Bebauungsplanentwurf orientiert sich an den Darstellungen
des wirksamen Flächennutzungsplanes.
Es werden somit nur Flächen in Anspruch
genommen, die im temporären Landschaftsschutzgebiet liegen.
Zu 15.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Abschließend wird festgehalten, dass das
vorgelegte Konzept in vielen Punkten überarbeitet werden muss.
15.
Öffentlichkeit 15
NABU Kreisverband Euskirchen e.V.
Der NABU Euskirchen ist zu dem Ergebnis
gekommen, dass der Bebauungsplanvorentwurf Nr. 54 „Kirspenich-Hardtburgstraße"
nicht genehmigungsfähig ist.
Schreiben vom 11.04.2015
15.1
In den Erläuterungen wird ausgeführt: „Das
Plangebiet ist im Landschaftsplan 04 Bad
Münstereifel als Landschaftsschutzgebiet mit
dem Entwicklungsziel „Temporäre Erhaltung
der jetzigen Landschaftsstruktur bis zur Realisierung von Vorhaben über die Bauleitplanung oder anderer Planungen" dargestellt.
Das Landschaftsschutzgebiet ist für Flächen
dargestellt, die derzeit außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des
Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes
liegen, die jedoch laut gültigem Flächennutzungsplan in Zukunft einer baulichen Nutzung zugeführt werden sollen,"
Diese Darstellung ist rechtsfehlerhaft, da
nicht darauf hingewiesen wird, dass Teile
eines weiteren Landschaftsschutzgebietes
betroffen sind.
Bei dem temporären Landschaftsschutzgebiet handelt es sich um das LSG-5306- 0005
LSG-Mit Befristung (Landschaftsplan Bad
Münstereifel). Dieses Landschaftsschutzgebiet wurde zur temporären Erhaltung einer
strukturreichen Kulturlandschaft, zur tempo-
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
rären Erhaltung wichtiger Lebensräume und
Trittsteinbiotope in den Ortsrandlagen sowie
zur temporären Erhaltung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts ausgewiesen.
Das zweite flächenmäßig betroffene Landschaftsschutzgebiet ist das ständige LSG5306-0002 LSG-Strukturreiche Kulturlandschaft östlich Arloff und Kirspenich. Dieses
Landschaftsschutzgebiet wurde wegen der
Vielfalt, Eigenart und Schönheit der zum Teil
sehr abwechslungsreichen Landschaft, zum
Erhalt der zusammenhängenden, strukturreichen Grünlandflächen, wegen der besonderen Bedeutung des Gebietes für die naturnahe, ruhige Erholung, zur Optimierung der
Übergangszonen zwischen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen (z.B. durch
Waldmäntel), zur Erhaltung und Optimierung
der landwirtschaftlich, geprägten überwiegend offenen Landschaft, zur Erhaltung der
Gehölzstrukturen (Waldbereiche, Feldgehölze, Hecken, Baumreihen etc.) in der freien
Landschaft, zur Erhaltung und Optimierung
des Gesamtraumes für den Arten- und Biotopschutz, zur Erhaltung und Optimierung
des Gebietes mit zum Teil in NordrheinWestfalen gefährdeten Biotopen (insbesondere Trocken- und Halbtrockenrasen), wegen
seiner Funktion als Gebiet mit regional bedeutsamen Biotopverbundflächen, zur Erhaltung und Optimierung einzelner nach § 62
LG NW geschützter Biotope; Trocken- und
Halbtrockenrasen, Wälder und Gebüsche
trockenwarmer Standorte, Stillgewässer ausgewiesen.
Vor dem Hintergrund, dass durch den vorge-
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
legten Bebauungsplanvorentwurf Nr. 54
„Kirspenich, Hardtburg“ auch wertvolle Biotoptypen, die die Ausweisung als Landschaftsschutzgebiete begründet haben, betroffen sind, sind die in § 1a BauGB genannten Ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz explizit zu beachten und in den Erläuterungen zum Bebauungsplan Nr. 54
„Kirspenich, Hardtburg" aufzuarbeiten und
entsprechend einzustellen:
Zitat: § 1a BauGB
(1) Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind
die nachfolgenden Vorschriften zum Umweltschutz anzuwenden ...!
15.2
Das geplante Bebauungsgebiet „Kirspenich,
Hardtburg" grenzt unmittelbar an den Biotopverbundkorridor VB-K-5306-016 an, der eine
„besondere Bedeutung" hat:
„Südlich und östlich des großen, zusammenhängenden Waldgebietes “Die Hardt" sind in
Hanglage relativ artenreiche Magerwiesen
erhalten, die durch Feldgehölze gegliedert
werden. Das Gebiet sollte aufgrund der Seltenheit von Magergrünland in der intensiv
landwirtschaftlich genutzten Mechernicher
Voreifel erhalten und optimiert werden."
Durch das geplante Bebauungsgebiet
„Kirspenich, Hardtburg“ wird die „besondere
Bedeutung“ dieses Biotopverbundkorridors
Die angeführten Vorschriften (1) bis (5) werden im Landschaftspflegerischen Fachbeitrag
behandelt. Durch das Plangebiet sind Flächen betroffen, die aktuell durch Ackernutzung intensive landwirtschaftlich genutzt
werden. Bei der Kartierung der Biotoptypen
und sind keine Pflanzenvorkommen der Roten Liste gefunden.
Zu 15.2
Die Verbundfläche mit besonderer Bedeutung ist nicht vom Plangebiet betroffen. Die
Verbundfläche ist ca. 100 m vom Plangebiet
entfernt. Dazwischen bleiben landwirtschaftliche Ackerflächen bestehen. Die innerhalb
dieser Verbundfläche geschützten Landschaftsbestandteile „Feldgehölze und lineare
Gehölzstrukturen in der offenen Agrarlandschaft“ sind nicht durch das Plangebiet betroffen.
Zu 15.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 15.3
Neben der umfangreichen Artenschutzprüfung wurde ein landschaftspflegerischer
Fachbeitrag erstellt.
Zu 15.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
funktionell entwertet.
15.3
Das Einzugsgebiet des Bebauungsgebietes
ist auch bezüglich der Flora zu untersuchen.
Die vorgelegte, rein faunistische Artenschutzprüfung ist vor dem Hintergrund der
„besonderen Bedeutung" des Planungsgebietes aus gesamtökologischer Sicht nicht
ausreichend.
Die vorgelegte Artenschutzprüfung ist auch
faunistischer Sicht rechtsfehlerhaft, da sie die
planungsrelevante Wildkatze (Felix Silvestris)
nicht berücksichtigt, (s.a. Landschaftsplan
„Bad Münstereifel“ 1. Änderung -Entwurf S.
70 ff. (Kreis Euskirchen, 2010).
Darüber hinaus fehlt ein landschaftspflegerischer Begleitplan, der nach Ansicht des NABU Euskirchen aufgrund des massiven Eingriffs in den Landschafts- und Naturhaushalt
durch das Bebauungsgebiet „Kirspenich,
Hardtburg“ als zwingend erforderlich angesehen wird.
Die vorliegende artenschutzrechtliche Prüfung schließt das Vorkommen der Wildkatze
innerhalb des Plangebietes nicht aus. Die
Planung berücksichtigt einen ausreichenden
Abstand zum Wald. Die vorhandenen Gebüschstrukturen und der Waldrand bleiben
von der Planung unberührt. Dadurch soll die
Unterbrechung eines Wildkatzenkorridors
durch die Planung verhindert werden. Durch
das konkrete Vorhabengebiet, bestehend aus
ca. 95 % intensiv genutzten Ackerflächen
ohne Versteckmöglichkeiten und Schlafplätze
für die Wildkatze. Aufgrund dieser Biotopstrukturen ist davon auszugehen, dass unmittelbar keine Fortpflanzungsstätten und
andere essentiellen Habitatbereiche der
Wildkatze betroffen sind.
Im landschaftspflegerischen Fachbeitrag
werden sowohl die Belange von Flora wie
auch Fauna abgearbeitet.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass die
Lage aller Flächen, in denen die „Feldlerchenfenster“ angelegt werden sollen, nicht
dargestellt wurden.
Aufgrund entsprechender, negativer Erfah-
Umfangreiche Vermeidungs-, Minderungsund Ausgleichsmaßnahmen werden formuliert.
Die Umsetzung der Maßnahmen wird durch
ein Maßnahmenmonitoring dauerhaft zum
Nachweis dokumentiert bzw. angezeigt. Die
Kompensationsflächen und Maßnahmen sind
vertraglich und grundbuchlich auf einem
Ldf.
Nr.
16
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit 16
Schreiben vom 16.04.2015
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
rungen (hier: Feldhamsterschutz in der Stadt
Zülpich) sind im Falle einer Umsetzung des
Bebauungsplans Nr. 54 alle Verträge , die
bezüglich notwendiger Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen abgeschlossen werden
müssen, dem Landschaftsbeirat des Kreises
Euskirchen zwecks rechtlicher Prüfung der
Vertragsinhalte vor Vertragsabschluss vorzulegen. Darüber hinaus sind die Vertragsinhalte durch entsprechende Einträge im Grundbuch rechtlich abzusichern. Der Projektträger
hat des Weiteren Sicherheiten zu hinterlegen, um zu gewährleisten, dass die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im
Falle einer Genehmigung des Bebauungsplans Nr. 54 langfristig und nachhaltig auch
umgesetzt werden können. Darüber hinaus
hat er ein Monitoring zu finanzieren, mit denen der Erfolg dieser Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen nachgewiesen werden
kann.
Darüber hinaus sind alle potentiellen Bauherren im Bebauungsgebiet „Kirspenich, Hardtburg" im Sinne des Verbraucherschutzes
darüber aufzuklären, dass ihnen aufgrund
der Bodenbeschaffenheit Baumehrkosten
entstehen, die an anderer Stelle z.B. auch in
Bad Münstereifel in dieser Form nicht auftreten können.
Pfandgrundstücken gesichert. Die Maßnahmen werden im Grundbuch eingetragen
16.1
Bedarfsanalyse "Wohnraumbeschaffung"
Ein Projekt dieser Größenordnung mit staatlicher Beteiligung fordert eine nachvollziehbare Bedarfsanalyse. Hieraus muss erkennbar
sein, weshalb eine Wohnraumbeschaffung in
dem geplanten Umfang und zum jetzigen
Zu 16.1
Grundlage dieser geordneten städtebaulichen Entwicklung ist der Flächennutzungsplan. Dieser formuliert die durch den Stadtrat
beschlossenen, mit den Behörden abgestimmten und auch mit den Bürgern diskutierten Entwicklungsziele der Stadt.
Beschlussvorschlag
Zu 16.1
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Zeitpunkt unabdingbar notwendig ist. Ein
wichtiger Aspekt besteht darin, dass durch
eine solche Maßnahme die Lebensqualität
der jetzigen Bewohner eingeschränkt und der
funktionierende Naturhaushalt beeinträchtigt
wird.
Die Diskussion, wo mittelfristig prinzipiell
Neubaugebiete entstehen sollen ist daher
bereits in der vorbereitenden Bauleitplanung,
in Form des Flächennutzungsplans entschieden worden.
Seit über das Plangebiet öffentlich diskutiert
wird, ist eine hohe Nachfrage nach
Grundstücken in diesem Bereich zu verzeichnen.
Beschlussvorschlag
Neben Ortsansässigen erstreckt sich die
Nachfrage auch auf Interessenten aus den
umliegenden Städten und Gemeinden.
16.2
Attraktivitätssteigerung
Bei Nachweis des Bedarfs, der von den Aufsichtsbehörden zu prüfen und anzuerkennen
ist, sollte eine Attraktivitätssteigerung sowohl
des vorhandenen als auch des konzipierten
Wohngebietes angestrebt werden.
Zu 16.2
Die vorhandene Infrastruktur (enge Straßen,
zum Teil ohne Parkstreifen, keine öffentlichen Parkflächen, Mehrfamilienhäuser außerhalb der Bebauungspläne) muss als katastrophal bezeichnet werden. Außer Kirche,
Burg und Kläranlage gibt es in Kirspenich nur
eine Besonderheit, die Natur, die es in optimaler Weise zu erhalten gilt.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
16.3
Größerer Zuschnitt der Grundstücke
Die vorgesehenen Minigrundstücke sind
familienfeindlich und nicht geeignet, junge
Familien für eine Ansiedlung zu gewinnen
(Kinder brauchen Bewegungsraum). Die
Zu 16.3
Der Bedarf wurde bereits bei der Aufstellung
des Flächennutzungsplanes nachgewiesen.
Auf die vorstehenden Erläuterungen wird
hingewiesen.
Gemäß dem vorliegenden Parzellierungskonzept wird die durchschnittliche Grundstücksgröße 500 qm und mehr erreichen.
Zu 16.2
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Zu 16.3
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ldf.
Nr.
Öffentlichkeit
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
16.4
Infrastruktur
Ausreichend breite Straßen mit Parkstreifen,
öffentliche Parkflächen (Besucher und evtl,
auch Bewohner), Kinderspielplätze, Ruhezonen für Ältere sind unabdingbare Ansprüche
an eine sozial ausgerichtete, attraktive
Wohnraumgestaltung. Im Konzept müssten
diese Forderungen zu Lasten der vorgesehenen überbaubaren Grundstücksflächen
umgesetzt werden.
Zu 16.4
Zu 16.4
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
16.5
Keine Mehrfamilienhäuser
Die Mehrfamilienhäuser zwischen der Pfarrer-Becker-Straße (Bebauungsplan 1) und
der südlichen Grenze der Konzepts (Bebauungsplan 54) sind eine willkürliche Entscheidung der Stadt Bad Münstereifel als Planungsbehörde und des Kreises Euskirchen
als Genehmigungsbehörde. Es gibt keinen
Bebauungsplan. Grundlage war lediglich der
Flächennutzungsplan. Die Anpassung an die
vorgegebene Bebauung des Bebauungsplanes 1 wäre korrekt gewesen. Eine solche
Fehlleistung darf sich nicht wiederholen.
Zu 16.5
16.6
Querung der L 11
Die Überquerung der L 11 in Höhe der
Hardtburgstraße ist mit außerordentlichen
Zu 16.6
Zu 16.6
Mit Realisierung des Plangebietes soll auch
eine verkehrssichere Fußgängerverbindung
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnah-
Grundstücksgrößen sollten sich zumindest
an den Parzellen des Bebauungsplanes 1
(südlich der Pfarrer-Becker-Straße) orientieren. Fazit: Weniger Minigrundstücke zu
Gunsten größerer bebaubarer Flächen.
Das Bebauungsplankonzept sieht all dies vor
bzw. ermöglicht diese Nutzungen.
Der Bebauungsplan sieht eine offene Bauweise mit vorwiegend Einzel- und Doppelhäusern in maximal zweigeschossiger Bauweise vor.
Zu 16.5
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Ggfs. sind einige wenige Mehrfamilienhäuser
denkbar. Diese aber wiederum nur in einer
zweigeschossigen Bebauung.
Ldf.
Nr.
17.
Öffentlichkeit
Öffentlichkeit 17
Caritas
Schreiben vom 05.05.2015
Kurzinhalt der Stellungnahme
Stellungnahme der Verwaltung
Beschlussvorschlag
Schwierigkeiten verbunden. Hier muss kurzfristig eine gefahrlose Regelung getroffen
werden. Im Falle der Realisierung müsste für
das neue Baugebiet eine weitere Querungshilfe, z.B. in Form einer Fußgängerampel, für
eine Verbindung zum Ortskern gefunden
werden.
in den Ortskern von Arloff bzw. zum Bahnhof
geschaffen werden.
me zur Kenntnis zu nehmen.
16.7
ÖPNV
Das Wohngebiet nördlich der L11 darf nicht
weiterhin von der Außenwelt abgeschnitten
bleiben. Der ÖPNV muss seine Zuständigkeit
auf diesen Bereich ausdehnen.
Zu 16.7
Zu 16.7
Hinsichtlich der Einrichtung einer Bushaltestelle können derzeit keine Aussagen gemacht werden. Die Stadt wird sich jedoch
bemühen, eine Haltestelle in dem Bereich
Hardtburgstraße zu bekommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Es wird daraufhin gewiesen, dass die Caritas
Eigentümer des Grundstücks Gemarkung
Arloff, Flur 2, Flurstück 455 ist. Das Grundstück hat eine Größe von 7.300 m². Es wird
festgestellt, dass im Konzept zum Bebauungsplan Nr. 54 das v.g. Grundstück nicht
eingebunden wurde. Das erzeugt Verwunderung, da die Fläche bei einem ursprünglichen
planerischen Konzept miteingebunden war.
Es wird klargestellt, dass weiterhin Interesse
an der Vermarktung besteht und somit soll
seitens der Stadt sichergestellt werden, dass
die Fläche mit einbezogen wird. In diesem
Zusammenhang wird auf einen Entwurf aus
dem Jahr 2001 verwiesen.
Da Seitens der Caritas noch nicht feststeht,
wann die Fläche entwickelt werden soll, wurde der Bereich nicht in den Plangeltungsbereich aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt
dem Rat, die Stellungnahme zur Kenntnis zu nehmen.
Geplant ist eine signalgesteuerte Fußgängerquerung.
Die heutigen Bewohner sowie die zukünftigen Bewohner werden über den Fußweg
Pfarrer-Becker-Straße und einen neu zu
bauenden Gehweg parallel zur L 11 bis zu
dieser Querungshilfe geführt.
Der Bebauungsplanentwurf sieht aber eine
Anbindung des Geländes aus dem Plangebiet heraus vor, so dass eine spätere Erschließung gewährleistet ist.