Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
128 kB
Datum
15.03.2016
Erstellt
25.02.16, 16:41
Aktualisiert
25.02.16, 16:41
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bebauungsplan Nr. 54 Kirspenich, Hardtburg
Beschlussvorschläge mit Begründung und Abwägung zu den während der Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen
Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
01
Deutsche Bahn AG
DB Immobilien
Region West
02
Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD)
Luftbildauswertung
Bezirksregierung
Düsseldorf
03
PLEdoc
Leitungsauskunft
Fremdplanungsbearbeitung
Essen
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
23.01.2015 Keine Anregungen oder Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
23.01.2015 Luftbilder aus den Jahren 1939 - 1945 und andere historische Unterlagen liefern keine Hinweise auf das Vorhandensein von Kampfmitteln
im beantragten Bereich. Eine Garantie auf
Kampfmittelfreiheit kann gleichwohl nicht gewährt werden. Sofern Kampfmittel gefunden
werden, sind die Bauarbeiten sofort einzustellen
und die zuständige Ordnungsbehörde oder eine
Polizeidienststelle unverzüglich zu verständigen.
Erfolgen Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeitenwird eine Sicherheitsdetektion empfohlen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen. In die Plandokumente wird
ein entsprechender Hinweis aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
Kampfmittel
Beim Auffinden von Bombenblindgängern/Kampfmitteln während der
Erd-/ Bauarbeiten sind aus Sicherheitsgründen die Arbeiten sofort
einzustellen und die nächstgelegene
Polizeidienststelle / Feuerwehr oder
direkt der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf zu verständigen.
26.01.2015 In dem angefragten Bereich befinden sich keine Der Hinweis wird zur Kenntnis gevon uns verwalteten Versorgungsanlagen.
nommen.
Wir beauskunften die Versorgungseinrichtungen
der nachstehend aufgeführten Eigentümer bzw.
Betreiber:
• Open Grid Europe GmbH, Essen
• Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
• Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
1
Versorgungsträger anderer Unternehmen wurden gehört.
Eine Erweiterung des Plangebietes
ist nicht beabsichtigt.
Kein Beschluss erforderlich.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
•
•
•
•
•
•
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft
mbH (MEGAL), Essen
Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen
Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund
Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen
Viatel GmbH, Frankfurt
Diese Auskunft bezieht sich nur auf die Versorgungseinrichtungen der hier aufgelisteten Versorgungsunternehmen. Auskünfte zu Anlagen
sonstiger Netzbetreiber (z.B. auch weiterer
E.ON-Gesellschaften) sind bei den jeweiligen
Versorgungsunternehmen bzw. Konzerngesellschaften oder Regionalcentern gesondert einzuholen.
Eine Ausdehnung oder Erweiterung des Projektbereichs bedarf immer einer erneuten Abstimmung.
04
05
Bezirksregierung
Köln
Dezernat 33
Allgemeine Landeskultur
27.01.2015 Keine Bedenken.
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Gemeinde Nettersheim
30.01.2015 Keine Bedenken. Es gilt als mit der Gemeinde Kenntnisnahme.
Nettersheim abgestimmt.
Kein Beschluss erforderlich.
Planungen bzw. Maßnahmen des Dezernates
33 sind in dem Planungsbereich nicht vorgesehen.
2
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
06
Erftverband Bergheim
09.02.2015 Durch die zusätzlichen Versiegelungen und Der Stellungnahme wird gefolgt.
Entwässerungen im Trennsystem entstehen
Der immissionsorientierte Nachweis
zusätzliche Gewässerbelastungen, die
nach BWK M3/M7 wurde geführt
a) bei häufigeren kleinen Hochwasserereignis- (Erftverband aquatec GmbH, Sepsen ökologisch wirksam sind (Stoßbelastungen) tember 2015).
oder
b) bei selteneren und gefahrbringenden Hoch- Zusammenfassung der Ergebnisse:
wasserereignissen zum Beispiel für die unter- Im geschlossenen Siedlungsgebiet
halb liegende Ortschaft Kreuzweingarten die Arloff betreibt der Erftverband vier
Niederschlagswassereinleitungen.
Hochwassergefährdung erhöhen können.
Darüber hinaus gibt es innerhalb des
Siedlungsgebietes
Aus dieser Gemengelage entstand die Forde- geschlossenen
rung unserer Stellungnahme vom 08.04.2002 eine Einleitung aus einem vorhandezum zugehörigen Bebauungsplan 54, dass Nie- nen Trennsystem der Stadt Bad
derschlagswasser zu versickern, zu speichern Münstereifel, eine weitere Trennsysund zu nutzen ist und nur das über noch weiter- temeinleitung ist geplant.
gehende Rückhaltungsmaßnahmen (wie Feuer- Die Kläranlage Kirspenich leitet gelösch-Dorfteich) hinausgehende Überschuss- meinsam mit dem RÜB Kirspenich
wasser abgeleitet wird. In jedem Fall ist nach- ein. Alle Einleitungen erfolgen in die
zuweisen, dass die Einleitungen aus dem Be- Erft.
bauungsplangebiet aus der Sicht der ökologi- Um die Situation im Einflussbereich
schen Verträglichkeit unbedenklich ist z.B. im der Einleitungen zu erfassen, wurden
Rahmen eines immissionsorientierten Nachwei- im Sommer 2004, Februar 2006 und
ses nach BWK M3/M7 auf Basis einer Nieder- August 2015 Begehungen vor Ort
schlags-Abflussmodellierung. Ebenfalls ist die durchgeführt. Das WiederbesiedUnbedenklichkeit einer Einleitung auch nur für lungspotenzial an den Einleitstellen
das Überlaufwasser aus Rückhalteanlagen be- schwankt von gering bis hoch.
züglich der Hochwassergefährdung an der Erft Die Modellrechnungen für den hydnachzuweisen. Ohne diese Nachweise beste- raulischen Nachweis werden mit
dem aktuellen kalibrierten Niederhen gegen die Planung erhebliche Bedenken.
schlag-Abfluss-Modell
der
Erft
durchgeführt. Mithilfe des Modells
wird die Abflussmenge an den Einleitstellen im potenziell natürlichen
Zustand und im Prognosezustand
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
3
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
berechnet. Für den stofflichen
Nachweis wird die Modellsoftware
VERENA M3 verwendet.
Die Modellrechnungen haben zum
Ergebnis, dass durch die geplante
Trennsystemeinleitung des B-Plan
54 in die Erft die hydraulischen
und stofflichen Grenzwerte nicht
überschritten werden.
09.02.2015 Hinweis zur Erdbebengefährdung:
Gemäß der Technischen Baubestimmungen des
Landes NRW ist bei der Planung und Bemessung üblicher Hochbauten die DIN 4149:200504 „Bauten in deutschen Erdbebengebieten“ zu
berücksichtigen.
Die Gemarkung Arloff ist nach der „Karte der
Erdbebenzonen und geologischen Untergrundklassen der Bundesrepublik DeutschlandNordrhein-Westfalen, 1 : 350 000 (Karte zu DIN
4149)“ der Erdbebenzone 1 in geologischer
Untergrundklasse R zuzuordnen.
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
07
Geologischer Dienst
NRW
Krefeld
08
Regionalgas Euskir- 11.02.2015 In dem Plangebiet sind Anlagen zur Versorgung Kenntnisnahme.
chen GmbH & Co. KG
mit Erdgas vorhanden. Gegen die beabsichtigte
Projektmanagement
Aufstellung der Bauleitplanung bestehen unseNetz
rerseits keine Bedenken, soweit der Bestand
unserer Anlagen gewährleistet ist.
Kein Beschluss erforderlich.
09
Industrie- und Han- 13.02.2015 Da der vorgesehene Planentwurf die Belange
delskammer Aachen
der gewerblichen Wirtschaft entweder gar nicht
berührt oder - wo es der Fall ist - hinreichend
Kein Beschluss erforderlich.
4
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
In den Verfahrensunterlagen wird auf folgen.
die Erdbebenzone hingewiesen.
Kenntnisnahme.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Kenntnisnahme.
Kein Beschluss erforderlich.
Zu 11.1
Zu 11.1
Für das neue Baugebiet ist eine gesonderte Erschließung über eine
neue Anbindung an die L 11 geplant,
um das „alte“ Baugebiet nicht zusätzlich zu belasten.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme
zu
folgen.
berücksichtigt, bestehen seitens der Industrieund Handelskammer Aachen keine Bedenken.
10
Stadt Rheinbach
20.02.2015 Von Seiten der Stadt Rheinbach gibt es im
Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Hinweise.
11
Kreis Euskirchen
23.02.2015 Keine grundsätzlichen Bedenken.
11.1
Straßenverkehrsamt
Da im Anschluss an die Pfarrer-Becker-Straße
ein weiteres Wohngebiet geplant wird, das eine
neue Verkehrsbelastung bringen wird, sollte im
Rahmen der Bauleitplanung für dieses neue
Baugebiet sowohl eine Verkehrslösung für die
Anbindung des künftigen Wohngebietes gesucht
als auch eine Verbesserung der Situation der
Pfarrer-Becker-Straße angestrebt werden. Es ist
anzustreben, sinnvolle und sichere Lösungen für
das gesamte Wohngebiet im Rahmen der Planung des neuen Wohngebietes zu suchen.
Der bisherige Bebauungsplan sah ursprünglich
einen Wendehammer am Ende der PfarrerBecker-Straße vor, so dass keine Verbindung zu
dem folgenden Wirtschaftsweg entstanden wäre. Dieser Wendehammer wurde jedoch nicht
hergestellt. Nunmehr besteht eine Verbindung
über den Wirtschaftsweg zur L 11, die genutzt
wird, obwohl der Zustand des Weges sehr
schlecht ist. Die Anbindung des Wirtschaftsweges an die L 11 ist im Hinblick auf die Verkehrssicherheit nicht unproblematisch.
Immer wieder gibt es Klagen von Kirspenicher
Anwohnern (Hardtburgstraße u.a.), über die
5
Eine Verbesserung der Situation
Pfarrer-Becker-Straße wird von Seiten der Stadt angestrebt.
Eine Schließung des Wirtschaftsweges ist geplant.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 11.2
Mit Realisierung des Plangebietes
soll auch eine verkehrssichere Fußgängerverbindung in den Ortskern
von Arloff bzw. zum Bahnhof geschaffen werden.
Zu 11.2
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
fußläufige Verbindung in den Ort Arloff, zu den
Sportstätten und zum Bahnhof.
11.2
ln der Vergangenheit wurden bereits einige Verbesserungen erreicht. Die Gesamtsituation kann
trotz aller Änderungen nicht als zufriedenstellend angesehen werden. Hier wird seitens der
Verkehrskommission geraten, im Rahmen der
Planung des neuen Baugebietes mit allen zu
beteiligenden Behörden eine sinnvolle Gesamtlösung für das Wohngebiet zu erarbeiten und
die Chancen, die die aktuelle Planung dazu
bietet, zu nutzen.
In diese Beratungen sollte dann auch der Antrag
der Einrichtung eines signalgesicherten Fußgängerüberweges über die L 11 einfließen.
Im Rahmen der Verkehrsschau wurde festgestellt, dass die Straßen Keltenstraße und Herrenweide als Sackgassen für den Kfz.-Verkehr
enden, aber als Fußweg weiter bis vor die L 11
führen. Dort sind sie mit einem Teilstück
Schutzplanke von der Fahrbahn getrennt. Diese
Schutzplanke wird von Fußgängern umgangen
oder überstiegen. Es ist nicht sinnvoll, einen
Weg anzubieten, der zu keinem Ziel führt bzw.
zu einem Ziel, das nicht genutzt werden soll. Die
Verkehrskommission bittet, bei der Planung des
neuen Baugebietes diese Problematik zu berücksichtigen.
Geplant ist eine signalgesteuerte
Fußgängerquerung.
Die heutigen Bewohner sowie die
zukünftigen Bewohner werden über
den Fußweg Pfarrer-Becker-Straße
und einen neu zu bauenden Gehweg
parallel zur L 11 bis zu dieser Querungshilfe geführt.
Die Lage der Querungshilfe wird so
gewählt, dass diese sowohl dem
geplanten Baugebiet als auch der
Bestandsbebauung dient.
Eine Abstimmung mit der Kreisverwaltung und dem Landesbetrieb hat
stattgefunden.
11.3
Zu 11.3
Untere Bodenschutzbehörde
Aus altlastenrechtlicher Sicht ist festzuhalten, Der Hinweis wird zur Kenntnis gedass nach derzeitigem Kenntnisstand in dem nommen.
6
Zu 11.3
Kein Beschluss erforderlich.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
11.4
Gemäß § 4 Abs. 1 LBodSchG sind alle relevanten Verwaltungs- und Rechtsbereiche verpflichtet, Bodenschutzbelange zu berücksichtigen.
Zudem ist nach § 4 Abs. 2 LBodSchG vor Inanspruchnahme von nicht versiegelten, nicht baulich veränderten oder unbebauten Flächen insbesondere zu prüfen, ob vorrangig eine Wiedernutzung von bereits versiegelten, sanierten,
baulich veränderten oder bebauten Flächen
möglich ist.
Insofern bestehen gegen das Planvorhaben
dann keine Bedenken, wenn bei der Erstellung
des Umweltberichtes dementsprechend bodenschutzrechtliche Belange Eingang und Berücksichtigung finden. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass im nördlichen Bereich des Plangebietes
Flächen tangiert werden, für die eine Ausweisung von sehr schutzwürdigen Böden im Hinblick auf die Biotopentwicklung gemäß der Karte
der „Schutzwürdigen Böden“ (GLA 2004) vorliegt.
Zu 11.4
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Die Bodenschutzbelange werden im
Umweltbericht berücksichtigt.
Zu 11.4
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
11.5
Untere Wasserbehörde
Gemäß der Wasserschutzgebietsverordnung, §
8 Bad-Münstereifel-Arloff wurde bisher noch
kein Antrag auf Genehmigung für die Maßnahme gestellt. Die geplante Maßnahme liegt
in der Zone III B des Schutzgebietes. Gemäß §
Zu 11.5
Zu 11.5
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
von mir gemäß § 8 Landesbodenschutzgesetz
(LBodSchG) zu führenden Kataster über altlastverdächtige Flächen und Altlasten sowie schädliche Bodenveränderungen bzw. entsprechende
Verdachtsflächen keine Eintragungen vorliegen.
7
Das Plangebiet selbst liegt in keiner
Wasserschutzzone.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
4 (1) Ziffer 8 (das Einleiten von Kühlwasser,
gereinigten Abwasser und des von Straßenoder sonstigen Verkehrsflächen abfließenden
gesammelten Niederschlagswassers in oberirdische Gewässer, Gräben oder Mulden) bedarf
die Ableitung einer Genehmigung.
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Das im Gebiet anfallende Niederschlagswasser soll in die Erft eingeleitet werden. Die Einleitung bedarf
der Genehmigung.
Der erforderliche Antrag wird erarbeitet.
Nachfolgende Antragsunterlagen bitte ich 3fach vorzulegen:
Erläuterungsbericht mit Angabe der Wassermenge, Verschmutzung Lageplan mit Eintragung der Fläche; Darstellung Einleitungsstelle.
11.6
Ziel des BP ist die Erschließung zur Wohnbebauung.
Die im Plangebiet anfallenden Schmutzwässer
sind dem vorhandenen Schmutzwasserkanal
zuzuführen.
Die Niederschlagswässer sind bei Eignung
gem. § 51a LWG vor Ort zu versickern oder
ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern
dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der
Allgemeinheit möglich ist.
Nach dem vorgelegten Baugrundgutachten
(F&S Concept Projektentwicklung GmbH aus
Euskirchen, Erläuterungsbericht v. 09.12.2014
zur Erschließung des B-Plan 54 „Kirspenich,
Hardtburg“) ist eine Versickerung im Plangebiet
nahezu ausgeschlossen.
Die Möglichkeit, das Niederschlagswasser über
Rohrleitungen oder auch Gräben bis zur Erft zu
leiten, ist noch zu prüfen. Hierbei ist ggf. auch
eine Rückhaltung vor Einleitung zu betrachten.
Grundsätzlich muss nachgewiesen werden,
dass eine Einleitung in die Erft gewässerver-
8
Zu 11.6
Die Entwässerung des Gebietes
erfolgt im Trennsystem. Das im Gebiet anfallende Schmutzwasser wird
in die vorhandene Kanalisation in der
Hardtburgstraße eingeleitet.
Das Niederschlagswasser wird in die
Erft eingeleitet.
Ein immissionsorientierter Nachweis
der Gewässerverträglichkeit der Niederschlagswassereinleitung aus dem
B-Plan 54 Gebiet Kirspenich Hardtburgstraße in die Erft liegt vor.
Die Modellrechnungen haben zum
Ergebnis, dass durch die geplante
Trennsystemeinleitung des B-Plan
54 in die Erft die hydraulischen und
stofflichen Grenzwerte nicht überschritten werden.
Zu 11.6
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
träglich auch im Hinblick auf die Wasserrahmenrichtlinie erfolgt. Die Einleitung bedarf einer
wasserrechtlichen Erlaubnis gem. den §§ 8, 9
und 10 WHG.
11.7
Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser
der Dachflächen in Zisternen zu sammeln, zu
speichern und als Brauchwasser und zur Gartenbewässerung zu nutzen. Der Überlauf ist an
den Niederschlagswasserkanal anzuschließen.
Das Entwässerungssystem inkl. seiner Bauwerke muss entsprechend hydraulisch in der
Lage sein, die zusätzlichen Wassermengen
aufnehmen zu können. Hierbei ist ebenfalls die
Leistungsfähigkeit der Kläranlage zu prüfen, da
das geplante Baugebiet doch eine erhebliche
Größe aufweist.
Die Leitungsführung muss entsprechend rechtlich abgesichert sein.
11.8
Untere Landschaftsbehörde
Aufgrund der großen Dimensionierung des
Baugebietes sollte verhindert werden, dass an
verschiedenen Ecken des B-Plangebietes begonnen wird und somit ein zersiedelter Eindruck entsteht. Es wird angeregt, dass das
Gebiet in 3 - 4 Abschnitte unterteilt wird. Beginnend mit dem am weitesten von der Landesstraße entfernten Bereich, mit Erschließung
über das bisherige Gebiet sollte eine Maßgabe
festgeschrieben werden, wann der zweite Abschnitt begonnen werden kann (z. B.: "bei Bebauung von 80 % der Fläche des 1. Abschnittes kann der 2. Abschnitt begonnen werden,
9
Zu 11.7
Im Gebiet ist die Anlage eines Feuerlöschteichs geplant. In diesen wird
ein Teil des Niederschlagswassers
eingeleitet.
Zu 11.7
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
Für die zukünftigen privaten Haushalte wird die Empfehlung aufgenommen, das Niederschlagswasser
zu sammeln und zu nutzen.
Zu 11.8
Zu 11.8
Der Ausschuss empDer Hinweis wird zur Kenntnis gefiehlt dem Rat, die
nommen.
Derzeit ist vorgesehen, das Gebiet in Stellungnahme zu
Kenntnis zu nehmen.
2 Bauabschnitten zu entwickeln.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
usw.)
11.9
Die Ausgleichsmaßnahmen sollten konkretisiert
werden, sowohl was Artenschutzmaßnahmen,
als auch konkreten Ausgleich anbelangt.
Extern zu leistende Kompensationsmaßnahmen sollten höchstens zu 50 % im forstlichen
Bereich erfolgen.
Grundsätzlich wird empfohlen, weniger und
dafür größere Baugrundstücke anzubieten.
Hierdurch würde insgesamt ein geringerer Versiegelungsgrad bewirkt. Die größeren Baugrundstücke sollten zudem durch eine Bepflanzung mit heimischen Pflanzen/Gehölzen aufgelockert werden.
11.10
Angeregt wird eine wohnortnahe Nahversorgung im Wohngebiet Nord-Kirspenich, um den
Quellverkehr aus den bebauten Bereichen
möglichst gering zu halten.
12
LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im
Rheinland
11.11
Weiterhin wird angeregt, eine sichere Überquerungsmöglichkeit von Kirspenich-Nord nach
Kirspenich-Süd im Rahmen der Erschließung
des Neubaugebietes herzustellen, z.B. auch
durch landschaftsgestaltende, verkehrstechnische Maßnahmen.
09.03.2015 Eine Bewertung des Plangebietes zum Umweltbestandteil Kulturgüter (Bodendenkmäler)
ist derzeit nicht abschließend möglich, da in
der Fläche bisher keine Erhebung des Ist-
10
Zu 11.9
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Zu 11.9
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
Sowohl die Ausgleichsmaßnahmen
als auch die Artenschutzmaßnahmen folgen.
wurden konkretisiert und mit der
Unteren Landschaftsbehörde abgestimmt.
Die Maßnahmen sind in die Planunterlagen zum Offenlagebeschluss
eingeflossen.
Zu 11.10
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Eine wohnortnahe Versorgung von
Kirspenich ist erstrebenswert; aus
Sicht der Verwaltung aber eher nicht
umsetzbar.
Zu 11.10
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
Zu 11.11
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Geplant ist eine lichtsignalgesteuerte
Überquerungshilfe.
Zu 11.11mit
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
Mit dem LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland wurde unmittelbar nach Eingang des Schreibens
Kontakt aufgenommen.
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Bestandes durchgeführt wurde. Es gibt jedoch
zahlreiche Hinweise auf eine intensive Besiedlung dieser Region von der Vorgeschichte bis
in die Neuzeit. In römischer Zeit verlief durch
das Plangebiet eine Fernstraße, eine weitere
westlich des Gebietes. Die beiden kreuzten
sich ca. 100 m vom Plangebiet entfernt. Üblicherweise wurden in der Nähe römischer Fernstraßen Herbergen, Landgüter oder Siedlungen
angelegt, von denen sich Reste im Boden erhalten können. Dies wird durch zahlreiche
Fundstellen in der Umgebung bestätigt.
Aufgrund dieser naturräumlichen Bedingungen
sowie einer Vielzahl von sog. Zufallsfundstellen
unterschiedlicher Zeitstellung aus der näheren
Umgebung ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen, dass auch im Plangebiet Zeugnisse
der Geschichte als ortsfeste Bodendenkmäler
erhalten sind.
Zur Prüfung der Auswirkungen der Planung auf
das archäologische Kulturgut im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Grundlagen für
den Umweltbericht und damit insbesondere zur
Vorbereitung der Abwägungsentscheidung wird
angeregt, in der Fläche eine Bestandserhebung (archäologische Grunderfassung) zu ermöglichen. Hinweise zu Bodendenkmälern
können in diesem Zusammenhang auf dem
Acker verteilte keramische Gefäßscherben und
Ziegelbruchstücke liefern. Derartige Fundstücke gelangen dann, wenn Bodendenkmäler im
Boden erhalten sind, durch die Pflugtätigkeit an
die Ackeroberfläche. Dabei werden aber nur
oberflächennahe archäologische Befunde erfasst. Das Ergebnis der Prospektion ermöglicht
11
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Die erforderlichen Informationen
wurden dem LVR zur Verfügung
gestellt.
Im Frühjahr konnte die Begehung
wegen zu trockener Witterung und
Bewuchs nicht durchgeführt werden.
Die erneute Begehungssaison hat im
November begonnen.
Eine Begehung der Fläche konnte
bisher aufgrund fehlender Untergrundvoraussetzungen nicht stattfinden.
Die Grunderfassung wird bis zur
öffentlichen Auslegung durchgeführt.
Beschlussvorschlag
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Aussagen dazu, in welchem Umfang die Belange des Bodendenkmalschutzes entscheidungserheblich für die Planung sind.
Auf der Grundlage der vorliegenden Datenbasis, wird die Grunderfassung der Bodendenkmäler- soweit es die Bodenverhältnisse erlauben - zunächst durch Mitarbeiter des LVRAmtes für Bodendenkmalpflege durchgeführt.
Diese Maßnahme, die im Interesse der frühzeitigen Konfliktbewältigung durchgeführt wird,
setzt jedoch eine enge und der Planung angepasste Zusammenarbeit mit Ihnen als Planungsbehörde bzw. Unteren Denkmalbehörde
voraus.
Die Grunderfassung der Bodendenkmäler erfordert eine vorbereitete Fläche. Um Indizien
zu Bodendenkmälern ausmachen zu können,
muss die Fläche gepflügt, geeggt und abgeregnet sein, nur so sind Bodendenkmäler an
der Oberfläche überhaupt nachweisbar.
Folgende Informationen sind erforderlich:
Ermöglicht die derzeitige (landwirtschaftliche)
Nutzung der Fläche (bzw. Teile davon) eine
Grunderfassung der Bodendenkmäler bzw.
wann ermöglicht die Nutzung eine Grunderfassung der Bodendenkmäler.
Wann muss das Prospektionsergebnis voraussichtlich vorliegen, damit es zur Ergänzung des
Umweltberichtes und damit für die die Planung
ausgewertet werden kann.
Es wird um Mitteilung gebeten, ob Hinweise auf
großflächige Bodenveränderungen (Materialentnahmegruben, Aufschüttungen etc.) im
Plangebiet vorliegen, da diese Auswirkungen
12
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
auf den Kulturgüterbestand haben.
Eine Begehung wird erst dann terminlich abgestimmt, wenn diese Informationen vorliegen.
13
Deutsche Telekom
Technik GmbH
01.04.2015 Im Planbereich befinden sich noch keine Tele- Die Stellungnahme der Deutschen
kommunikationslinien der Telekom.
Telekom wird zur Kenntnis genommen.
Folgende fachliche Festsetzung ist in den BeDie Hinweise betreffen die Verwirklibauungsplan aufzunehmen:
Zur Versorgung des Neubaugebietes mit Tele- chung der Planung und werden imkommunikationsinfrastruktur durch die Telekom Zuge der Realisierung der Planung
ist die Verlegung neuer Telekommunikationsli- beachtet.
nien im Plangebiet und außerhalb des Plangebiets erforderlich.
Bitte teilen Sie uns zum Zweck der Koordinierung mit, welche eigenen oder Ihnen bekannten Maßnahmen Dritter im Bereich stattfinden
werden.
In allen Straßen bzw. Gehwegen sind geeignete und ausreichende Trassen mit einer Leitungszone in einer Breite von ca. 0,5 m für die
Unterbringung der Telekommunikationslinien
der Telekom vorzusehen.
Hinsichtlich geplanter Baumpflanzungen ist das Das Merkblatt wird beachtet.
"Merkblatt über Baumstandorte und unterirdische Ver- und Entsorgungsanlagen" der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Ausgabe 1989; siehe insbesondere Abschnitt 3, zu beachten. Wir bitten sicherzustellen, dass durch die Baumpflanzungen der
Bau, die Unterhaltung und Erweiterung der
Telekommunikationslinien der Telekom nicht
behindert werden.
Für den rechtzeitigen Ausbau des Telekommu-
13
Beschlussvorschlag
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
Zu 14.1
Die Haupterschließung des Gebietes
ist über die neue Anbindung an die
Landstraße L 11 geplant.
Zu 14.1
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
nikationsnetzes sowie die Koordinierung mit
dem Straßenbau und den Baumaßnahmen der
anderen Leitungsträger ist es notwendig, dass
Beginn und Ablauf der Erschließungsmaßnahmen im Bebauungsplangebiet der Deutschen
Telekom Technik GmbH unter dem im Briefkopf genannten Adresse so früh wie möglich,
mindestens 6 Monate vor Baubeginn, schriftlich
angezeigt werden.
14
Straßen NRW
Landesbetrieb
Straßenbau
Regionalniederlassung Ville-Eifel
15.04.2015 14.1
Keine grundsätzlichen Bedenken unter der Voraussetzung, dass die verkehrliche Erschließung,
entgegen den Erläuterungen im Bebauungsplan,
nicht ausschließlich über die L 11 erfolgt und
mehrere weitere Maßnahmen zur sicheren Verkehrsführung aller Verkehrsteilnehmer umgesetzt werden.
Eine Verbindung zur Hardtburgstraße für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge, Rettungswagen wird vorgesehen.
Diese soll durch einen Poller o.ä. für
den sonstigen Pkw-Verkehr gesperrt
werden.
Um die Anwohner Hardtburgstraße
nicht durch zusätzlichen Kfz-Verkehr
zu belasten, soll dieser über die
neue Anbindung an die L 11 abgewickelt werden.
Die Leistungsfähigkeit dieser Anbindung wurde gutachterlich nachgewiesen.
Der zusätzliche Verkehr aus dem
Plangebiet mit den für das Jahr 2030
prognostizierten Verkehrsbelastungen am Knotenpunkt Kirchheimer
Straße (L11)/ Planstraße kann in der
vormittäglichen Spitzenstunde mit
14
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
einer sehr guten Qualität des Verkehrsablaufs abgewickelt werden.
14.2
Die kurvige Gefällestrecke des betroffenen Abschnitts der L 11 ist teilweise mit dichtem Bewuchs eingesäumt.
Nach der vorliegenden Bauleitplanung ist die
verkehrliche Erschließung des Bebauungsplangebietes im Bereich der freien Strecke der L 11
vorgesehen. Diesbezügliche Planunterlagen
wurden bereits im Vorfeld eingesehen und weitestgehend abgestimmt.
Resultat der Abstimmungen z.T. unter Beteiligung der verkehrslenkenden Behörden ist, dass
• ein Anschluss mit Linksabbiegespur an die L
11, Abschnitt 31, km 1,6 hergestellt wird,
• sichtbehindernde Bäume und Sträucher im
Kuppen- und Kurvenbereich der L 11 entfernt werden,
• der Anschlussbereich der Planstraße an die
L 11 regelgerecht ausgebaut wird,
• die Schließung des unterhalb der neuen
Erschließungsstraße vorhandenen Wirtschaftsweges veranlasst wird
• eine Fußgängersignalanlage (mit Vorsignal)
aufgestellt wird.
Die Anbindung des Plangebietes ist frühzeitig
mit mir abzustimmen. Für die abschließende
Prüfung und Erteilung der Genehmigung zum
Bau der Anbindung und der Aufstellung der
Fußgängersignalanlage ist die Vorlage eines
detaillierten straßentechnischen Entwurfes er-
15
Zu 14.2
Der Stellungnahme wird gefolgt.
Zu 14.2
Der Ausschuss empDie
nebenstehend
aufgeführten fiehlt dem Rat, der
Maßnahmen wurden mit dem Lan- Stellungnahme zu
folgen.
desbetrieb abgestimmt.
Der straßentechnische Entwurf als
Grundlage für die Verwaltungsvereinbarung wird erarbeitet.
Die Verwaltungsvereinbarung ist in
Vorbereitung.
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
forderlich.
Vorzulegen sind folgende Entwurfsunterlagen
gemäß RE:
• Erläuterungsbericht
• Übersichtskarte M 1:25.000
• Übersichtslageplan M 1:5.000
• Lageplan M 1:250 und Deckenhöhenplan M
1:250 mit u.a. hinreichender Darstellung bestehender Verkehrsflächen an die angeschlossen werden soll.
• Höhenplan der neuen Erschließungsstraße
mit Anschluss an die L 11
• Regelquerschnitt M 1: 50 oder 1:25
• Beschilderungs- und Markierungsplan
Für die Anbindung des Plangebietes sowie der
weiteren straßenbaulichen Maßnahmen an die L
11 ist der Abschluss einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Stadt Bad Münstereifel und
dem Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel, erforderlich. Neben
der Regelung der Baukosten werden auch die
Mehrkosten für Unterhaltung und Erhaltung der
neuen technischen Anlagen und der Mehrflächen im Bereich der L 11 gem. der Ablöserichtlinien beziffert und gehen zu Lasten der Stadt
Bad Münstereifel.
Mit dem Bau der Anbindung darf vor Abschluss
der Vereinbarung nicht begonnen werden.
14.3
Im Hinblick auf die vergangene städtebauliche
Entwicklung Kirspenichs und die damit verbundene nicht unkritische verkehrliche Entwicklung
16
Zu 14.3
Zu 14.3
Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
nommen.
Stellungnahme zur
lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
am Knoten L 11/ Hardtburgstraße wird eine
Ertüchtigung des Knotens zu Lasten der Stadt
Bad Münstereifel vorbehalten.
Hier gelten die vorgenannten Aussagen zu
Planunterlagen, Kostentragung und Verwaltungsvereinbarung.
Kenntnis zu nehmen.
14.4
Zu 14.4
Im Bereich der künftigen Anbindung und an der Der Stellungnahme wird gefolgt.
signalgesteuerten Fußgängerquerung an die L
11 ist durch entsprechende Regelungen sicherzustellen, dass die Sichtfelder entsprechend der
Richtlinien für die Anlage von Landstraßen –
RAL- Abschnitt 6.6 der Forschungsgesellschaft
für Straßen- und Verkehrswesen im Bereich der
Einmündung dauerhaft von Bewuchs und Baukörpern freigehalten werden.
Zu 14.4
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, der
Stellungnahme zu
folgen.
14.5
Aus dem Bebauungsplan heraus bestehen gegenüber der Straßenbauverwaltung keine rechtlichen Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz durch Verkehrslärm der L 11,
auch künftig nicht. Dabei weise ich auch darauf
hin, dass bei Hochbauten mit Lärmreflexionen
zu rechnen ist. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bad Münstereifel
Zu 14.5
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
In die Verfahrensunterlagen wird
dazu ein Hinweis aufgenommen.
Zu 14.5
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
14.6
Im Bebauungsplan ist zeichnerisch und/oder
textlich auf die Verkehrsemissionen (Staub,
Lärm, Abgase, Sprühfahnen und Spritzwasser
bei Nässe) der angrenzenden oder in der Nähe
liegenden Straßen hinzuweisen (§ 9 Abs. 1 Ziff.
24 BauGB). Notwendige Schutzmaßnahmen
Zu 14.6
Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen.
Mit Verkehrsimmissionen, wie z.B.
Spritzwasser ist immer an Straßen
zu rechnen und auch nicht zu vermeiden.
Zu 14.6
Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
Stellungnahme zur
Kenntnis zu nehmen.
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lfd.
Nr.
Anregung durch
Datum
wesentlicher Inhalt der Stellungnahme
Vorschlag / Stellungnahme der
Verwaltung
Beschlussvorschlag
gehen allein zu Lasten der Kommunen / der
Vorhabenträger und nicht zu Lasten der Stra- Sowohl die vorhandene als auch die
ßenbauverwaltung.
geplante Bebauung halten Abstände
von 20 m und mehr zur Landstraße
ein, da es sich um freie Strecke handelt.
Zu 14.7
Zu 14.7
14.7
Mit der evtl. Herstellung eines Lärmschutzwalles Der Hinweis wird zur Kenntnis ge- Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, die
ist sicherzustellen, dass vorhandene Entwässe- nommen.
Stellungnahme zur
rungseinrichtungen der L 11 oder andere StraKenntnis zu nehmen.
ßenbestandteile weder während der Bauzeit
noch nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Die spätere Pflege und Unterhaltung eines Lärmschutzwalles ist nicht von der L
11 aus durchzuführen.
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