Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
79 kB
Datum
26.04.2016
Erstellt
21.04.16, 13:20
Aktualisiert
21.04.16, 13:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 18.04.2016
- Die Bürgermeisterin Az: 60.2
Nr. der Ratsdrucksache: 536-X
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
26.04.2016
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauantrag für das Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstücke 176 und 193 Rheinbacher Straße 27, Bad Münstereifel-Lanzerath
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Berichterstatter/in: Frau Schulz
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( ) Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( ) ja / ( ) nein
( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft
( ) Anlagen sind beigefügt
( )
( )
Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
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Bürgermeisterin
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1. Sachverhalt:
Der Verwaltung liegt ein Bauantrag zum Umbau und zur Erweiterung einer Hofanlage für das
Grundstück Gemarkung Houverath, Flur 21, Flurstücke Nr. 176 und 193 – Rheinbacher Straße 27,
Bad Münstereifel-Lanzerath vor.
Das Grundstück liegt gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als
landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt. Zudem befindet sich das Grundstück im Landschaftsschutzgebiet.
Der Hauptbestandteil des o.g. Bauantrages ist die Nutzungsänderung und Erweiterung der Hofanlage für eine Rinderzucht, für eine Pferdepension mit Reitbetrieb sowie die Nutzungsänderung
eines Nebengebäudes zu einer Wohneinheit.
Seite 2 von Ratsdrucksache 536-X
Zudem beinhaltet der Antrag die geplante Neuerrichtung eines Heu- und Strohlagers. Hierbei handelt es sich um ein ca. 220 m² großes Hallengebäude aus Trapezblechen, welches der Pferdepension sowie der Rinderzucht dienen soll. Die Erschließung ist sichergestellt.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen keine Bedenken gegen das geplante Vorhaben. Das Einvernehmen zum Bauantrag wurde gem. § 36 BauGB verwaltungsseitig erteilt.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.