Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram/Herr Linden
Kreuzau, 11.09.2013
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Bau- und Planungsausschuss
25.09.2013
Überschwemmungsgebiete (ÜSG) im Bereich des Drover Baches und des KreuzauNiederau-Dürener Mühlenteiches, des Boicher Baches und des Bruchbaches, des
Kufferather Baches und des Lendersdorfer Mühlenteichs
Die
Bezirksregierung
Köln
hat
als
zuständige
Wasserwirtschaftsbehörde
die
Überschwemmungsgebiete jeweils für ein 100jähriges Hochwasserereignis kartographisch
dargestellt und beabsichtigt nunmehr, per ordnungsbehördlicher Verordnung die Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten im Bereich der im Betreff genannten Gewässer. Der Entwurf der
Ordnungsbehördlichen Verordnung besteht aus einem Textteil und dazugehörigen
Kartenunterlagen, in denen die Überschwemmungsgebiete dargestellt sind.
In Anwendung des § 76 Wasserhaushaltsgesetz ist im Verfahren zur Festsetzung von
Überschwemmungsgebieten eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der
Verordnungsentwurf einschließlich der Kartenunterlagen hat in der Zeit vom 22.07.2013 bis
21.08.2013 im Rathaus Kreuzau zur Einsichtnahme ausgelegen.
Erstmals wurde bei der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete die Aufnahmekapazität des
Drover Baches ab der Verrohrung im Ortsteil Kreuzau in Höhe der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
berücksichtigt, was für große Teile von Kreuzau erhebliche Auswirkungen hat.
Der Industrie-Wasser-Umweltschutz e.V. hat der Bezirksregierung eine Stellungnahme zukommen
lassen und auf die Auswirkungen einer solchen Festsetzung für ihr Mitglied, der Firma Smurfit
Kappa, hingewiesen.
Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 10.09.2013 der Bezirksregierung mitgeteilt, dass
dringender Handlungsbedarf im Bereich des Hochwasserschutzes besteht. Das Schreiben ist als
Anlage der Mitteilung beigefügt.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -