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Mitteilung (Überschwemmungsgebiete (ÜSG) im Bereich des Drover Baches und des Kreuzau-Niederau-Dürener Mühlenteiches, des Boicher Baches und des Bruchbaches, des Kufferather Baches und des Lendersdorfer Mühlenteichs)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Überschwemmungsgebiete (ÜSG) im Bereich des Drover Baches und des Kreuzau-Niederau-Dürener Mühlenteiches, des Boicher Baches und des Bruchbaches, des Kufferather Baches und des Lendersdorfer Mühlenteichs)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram/Herr Linden Kreuzau, 11.09.2013 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 25.09.2013 Überschwemmungsgebiete (ÜSG) im Bereich des Drover Baches und des KreuzauNiederau-Dürener Mühlenteiches, des Boicher Baches und des Bruchbaches, des Kufferather Baches und des Lendersdorfer Mühlenteichs Die Bezirksregierung Köln hat als zuständige Wasserwirtschaftsbehörde die Überschwemmungsgebiete jeweils für ein 100jähriges Hochwasserereignis kartographisch dargestellt und beabsichtigt nunmehr, per ordnungsbehördlicher Verordnung die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten im Bereich der im Betreff genannten Gewässer. Der Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung besteht aus einem Textteil und dazugehörigen Kartenunterlagen, in denen die Überschwemmungsgebiete dargestellt sind. In Anwendung des § 76 Wasserhaushaltsgesetz ist im Verfahren zur Festsetzung von Überschwemmungsgebieten eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der Verordnungsentwurf einschließlich der Kartenunterlagen hat in der Zeit vom 22.07.2013 bis 21.08.2013 im Rathaus Kreuzau zur Einsichtnahme ausgelegen. Erstmals wurde bei der Ermittlung der Überschwemmungsgebiete die Aufnahmekapazität des Drover Baches ab der Verrohrung im Ortsteil Kreuzau in Höhe der Kurt-Hoesch-Kampfbahn berücksichtigt, was für große Teile von Kreuzau erhebliche Auswirkungen hat. Der Industrie-Wasser-Umweltschutz e.V. hat der Bezirksregierung eine Stellungnahme zukommen lassen und auf die Auswirkungen einer solchen Festsetzung für ihr Mitglied, der Firma Smurfit Kappa, hingewiesen. Die Verwaltung hat mit Schreiben vom 10.09.2013 der Bezirksregierung mitgeteilt, dass dringender Handlungsbedarf im Bereich des Hochwasserschutzes besteht. Das Schreiben ist als Anlage der Mitteilung beigefügt. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -