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Mitteilung (Überschwemmungsgebiet des Drover Baches und des Kreuzau-Niederau-Dürener Mühlenteiches; Stellungnahme)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
1,1 MB
Datum
25.09.2013
Erstellt
11.09.13, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 09:58
Mitteilung (Überschwemmungsgebiet des Drover Baches und des Kreuzau-Niederau-Dürener Mühlenteiches; Stellungnahme)

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Inhalt der Datei

lrptmvor Knruzau Der Bürgermeister 2.2 Kommunale Dienste - Tiefbau Bezirksregierung Köln -Dezernat 54- Auskunft erteilt: Zimmen Telefonnummer: Faxnummer: 0242U547-üt 50606 Köln E-Mail: F.Linden@Kreuzau.de Aktenzeichen: Datum: Sprechzeiten 653-05/LilGe Herr Linden 366 a24221507-366 10. September 2013 Montag ' KaSSenieiChen - Freitag Dienstag Donnerstag (au€h näch Vereinbarung) 13:30 - 12:00 Uhr - 16:00 Uhr 13:30 - 08:30 17:00 Uhr (bei überueisung bitte unbedingt angeben) Überschwemmungsgebiet des Drover Baches und des Kreuzau-Niederau-Dürener Mühlenteiches hier: Stellungnahme als Träger öffenflicher Belange veffügung vom 26.06.2013, Az; 54.2.12.1-Drover Bach und s4.2.1z.1Kreuzau-Nieder. Sehr geehrte Damen und Herren, ,ol lhnen aufgrund der ermittelten Daten gefertigten Karten mit der Darstellung der 9]." Uberschwemmungsgebiete habe ich zur Kenntnis genommen. Da ich davon ausgehe,lass bei der Datenerhebung mit modernster Technik gearbeitet wurde, wird die Darstellung von mir nicht Frage gestellt. Allerdings ist für mich nicht erkennbar, welchen Einfluss die Niederschlagsentwässerung der Dürener Straße bzw. der Duffesbach, der durch das überschwemmungsgebiet fließt, auf die sich ausbreitenden wassermengen haben. Jedenfalls führt die detaillierte Darstellung des Überschwemmungsgebiets sowohl bei der betroffenen Bevölkerung als auch bei den ansässigen GewerbebetiieUen und Betreibern von Einrichtungen für Senioren und Kinder zu nicht unerheblichen Befürchtungen. Hier ist möglichst umgehend Abhilfe zu schaffen, da ansonsten in einem Großteil der Ortschaft Kreuzau die Verbots- und Genehmigungstatbestände sowie die sonstigen Regelungen des WHG bzw. LHG Anwendung finden und jede Art von Veränderung, und hierzu zählen auch erforderliche lnvestitionen der lndustrie, erschweren bzw. verhindern. Eine Verbesserung dieser unzumutbaren Situation kann nur durch Hochwasserschutzmaßnahmen, deren Priorität oflensichtlich keinen Aufschub mehr duldet, herbeigeführt werden. Aus den vorstehend genannten Gründen halte ich eine gemeinsame Besprechung unter Beteili der Unteren Wasserbehörde des Kreises Düien und dem fUi den HöchwasserSCNU zuständigen Wasserverband Eifel Rur zur Erarbeitung zeitnaher Lösungen für drinseng rforderlich und geboten. - t, ndlichen Grüßen 513/2 Kteuzau, Bahnhofslraße 7 Telelon 02422 I 507 - 0 Teleia\02422 I 5A7 .498 E-Mail ; Buergermeister@Kreuzau.de htlo://ww.kreuzau.de Konten der Gemeindekasse: Sparkasse Kio. i20O Deutscne Balk Kto.8 242 O0O Postbani! Klo. 1 33 04-5OO Volksba.k Eusk,rchen eG Kto. 60002560 1 Düren Düre1 Kötn 039 I (BLZ 39S SO1 lO) (BLZ:gS ZOO eti ie_Z CZO I OO SOi (B-Z 382 600 82) IBAN: IBAN: IBAN: IBAN: DE14 DE57 DE67 DE02 3955 3957 3701 3826 10 0001 2000 3S 0061 0824 2000 00 3045 00 0082 6000 2560 1 1 01 Oo5O OO13 SWIFT-BlC: SWIFT-BlC: SWIFT-BlC: SWIFT-BIC: SDUEDE33 DEUTDEDK3gS PBNKDEFF GENODEDl EVB