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Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
9,8 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005) Allgemeine Vorlage (Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei - Herr Decker BE: Herr Decker Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 13/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 15.03.2005 05.04.2005 TOP: Erlass einer Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005 I. Sach- und Rechtslage: Nach § 87 GO NRW kann die Gemeinde zur rechtzeitigen Leistung ihrer Ausgaben Kassenkredite bis zu dem in der Haushaltssatzung festgesetzten Höchstbetrag aufnehmen, soweit keine anderen Mittel zur Verfügung stehen. Diese Ermächtigung gilt über das Haushaltsjahr hinaus bis zum Erlass der neuen Haushaltssatzung. Da die Gemeinde allerdings seit dem Haushaltsjahr 2000 keine genehmigte Haushaltssatzung hat, wurde bereits am 3.4.2003 durch den Rat der Gemeinde eine „Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite“ (V-Nr. 19/2003) beschlossen. Nach dieser Satzung konnten Kassenkredite bis zu einer Höhe von 15 Mio. € aufgenommen werden. Eine tatsächliche Aufnahme von Krediten in dieser Größenordnung war bisher allerdings nicht erforderlich. Ausweislich des am 15.2.2005 eingebrachten Haushaltsentwurfs für das HJ 2005 hat sich die Haushaltslage der Gemeinde weiter dramatisch verschlechtert. Bereits im HJ 2005 ergibt sich nach der Planung ein Fehlbedarf von rd. 15,8 Mio. €, so dass die jetzige Kassenkreditermächtigung (15 Mio. €) bereits nicht mehr ausreicht. Nach der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis zum HJ 2008 wird dieses HJ voraussichtlich mit einem Fehlbedarf von 25,1 Mio. € abschließen. Damit nicht in jedem Jahr eine neue Satzung für die Aufnahme von Kassenkrediten beschlossen werden muss, schlage ich vor, eine neue Satzung mit einem Höchstbetrag von 25 Mio. € zu beschließen. Der Entwurf der Satzung ist als Anlage beigefügt. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine. III. Beschlussvorschlag: „Die Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite wird in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen“. -2Satzung der Gemeinde Kreuzau vom ____________ über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite für das Haushaltsjahr 2005 Aufgrund des § 7 in Verbindung mit § 87 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der z. Zt. gültigen Fassung hat der Rat der Gemeinde Kreuzau am _______________ die nachstehende Satzung beschlossen: §1 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2005 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt. §2 Diese Satzung tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Bekanntmachungsanordnung Die vorstehende Satzung über die Festsetzung des Höchstbetrages der Kassenkredite der Gemeinde Kreuzau wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalchen (GO NRW) beim Zustandekommen dieser Satzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenes Anzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt, b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der Bürgermeister hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oder d) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Kreuzau, den __________ 2005 Der Bürgermeister - Walter Ramm - Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: ________ ________ -3Nein: ________ Enthaltungen: ________