Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Schul- und Kulturamt - Herr Ramm
BE: Herr Ramm
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.
88/00
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
14.09.2000
26.09.2000
TOP: Mitgliedschaft in einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.
I. Sach- und Rechtslage:
Am 05.05.00 haben der Landrat, Vertreter der Sparkasse Düren und die Bürgermeister der Gemeinden im Kreis Düren
anhand eines Eckpunktepapiers, das von der Sparkasse Düren erstellt worden war, die Bildung einer neuen kreisweit
zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft diskutiert und für notwendig befunden.
Dieses Eckpunktepapier habe ich den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und mit Schreiben vom 28.06.00 zugesandt.
Das Schreiben und das Eckpunktepapier liegen als Anlage bei.
Zwischenzeitlich haben etwa die Hälfte der Kommunen einen positiven Ratsbeschluss zur Gründung einer solchen
Gesellschaft im Grundsatz gefasst; die Übrigen wollen das Thema im September oder Oktober dieses Jahres im Rat
erörtern.
Eine Arbeitsgruppe @SSS@der Bürgermeister befasst sich zur Zeit mit der Erarbeitung eines Entwurfs für den
Gesellschaftervertrag, der dann die Grundlage für die weitere Diskussion in den noch offenen oder strittigen Fragen sein
soll.
Die Informationsveranstaltung beim Kreis Düren am 28.08.00 hat gezeigt, dass noch erheblicher Diskussionsbedarf
besteht.
Abweichend vom Eckpunktepapier und meinem Schreiben vom 28.06.00 zeichnen sich zwischenzeitlich noch folgende
Problemlösungen ab:
1. Bei einer eventuellen Verlustabdeckung wird auch die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil sich beteiligen.
2. Der von der Gemeinde Kreuzau aufzubringende Gesellschaftsanteil darf in das HSK im Vermögenshaushalt
aufgenommen werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gemeinde Kreuzau muss im Haushalt 2001 den Gesellschaftsanteil von 125.000 DM im Vermögenshaushalt
bereitstellen.
III. Beschlussvorschlag:
- „Die Gemeinde Kreuzau stimmt im Grundsatz einer kreisweit zuständigen
Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu und wird ihr als Gesellschafter beitreten.
Die endgültige Zustimmung wird jedoch von der Konsensfähigkeit eines noch vom Kreis Düren
vorzulegenden Gesellschaftervertrages abhängig gemacht.
- Die Gemeinde Kreuzau wird im Haushalt 2001 den Gesellschaftsanteil von 125.000
DM vorsorglich bereitstellen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
2
Ja:
Nein:
Enthaltungen: