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Allgemeine Vorlage (Mitgliedschaft in einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
12 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Mitgliedschaft in einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.) Allgemeine Vorlage (Mitgliedschaft in einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H.)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Schul- und Kulturamt - Herr Ramm BE: Herr Ramm Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr. 88/00 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 14.09.2000 26.09.2000 TOP: Mitgliedschaft in einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft m.b.H. I. Sach- und Rechtslage: Am 05.05.00 haben der Landrat, Vertreter der Sparkasse Düren und die Bürgermeister der Gemeinden im Kreis Düren anhand eines Eckpunktepapiers, das von der Sparkasse Düren erstellt worden war, die Bildung einer neuen kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft diskutiert und für notwendig befunden. Dieses Eckpunktepapier habe ich den Fraktionsvorsitzenden vorgestellt und mit Schreiben vom 28.06.00 zugesandt. Das Schreiben und das Eckpunktepapier liegen als Anlage bei. Zwischenzeitlich haben etwa die Hälfte der Kommunen einen positiven Ratsbeschluss zur Gründung einer solchen Gesellschaft im Grundsatz gefasst; die Übrigen wollen das Thema im September oder Oktober dieses Jahres im Rat erörtern. Eine Arbeitsgruppe @SSS@der Bürgermeister befasst sich zur Zeit mit der Erarbeitung eines Entwurfs für den Gesellschaftervertrag, der dann die Grundlage für die weitere Diskussion in den noch offenen oder strittigen Fragen sein soll. Die Informationsveranstaltung beim Kreis Düren am 28.08.00 hat gezeigt, dass noch erheblicher Diskussionsbedarf besteht. Abweichend vom Eckpunktepapier und meinem Schreiben vom 28.06.00 zeichnen sich zwischenzeitlich noch folgende Problemlösungen ab: 1. Bei einer eventuellen Verlustabdeckung wird auch die Sparkasse entsprechend ihrem Anteil sich beteiligen. 2. Der von der Gemeinde Kreuzau aufzubringende Gesellschaftsanteil darf in das HSK im Vermögenshaushalt aufgenommen werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gemeinde Kreuzau muss im Haushalt 2001 den Gesellschaftsanteil von 125.000 DM im Vermögenshaushalt bereitstellen. III. Beschlussvorschlag: - „Die Gemeinde Kreuzau stimmt im Grundsatz einer kreisweit zuständigen Wirtschaftsförderungsgesellschaft zu und wird ihr als Gesellschafter beitreten. Die endgültige Zustimmung wird jedoch von der Konsensfähigkeit eines noch vom Kreis Düren vorzulegenden Gesellschaftervertrages abhängig gemacht. - Die Gemeinde Kreuzau wird im Haushalt 2001 den Gesellschaftsanteil von 125.000 DM vorsorglich bereitstellen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: 2 Ja: Nein: Enthaltungen: