Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
21.04.16, 17:10
Aktualisiert
21.04.16, 17:10
Stichworte
Inhalt der Datei
Anlage 2 zu RD-Nr. 511-X
Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Bad Münstereifel vom
1.
Flächenermittlung und -verteilung
1.1
Aufteilung in die Wassereinzugsgebiete Erft und Ahr
Das Stadtgebiet von Bad Münstereifel wird von einer Wasserscheide durchzogen, die
es in die Wassereinzugsgebiete der Erft und der Ahr teilt.
Gemäß § 2 Satz 2 der Umlagesatzung sind für die beiden Wassereinzugsgebiete
getrennte Gebührensätze zu ermitteln. Die zur Gebührenkalkulation erforderliche
räumliche Abgrenzung der Wassereinzugsgebiete wurde anhand von Katasterunterlagen und den Gewässerstationierungskarten des Landesamtes für Natur, Umwelt
und Verbraucherschutz NRW vorgenommen. Hiernach ergibt sich folgende
Flächenverteilung:
Gesamtfläche des Stadtgebietes
150.831.273 m²
Davon entfallen auf das
Wassereinzugsgebiet der Erft
Wassereinzugsgebiet der Ahr
1.2
83.346.173 m²
67.485.100 m²
Verteilung des Unterhaltungsaufwandes
§ 92 Abs. 1 Satz 6 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) gibt grundsätzlich vor,
wie der Unterhaltungsaufwand zu verteilen ist. Versiegelte Flächen sollen wegen der
maßgeblichen Unterschiede des Wasserabflusses höher belastet werden, als die
übrigen Flächen, insbesondere Acker-, Weiden- und Wiesengrundstücke. Bei
Waldgrundstücken sollen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 7 LWG NRW weitere maßgebliche
Unterschiede des Wasserabflusses berücksichtigt werden.
§ 4 Absatz 2 der Umlagesatzung regelt dementsprechend, dass die
Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Bebauung und/oder Befestigung
(Versiegelung) und der maßgeblichen Unterschiede des Wasserabflusses
(Abflussbeiwert) den unten aufgeführten Kategorien zuzuordnen sind.
Bei der Flächenermittlung wurden folgende Flächen in Abzug gebracht:
o die Fließgewässer selbst;
o die Grundstücksflächen, die aufgrund Ihrer topografischen Lage nicht im
Einzugsgebiet eines von der Stadt zu unterhaltenden Gewässers liegen (z.B.
Grundstücke an der Stadtgrenze)
Demnach entfallen im
Einzugsgebiet der Erft auf
-
bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen
Waldgrundstücksflächen
sonstige Grundstücksflächen
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc
1
3.933.547 m²
41.869.236 m²
36.835.428 m²
Einzugsgebiet der Ahr
2.
bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen
Waldgrundstücksflächen
sonstige Grundstücksflächen
2.591.620 m²
35.472.542 m²
28.944.845 m²
Ermittlung der umlagefähigen Kosten
Eigener Unterhaltungsaufwand
Zum eigenen Unterhaltungsaufwand gehören diejenigen Kosten (z.B. Personalkosten
für die Sachbearbeitung und den Bauhof, Unternehmerleistungen, interne
Verrechnungen) die der Stadt Bad Münstereifel aus der Erfüllung der ihr übertragenen
Pflicht zur Unterhaltung der Fließgewässer entstehen.
Für die Gebührenbedarfberechnung sind folgende Ansätze maßgeblich:
Sachkonto
Bezeichnung
501200
Tariflich Beschäftigte
502200
Einzuggebiet Ahr
Einzugsgebiet Erft
4.800,00 €
5.250,00 €
ZVK Tariflich Beschäftigte
380,00 €
420,00 €
503200
SV Tariflich Beschäftigte
990,00 €
1.080,00 €
524205
UH Wasserläufe
19.000,00 €
21.000,00 €
531808
Zuschüsse Pflegegeld
0,00 €
410,00 €
541201
Aus- und Fortbildung
250,00 €
275,00 €
541202
Reise-, Fahrtkosten, Auslagen
50,00 €
60,00 €
542902
Sachverständigen- u.
Gerichtskosten
240,00 €
260,00 €
581100
I.V. Organisationsmanagement
160,00 €
175,00 €
581101
I.V. Bewirtschaftungskosten
100,00 €
110,00 €
581102
I.V. Bauhof
1.750,00 €
2.000,00 €
581107
I.V. TUIV
140,00 €
160,00 €
581108
I.V. Personalkosten Bauhof
5.700,00 €
6.300,00 €
33.560,00 €
37.500,00 €
6.712,00 €
7.500,00 €
26.848,00 €
30.000,00 €
Zwischensumme:
./. 20% Erschwereranteil
Zwischensumme:
531301
Umlage Erftverband
183.351,00 €
26.848,00 €
= umlagefähiger Aufwand
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2
213.351,00 €
3.
Gebührenberechnung für das Wassereinzugsgebiet der Erft
3.1
Ermittlung der gewichteten Veranlagungsfläche und Kostenaufteilung
Der Gesamtbetrag des umlagefähigen Unterhaltungsaufwandes in Höhe von
213.351,00 € ist unter Berücksichtigung des Verteilungsmaßstabes (§ 4 der
Umlagesatzung) auf die Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet umzulegen.
Es ergibt sich folgende Verteilungsfläche:
-
3.2
bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen
(3.933547 m² x 8)
Waldgrundstücksflächen
(41.869.236 m² : 2)
sonstige Grundstücksflächen
31.468.376 m²
Gesamtverteilungsfläche:
89.238.436 m²
20.934.632 m²
36.835.428 m²
Ermittlung des Gebührensatzes:
213.351,00 € : 89.238.436 m² = 0,0023907 €
Demnach beträgt die Gebühr bei
-
bebauten und/oder befestigten(versiegelte) Grundstücksflächen
(0,0023907 € x 8)
Waldgrundstücksflächen
(0,0023907 € : 2)
sonstige Grundstücksflächen
(0,0023907 € x 1)
4.
Gebührenberechnung für das Wassereinzugsgebiet der Ahr
3.1
Ermittlung der gewichteten Veranlagungsfläche und Kostenaufteilung
0,019126 €/m²
0,001196 €/m²
0,002390 €/m²
Der Gesamtbetrag des umlagefähigen Unterhaltungsaufwandes in Höhe von
26.848,00 € ist unter Berücksichtigung des Verteilungsmaßstabes (§ 4 der
Umlagesatzung) auf die Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet umzulegen.
Es ergibt sich folgende Verteilungsfläche:
-
3.2
bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen
(2.591.620 m² x 8)
Waldgrundstücksflächen
(35.472.542 m² : 2)
sonstige Grundstücksflächen
20.732.960 m²
Gesamtverteilungsfläche:
67.414.076 m²
Ermittlung des Gebührensatzes:
26.848,00 € : 67.414.076 m² = 0,0003982 €
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc
3
17.736.271 m²
28.944.845 m²
Demnach beträgt die Gebühr bei
-
bebauten und/oder befestigten(versiegelte) Grundstücksflächen
(0,0003982 € x 8)
Waldgrundstücksflächen
(0,0003982 € : 2)
sonstige Grundstücksflächen
(0,0003982 € x 1)
H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc
4
0,003186 €/m²
0,000199 €/m²
0,000398 €/m²