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Beschlussvorlage (RD 511-X - Gebührenbedarfsberechnung -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
30 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
21.04.16, 17:10
Aktualisiert
21.04.16, 17:10
Beschlussvorlage (RD 511-X  - Gebührenbedarfsberechnung -) Beschlussvorlage (RD 511-X  - Gebührenbedarfsberechnung -) Beschlussvorlage (RD 511-X  - Gebührenbedarfsberechnung -) Beschlussvorlage (RD 511-X  - Gebührenbedarfsberechnung -)

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Inhalt der Datei

Anlage 2 zu RD-Nr. 511-X Gebührenbedarfsberechnung zur Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwands für fließende Gewässer der Stadt Bad Münstereifel vom 1. Flächenermittlung und -verteilung 1.1 Aufteilung in die Wassereinzugsgebiete Erft und Ahr Das Stadtgebiet von Bad Münstereifel wird von einer Wasserscheide durchzogen, die es in die Wassereinzugsgebiete der Erft und der Ahr teilt. Gemäß § 2 Satz 2 der Umlagesatzung sind für die beiden Wassereinzugsgebiete getrennte Gebührensätze zu ermitteln. Die zur Gebührenkalkulation erforderliche räumliche Abgrenzung der Wassereinzugsgebiete wurde anhand von Katasterunterlagen und den Gewässerstationierungskarten des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW vorgenommen. Hiernach ergibt sich folgende Flächenverteilung: Gesamtfläche des Stadtgebietes 150.831.273 m² Davon entfallen auf das Wassereinzugsgebiet der Erft Wassereinzugsgebiet der Ahr 1.2 83.346.173 m² 67.485.100 m² Verteilung des Unterhaltungsaufwandes § 92 Abs. 1 Satz 6 Landeswassergesetz NRW (LWG NRW) gibt grundsätzlich vor, wie der Unterhaltungsaufwand zu verteilen ist. Versiegelte Flächen sollen wegen der maßgeblichen Unterschiede des Wasserabflusses höher belastet werden, als die übrigen Flächen, insbesondere Acker-, Weiden- und Wiesengrundstücke. Bei Waldgrundstücken sollen gemäß § 92 Abs. 1 Satz 7 LWG NRW weitere maßgebliche Unterschiede des Wasserabflusses berücksichtigt werden. § 4 Absatz 2 der Umlagesatzung regelt dementsprechend, dass die Grundstücksflächen unter Berücksichtigung der Bebauung und/oder Befestigung (Versiegelung) und der maßgeblichen Unterschiede des Wasserabflusses (Abflussbeiwert) den unten aufgeführten Kategorien zuzuordnen sind. Bei der Flächenermittlung wurden folgende Flächen in Abzug gebracht: o die Fließgewässer selbst; o die Grundstücksflächen, die aufgrund Ihrer topografischen Lage nicht im Einzugsgebiet eines von der Stadt zu unterhaltenden Gewässers liegen (z.B. Grundstücke an der Stadtgrenze) Demnach entfallen im Einzugsgebiet der Erft auf - bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen Waldgrundstücksflächen sonstige Grundstücksflächen H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc 1 3.933.547 m² 41.869.236 m² 36.835.428 m² Einzugsgebiet der Ahr 2. bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen Waldgrundstücksflächen sonstige Grundstücksflächen 2.591.620 m² 35.472.542 m² 28.944.845 m² Ermittlung der umlagefähigen Kosten Eigener Unterhaltungsaufwand Zum eigenen Unterhaltungsaufwand gehören diejenigen Kosten (z.B. Personalkosten für die Sachbearbeitung und den Bauhof, Unternehmerleistungen, interne Verrechnungen) die der Stadt Bad Münstereifel aus der Erfüllung der ihr übertragenen Pflicht zur Unterhaltung der Fließgewässer entstehen. Für die Gebührenbedarfberechnung sind folgende Ansätze maßgeblich: Sachkonto Bezeichnung 501200 Tariflich Beschäftigte 502200 Einzuggebiet Ahr Einzugsgebiet Erft 4.800,00 € 5.250,00 € ZVK Tariflich Beschäftigte 380,00 € 420,00 € 503200 SV Tariflich Beschäftigte 990,00 € 1.080,00 € 524205 UH Wasserläufe 19.000,00 € 21.000,00 € 531808 Zuschüsse Pflegegeld 0,00 € 410,00 € 541201 Aus- und Fortbildung 250,00 € 275,00 € 541202 Reise-, Fahrtkosten, Auslagen 50,00 € 60,00 € 542902 Sachverständigen- u. Gerichtskosten 240,00 € 260,00 € 581100 I.V. Organisationsmanagement 160,00 € 175,00 € 581101 I.V. Bewirtschaftungskosten 100,00 € 110,00 € 581102 I.V. Bauhof 1.750,00 € 2.000,00 € 581107 I.V. TUIV 140,00 € 160,00 € 581108 I.V. Personalkosten Bauhof 5.700,00 € 6.300,00 € 33.560,00 € 37.500,00 € 6.712,00 € 7.500,00 € 26.848,00 € 30.000,00 € Zwischensumme: ./. 20% Erschwereranteil Zwischensumme: 531301 Umlage Erftverband 183.351,00 € 26.848,00 € = umlagefähiger Aufwand H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc 2 213.351,00 € 3. Gebührenberechnung für das Wassereinzugsgebiet der Erft 3.1 Ermittlung der gewichteten Veranlagungsfläche und Kostenaufteilung Der Gesamtbetrag des umlagefähigen Unterhaltungsaufwandes in Höhe von 213.351,00 € ist unter Berücksichtigung des Verteilungsmaßstabes (§ 4 der Umlagesatzung) auf die Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet umzulegen. Es ergibt sich folgende Verteilungsfläche: - 3.2 bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen (3.933547 m² x 8) Waldgrundstücksflächen (41.869.236 m² : 2) sonstige Grundstücksflächen 31.468.376 m² Gesamtverteilungsfläche: 89.238.436 m² 20.934.632 m² 36.835.428 m² Ermittlung des Gebührensatzes: 213.351,00 € : 89.238.436 m² = 0,0023907 € Demnach beträgt die Gebühr bei - bebauten und/oder befestigten(versiegelte) Grundstücksflächen (0,0023907 € x 8) Waldgrundstücksflächen (0,0023907 € : 2) sonstige Grundstücksflächen (0,0023907 € x 1) 4. Gebührenberechnung für das Wassereinzugsgebiet der Ahr 3.1 Ermittlung der gewichteten Veranlagungsfläche und Kostenaufteilung 0,019126 €/m² 0,001196 €/m² 0,002390 €/m² Der Gesamtbetrag des umlagefähigen Unterhaltungsaufwandes in Höhe von 26.848,00 € ist unter Berücksichtigung des Verteilungsmaßstabes (§ 4 der Umlagesatzung) auf die Grundstück im seitlichen Einzugsgebiet umzulegen. Es ergibt sich folgende Verteilungsfläche: - 3.2 bebaute und/oder befestigte (versiegelte) Grundstücksflächen (2.591.620 m² x 8) Waldgrundstücksflächen (35.472.542 m² : 2) sonstige Grundstücksflächen 20.732.960 m² Gesamtverteilungsfläche: 67.414.076 m² Ermittlung des Gebührensatzes: 26.848,00 € : 67.414.076 m² = 0,0003982 € H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc 3 17.736.271 m² 28.944.845 m² Demnach beträgt die Gebühr bei - bebauten und/oder befestigten(versiegelte) Grundstücksflächen (0,0003982 € x 8) Waldgrundstücksflächen (0,0003982 € : 2) sonstige Grundstücksflächen (0,0003982 € x 1) H:\240\TEXTE\Texte 2016\d02sc001.doc 4 0,003186 €/m² 0,000199 €/m² 0,000398 €/m²