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Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim) Allgemeine Vorlage (Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kämmerei BE: Herr Dellner Kreuzau, 19. November 2009 Vorlagen-Nr.: 72/1998 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sozialausschuss 02.09.1998 TOP: Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim I. Sach- und Rechtslage: Im Rahmen der Bebauungsplan-Festsetzungen „Stockheim F2“ ist für das Neubaugebiet „nördl. Bubenheimer Weg“ auf einer Fläche von 934 qm am Erlenweg die Einrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes vorgesehen. Im Haushaltsjahr 1997 standen hierfür 30.000,- DM bereit. In einer Entfernung von lediglich ca. 300 m befindet sich innerhalb der Freizeitanlage am Sportplatz bereits ein recht gut ausgestatteter Kinderspielplatz. Es stellte sich daher die Frage, ob die Anlegung eines weiteren Kinderspielplatzes aufgrund dieser kurzen Distanz noch sinnvoll ist. Neben der Freizeitanlage bestehen im Ortsteil Stockheim noch zwei weitere Spielplätze an der Marienstraße und am Kindergarten. Unabhängig hiervon hatte Herr OV Lucas im April 1997 aus aktuellem Anlaß um Prüfung gebeten, inwieweit für jugendliche Skateboarder und Inline-Skater unter Verwendung der o.a. Haushaltsmittel geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können. Im Zuge der politischen Beratungen im Sommer/Herbst 1997 wurde beschlossen, den Ausbau des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet bis auf weiteres nicht vorzunehmen und die Haushaltsmittel statt dessen für die Herrichtung einer Skate-Fläche zu verwenden. Wie Ihnen bekannt ist, wurde insbesondere die Standortfrage äußerst kontrovers diskutiert. Konsens besteht darüber, daß aufgrund der zu erwartenden Geräuschbelästigungen Standorte im Ort bzw. in der Nähe der Wohnbebauung grundsätzlich ausscheiden. Die erforderliche Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wäre nicht zu erreichen. Alleine aus diesem Aspekt erschien das Areal am Ende der Panzerstraße als einzige in Betracht zu ziehende Alternative. Aufgrund des vorhandenen Untergrundes hätten sich zum anderen die Herrichtungskosten in einem vertretbaren und innerhalb des Haushaltsansatzes finanzierbaren Rahmen gehalten. Der Gemeinderat hat sich daher in seiner Sitzung vom 16.12.1997 insofern mangels anderer Möglichkeiten für diesen Standort entschieden. Es war bekannt, daß diese Fläche innerhalb des Landschaftsschutzgebietes liegt; der entsprechende Befreiungsantrag gem. § 69 LG.NW. an den OKD Düren -Untere Landschaftsbehörde- wurde unverzüglich gestellt. Bekanntlich hat sich der Landschaftsbeirat gegen das Vorhaben der Gemeinde ausgesprochen. Der Kreisausschuß als letztlich zuständiges Entscheidungsgremium hat eine Beschlußfassung zurückgestellt. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß eine Skate-Anlage nicht mit einem üblichen Kinderspielplatz vergleichbar sei und hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist. Vertreter des Kreises Düren haben allerdings bereits eindeutig erkennen lassen, daß eine Baugenehmigung für den vorgesehenen Standort (Außenbereich) nicht erteilt werden könne. Aufgrund dieses Sachverhalts ist die Anlegung einer Skate-Fläche im Bereich der ehem. Kettenreinigungsanlage an der Panzerstraße kaum realisierbar. Auf eigene Initiative hat der Kreis Düren nach vorheriger Ortsbesichtigung nunmehr angeboten, auf der Grundlage eines Pachtvertrages eine Fläche von ca. 500 qm aus dem kreiseigenen Bauhof/Feuerwehrgelände an der Marienstraße zur Verfügung zu stellen. Eine Kopie des Schreibens vom 15.06.1998 nebst Lageplan ist als Anlage beigefügt. Vorlage: Seite - 2 - Es handelt sich um eine unbefestigte Teilfläche. Der Kreis ist nicht bereit, eine Teilfläche des befestigten Areals zur Verfügung zu stellen, da hierdurch verständlicherweise der Einsatz der Feuerwehr behindert werden könnte. Die Anlegung einer Skate-Fläche an der vorgeschlagenen Stelle wäre jedoch äußerst kostenaufwendig. Alleine für die Befestigung des Untergrundes ist mit Kosten von ca. 50.000,- DM zu rechnen, die durch den HH-Ansatz nicht gedeckt sind. Der Kreis verlangt weiterhin die Abgrenzung des Geländes mit einem stabilen Zaun. Außerdem müßte der parallel zur Panzerstraße verlaufende Flutgraben als Zuwegung überbrückt werden. Hinzu kommen die Kosten der aufzustellenden Skate-Elemente. Die Gesamtkosten belaufen sich nach meiner Einschätzung auf mindestens 80.000,- DM. Da die Kinder und Jugendlichen eine Skate-Anlage an diesem Standort aus Gründen der Sicherheit nur über die Marienstraße und den Wirtschaftsweg zwischen Marienstraße und Panzerstraße, erreichen können, müßte m.E. darüber hinaus der bislang „grüne“ Wirtschaftsweg ebenfalls befestigt werden. Hierfür wäre mit zusätzlichen Kosten von etwa 30.000,- DM zu rechnen. Die Anlegung einer Skate-Fläche innerhalb des Bauhofgeländes erfordert zudem die vorherige Änderung des Bebauungsplanes. Alsdann wäre die Baugenehmigung bzw. eine Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Lärmschutzgutachten) zu beantragen. Hierdurch entstehen weitere Kosten und es können neue Probleme aufgrund der relativen Nähe zur Wohnbebauung Marienstraße auftreten. Für die Überbrückung des Flutgrabens ist eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich. Neben den einmaligen Kosten erwartet der Kreis Düren als Grundstückseigentümer einen Pachtzins in Höhe von 1.500,- DM/Jahr, der den gemeindlichen Haushalt jedes Jahr zusätzlich belasten würde. Aufgrund der geschilderten Kosten/Haushaltssituation ist diese theoretische Alternative nicht umsetzbar. Nach den bisherigen Vorstellungen sollte lediglich eine Skate-Fläche zur Verfügung gestellt werden, die mit 3-4 kombinierten Skate-Elementen von 1,5o m Breite (sog. „Fun-Box“) bestückt wird. Diese Minimal-Ausstattung wird den Ansprüchen einer üblichen Skate-Anlage mit „Half-Pipe“ etc. sicherlich nicht gerecht. Auch unter diesem Aspekt steht der zu betreibende Aufwand m.E. in keiner vernünftigen Relation zum Ergebnis. Es mehren sich in jüngster Zeit verstärkt Stimmen, die die ursprünglich vorgesehene Einrichtung des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet zusätzlich bzw. anstelle der Skate-Anlage fordern. Herr Ortsvorsteher Lucas hat nunmehr eine entsprechende Unterschriftenliste von Bürgern aus dem Neubaugebiet Stockheim weitergeleitet. Diese ist als Anlage in Kopie beigefügt. Als Fazit der vorbeschriebenen Sach- und Rechtslage schlage ich Ihnen vor, die Anlegung einer Skate-Fläche bis auf weiteres zurückzustellen. Unter Bezugnahme auf die eingangs erwähnte Spielplatzsituation im Ortsteil Stockheim kann man durchaus die Auffassung vertreten, daß die Anlegung eines weiteren Spielplatzes im Neubaugebiet nicht zwingend erforderlich ist, so daß die bereitstehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM eingespart werden könnten. Ich empfehle jedoch, die Herrichtung des Spielplatzes nunmehr vorzunehmen, um der hohen Anzahl der Kinder im Neubaugebiet und dem Sicherheitsbedürfnis der Eltern Rechnung zu tragen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es steht ein HH-Ansatz in Höhe von 30.000,- DM zur Verfügung Vorlage: Seite - 3 - III. Beschlußvorschlag Verwaltung: „Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw. Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt. Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet. III. Beschlußvorschlag: „Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw. Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt. Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines öffentlichen Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet. Der Gemeindedirektor wird beauftragt, die entsprechende Ausführung zu veranlassen. Die Eltern sollen aktiv an der Planung betieligt werden.“ Der Gemeindedirektor - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: III. Beschlussvorschlag: „Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw. Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt. Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines öffentlichen Der Bürgermeister - Ramm - Vorlage: Seite - 4 - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________