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Kommune
Kreuzau
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Erstellt
19.11.09, 11:21
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
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Gemeinde Kreuzau
Kämmerei BE: Herr Dellner
Kreuzau, 19. November 2009
Vorlagen-Nr.:
72/1998
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sozialausschuss
02.09.1998
TOP: Anlegung einer Skateboardfläche bzw. eines Kinderspielplatzes im Ortsteil Stockheim
I. Sach- und Rechtslage:
Im Rahmen der Bebauungsplan-Festsetzungen „Stockheim F2“ ist für das Neubaugebiet „nördl.
Bubenheimer Weg“ auf einer Fläche von 934 qm am Erlenweg die Einrichtung eines öffentlichen
Kinderspielplatzes vorgesehen. Im Haushaltsjahr 1997 standen hierfür 30.000,- DM bereit.
In einer Entfernung von lediglich ca. 300 m befindet sich innerhalb der Freizeitanlage am
Sportplatz bereits ein recht gut ausgestatteter Kinderspielplatz. Es stellte sich daher die Frage, ob
die Anlegung eines weiteren Kinderspielplatzes aufgrund dieser kurzen Distanz noch sinnvoll ist.
Neben der Freizeitanlage bestehen im Ortsteil Stockheim noch zwei weitere Spielplätze an der
Marienstraße und am Kindergarten.
Unabhängig hiervon hatte Herr OV Lucas im April 1997 aus aktuellem Anlaß um Prüfung gebeten,
inwieweit für jugendliche Skateboarder und Inline-Skater unter Verwendung der o.a.
Haushaltsmittel geeignete Flächen zur Verfügung gestellt werden können.
Im Zuge der politischen Beratungen im Sommer/Herbst 1997 wurde beschlossen, den Ausbau des
Kinderspielplatzes im Neubaugebiet bis auf weiteres nicht vorzunehmen und die Haushaltsmittel
statt dessen für die Herrichtung einer Skate-Fläche zu verwenden. Wie Ihnen bekannt ist, wurde
insbesondere die Standortfrage äußerst kontrovers diskutiert.
Konsens besteht darüber, daß aufgrund der zu erwartenden Geräuschbelästigungen Standorte im
Ort bzw. in der Nähe der Wohnbebauung grundsätzlich ausscheiden. Die erforderliche
Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz wäre nicht zu erreichen. Alleine aus
diesem Aspekt erschien das Areal am Ende der Panzerstraße als einzige in Betracht zu ziehende
Alternative. Aufgrund des vorhandenen Untergrundes hätten sich zum anderen die
Herrichtungskosten in einem vertretbaren und innerhalb des Haushaltsansatzes finanzierbaren
Rahmen gehalten.
Der Gemeinderat hat sich daher in seiner Sitzung vom 16.12.1997 insofern mangels anderer
Möglichkeiten für diesen Standort entschieden. Es war bekannt, daß diese Fläche innerhalb des
Landschaftsschutzgebietes liegt; der entsprechende Befreiungsantrag gem. § 69 LG.NW. an den
OKD Düren -Untere Landschaftsbehörde- wurde unverzüglich gestellt.
Bekanntlich hat sich der Landschaftsbeirat gegen das Vorhaben der Gemeinde ausgesprochen.
Der Kreisausschuß als letztlich zuständiges Entscheidungsgremium hat eine Beschlußfassung
zurückgestellt. Dies ist vor dem Hintergrund zu sehen, daß eine Skate-Anlage nicht mit einem
üblichen Kinderspielplatz vergleichbar sei und hierfür eine Baugenehmigung erforderlich ist.
Vertreter des Kreises Düren haben allerdings bereits eindeutig erkennen lassen, daß eine
Baugenehmigung für den vorgesehenen Standort (Außenbereich) nicht erteilt werden könne.
Aufgrund dieses Sachverhalts ist die Anlegung einer Skate-Fläche im Bereich der ehem.
Kettenreinigungsanlage an der Panzerstraße kaum realisierbar.
Auf eigene Initiative hat der Kreis Düren nach vorheriger Ortsbesichtigung nunmehr angeboten,
auf der Grundlage eines Pachtvertrages eine Fläche von ca. 500 qm aus dem kreiseigenen
Bauhof/Feuerwehrgelände an der Marienstraße zur Verfügung zu stellen.
Eine Kopie des Schreibens vom 15.06.1998 nebst Lageplan ist als Anlage beigefügt.
Vorlage:
Seite - 2 -
Es handelt sich um eine unbefestigte Teilfläche. Der Kreis ist nicht bereit, eine Teilfläche des
befestigten Areals zur Verfügung zu stellen, da hierdurch verständlicherweise der Einsatz der
Feuerwehr behindert werden könnte.
Die Anlegung einer Skate-Fläche an der vorgeschlagenen Stelle wäre jedoch äußerst
kostenaufwendig. Alleine für die Befestigung des Untergrundes ist mit Kosten von ca. 50.000,- DM
zu rechnen, die durch den HH-Ansatz nicht gedeckt sind.
Der Kreis verlangt weiterhin die Abgrenzung des Geländes mit einem stabilen Zaun. Außerdem
müßte der parallel zur Panzerstraße verlaufende Flutgraben als Zuwegung überbrückt werden.
Hinzu kommen die Kosten der aufzustellenden Skate-Elemente. Die Gesamtkosten belaufen sich
nach meiner Einschätzung auf mindestens 80.000,- DM.
Da die Kinder und Jugendlichen eine Skate-Anlage an diesem Standort aus Gründen der
Sicherheit nur über die Marienstraße und den Wirtschaftsweg zwischen Marienstraße und
Panzerstraße, erreichen können, müßte m.E. darüber hinaus der bislang „grüne“ Wirtschaftsweg
ebenfalls befestigt werden. Hierfür wäre mit zusätzlichen Kosten von etwa 30.000,- DM zu
rechnen.
Die Anlegung einer Skate-Fläche innerhalb des Bauhofgeländes erfordert zudem die vorherige
Änderung des Bebauungsplanes. Alsdann wäre die Baugenehmigung bzw. eine Genehmigung
nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz (Lärmschutzgutachten) zu beantragen. Hierdurch
entstehen weitere Kosten und es können neue Probleme aufgrund der relativen Nähe zur
Wohnbebauung Marienstraße auftreten. Für die Überbrückung des Flutgrabens ist eine
wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich.
Neben den einmaligen Kosten erwartet der Kreis Düren als Grundstückseigentümer einen
Pachtzins in Höhe von 1.500,- DM/Jahr, der den gemeindlichen Haushalt jedes Jahr zusätzlich
belasten würde.
Aufgrund der geschilderten Kosten/Haushaltssituation ist diese theoretische Alternative nicht
umsetzbar.
Nach den bisherigen Vorstellungen sollte lediglich eine Skate-Fläche zur Verfügung gestellt
werden, die mit 3-4 kombinierten Skate-Elementen von 1,5o m Breite (sog. „Fun-Box“) bestückt
wird.
Diese Minimal-Ausstattung wird den Ansprüchen einer üblichen Skate-Anlage mit „Half-Pipe“ etc.
sicherlich nicht gerecht. Auch unter diesem Aspekt steht der zu betreibende Aufwand m.E. in
keiner vernünftigen Relation zum Ergebnis.
Es mehren sich in jüngster Zeit verstärkt Stimmen, die die ursprünglich vorgesehene Einrichtung
des Kinderspielplatzes im Neubaugebiet zusätzlich bzw. anstelle der Skate-Anlage fordern. Herr
Ortsvorsteher Lucas hat nunmehr eine entsprechende Unterschriftenliste von Bürgern aus dem
Neubaugebiet Stockheim weitergeleitet. Diese ist als Anlage in Kopie beigefügt.
Als Fazit der vorbeschriebenen Sach- und Rechtslage schlage ich Ihnen vor, die Anlegung einer
Skate-Fläche bis auf weiteres zurückzustellen. Unter Bezugnahme auf die eingangs erwähnte
Spielplatzsituation im Ortsteil Stockheim kann man durchaus die Auffassung vertreten, daß die
Anlegung eines weiteren Spielplatzes im Neubaugebiet nicht zwingend erforderlich ist, so daß die
bereitstehenden Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM eingespart werden könnten.
Ich empfehle jedoch, die Herrichtung des Spielplatzes nunmehr vorzunehmen, um der hohen
Anzahl der Kinder im Neubaugebiet und dem Sicherheitsbedürfnis der Eltern Rechnung zu tragen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es steht ein HH-Ansatz in Höhe von 30.000,- DM zur Verfügung
Vorlage:
Seite - 3 -
III. Beschlußvorschlag Verwaltung:
„Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw.
Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt.
Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines
öffentlichen Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet.
III. Beschlußvorschlag:
„Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw.
Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt.
Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung eines
öffentlichen Kinderspielplatzes im Neubaugebiet Stockheim (Flur 2, Flurstück 274) verwendet. Der
Gemeindedirektor wird beauftragt, die entsprechende Ausführung zu veranlassen.
Die Eltern sollen aktiv an der Planung betieligt werden.“
Der Gemeindedirektor
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
III. Beschlussvorschlag:
„Die Anlegung einer Skate-Fläche im Ortsteil Stockheim wird mangels geeigneter Standorte bzw.
Finanzierbarkeit bis auf weiteres zurückgestellt.
Die vorhandenen Haushaltsmittel in Höhe von 30.000,- DM werden zur Herrichtung
eines öffentlichen
Der Bürgermeister
- Ramm -
Vorlage:
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IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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