Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
10.09.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 10.09.2013
Vorlagen-Nr.: 55/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Schulausschuss
18.09.2013
Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion
I. Sach- und Rechtslage:
Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantragt,
den TOP „Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich“ zur nächsten Sitzung des Schulausschusses
aufzunehmen. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt.
Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zu Beginn dieses Jahres ist über eine mögliche
Schließung der Gereonschule gesprochen worden. In diesem Zusammenhang wurden auch die
entsprechenden Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre ab 2015 gekürzt.
Hintergrund der Überlegungen sind das geplante „9. Schulrechtsänderungsgesetz“ sowie vor
allem die beschlossene „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für
Kranke“. In dieser Verordnung wird geregelt, dass für den Fortbestand der Schulen mit dem
Förderschwerpunkt Lernen mindestens 144 Schülerinnen und Schüler und für den
Förderschwerpunkt Sprache 55 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und 66 Schülerinnen
und Schüler in der Sekundarstufe I angemeldet sein müssen. Die Gereonschule bietet beide
Förderschwerpunkte an und ist dementsprechend als Schule im Verbund zu werten, erreicht aber
für jeden einzelnen Förderschwerpunkt nicht die erforderliche Schülerzahl. Im Schuljahr
2012/2013 wurden insgesamt 67 Schülerinnen und Schüler beschult, aktuell sind es 58 Kinder.
Daher greifen weder die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 1 Ziffer 7 MindestgrößenVO, wonach
Schulen auch dann weitergeführt werden können, wenn sie die Mindestgröße für einen der
angebotenen Förderschwerpunkte erreichen, noch die Ausnahmeregelung des Absatzes 2,
wonach eine Schule nur über die Hälfte der erforderlichen Schülerzahl verfügen muss, wenn sie
als Teilstandort geführt wird (die Gereonschule ist die einzige Förderschule der Kommunen
Nideggen und Kreuzau, sodass kein Teilstandort gegründet werden kann).
Bisher hat die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht geduldet, dass mehr als 300
Förderschulen in NRW betrieben wurden, die nur die Hälfte der erforderlichen Schülerzahlen oder
sogar weniger nachweisen konnten. Mit der neuen MindestgrößenVO ist dies abgeschafft worden.
Hiervon ist, wie oben beschrieben, auch die Gereonschule betroffen.
Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit dem Schulamt beim Kreis Düren, dem Schulleiter und mit
der Stadt Nideggen geführt. Ebenfalls bitten die Gemeinden Hürtgenwald und Vettweiß sowie die
Stadt Heimbach um eine Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise. Daher soll im
Schulausschuss eine Meinungsbildung erfolgen, die dann in der Verbandsversammlung des
Schulverbandes Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) vertreten werden soll. Weitere Gespräche mit
dem Schulamt sollen geführt werden. Dies war bisher urlaubsbedingt noch nicht möglich.
Der Schulleiter der Gereonschule, Herr Dahlmanns, hat in den vergangenen Wochen
verschiedene Vorschläge für eine „Nachfolgeregelung“ der Gereonschule vorgeschlagen. Bei
seinen Lösungsvorschlägen ist er immer davon ausgegangen, dass die heutige Gereonschule
geschlossen wird. Er wird in der Sitzung seine Überlegungen zum „schulischen Lernort“ darstellen.
Unabhängig von diesen Überlegungen ist aus Sicht der Verwaltung der Bestand der Gereonschule
dauerhaft nicht mehr gesichert. Um möglichst frühzeitig für eindeutige Verhältnisse zu sorgen,
sollten schon jetzt die Modalitäten für eine Schließung geklärt werden. Hiermit verbunden ist aber
die Beratung in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen
(Gereonschule).
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Zunächst keine.
III. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung der
Gereonschule Kreuzau-Boich zu ermitteln. In diesem Zusammenhang sollen weitere
Beratungsgespräche mit der Schulaufsicht beim Kreis Düren und gegebenenfalls der
Bezirksregierung Köln geführt werden.
Kurzfristig soll ebenfalls eine Beratung in der Verbandsversammlung des Schulverbandes
Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) erfolgen.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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