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Allgemeine Vorlage (Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich; hier: Antrag der CDU-Fraktion)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
83 kB
Datum
18.09.2013
Erstellt
10.09.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion) Allgemeine Vorlage (Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich;
hier: Antrag der CDU-Fraktion)

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Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 10.09.2013 Vorlagen-Nr.: 55/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Schulausschuss 18.09.2013 Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich; hier: Antrag der CDU-Fraktion I. Sach- und Rechtslage: Die CDU-Fraktion im Rat der Gemeinde Kreuzau hat mit Schreiben vom 16. Juli 2013 beantragt, den TOP „Zukunft der Förderschule Kreuzau-Boich“ zur nächsten Sitzung des Schulausschusses aufzunehmen. Das Antragsschreiben ist als Anlage beigefügt. Bereits im Rahmen der Haushaltsberatungen zu Beginn dieses Jahres ist über eine mögliche Schließung der Gereonschule gesprochen worden. In diesem Zusammenhang wurden auch die entsprechenden Haushaltsansätze für die Haushaltsjahre ab 2015 gekürzt. Hintergrund der Überlegungen sind das geplante „9. Schulrechtsänderungsgesetz“ sowie vor allem die beschlossene „Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen und der Schulen für Kranke“. In dieser Verordnung wird geregelt, dass für den Fortbestand der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen mindestens 144 Schülerinnen und Schüler und für den Förderschwerpunkt Sprache 55 Schülerinnen und Schüler in der Primarstufe und 66 Schülerinnen und Schüler in der Sekundarstufe I angemeldet sein müssen. Die Gereonschule bietet beide Förderschwerpunkte an und ist dementsprechend als Schule im Verbund zu werten, erreicht aber für jeden einzelnen Förderschwerpunkt nicht die erforderliche Schülerzahl. Im Schuljahr 2012/2013 wurden insgesamt 67 Schülerinnen und Schüler beschult, aktuell sind es 58 Kinder. Daher greifen weder die Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 1 Ziffer 7 MindestgrößenVO, wonach Schulen auch dann weitergeführt werden können, wenn sie die Mindestgröße für einen der angebotenen Förderschwerpunkte erreichen, noch die Ausnahmeregelung des Absatzes 2, wonach eine Schule nur über die Hälfte der erforderlichen Schülerzahl verfügen muss, wenn sie als Teilstandort geführt wird (die Gereonschule ist die einzige Förderschule der Kommunen Nideggen und Kreuzau, sodass kein Teilstandort gegründet werden kann). Bisher hat die Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsicht geduldet, dass mehr als 300 Förderschulen in NRW betrieben wurden, die nur die Hälfte der erforderlichen Schülerzahlen oder sogar weniger nachweisen konnten. Mit der neuen MindestgrößenVO ist dies abgeschafft worden. Hiervon ist, wie oben beschrieben, auch die Gereonschule betroffen. Zwischenzeitlich wurden Gespräche mit dem Schulamt beim Kreis Düren, dem Schulleiter und mit der Stadt Nideggen geführt. Ebenfalls bitten die Gemeinden Hürtgenwald und Vettweiß sowie die Stadt Heimbach um eine Stellungnahme zur weiteren Vorgehensweise. Daher soll im Schulausschuss eine Meinungsbildung erfolgen, die dann in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) vertreten werden soll. Weitere Gespräche mit dem Schulamt sollen geführt werden. Dies war bisher urlaubsbedingt noch nicht möglich. Der Schulleiter der Gereonschule, Herr Dahlmanns, hat in den vergangenen Wochen verschiedene Vorschläge für eine „Nachfolgeregelung“ der Gereonschule vorgeschlagen. Bei seinen Lösungsvorschlägen ist er immer davon ausgegangen, dass die heutige Gereonschule geschlossen wird. Er wird in der Sitzung seine Überlegungen zum „schulischen Lernort“ darstellen. Unabhängig von diesen Überlegungen ist aus Sicht der Verwaltung der Bestand der Gereonschule dauerhaft nicht mehr gesichert. Um möglichst frühzeitig für eindeutige Verhältnisse zu sorgen, sollten schon jetzt die Modalitäten für eine Schließung geklärt werden. Hiermit verbunden ist aber die Beratung in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen (Gereonschule). II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Zunächst keine. III. Beschlussvorschlag: Die Verwaltung wird beauftragt, die rechtlichen Voraussetzungen für die Auflösung der Gereonschule Kreuzau-Boich zu ermitteln. In diesem Zusammenhang sollen weitere Beratungsgespräche mit der Schulaufsicht beim Kreis Düren und gegebenenfalls der Bezirksregierung Köln geführt werden. Kurzfristig soll ebenfalls eine Beratung in der Verbandsversammlung des Schulverbandes Kreuzau-Nideggen (Gereonschule) erfolgen. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-