Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
34 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Stichworte
Inhalt der Datei
5. Satzung
v o m ___________
zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997
Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung
für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015(GV.
NRW S. 208), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel a m __________ mit Mehrheit der
gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende 5. Satzung zur Änderung der
Flauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 beschlossen:
Art. 1
Präambel - wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Bezeichnung „Ratsmitglieder“ durch die Bezeichnung „Mitglieder“ ersetzt.
Art. 2
§ 10 Ausschüsse und deren Zuständigkeit - wird wie folgt geändert:
Abs. 5 erhält folgende Fassung:
„Als zuständiges Gremium für eine Verweigerung der Zustimmung des Schulträgers zu der
gewählten Bewerberin/dem gewählten Bewerber bei der Bestellung von
Schulleiterinnen/Schulleitern gemäß § 61 Abs. 4 SchulG NRW wird der Ausschuss für
Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus bestimmt.“
Art. 3
§ 13 Zuständigkeit des Bürgermeisters - wird wie folgt geändert:
Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung:
„Im Einzelfall Steuern, Gebühren, Beiträge sowie sonstige Geldforderungen der Stadt
bis zu einem Flöchstbetrag von 15.000,—EURO zu erlassen,
bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,—EURO niederzuschlagen oder zu stunden,
- bei denen sich der Schuldner im Insolvenzverfahren befindet, unabhängig von der
Höhe niederzuschlagen.“
Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung:
„Vergleiche, deren Wert jeweils 15.000,—EURO nicht übersteigt, abzuschließen, sowie
Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert den Betrag von 15.000,—EURO nicht
übersteigt.“
Art. 4
Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.