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Beschlussvorlage (Anlage 501-X)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
34 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
Beschlussvorlage (Anlage 501-X)

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Inhalt der Datei

5. Satzung v o m ___________ zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 Aufgrund des § 7 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Februar 2015(GV. NRW S. 208), hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel a m __________ mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende 5. Satzung zur Änderung der Flauptsatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 27.06.1997 beschlossen: Art. 1 Präambel - wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird die Bezeichnung „Ratsmitglieder“ durch die Bezeichnung „Mitglieder“ ersetzt. Art. 2 § 10 Ausschüsse und deren Zuständigkeit - wird wie folgt geändert: Abs. 5 erhält folgende Fassung: „Als zuständiges Gremium für eine Verweigerung der Zustimmung des Schulträgers zu der gewählten Bewerberin/dem gewählten Bewerber bei der Bestellung von Schulleiterinnen/Schulleitern gemäß § 61 Abs. 4 SchulG NRW wird der Ausschuss für Bildung, Kultur, Sport, Soziales, Städtepartnerschaften und Tourismus bestimmt.“ Art. 3 § 13 Zuständigkeit des Bürgermeisters - wird wie folgt geändert: Abs. 2 Nr. 1 erhält folgende Fassung: „Im Einzelfall Steuern, Gebühren, Beiträge sowie sonstige Geldforderungen der Stadt bis zu einem Flöchstbetrag von 15.000,—EURO zu erlassen, bis zu einem Höchstbetrag von 30.000,—EURO niederzuschlagen oder zu stunden, - bei denen sich der Schuldner im Insolvenzverfahren befindet, unabhängig von der Höhe niederzuschlagen.“ Abs. 2 Nr. 2 erhält folgende Fassung: „Vergleiche, deren Wert jeweils 15.000,—EURO nicht übersteigt, abzuschließen, sowie Klage vor Gericht zu erheben, sofern der Streitwert den Betrag von 15.000,—EURO nicht übersteigt.“ Art. 4 Die Satzung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.