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Mitteilungsvorlage (Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (31.03.2016))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
81 kB
Datum
04.05.2016
Erstellt
28.04.16, 15:35
Aktualisiert
28.04.16, 15:35
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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 19.04.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 550-X __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 04.05.2016 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Zwischenbericht Stadtwerke - Betriebszweig Abwasser- (31.03.2016) __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW 1 SW2 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ Seite 2 von Ratsdrucksache 550-X 1. Sachverhalt: Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung (EigVO) ist über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes schriftlich zu berichten. Aus diesem Grunde wird die beigefügte Übersicht des Erfolgsplanes mit den Geschäftszahlen zum 31.03.2016 überreicht. a) Erfolgsplan Aus dem Geschäftsverlauf über lediglich drei Monate lassen sich verlässliche Prognosen für das Geschäftsjahr 2016 nicht ableiten. Deshalb wird erst mit dem zweiten Quartalsbericht eine Hochrechnung auf das Geschäftsjahr vorgelegt. b) Vermögensplan Da neue Baumaßnahmen erst nach Genehmigung des Wirtschaftsplanes begonnen werden dürfen, liegt der Schwerpunkt der investiven Tätigkeit erfahrungsgemäß vorrangig in der zweiten Jahreshälfte 2016. Aus diesem Grund wird der Vermögensplan mit dem zweiten Quartalsbericht 2016 vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung Aufgabe nach § 20 ff EigVO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen keine 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine