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Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
14 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006) Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006) Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006) Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - /Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 9/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss Hauptausschuss Rat 22.02.2005 15.03.2005 05.04.2005 TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006 I. Sach- und Rechtslage: In der 2. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau am 06.01.2005 wurde unter Vorlage 105/2005 die Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006 behandelt. Es wurden die verschiedenen Alternativen dargestellt. Eine dieser Alternativen war eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Dürener Servicebetrieb (DSB) und der Gemeinde. In welcher rechtlichen Form bzw. Ausgestaltung eine derartige Zusammenarbeit erfolgen könnte, wurde offengelassen. Durch den Umweltausschuss wurde die Verwaltung wie folgt beauftragt: 1. alternative Entsorgungsmodelle aufzuzeigen, vorzustellen und deren Vorund Nachteile darzulegen, 2. den Gedanken der interkommunalen Zusammenarbeit (vorrangig) weiter zu betreiben, 3. die Option der Ausschreibung – der Gemeinde Kreuzau alleine oder auch mit anderen Kommunen – offen zu halten. Zwischenzeitlich wurde zusammen mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes, deren Dienstleistungs-GmbH und Mitarbeitern der Gemeinde der gesamte Sachverhalt eingehend erörtert. Herr Jahr von der Dienstleistungs-GmbH hat sich bereiterklärt, an der Sitzung des Umweltausschusses am 22.02.2005 teilzunehmen und wird für Fragen und Erläuterungen zur Verfügung stehen. Zunächst wurde die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit behandelt. Der Dürener Service Betrieb (DSB) ist kein gewerblicher Anbieter. Er ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsdienstleistungsbetrieb allerdings berechtigt, sich an kommunalen Ausschreibungen zu beteiligen. Von einer kommunalen Vereinbarung ohne vorherige Ausschreibung wurde durch den Städte- und Gemeindebund allerdings dringend abgeraten. In den Fällen, in denen gewerbliche Entsorger gegen eine solche Vorgehensweise gerichtlich vorgegangen sind, hatte die Klage Erfolg. Es muss also davon ausgegangen werden, dass, sofern sich die Gemeinde Kreuzau für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem DSB ohne vorherige Ausschreibung entscheidet, gewerbliche Entsorger den Klageweg beschreiten werden. Da aber der Vertrag mit -2dem derzeitigen Entsorger bis zum 30.06.2005 gekündigt werden muss, ist nicht auszuschließen, dass zum 01.01.2006 aufgrund fehlender gültiger vertraglicher Vereinbarungen die Entsorgungsleistung nicht durchgeführt werden kann. Eine interkommunale Zusammenarbeit in der durch den DSB angestrebten Form, also ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren, sollte aus Gründen der Rechtssicherheit nicht weiter verfolgt werden. Auch die durch den DSB angebotene Kostenreduzierung um ca. 10 % kann zu keiner anderen Entscheidung führen. Erfahrungswerte der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes aus vergangenen Ausschreibungen (für 4 Kommunen sind die Arbeiten soeben abgeschlossen, für weitere 5 Kommunen werden sie zur Zeit durchgeführt,haben gezeigt, dass mit wesentlich höheren Einsparungen zu rechnen ist. Eine seriöse Aussage über die Höhe der möglichen Einsparungen in der Gemeinde Kreuzau kann allerdings derzeit nicht getroffen werden, auch wenn bei anderen Ausschreibungen Einsparungen von 20 % und mehr erzielt wurden. Es ist aber zu erwarten, dass die vom DSB angebotene Preisreduzierung bei einer Ausschreibung übertroffen wird. Aus diesen Gründen wird die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen für unumgänglich gehalten. Ob für die Gemeinde Kreuzau noch bessere Konditionen erzielt werden, wenn sich bei der Ausschreibung mehrere Kommunen aus dem Südkreis, möglicherweise in einer Service Gesellschaft, zusammenschließen, kann nur vermutet werden. Eine gemeinsame Ausschreibung macht aber nach Aussage der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes nur dann Sinn, wenn die betroffenen Kommunen hierzu die grundsätzliche Bereitschaft bekunden und ein gleiches Leistungsverzeichnis für alle erstellt werden kann. Beide Grundvoraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt. Eine entsprechende Erklärung der anderen Kommunen unter Beteiligung der politischen Gremien dürfte ebenso wenig kurzfristig herbeizuführen sein wie die Erstellung eines gemeinsamen Leistungsverzeichnisses. Die gemeinsame Ausschreibung für mehrere Kommunen scheint mit großer Wahrscheinlichkeit unter den genannten Voraussetzungen nicht zum 01.01.2006 realisierbar. Dies würde bedeuten, dass der bestehende Vertrag erst zum 31.12.2006 zu kündigen wäre und für das Jahr 2006 die bisherigen Konditionen weiterhin ihre Gültigkeit hätten. Die Tatsache, dass, wie bereits aufgeführt, mit erheblichen Preisnachlässen gerechnet werden kann und nicht bekannt ist, ob eine gemeinsame Ausschreibung der Südkreiskommunen zustande kommt und welche weiteren Preisnachlässe hierdurch erzielt werden können, würde bedeuten, dass den Bürgern der Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2006 eine erwartete Gebührenreduzierung vorenthalten würde. Aufgrund dieser Tatsachen schlägt die Verwaltung vor, die Entsorgungsleistungen für die Gemeinde Kreuzau ab dem 01.01.2006 als Einzelleistung auszuschreiben und nicht auf eine gemeinsame Ausschreibung, deren Zustandekommen und zu erzielende Konditionen derzeit nicht abgeschätzt werden können, zu warten. Bei dem eingangs erwähnten Gespräch wurde auch deutlich, dass nach der Fertigstellung der Verdingungsunterlagen ein Zeitraum von 136 Tagen bis zur Auftragsvergabe einzuplanen ist. Die genaue Zeittabelle, in der allerdings Zeitverzögerungen aufgrund erforderlicher Sitzungstermine noch nicht berücksichtigt wurden, ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt. Wie oben erwähnt, war beabsichtigt, mögliche alternative Entsorgungsmodelle vorzustellen und deren Vor- und Nachteile darzulegen. Nachfolgend möchte ich zunächst kurz die derzeitige Entsorgungsituation in der Gemeinde aufzeigen: Zur Zeit sind 7.557 Haushalte angeschlossen. Rest- und Bioabfall wird derzeit im 14 – täglichen Rhythmus abgefahren. Im Restmüllbereich werden 60 l, 80 l, 120 l und 240 l Gefäße angeboten. Zusätzlich stehen 1.100 l Großbehälter mit wahlweise wöchentlicher bzw. 14 – täglicher Entleerung zur Verfügung. Im Bioabfallbereich werden 120 l und 240 l Gefäße angeboten. -3In beiden Abfallbereichen können sich 2 Haushalte ein 120 l Gefäß und bis zu 4 Haushalte ein 240 l Gefäß teilen. Die Entsorgung von Sperrmüll, Kühl- und Gefriergeräten, Ölradiatoren sowie sperrigem Elektround Elektronikschrott erfolgt nach telefonischer Anmeldung nach Bedarf. Durchschnittlich sind 18 Abfuhren pro Jahr geplant. Die Altpapierentsorgung wird durch ortsansässige Vereine durchgeführt. Die Darstellung alternativer Entsorgungsmöglichkeiten gestaltet sich relativ schwierig. Dem Grunde nach sind Bürger und Verwaltung mit der bestehenden Entsorgungsregelung zufrieden. Um den Personen entgegen zu kommen, die weniger Restmüll produzieren, wäre eine Umstellung z.B. auf ein Chip–Ident-Systems möglich. Dann könnte mit dem Entsorger nach tatsächlichen Entleerungen und nicht wie bisher nach ausgegebenen Gefäßen abgerechnet werden. Auch diese Thematik wurde in der o.g. Gesprächsrunde eingehend erörtert. Erfahrungswerte zeigen jedoch nach Auskunft der Dienstleistungs-GmbH auf, dass durch zu spezielle Anforderungen (z.B. die Einführung eines Chip–Ident–Systems) der Anbieterkreis stark eingeschränkt werden könnte. Dies führt in der Regel zu teureren Angeboten als bei größerem Bieterkreis. Das geführte Beratungsgespräch hat bei der Verwaltung die Auffassung bestärkt, dass die Einschaltung eines Fachbüros unerlässlich ist, um alle Erfahrungen nutzen zu können, die zu einem bestmöglichen Ausschreibungsergebnis für die Gemeinde führen. Bei der Auswahl der zukünftigen Entsorgungsleistungen ist deshalb eine fachkompetente Beratung möglicherweise ausschlaggebend für ein positives Ausschreibungsergebnis. Zur Wahrung der Fristen sollte deshalb ein solches Unternehmen schnellstmöglich eingeschaltet werden. Da Auftragsvergaben nach der Geschäftsordnung grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil behandelt werden, verweise ich dazu auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter der Vorlage 10/2005. Im weiteren Verfahrensschritt kann dann unter Beteiligung des Fachbüros ein entsprechendes Leistungsverzeichnis mit eventuellen Alternativen vorbereitet und im Umweltausschuss vorgestellt werden. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: 1. „In der Gemeinde Kreuzau bleibt die Durchführung der Abfallentsorgung dem Grund nach in der bisherigen Form bestehen. 2. Die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Dürener Service Betrieb ohne vorherige Ausschreibung wird insbesondere unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht weiter verfolgt. 3. Die Entsorgungsleistungen sollen zum 01.01.2006 in eigener Regie ausgeschrieben werden, und zwar unter fachlicher Begleitung einer Beratungsgesellschaft.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________