Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - /Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
9/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
Hauptausschuss
Rat
22.02.2005
15.03.2005
05.04.2005
TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006
I. Sach- und Rechtslage:
In der 2. Sitzung des Umweltausschusses der Gemeinde Kreuzau am 06.01.2005 wurde unter
Vorlage 105/2005 die Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau
zum 01.01.2006 behandelt. Es wurden die verschiedenen Alternativen dargestellt. Eine dieser
Alternativen war eine interkommunale Zusammenarbeit zwischen dem Dürener Servicebetrieb
(DSB) und der Gemeinde. In welcher rechtlichen Form bzw. Ausgestaltung eine derartige
Zusammenarbeit erfolgen könnte, wurde offengelassen.
Durch den Umweltausschuss wurde die Verwaltung wie folgt beauftragt:
1. alternative Entsorgungsmodelle aufzuzeigen, vorzustellen und deren Vorund Nachteile darzulegen,
2. den Gedanken der interkommunalen Zusammenarbeit (vorrangig) weiter
zu betreiben,
3. die Option der Ausschreibung – der Gemeinde Kreuzau alleine oder auch mit
anderen Kommunen – offen zu halten.
Zwischenzeitlich wurde zusammen mit Vertretern des Städte- und Gemeindebundes, deren
Dienstleistungs-GmbH und Mitarbeitern der Gemeinde der gesamte Sachverhalt eingehend
erörtert. Herr Jahr von der Dienstleistungs-GmbH hat sich bereiterklärt, an der Sitzung des
Umweltausschusses am 22.02.2005 teilzunehmen und wird für Fragen und Erläuterungen zur
Verfügung stehen.
Zunächst wurde die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit behandelt.
Der Dürener Service Betrieb (DSB) ist kein gewerblicher Anbieter. Er ist als öffentlich-rechtlicher
Entsorgungsdienstleistungsbetrieb allerdings berechtigt, sich an kommunalen Ausschreibungen
zu beteiligen. Von einer kommunalen Vereinbarung ohne vorherige Ausschreibung wurde durch
den Städte- und Gemeindebund allerdings dringend abgeraten. In den Fällen, in denen
gewerbliche Entsorger gegen eine solche Vorgehensweise gerichtlich vorgegangen sind, hatte die
Klage Erfolg. Es muss also davon ausgegangen werden, dass, sofern sich die Gemeinde Kreuzau
für eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem DSB ohne vorherige Ausschreibung
entscheidet, gewerbliche Entsorger den Klageweg beschreiten werden. Da aber der Vertrag mit
-2dem derzeitigen Entsorger bis zum 30.06.2005 gekündigt werden muss, ist nicht auszuschließen,
dass zum 01.01.2006 aufgrund fehlender gültiger vertraglicher Vereinbarungen die
Entsorgungsleistung nicht durchgeführt werden kann. Eine interkommunale Zusammenarbeit in
der durch den DSB angestrebten Form, also ohne vorheriges Ausschreibungsverfahren, sollte aus
Gründen der Rechtssicherheit nicht weiter verfolgt werden. Auch die durch den DSB angebotene
Kostenreduzierung um ca. 10 % kann zu keiner anderen Entscheidung führen. Erfahrungswerte
der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und Gemeindebundes aus vergangenen Ausschreibungen
(für 4 Kommunen sind die Arbeiten soeben abgeschlossen, für weitere 5 Kommunen werden sie
zur Zeit durchgeführt,haben gezeigt, dass mit wesentlich höheren Einsparungen zu rechnen ist.
Eine seriöse Aussage über die Höhe der möglichen Einsparungen in der Gemeinde Kreuzau kann
allerdings derzeit nicht getroffen werden, auch wenn bei anderen Ausschreibungen Einsparungen
von 20 % und mehr erzielt wurden. Es ist aber zu erwarten, dass die vom DSB angebotene
Preisreduzierung bei einer Ausschreibung übertroffen wird.
Aus diesen Gründen wird die europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen für
unumgänglich gehalten. Ob für die Gemeinde Kreuzau noch bessere Konditionen erzielt werden,
wenn sich bei der Ausschreibung mehrere Kommunen aus dem Südkreis, möglicherweise in einer
Service Gesellschaft, zusammenschließen, kann nur vermutet werden. Eine gemeinsame
Ausschreibung macht aber nach Aussage der Dienstleistungs-GmbH des Städte- und
Gemeindebundes nur dann Sinn, wenn die betroffenen Kommunen hierzu die grundsätzliche
Bereitschaft bekunden und ein gleiches Leistungsverzeichnis für alle erstellt werden kann.
Beide Grundvoraussetzungen sind derzeit nicht erfüllt. Eine entsprechende Erklärung der anderen
Kommunen unter Beteiligung der politischen Gremien
dürfte ebenso wenig kurzfristig
herbeizuführen sein wie die Erstellung eines gemeinsamen Leistungsverzeichnisses. Die
gemeinsame Ausschreibung für mehrere Kommunen scheint mit großer Wahrscheinlichkeit unter
den genannten Voraussetzungen nicht zum 01.01.2006 realisierbar. Dies würde bedeuten, dass
der bestehende Vertrag erst zum 31.12.2006 zu kündigen wäre und für das Jahr 2006 die
bisherigen Konditionen weiterhin ihre Gültigkeit hätten. Die Tatsache, dass, wie bereits aufgeführt,
mit erheblichen Preisnachlässen gerechnet werden kann und nicht bekannt ist, ob eine
gemeinsame Ausschreibung der Südkreiskommunen zustande kommt und welche weiteren
Preisnachlässe hierdurch erzielt werden können, würde bedeuten, dass den Bürgern der
Gemeinde Kreuzau für das Jahr 2006 eine erwartete Gebührenreduzierung vorenthalten würde.
Aufgrund dieser Tatsachen schlägt die Verwaltung vor, die Entsorgungsleistungen für die
Gemeinde Kreuzau ab dem 01.01.2006 als Einzelleistung auszuschreiben und nicht auf eine
gemeinsame Ausschreibung, deren Zustandekommen und zu erzielende Konditionen derzeit nicht
abgeschätzt werden können, zu warten.
Bei dem eingangs erwähnten Gespräch wurde auch deutlich, dass nach der Fertigstellung der
Verdingungsunterlagen ein Zeitraum von 136 Tagen bis zur Auftragsvergabe einzuplanen ist. Die
genaue Zeittabelle, in der allerdings Zeitverzögerungen aufgrund erforderlicher Sitzungstermine
noch nicht berücksichtigt wurden, ist als Anlage der Sitzungsvorlage beigefügt.
Wie oben erwähnt, war beabsichtigt, mögliche alternative Entsorgungsmodelle vorzustellen und
deren Vor- und Nachteile darzulegen.
Nachfolgend möchte ich zunächst kurz die derzeitige Entsorgungsituation in der Gemeinde
aufzeigen:
Zur Zeit sind 7.557 Haushalte angeschlossen.
Rest- und Bioabfall wird derzeit im 14 – täglichen Rhythmus abgefahren.
Im Restmüllbereich werden 60 l, 80 l, 120 l und 240 l Gefäße angeboten.
Zusätzlich stehen 1.100 l Großbehälter mit wahlweise wöchentlicher bzw. 14 – täglicher
Entleerung zur Verfügung.
Im Bioabfallbereich werden 120 l und 240 l Gefäße angeboten.
-3In beiden Abfallbereichen können sich 2 Haushalte ein 120 l Gefäß und bis zu 4 Haushalte ein 240
l Gefäß teilen.
Die Entsorgung von Sperrmüll, Kühl- und Gefriergeräten, Ölradiatoren sowie sperrigem Elektround Elektronikschrott erfolgt nach telefonischer Anmeldung nach Bedarf. Durchschnittlich sind 18
Abfuhren pro Jahr geplant.
Die Altpapierentsorgung wird durch ortsansässige Vereine durchgeführt.
Die Darstellung alternativer Entsorgungsmöglichkeiten gestaltet sich relativ schwierig. Dem
Grunde nach sind Bürger und Verwaltung mit der bestehenden Entsorgungsregelung zufrieden.
Um den Personen entgegen zu kommen, die weniger Restmüll produzieren, wäre eine Umstellung
z.B. auf ein Chip–Ident-Systems möglich. Dann könnte mit dem Entsorger nach tatsächlichen
Entleerungen und nicht wie bisher nach ausgegebenen Gefäßen abgerechnet werden.
Auch diese Thematik wurde in der o.g. Gesprächsrunde eingehend erörtert. Erfahrungswerte
zeigen jedoch nach Auskunft der Dienstleistungs-GmbH auf, dass durch zu spezielle
Anforderungen (z.B. die Einführung eines Chip–Ident–Systems) der Anbieterkreis stark
eingeschränkt werden könnte. Dies führt in der Regel zu teureren Angeboten als bei größerem
Bieterkreis.
Das geführte Beratungsgespräch hat bei der Verwaltung die Auffassung bestärkt, dass die
Einschaltung eines Fachbüros unerlässlich ist, um alle Erfahrungen nutzen zu können, die zu
einem bestmöglichen Ausschreibungsergebnis für die Gemeinde führen.
Bei der Auswahl der zukünftigen Entsorgungsleistungen ist deshalb eine fachkompetente Beratung
möglicherweise ausschlaggebend für ein positives Ausschreibungsergebnis. Zur Wahrung der
Fristen sollte deshalb ein solches Unternehmen schnellstmöglich eingeschaltet werden.
Da Auftragsvergaben nach der Geschäftsordnung grundsätzlich im nichtöffentlichen Teil behandelt
werden, verweise ich dazu auf den nichtöffentlichen Teil der Sitzung unter der Vorlage 10/2005.
Im weiteren Verfahrensschritt kann dann unter Beteiligung des Fachbüros ein entsprechendes
Leistungsverzeichnis mit eventuellen Alternativen vorbereitet und im Umweltausschuss vorgestellt
werden.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
1. „In der Gemeinde Kreuzau bleibt die Durchführung der Abfallentsorgung dem Grund nach
in der bisherigen Form bestehen.
2. Die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit mit dem Dürener Service Betrieb
ohne vorherige Ausschreibung wird insbesondere unter rechtlichen Gesichtspunkten nicht
weiter verfolgt.
3. Die Entsorgungsleistungen sollen zum 01.01.2006 in eigener Regie ausgeschrieben
werden, und zwar unter fachlicher Begleitung einer Beratungsgesellschaft.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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