Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Schmühl
Kreuzau, 03.09.2013
Vorlagen-Nr.: 51/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.09.2013
15.10.2013
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016
I. Sach- und Rechtslage:
In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein
Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Der Kalkulationszeitraum 2011 – 2013 endet
zum 31.12.2013, so dass für den Zeitraum 2014 – 2016 eine Neukalkulation erforderlich ist. Die
Kalkulation wurde inzwischen durchgeführt. Die entsprechende Berechnung ist als Anlage
beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen:
Die Gebühr für den Zeitraum 2011 – 2013 belief sich auf insgesamt 1,03 €/m und setzte sich wie
folgt zusammen:
Jahresgebühr:
Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010:
Insgesamt:
0,73 €/m
0,30 €/m
1,03 €/m
Bei den Kalkulationen 2008 – 2010 sowie 2011 – 2013 wurden die Ausgabenansätze mit 130.000
€ unverändert gelassen. Aufgrund der negativen Erfahrungen im Winterhalbjahr 2010/11 und der
hier geübten massiven Kritik wurde ab 2011 eine Neuorganisation des Winterdienstes mit
Zustimmung der politischen Gremien vorgenommen. Die Anzahl der Winterdienstfahrzeuge wurde
erhöht. Außerdem wurde bei Bedarf in allen Straßen nach einheitlichem Standard der
Winterdienst durchgeführt.
Diese organisatorische Veränderung hat sowohl positive als auch negative Seiten. Positiv ist zu
erwähnen, dass im Kalkulationszeitraum so gut wie keinerlei Beschwerden zum Thema
Winterdienst bei der Verwaltung eingegangen sind.
Der erhöhte Einsatz hat allerdings auch zu erheblichen Mehrkosten geführt, zumal auch die
Winterperioden 2011 – 2013 jeweils sehr lange angedauert haben.
Innerhalb des Kalkulationszeitraumes hat sich gemäß beigefügter Aufstellung eine Unterdeckung
in Höhe von 278.300 € ergeben. Der v.g. Betrag ist bei der Kalkulation 2014 – 2016 zu
berücksichtigen. Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt. Hieraus ergibt sich ein Betrag in
Höhe von gerundet 92.700 €. Hieraus wiederum ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 0,75
€/m (92.700 € : 142.700 Gebührenmeter).
Auf diesen Umstand habe ich bereits in den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2013 hingewiesen
und die Einnahmeansätze bei der Kostenstelle 5450101, Sachkonto 432140, entsprechend
erhöht.
Für die Neukalkulation der Gebühren 2014 – 2016 ist es aufgrund der gemachten Erfahrungen der
letzten 3 Jahre unrealistisch weiterhin den Ausgabenansatz mit 130.000 €/Jahr anzusetzen. Eine
Nachveranlagung ab dem Jahre 2017 wäre m.E. vorprogrammiert. Bei der Neukalkulation wurde
von einem Ausgabenansatz in Höhe von 200.000 € ausgegangen. Darüber hinaus sieht die
Kalkulation vor, dass der bisherige Anteil des öffentlichen Interesses von 20 % auf 10 % gesenkt
wird. Hiermit komme ich einer Forderung aus dem letzten GPA-Bericht nach. Hieraus ergeben
sich Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 €/Jahr (200.000 € x 10 %). Auf der Basis dieser
Kalkulationsgrundlagen ergibt sich eine laufende Jahresgebühr in Höhe von 1,26 €/m. Die neu
festzusetzende Winterdienstgebühr für die Jahre 2014 – 2016 beläuft sich auf insgesamt 1,91 €/m
und teilt sich wie folgt auf:
Jahresgebühr:
Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2011-2013
1,26 €/m
0,65 €/m
Die Gebührensteigerung gegenüber den letzten 3 Jahren beträgt somit 0,88 €/m (1,91 € - 1,03 €).
Bei einem durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in
Höhe von 17,60 €/m/Jahr, oder monatlich 1,47 €.
Sofern Sie meinen Beschlussvorschlag folgen, muss die Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung geändert werden. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 200.000 €. Das Gebührenaufkommen beläuft
sich pro Jahr bei einem Abzug von 10 % öffentlichen Interesse auf 180.000 €. Dieser Betrag
erhöht sich jährlich um 92.700 € zum Ausgleich der Unterdeckung des letzten
Kalkulationszeitraumes.
III. Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016)
festgelegt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die
Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m
festgesetzt.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlagen
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