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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
86 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
09.09.13, 13:12
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -;
hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Schmühl Kreuzau, 03.09.2013 Vorlagen-Nr.: 51/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.09.2013 15.10.2013 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Straßenreinigung - Anteil Winterdienst -; hier: Festsetzung des Gebührensatzes für die Jahre 2014 bis 2016 I. Sach- und Rechtslage: In Anwendung des § 6 Abs. 2 KAG NRW wird bereits seit dem Jahre 2002 ein Kalkulationszeitraum von 3 Jahren zugrunde gelegt. Der Kalkulationszeitraum 2011 – 2013 endet zum 31.12.2013, so dass für den Zeitraum 2014 – 2016 eine Neukalkulation erforderlich ist. Die Kalkulation wurde inzwischen durchgeführt. Die entsprechende Berechnung ist als Anlage beigefügt. Hierzu folgende Ausführungen: Die Gebühr für den Zeitraum 2011 – 2013 belief sich auf insgesamt 1,03 €/m und setzte sich wie folgt zusammen: Jahresgebühr: Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2008 – 2010: Insgesamt: 0,73 €/m 0,30 €/m 1,03 €/m Bei den Kalkulationen 2008 – 2010 sowie 2011 – 2013 wurden die Ausgabenansätze mit 130.000 € unverändert gelassen. Aufgrund der negativen Erfahrungen im Winterhalbjahr 2010/11 und der hier geübten massiven Kritik wurde ab 2011 eine Neuorganisation des Winterdienstes mit Zustimmung der politischen Gremien vorgenommen. Die Anzahl der Winterdienstfahrzeuge wurde erhöht. Außerdem wurde bei Bedarf in allen Straßen nach einheitlichem Standard der Winterdienst durchgeführt. Diese organisatorische Veränderung hat sowohl positive als auch negative Seiten. Positiv ist zu erwähnen, dass im Kalkulationszeitraum so gut wie keinerlei Beschwerden zum Thema Winterdienst bei der Verwaltung eingegangen sind. Der erhöhte Einsatz hat allerdings auch zu erheblichen Mehrkosten geführt, zumal auch die Winterperioden 2011 – 2013 jeweils sehr lange angedauert haben. Innerhalb des Kalkulationszeitraumes hat sich gemäß beigefügter Aufstellung eine Unterdeckung in Höhe von 278.300 € ergeben. Der v.g. Betrag ist bei der Kalkulation 2014 – 2016 zu berücksichtigen. Der Betrag wird auf 3 Jahre gleichmäßig verteilt. Hieraus ergibt sich ein Betrag in Höhe von gerundet 92.700 €. Hieraus wiederum ergibt sich eine Nachzahlung in Höhe von 0,75 €/m (92.700 € : 142.700 Gebührenmeter). Auf diesen Umstand habe ich bereits in den Erläuterungen zum Haushaltsplan 2013 hingewiesen und die Einnahmeansätze bei der Kostenstelle 5450101, Sachkonto 432140, entsprechend erhöht. Für die Neukalkulation der Gebühren 2014 – 2016 ist es aufgrund der gemachten Erfahrungen der letzten 3 Jahre unrealistisch weiterhin den Ausgabenansatz mit 130.000 €/Jahr anzusetzen. Eine Nachveranlagung ab dem Jahre 2017 wäre m.E. vorprogrammiert. Bei der Neukalkulation wurde von einem Ausgabenansatz in Höhe von 200.000 € ausgegangen. Darüber hinaus sieht die Kalkulation vor, dass der bisherige Anteil des öffentlichen Interesses von 20 % auf 10 % gesenkt wird. Hiermit komme ich einer Forderung aus dem letzten GPA-Bericht nach. Hieraus ergeben sich Mehreinnahmen in Höhe von 20.000 €/Jahr (200.000 € x 10 %). Auf der Basis dieser Kalkulationsgrundlagen ergibt sich eine laufende Jahresgebühr in Höhe von 1,26 €/m. Die neu festzusetzende Winterdienstgebühr für die Jahre 2014 – 2016 beläuft sich auf insgesamt 1,91 €/m und teilt sich wie folgt auf: Jahresgebühr: Verrechnung der Unterdeckung des Kalkulationszeitraumes 2011-2013 1,26 €/m 0,65 €/m Die Gebührensteigerung gegenüber den letzten 3 Jahren beträgt somit 0,88 €/m (1,91 € - 1,03 €). Bei einem durchschnittlich 20 m breiten Grundstück ergibt sich somit eine Gebührenerhöhung in Höhe von 17,60 €/m/Jahr, oder monatlich 1,47 €. Sofern Sie meinen Beschlussvorschlag folgen, muss die Straßenreinigungs- und Gebührensatzung geändert werden. Ich verweise hierzu auf die gesonderte Sitzungsvorlage. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Gesamtausgaben belaufen sich pro Jahr auf 200.000 €. Das Gebührenaufkommen beläuft sich pro Jahr bei einem Abzug von 10 % öffentlichen Interesse auf 180.000 €. Dieser Betrag erhöht sich jährlich um 92.700 € zum Ausgleich der Unterdeckung des letzten Kalkulationszeitraumes. III. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein 3-jähriger Kalkulationszeitraum (2014-2016) festgelegt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulation für die Jahre 2014-2016 wird die Straßenreinigungsgebühr – Anteil Winterdienst für diesen Zeitraum auf jährlich 1,91 €/m festgesetzt. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlagen -2-