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Mitteilung (Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
11 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
11.09.13, 13:13
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 11.09.2013 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 25.09.2013 Vorläufige Anordnung eines Wasserschutzgebietes Im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung hat die Bezirksregierung Köln mit Ordnungsbehördlicher Verordnung vom 17.07.2013, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 33 für den Regierungsbezirk Köln, vom 19. August 2013, eine vorläufige Anordnung von Verboten, Beschränkungen sowie Duldungs- und Handlungspflichten im Einzugsgebiet der Wassergewinnungsanlage Am Lohberg der Wasserwerk Concordia Kreuzau GmbH festgesetzt. Der beigefügten Übersichtskarte ist die Gebietseinteilung in die verschiedenen Wasserschutzzonen zu entnehmen. Das Wasserwerk Concordia wird in einer gesonderten Veranstaltung im Oktober über die Einzelheiten der ordnungsbehördlichen Verordnung informieren. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister i.V. - Schmühl -