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Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
84 kB
Datum
10.05.2016
Erstellt
04.05.16, 17:11
Aktualisiert
04.05.16, 17:11
Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW) Beschlussvorlage (Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.05.2016 - Die Bürgermeisterin Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 511-X/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 10.05.2016 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Erlass einer Satzung über die Umlage des Unterhaltungsaufwandes für fließende Gewässer nach § 92 Absatz 1 Satz 1 Landeswassergesetz NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter/in: Herr Klein/Herr Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ) ja / ( ) nein ( ) Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( ) Anlagen sind beigefügt ( ) ( ) ( ) Die Mittel müssen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja / ( ) nein _________________ € jährlich Beschlussausführung bis ___________ __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA II PR SW 1 SW 31 _________________ Bürgermeisterin __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 511-X/Z-1 1. Sachverhalt: In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2016 wurde der nachfolgende neue Empfehlungsbeschluss gefasst: 7. Beschlussvorschlag: Die Veranlagung der Gebühr zur Gewässerunterhaltung wird zunächst nicht weiter verfolgt. Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2017 und der Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes soll vorrangig die Realisierung der mit der Gebühr zur Gewässerunterhaltung verbundenen Summe von 200.000,00 € pro Jahr über die Grundsteuer A und B geprüft werden.