Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
27.08.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg
BE: Herr Steg
Kreuzau, 27.08.2013
Vorlagen-Nr.: 48/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
16.09.2013
30.09.2013
15.10.2013
Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn
I. Sach- und Rechtslage:
Der Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. hat mit Schreiben vom 13.08.2013 den Antrag gestellt, die
Sportanlage „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ gegen nicht sachgemäße Benutzung verschließen zu
können. Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Schreiben.
In der Vergangenheit wurde zwar möglichst Wert darauf gelegt, dass die Sportanlagen im
Gemeindegebiet öffentlich sind und auch genutzt werden können, jedoch hat sich gerade in der
jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass dies kaum noch realisierbar ist. Einige Beispiele sollen dies
verdeutlichen:
Die Sportplätze in Boich und in Thum wurden bereits mehrfach mit PKW befahren,
wodurch Schäden entstanden sind, die durch den Verein behoben wurden.
Das Umfeld auf dem Sportplatz in Stockheim wurde durch Jugendliche mehrfach
verunstaltet. Zeitweise wurde dort festgestellt, dass Drogen konsumiert wurden. Erst das
Absperren der Zugangstür hat dieses Problem minimiert.
Die Laufbahn und die Rasenfläche in Kreuzau sind vor einiger Zeit durch Reiter als
„Trainingsgelände“ genutzt worden. Auch hierdurch sind nicht unwesentliche Schäden
entstanden.
Zudem wird das Stadion immer wieder durch Spaziergänger mit Hunden besucht mit der
Folge, dass durch die Mitglieder des Vereins der Hundekot entsorgt werden muss.
Es ist zunehmend festzustellen, dass ortsfremde Gruppen gemeindliche Sportplätze
nutzen, ohne hierfür eine Genehmigung erfragt zu haben. Dies führt zu einer zusätzlichen
Belastung für die Anlagen.
Der Verein hat in der Vergangenheit immer sicherstellen können, dass Schulen oder anderen
Vereinen, die die Anlage nutzen wollen und sich frühzeitig anmelden, auch der Zugang gewährt
werden konnte. Nicht zuletzt dient hierzu auch das auf der Homepage des Vereins (www.sckreuzau.de) einzusehende Belegungssystem.
Um weitere Beschädigungen ausschließen zu können, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag
des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. entsprochen werden unter der Voraussetzung, dass der Verein
dafür Sorge tragen muss, auch anderen Nutzern den Zugang zur Sportanlage zu ermöglichen.
Sollte sich herausstellen, dass dies nicht gewährleistet wird, müsste die Zusage zurückgenommen
werden. Zumindest zu den Trainingszeiten wäre aber auch in Zukunft in jedem Fall sichergestellt,
dass die Leichtathletikanlagen durch Privatpersonen genutzt werden können. Die
Sportabzeichengruppe hat auch heute schon einen eigenen Schlüssel für die Anlage
einschließlich Sportheim.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Es ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde.
III. Beschlussvorschlag:
Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“
gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber,
dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die
Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch
Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können.
Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die
Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage.
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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Anlage
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