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Allgemeine Vorlage (Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
99 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
27.08.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn) Allgemeine Vorlage (Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kultur, Schule, Soziales, Sport - Herr Steg BE: Herr Steg Kreuzau, 27.08.2013 Vorlagen-Nr.: 48/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 16.09.2013 30.09.2013 15.10.2013 Änderung der Zutritts- und Nutzungsbestimmungen der Kurt-Hoesch-Kampfbahn I. Sach- und Rechtslage: Der Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. hat mit Schreiben vom 13.08.2013 den Antrag gestellt, die Sportanlage „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ gegen nicht sachgemäße Benutzung verschließen zu können. Die Begründung ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Schreiben. In der Vergangenheit wurde zwar möglichst Wert darauf gelegt, dass die Sportanlagen im Gemeindegebiet öffentlich sind und auch genutzt werden können, jedoch hat sich gerade in der jüngsten Vergangenheit gezeigt, dass dies kaum noch realisierbar ist. Einige Beispiele sollen dies verdeutlichen:  Die Sportplätze in Boich und in Thum wurden bereits mehrfach mit PKW befahren, wodurch Schäden entstanden sind, die durch den Verein behoben wurden.  Das Umfeld auf dem Sportplatz in Stockheim wurde durch Jugendliche mehrfach verunstaltet. Zeitweise wurde dort festgestellt, dass Drogen konsumiert wurden. Erst das Absperren der Zugangstür hat dieses Problem minimiert.  Die Laufbahn und die Rasenfläche in Kreuzau sind vor einiger Zeit durch Reiter als „Trainingsgelände“ genutzt worden. Auch hierdurch sind nicht unwesentliche Schäden entstanden.  Zudem wird das Stadion immer wieder durch Spaziergänger mit Hunden besucht mit der Folge, dass durch die Mitglieder des Vereins der Hundekot entsorgt werden muss.  Es ist zunehmend festzustellen, dass ortsfremde Gruppen gemeindliche Sportplätze nutzen, ohne hierfür eine Genehmigung erfragt zu haben. Dies führt zu einer zusätzlichen Belastung für die Anlagen. Der Verein hat in der Vergangenheit immer sicherstellen können, dass Schulen oder anderen Vereinen, die die Anlage nutzen wollen und sich frühzeitig anmelden, auch der Zugang gewährt werden konnte. Nicht zuletzt dient hierzu auch das auf der Homepage des Vereins (www.sckreuzau.de) einzusehende Belegungssystem. Um weitere Beschädigungen ausschließen zu können, sollte aus Sicht der Verwaltung dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V. entsprochen werden unter der Voraussetzung, dass der Verein dafür Sorge tragen muss, auch anderen Nutzern den Zugang zur Sportanlage zu ermöglichen. Sollte sich herausstellen, dass dies nicht gewährleistet wird, müsste die Zusage zurückgenommen werden. Zumindest zu den Trainingszeiten wäre aber auch in Zukunft in jedem Fall sichergestellt, dass die Leichtathletikanlagen durch Privatpersonen genutzt werden können. Die Sportabzeichengruppe hat auch heute schon einen eigenen Schlüssel für die Anlage einschließlich Sportheim. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Es ergeben sich keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Gemeinde. III. Beschlussvorschlag: Dem Antrag des Kreuzauer Sport-Club 05 e.V., das Sportgelände „Kurt-Hoesch-Kampfbahn“ gegen unbefugte Nutzungen verschließen zu dürfen, wird stattgegeben. Vorausgesetzt wird aber, dass die Nutzung durch die Schulen und andere Vereine aus der Gemeinde Kreuzau sowie die Sportabzeichengruppe ermöglicht wird. Zudem muss gewährleistet sein, dass auch Privatpersonen aus der Gemeinde die Leichtathletikanlagen nutzen können. Der Verein hat hierzu einen Ansprechpartner zu benennen. Im Zweifelsfall entscheidet die Verwaltung über die Nutzungsmöglichkeiten der Sportanlage. Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ Anlage -2-