Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
27.08.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein
BE: Herr Gottstein
Kreuzau, 21.08.2013
Vorlagen-Nr.: 43/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Sport- und Kulturausschuss
Hauptausschuss
Rat
16.09.2013
30.09.2013
15.10.2013
Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines
Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217,
Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste
I. Sach- und Rechtslage:
Nach Auffassung des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland ist das Bodendenkmal DN
217, Deutsche Artilleriestellung, ein Bodendenkmal gem. § 2 Abs. 1 und 5 Denkmalschutzgesetz
NRW (DSchG NRW). Aus diesem Grunde hat das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit
Schreiben vom 18.07.2013 beantragt, das o. g. Bodendenkmal in die Liste der ortsfesten
Bodendenkmäler der Gemeinde Kreuzau einzutragen. Das Bodendenkmalblatt DN 217 ist
Bestandteil des Antrages. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der Bereich des Bodendenkmals Deutsche Artilleriestellung erstreckt sich über die Hoheitsgebiete
der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau, zwischen Kreuzau-Leversbach und NideggenRath. Die genaue Lage entnehmen sie bitte dem Lageplan des beigefügten Denkmalblatts. Der
Schutzbereich umfasst den Bereich deutscher und amerikanischer Feldstellungen, ein
Kampfwagendeckungsloch
und
die
Geschützstellungen
von
drei
amerikanischen
Geschützbatterien.
Die deutschen Artilleriestellungen auf der Mausauel sind als Feldbefestigungsanlagen aus dem
Jahr 1944 bedeutend für die Geschichte des Zweiten Weltkrieges, die Geschichte des
Rheinlandes und die Zeit des Nationalsozialismus. Die erhaltenen Relikte dienen der Erinnerung
und Mahnung. Ihre denkmalrechtliche Bedeutung liegt in Zeit-, Militär- und Siedlungsgeschichte
für die Stadt Nideggen, die Gemeinde Kreuzau und den Kreis Düren. Sie erfüllen die
Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der
geschützten Denkmäler. An ihrem Schutz und Erhalt besteht ein öffentliches Interesse.
Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen wurde bereits das erforderliche
Anhörungsverfahren gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW mit dem Eigentümer der
betroffenen Parzelle in die Wege geleitet. Über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens wird in der
Sitzung berichtet.
Aufgrund des als Anlage beigefügten Bodendenkmalblatts und der darin enthaltenen
Denkmalbeschreibung ist die Denkmaleigenschaft der Deutschen Artilleriestellung unstrittig,
sodass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, dem Antrag des Amts für
Bodendenkmalpflege im Rheinland stattzugeben.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
- Keine III. Beschlussvorschlag:
1. Dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2013 auf Eintragung
der Deutschen Artilleriestellung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde
Kreuzau wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen.
Der Bürgermeister
- Ramm Anlage
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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