Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
19 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
27.08.13, 18:15
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste) Allgemeine Vorlage (Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung
hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste)

öffnen download melden Dateigröße: 19 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Bauleitplanung, Wirtschaftsförderung - Herr Gottstein BE: Herr Gottstein Kreuzau, 21.08.2013 Vorlagen-Nr.: 43/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Sport- und Kulturausschuss Hauptausschuss Rat 16.09.2013 30.09.2013 15.10.2013 Antrag des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland, Bonn, auf Eintragung eines Bodendenkmals in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler, Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung hier: Beschluss zur Aufnahme in die Denkmalliste I. Sach- und Rechtslage: Nach Auffassung des Amtes für Bodendenkmalpflege im Rheinland ist das Bodendenkmal DN 217, Deutsche Artilleriestellung, ein Bodendenkmal gem. § 2 Abs. 1 und 5 Denkmalschutzgesetz NRW (DSchG NRW). Aus diesem Grunde hat das Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland mit Schreiben vom 18.07.2013 beantragt, das o. g. Bodendenkmal in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Kreuzau einzutragen. Das Bodendenkmalblatt DN 217 ist Bestandteil des Antrages. Der Antrag ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt. Der Bereich des Bodendenkmals Deutsche Artilleriestellung erstreckt sich über die Hoheitsgebiete der Stadt Nideggen und der Gemeinde Kreuzau, zwischen Kreuzau-Leversbach und NideggenRath. Die genaue Lage entnehmen sie bitte dem Lageplan des beigefügten Denkmalblatts. Der Schutzbereich umfasst den Bereich deutscher und amerikanischer Feldstellungen, ein Kampfwagendeckungsloch und die Geschützstellungen von drei amerikanischen Geschützbatterien. Die deutschen Artilleriestellungen auf der Mausauel sind als Feldbefestigungsanlagen aus dem Jahr 1944 bedeutend für die Geschichte des Zweiten Weltkrieges, die Geschichte des Rheinlandes und die Zeit des Nationalsozialismus. Die erhaltenen Relikte dienen der Erinnerung und Mahnung. Ihre denkmalrechtliche Bedeutung liegt in Zeit-, Militär- und Siedlungsgeschichte für die Stadt Nideggen, die Gemeinde Kreuzau und den Kreis Düren. Sie erfüllen die Voraussetzungen nach § 2 DSchG NRW zum Eintrag als ortsfestes Bodendenkmal in die Liste der geschützten Denkmäler. An ihrem Schutz und Erhalt besteht ein öffentliches Interesse. Zur Vermeidung von zeitlichen Verzögerungen wurde bereits das erforderliche Anhörungsverfahren gem. § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW mit dem Eigentümer der betroffenen Parzelle in die Wege geleitet. Über das Ergebnis des Anhörungsverfahrens wird in der Sitzung berichtet. Aufgrund des als Anlage beigefügten Bodendenkmalblatts und der darin enthaltenen Denkmalbeschreibung ist die Denkmaleigenschaft der Deutschen Artilleriestellung unstrittig, sodass seitens der Verwaltung vorgeschlagen wird, dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland stattzugeben. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: - Keine III. Beschlussvorschlag: 1. Dem Antrag des Amts für Bodendenkmalpflege im Rheinland vom 18.07.2013 auf Eintragung der Deutschen Artilleriestellung in die Liste der ortsfesten Bodendenkmäler der Gemeinde Kreuzau wird zugestimmt. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterschutzstellungsverfügung zu erlassen. Der Bürgermeister - Ramm Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -2-