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Allgemeine Vorlage (Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
101 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
20.08.13, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau;
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hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Linden BE: Herr Schmühl/Herr Linden Kreuzau, 19.08.2013 Vorlagen-Nr.: 4/2013 1. Ergänzung - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 25.09.2013 30.09.2013 15.10.2013 Straßeninstandsetzung bzw. Neuausbau von Straßen im Gemeindegebiet Kreuzau; hier: Sachstandsbericht und weitere Vorgehensweise I. Sach- und Rechtslage: In der Sitzungsvorlage vom 04.01.2013 (V.-Nr. 4/2013) hatte ich Ihnen u.a. vorgeschlagen, über die Straßeninstandsetzungsprogramme 2013 ff. nach Vorliegen der Ergebnisse von Straßenuntersuchungen der Straßen der Kategorie 2 zu entscheiden und die Verwaltung zu beauftragen, Rammkernsondierungen in erforderlichem Umfange durchzuführen. In der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 21.01.2013 wurde der TOP nach eingehender Beratung an die Fraktionen verwiesen und in der Sitzung des Hauptausschusses vom 11.02.2013 von der Tagesordnung abgesetzt. Die Straßen wurden inzwischen bis auf die Straße „Bleigraben“ in Leversbach, in der nur punktuell und vergleichsweise in geringfügigen Umfang Instandsetzungen erforderlich sind, durchgeführt. Die Ergebnisse der Untersuchungen mit ergänzenden Aussagen des die Straßeninstandsetzungsprogramme betreuenden Ingenieurbüros liegen inzwischen vor. Für alle untersuchten Straßen ist zusammenfassend festzustellen, dass keine Hinweise für einen einheitlichen Ober-/Unterbau vorliegen, der im Rahmen einer Sanierung für eine nach RSTO (Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen) definierte Bauweise genutzt werden kann. Bei vier der untersuchten innerörtlichen Straßen ist es allerdings grundsätzlich möglich, wie auch bei Beginn der vorgesehenen Straßeninstandsetzungsprogramme 2010 ff. vorgesehen, eine Instandsetzung lediglich durch Fräsen und Ersatz der ca. 4 cm dicken Asphaltdeckschicht vorzunehmen. Es handelt sich hierbei um folgende Straßenzüge: Friefhofstraße in Kreuzau, Andreasstraße in Stockheim, Steinstraße in Thum, und auch die o. a. Straße „Bleigraben“ in Leversbach (lediglich punktuell). Auch bei den Gemeindeverbindungsstraßen ist es möglich, diese mit einem 6 bis 7 cm starken Überzug aus Tragdeckschicht (Erneuerung im Hocheinbau und stellenweise Beseitigung starker Absackungen Straße Untermaubach-Bogheim) nachhaltig zu sanieren. In den übrigen Straßen müsste zum Teil insgesamt bzw. in großen Teilen zusätzlich zu der Deckschicht eine ca. 14 cm starke Asphalttragschicht bzw. zur Nachprofilierung und als Ausgleichschicht eine ca. 10 cm dicke Zwischenlage aus Frostschutzkies eingebaut werden. Bei den dann noch verbleibenden tieferen ungebundenen Tragschichten verbleibt allerdings ein nicht vorhersehbares Risiko bezüglich des festgestellten inhomogenen Unterbaues. Durch den Einbau der zusätzlichen Tragschichten steigen zudem die Kosten gegenüber dem bloßen Abfräsen der 4 cm starken Asphaltdeckschicht enorm an, sodass aus Sicht der Verwaltung hier nur ein Vollausbau zu gegebener Zeit in Frage kommen kann. Auch wenn noch keine Ermittlung der Baukosten für einen Vollausbau und darauf basierend eine Gegenüberstellung der Baukosten des Vollausbaues und alternativ der Instandsetzung mit einer gebundenen Trag- und Deckschicht erfolgt ist, dürfte sich das Verhältnis zueinander ähnlich gestalten wie bei der Gegenüberstellung der Baukosten die in Anlage 2 zu o.a. Sitzungsvorlage vom 04.01.2013 aufgeführt sind. Auch zu den diesbezüglich in der vorgenannten Sitzungsvorlage gemachten Aussagen zur haushaltsrechtlichen Situation der Gemeinde und der finanziellen Überlegungen kann ich auf die vorgenannte Sitzungsvorlage verweisen. Aus Sicht der Verwaltung kann ich Ihnen nach Abwägung aller Belange daher für die nachstehend aufgeführten untersuchten Straßen nur vorschlagen, zur nachhaltigen Verbesserung des Straßenzustandes zu gegebener Zeit einen beitragspflichtigen Vollausbau der Fahrbahnen einschließlich zum Teil der Rinn- und Bordsteinanlagen vorzusehen und die Straßen zukünftig nicht mehr in der Prioritätenliste weiterzuführen: Eifelstraße, Teilstück zwischen „Üdinger Weg“ und Bahnlinie in Kreuzau, „Im Herkesgarten“ in Kreuzau, Heribertstraße in Kreuzau, „Im Auerfeld“ in Kreuzau, „Kaninsberg“ in Thum, Dorfstraße -Nebenfahrbahn- in Üdingen, „Weideweg“ in Untermaubach, „Burgplatz“ in Untermaubach, Kelterstraße ab Maubacher Straße bis „Zur Allmende“ in Winden, „Im Richelnberg“ bis „Am Ramgarten“ in Winden, „Weidchen“ in Bergheim. Über einen endgültigen Ausbauzeitpunkt kann Straßeninstandsetzungsprogrammen entschieden werden. unabhängig von zukünftigen Zu den vier o. a. Straßen, deren Instandsetzung mit einem bloßen Deckenüberzug noch möglich ist, schlage ich Ihnen vor, aufgrund der fortgeschrittenen Jahreszeit eine Instandsetzung erst im Jahre 2014 vorzunehmen, und zwar in den Straßen Andreasstraße in Stockheim, Steinstraße in Thum und „Bleigraben“ in Leversbach. Gegebenenfalls müsste per Ratsbeschluss eine Übertragung der Haushaltsmittel 2013 nach 2014 erfolgen. Eine Ausschreibung würde dann Anfang des Jahres 2014 erfolgen mit frühzeitigem Baubeginn im Frühjahr 2014. Da die L 249 in Kreuzau eventuell in 2014 ausgebaut wird, halte ich es nicht für angezeigt, zeitgleich die Friedhofstraße instand zu setzen, sodass deren Instandsetzung mit Veranschlagung entsprechender Haushaltsmittel zunächst für 2015 vorgesehen werden sollte. Die untersuchten Gemeindeverbindungsstraßen sollten nach Auffassung der Verwaltung, wie die anderen Straßen natürlich auch, weiterhin mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für die Unterhaltung der Straßen (Kostenstelle 5410101, Sachkonto 522101) im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in einem vertretbaren Maß laufend punktuell instandgesetzt werden. Ich weise allerdings darauf hin, dass meines Erachtens zu überlegen ist, die Verbindungsstraße Üdingen-Boich zu gegebener Zeit eventuell gar nicht mehr generell instand zu setzen, sondern wegen deren untergeordneter Bedeutung als Verbindungsstraße eventuell als Gemeindestraße einzuziehen und nur noch als Wirtschaftsweg auszuweisen. Dieses sei allerdings einer separaten Sitzungsvorlage zu gegebener Zeit vorbehalten. Entsprechend meinen Ausführungen ist als Anlage eine Aufstellung der untersuchten Straßen (zuzüglich Bleigraben in Leversbach) mit den ermittelten Kosten sowie Bemerkungen beigefügt. -2- Die Prioritätenliste Straßeninstandsetzung 2010 ff wird je nach getroffenem Ratsbeschluss zu der Sitzungsvorlage dem Ratsbeschluss angepasst aktualisiert. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Im Jahre 2013 stehen bei Kostenstelle 5410101, Sachkonto 521600 (Instandhaltung Infrastrukturvermögen), 300.000,00 € zur Verfügung. Die Kosten für die Instandsetzung der genannten Straßen belaufen sich voraussichtlich auf insgesamt 229.000,00 €. Auch unter Berücksichtigung der entstandenen Kosten für die durchgeführten Straßenuntersuchungen und der Ingenieurgebühren (ca. 28.000,00 €) ist die Finanzierung gesichert. III. Beschlussvorschlag: 1. Im Jahre 2014 erfolgt die Instandsetzung folgender Straßen: 1. Andreasstraße in Stockheim, 2. Steinstraße in Thum, 3. „Bleigraben“ in Leversbach. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Instandsetzungsmaßnahmen in diesen Straßen frühzeitig auszuschreiben, damit mit den Arbeiten im Frühjahr 2014 begonnen werden kann. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Auftragsvergabe nach Submittierung zur Auftragsbeschlussfassung vorzulegen. Die Haushaltsmittel 2013 werden in das Jahr 2014 übertragen. (Aufgrund der inzwischen vorliegenden Haushaltsgenehmigung ist dieser Vorschlag aber diskussionswürdig.) Die Instandsetzung der Friedhofstraße in Kreuzau wird, sofern die L 249 in 2014 instandgesetzt werden sollte, zunächst für das Jahr 2015 vorgesehen. 2. Die generelle Instandsetzung der Gemeindeverbindungsstraßen Untermaubach-Bogheim und Bergheim-Bilstein wird für einen späteren Zeitpunkt vorgesehen, wenn kleinere punktuelle Instandsetzungen in verkehrssicherungspflichtiger Hinsicht mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich sind. 3. Die Straßen, für die aufgrund durchgeführter Untersuchungen eine nachhaltige Verbesserung des Straßenzustandes nur durch einen beitragspflichtigen Vollausbau der Fahrbahnen einschließlich z. T. der Rinn- und Bordsteinanlagen in Frage kommt, werden in der Prioritätenliste 2010 ff nicht mehr aufgeführt. Über den endgültigen Ausbauzeitpunkt muss unter Berücksichtigung der verkehrssicherungspflichtigen Gesichtspunkte im Einzelfall entschieden werden. Dieses sind derzeit die Straßen: Flemingstraße in Kreuzau, Eifelstraße, Teilstück zwischen „Üdinger Weg“ und Bahnlinie in Kreuzau, „Im Herkesgarten“ in Kreuzau, Heribertstraße in Kreuzau, „Im Auerfeld“ in Kreuzau. Grünstraße in Drove, „Traubenweg“ in Obermaubach, Marienstraße in Stockheim, „Am alten Fuhrweg“ in Untermaubach, „Im Bongert“ in Untermauach, „In der Held“ in Untermaubach, „Weideweg“ in Untermaubach, „Burgplatz“ in Untermaubach, „Kaninsberg“ in Thum, -3- Dorfstraße, Nebenfahrbahn in Üdingen, Kelterstraße ab Maubacher Straße bis zur „Allmende“ in Winden, „Im Richelnberg“ bis „Am Ramgarten“ in Winden, „Weidchen“ in Bergheim. Der Bürgermeister - Ramm - Anlage IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________ -4-