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Mitteilung (Antrag der CDU - Fraktion auf Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße (K 30) im Ortsteil Obermaubach)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
13 kB
Datum
25.09.2013
Erstellt
20.08.13, 18:16
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Antrag der CDU - Fraktion auf Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße (K 30) im Ortsteil Obermaubach)

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Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, 14.08.2013 - öffentlicher Teil Mitteilung für den Bau- und Planungsausschuss 25.09.2013 Antrag der CDU - Fraktion auf Entfernung der Fahrbahnverengung im Bereich der Seestraße (K 30) im Ortsteil Obermaubach Die Angelegenheit wurde dem Kreis Düren als zuständigem Straßenbaulastträger am 16.07.2010 zur Entscheidung vorgelegt. In der Bauausschusssitzung am 26.05.2013 wurde bemängelt, dass der Kreis Düren bis zu diesem Zeitpunkt nicht in der Lage gewesen ist, in dieser Angelegenheit eine Entscheidung zu treffen und eine entsprechende Mitteilung zu verfassen. Die Verwaltung wurde aufgefordert, das Unverständnis hierüber dem Kreis Düren schriftlich mit zu teilen. Zwischenzeitlich hat ein klärendes Gespräch mit den Verantwortlichen des Kreises Düren stattgefunden. Aufgrund dieses Gesprächs teilt der Kreis Düren mit Schreiben vom 11.07.2013 mit, dass unter summarischer Betrachtung aller Rahmenbedingungen keine Möglichkeit gesehen wird, dem Wunsch der Gemeinde Kreuzau zu folgen. In die Betrachtung wurden folgende Punkte einbezogen: - - Nach Auswertung der Unterlagen ist fest zu stellen, dass die betreffende Stelle auf der K 30 keinen Unfallschwerpunkt darstellt. Auch nach einem Rückbau der Einengung liegt die Restbreite der Fahrbahn unter 5,50 m und somit wäre nach wie vor ein Begegnungsverkehr problematisch. Eine Fahrbahnverbreiterung wäre nur zu Lasten der vorhandenen Gehwege realisierbar. Dies hätte allerdings gerade angesichts der touristischen Lage des Ortes möglicherweise negative Auswirkungen auf den Fußgängerverkehr. Der Kreis legt derzeit seine Prioritätenliste der gewünschten Maßnahmen an Kreisstraßen aufgrund des vorhandenen nicht unerheblichen Schadensbilds unter Beachtung der knappen finanziellen Ressourcen des Kreishaushaltes neu fest. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -