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Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005) Allgemeine Vorlage (Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler BE: Herr Lützler Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 2/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 01.02.2005 15.02.2005 TOP: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005 I. Sach- und Rechtslage: Der Verein zur Förderung des Frühlingsfestes e.V. hat mit Datum vom 05.11.2004 beantragt, anlässlich des Frühlingsfestes im Gewerbegebiet Stockheim am 08.05.2005 einen verkaufsoffenen Sonntag zu genehmigen. Die Kreuzauer Interessengemeinschaft hat mit Schreiben vom 14.09.2004 die Genehmigungen von Sonntagsöffnungen anlässlich des Ostermarktes am 27.02.2005, des Ortsfestes am 04.09.2005 und anlässlich des Nikolausmarktes am 27.11.2005 beantragt. Nach § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein. Gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss und § 1 i.V.m. Nr. 4.6 Teil III der Anlage der Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) kann die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass durch ordnungsbehördliche Verordnung zulassen. Nach einem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport vom 09.08.1999 sind vor Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach § 14 Ladenschlussgesetz Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der betroffenen Gewerkschaften, der Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und zu berücksichtigen. Folgende Institutionen wurden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten: 1. 2. 3. 4. Industrie- und Handelskammer Aachen, Einzelhandelsverband Aachen-Düren e.V., Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V., Katholische Kirchengemeinden. Die für die Sonntagsöffnungen angeforderten Stellungnahmen liegen zwischenzeitlich vor. Seitens des Einzelhandelsverbandes Aachen-Düren e.V. und der Industrie- und Handelskammer werden gegen die beabsichtigten Sonntagsöffnungen keine Bedenken geltend gemacht. Durch die -2Pfarrgemeinde St. Andreas Stockheim wurde mitgeteilt, dass man verkaufsoffenen Sonntagen grundsätzlich ablehnend gegenüber steht, jedoch dem Verein zur Förderung des Frühlingsfestes nicht im Wege stehen will. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. spricht sich grundsätzlich, wie auch bereits in Vorjahren, gegen die beabsichtigen Sonntagsöffnungen aus, indem sie auf die enormen Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschäftigten hinweisen. Das Frühlingsfest im Gewerbegebiet Stockheim findet in diesem Jahr bereits zum 13. Mal statt. Da die im Gewerbegebiet ansässigen Gewerbetreibenden im Rahmen dieser Veranstaltung die Möglichkeit erhalten, ihre Waren und Dienstleistungen zu präsentieren, sollte, trotz der negativen Stellungnahme der Gewerkschaft, dem Antrag des Fördervereins stattgegeben werden und ein verkaufsoffener Sonntag zugelassen werden. Ebenso stellen die Veranstaltungen Ortsfest und Nikolausmarkt Publikumsmagnete dar, die eine große Anzahl von Besuchern in den Ort Kreuzau locken, so dass den im Ortsteil Kreuzau ansässigen Gewerbetreibenden durch die Sonntagsöffnung die Gelegenheit gegeben werden sollte, sich zu präsentieren. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt. III. Beschlussvorschlag: „„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus Anlass des a) Ostermarktes am 27.02.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, b) Frühlingsfestes am 08.05.2005 für den Bereich des Gewerbegebietes Stockheim, c) Ortsfestes am 04.09.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau, d) Nikolausmarktes 27.11.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau beschlossen. Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als Bestandteil dieses Beschlusses.“ “ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: ________ ________ ________ -3Enthaltungen: ________