Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Lützler
BE: Herr Lützler
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
2/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
01.02.2005
15.02.2005
TOP: Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen
im Ortsteil Kreuzau aus Anlass des Ostermarktes am 27.02.2005, im Gewerbegebiet
Stockheim aus Anlass des Frühlingsfestes am 08.05.2005 sowie im Ortsteil Kreuzau aus
Anlass des Ortsfestes am 04.09.2005 und aus Anlass des Nikolausmarktes am 27.11.2005
I. Sach- und Rechtslage:
Der Verein zur Förderung des Frühlingsfestes e.V. hat mit Datum vom 05.11.2004 beantragt,
anlässlich des Frühlingsfestes im Gewerbegebiet Stockheim am 08.05.2005 einen verkaufsoffenen
Sonntag zu genehmigen.
Die Kreuzauer Interessengemeinschaft hat mit Schreiben vom 14.09.2004 die Genehmigungen
von Sonntagsöffnungen anlässlich des Ostermarktes am 27.02.2005, des Ortsfestes am
04.09.2005 und anlässlich des Nikolausmarktes am 27.11.2005 beantragt.
Nach § 14 Abs. 1 Ladenschlussgesetz dürfen Verkaufsstellen aus Anlass von Märkten, Messen
oder ähnlichen Veranstaltungen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen geöffnet sein.
Gemäß § 14 des Gesetzes über den Ladenschluss und § 1 i.V.m. Nr. 4.6 Teil III der Anlage der
Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen
Gefahrenschutzes (ZustVO ArbtG) kann die Gemeinde als örtliche Ordnungsbehörde das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass durch ordnungsbehördliche Verordnung
zulassen.
Nach einem Runderlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und
Sport vom 09.08.1999 sind vor Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung nach § 14
Ladenschlussgesetz Stellungnahmen der auf Kreisebene zuständigen Gliederungen der
betroffenen Gewerkschaften, der Einzelhandelsverbände und der Kirchen einzuholen und zu
berücksichtigen.
Folgende Institutionen wurden um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten:
1.
2.
3.
4.
Industrie- und Handelskammer Aachen,
Einzelhandelsverband Aachen-Düren e.V.,
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V.,
Katholische Kirchengemeinden.
Die für die Sonntagsöffnungen angeforderten Stellungnahmen liegen zwischenzeitlich vor.
Seitens des Einzelhandelsverbandes Aachen-Düren e.V. und der Industrie- und Handelskammer
werden gegen die beabsichtigten Sonntagsöffnungen keine Bedenken geltend gemacht. Durch die
-2Pfarrgemeinde St. Andreas Stockheim wurde mitgeteilt, dass man verkaufsoffenen Sonntagen
grundsätzlich ablehnend gegenüber steht, jedoch dem Verein zur Förderung des Frühlingsfestes
nicht im Wege stehen will.
Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di e.V. spricht sich grundsätzlich, wie auch bereits in
Vorjahren, gegen die beabsichtigen Sonntagsöffnungen aus, indem sie auf die enormen
Arbeitsbelastungen der Einzelhandelsbeschäftigten hinweisen.
Das Frühlingsfest im Gewerbegebiet Stockheim findet in diesem Jahr bereits zum 13. Mal statt. Da
die im Gewerbegebiet ansässigen Gewerbetreibenden im Rahmen dieser Veranstaltung die
Möglichkeit erhalten, ihre Waren und Dienstleistungen zu präsentieren, sollte, trotz der negativen
Stellungnahme der Gewerkschaft, dem Antrag des Fördervereins stattgegeben werden und ein
verkaufsoffener Sonntag zugelassen werden.
Ebenso stellen die Veranstaltungen Ortsfest und Nikolausmarkt Publikumsmagnete dar, die eine
große Anzahl von Besuchern in den Ort Kreuzau locken, so dass den im Ortsteil Kreuzau
ansässigen Gewerbetreibenden durch die Sonntagsöffnung die Gelegenheit gegeben werden
sollte, sich zu präsentieren.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Keine, da die Veröffentlichung der ordnungsbehördlichen Verordnung im Amtsblatt erfolgt.
III. Beschlussvorschlag:
„„Auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über den Ladenschluss wird der
Erlass einer ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus Anlass des
a) Ostermarktes am 27.02.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
b) Frühlingsfestes am 08.05.2005 für den Bereich des Gewerbegebietes Stockheim,
c) Ortsfestes am 04.09.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau,
d) Nikolausmarktes 27.11.2005 für den Bereich des Ortsteiles Kreuzau
beschlossen.
Der Text der ordnungsbehördlichen Verordnungen ist als Anlage beigefügt und gilt als
Bestandteil dieses Beschlusses.“
“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
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-3Enthaltungen: ________