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Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
12.08.13, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser) Allgemeine Vorlage (Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Kommunale Dienste - Herr Wolfram BE: Herr Schmühl Kreuzau,12.08.2013 Vorlagen-Nr.: 42/2013 - öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Hauptausschuss Rat 30.09.2013 15.10.2013 Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil Niederschlagswasser I. Sach- und Rechtslage: Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 die Gebührensätze im Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 wie folgt beschlossen: Schmutzwassergebühren: 2,49 €/cbm Niederschlagswassergebühren: 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Da der Kalkulationszeitraum jeweils zum 31.12.2013 endet, sind nunmehr die Gebühren für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 neu festzusetzen. Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten werden muss, wurden zwei getrennte Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind. Bevor ich die Gebührenkalkulation erläutere, darf ich Ihnen vorab die erfreuliche Mitteilung machen, dass beide Gebührensätze erneut nicht erhöht werden müssen und unverändert bleiben. (Die letzte Gebührenerhöhung ist zum 01.01.2008 erfolgt). Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen: 1. Schmutzwassergebühren Die Hauptausgabeposition „Beitrag WVER“ bleibt weiterhin mit 1.125.000 € konstant. Der durchschnittliche Gesamtkostenansatz erhöht sich gegenüber der letzten Kalkulationsperiode um rund 30.000 €/Jahr; dies ist überwiegend auf das Anwachsen des Anlagevermögens durch die in den Jahren 2012/13 getätigten Kanalbaumaßnahmen (Baugebiet E 23 Friedenau, Baugebiet F 14 Ortsteil Stockheim, Baugebiet D 15 Ortsteil Drove, neue Mischwasserkanalleitung Ortsteil Bergheim, neue Regenwasserkanalleitung Ortsteil Stockheim) zurückzuführen. Hieraus ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge und eine höhere Verzinsung, wobei die Verzinsung moderat ausfällt, da die drei zuerst genannten Maßnahmen kostendeckend abgerechnet werden konnten. Festzustellen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger weiter beim Wasserverbrauch sparen und der Gesamtverbrauch gegenüber der ursprünglichen Kalkulation (760.000 cbm) durchschnittlich nur bei 725.000 cbm/Jahr lag. Diese Entwicklung hätte normalerweise eine Gebührenerhöhung zur Folge. Da in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund geringerer Ausgaben Gebührenüberschüsse in nicht unerheblicher Höhe erwirtschaftet werden konnten und diese nunmehr selbstverständlich in die Kalkulation einbezogen werden müssen, kann trotz der rückläufigen Verbräuche der Gebührensatz in Höhe von 2,49 €/ cbm beibehalten werden. 2. Niederschlagswassergebühren Der durchschnittliche Gesamtaufwand erhöht sich gegenüber dem vorherigen Kalkulationszeitraum um rund 30.000 €. Diese Steigerung ergibt sich ausschließlich aus den oben bereits erwähnten Kanalbaumaßnahmen und den hieraus resultierenden höheren kalkulatorischen Abschreibungsbeträgen und der kalkulatorischen Verzinsung. Bei den für die Ermittlung des Gebührenmaßstabes maßgeblichen versiegelten Flächen wurde noch bis zum Jahre 2011 der Anteil der Straßenflächen mit 35% vom Aufwand abgezogen. Da seit dem 01.01.2011 aber auch die Straßenbaulastträger per Gebührenbescheid herangezogen werden entfällt diese Berechnungsmethode. Es werden also sowohl die privaten versiegelten Flächen als auch die öffentlichen Verkehrsflächen zusammenaddiert. Insgesamt handelt es sich um 2.094.731,00 qm. Eine Aufschlüsselung dieser Zahl wollen Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Im Vergleich zu bisherigen Kalkulationen ist die versiegelte Fläche durch Neubau von Straßen und durch private Bautätigkeit um rund 40.000 qm gestiegen. Desweiteren ist ein geringfügiger Gebührenüberschuss erzielt worden. Letztendlich kann der bisherige Gebührensatz in Höhe von 0,30 €/qm auch für die nächste Gebührenperiode beibehalten werden. Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ist eine Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung nicht erforderlich. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: In den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 ergeben sich jährlich Gebühreneinnahmen wie folgt: Schmutzwassergebühren: 1.809.440 € Niederschlagswassergebühren 627.580 €. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebührenüberschüsse die auf alle drei Jahre gleichmäßig verteilt werden sind beide Gebührenhaushalte kostendeckend. III. Beschlussvorschlag: 1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 - 2016) festgesetzt. 2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt: Teilanschluss Schmutzwasser: Teilanschluss Niederschlagswasser: 2,49 €/cbm 0,30 €/qm versiegelter Fläche. Der Bürgermeister IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: ________ Ja: ________ Nein: ________ Enthaltungen: ________ - Ramm - Anlagen -2-