Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
89 kB
Datum
15.10.2013
Erstellt
12.08.13, 18:17
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Kommunale Dienste - Herr Wolfram
BE: Herr Schmühl
Kreuzau,12.08.2013
Vorlagen-Nr.: 42/2013
- öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Hauptausschuss
Rat
30.09.2013
15.10.2013
Gebührenbedarfsberechnung im Bereich der Abwasserbeseitigung für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016
hier: Festsetzung der Gebührensätze für den Anteil Schmutzwasser und den Anteil
Niederschlagswasser
I. Sach- und Rechtslage:
Der Rat der Gemeinde Kreuzau hat in seiner Sitzung am 07.12.2010 die Gebührensätze im
Bereich der Abwasserbeseitigung für den Kalkulationszeitraum 2011 bis 2013 wie folgt
beschlossen:
Schmutzwassergebühren:
2,49 €/cbm
Niederschlagswassergebühren:
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Da der Kalkulationszeitraum jeweils zum 31.12.2013 endet, sind nunmehr die Gebühren für den
Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 neu festzusetzen.
Da der unterschiedliche Gebührenmaßstab auch in Zukunft beibehalten werden muss, wurden
zwei getrennte Kalkulationen erstellt, die als Anlage beigefügt sind.
Bevor ich die Gebührenkalkulation erläutere, darf ich Ihnen vorab die erfreuliche Mitteilung
machen, dass beide Gebührensätze erneut nicht erhöht werden müssen und unverändert bleiben.
(Die letzte Gebührenerhöhung ist zum 01.01.2008 erfolgt).
Nachstehend nunmehr einige Erläuterungen:
1.
Schmutzwassergebühren
Die Hauptausgabeposition „Beitrag WVER“ bleibt weiterhin mit 1.125.000 € konstant.
Der durchschnittliche Gesamtkostenansatz erhöht sich gegenüber der letzten
Kalkulationsperiode um rund 30.000 €/Jahr; dies ist überwiegend auf das Anwachsen des
Anlagevermögens durch die in den Jahren 2012/13 getätigten Kanalbaumaßnahmen (Baugebiet E 23 Friedenau, Baugebiet F 14 Ortsteil Stockheim, Baugebiet D 15 Ortsteil Drove,
neue Mischwasserkanalleitung Ortsteil Bergheim, neue Regenwasserkanalleitung Ortsteil
Stockheim) zurückzuführen. Hieraus ergeben sich höhere Abschreibungsbeträge und eine
höhere Verzinsung, wobei die Verzinsung moderat ausfällt, da die drei zuerst genannten
Maßnahmen kostendeckend abgerechnet werden konnten.
Festzustellen ist, dass die Bürgerinnen und Bürger weiter beim Wasserverbrauch sparen
und der Gesamtverbrauch gegenüber der ursprünglichen Kalkulation (760.000 cbm)
durchschnittlich nur bei 725.000 cbm/Jahr lag. Diese Entwicklung hätte normalerweise eine
Gebührenerhöhung zur Folge. Da in den Jahren 2011 und 2012 aufgrund geringerer
Ausgaben Gebührenüberschüsse in nicht unerheblicher Höhe erwirtschaftet werden
konnten und diese nunmehr selbstverständlich in die Kalkulation einbezogen werden
müssen, kann trotz der rückläufigen Verbräuche der Gebührensatz in Höhe von 2,49 €/
cbm beibehalten werden.
2.
Niederschlagswassergebühren
Der durchschnittliche Gesamtaufwand erhöht sich gegenüber dem vorherigen Kalkulationszeitraum um rund 30.000 €. Diese Steigerung ergibt sich ausschließlich aus den oben
bereits erwähnten Kanalbaumaßnahmen und den hieraus resultierenden höheren
kalkulatorischen Abschreibungsbeträgen und der kalkulatorischen Verzinsung.
Bei den für die Ermittlung des Gebührenmaßstabes maßgeblichen versiegelten Flächen
wurde noch bis zum Jahre 2011 der Anteil der Straßenflächen mit 35% vom Aufwand
abgezogen. Da seit dem 01.01.2011 aber auch die Straßenbaulastträger per Gebührenbescheid herangezogen werden entfällt diese Berechnungsmethode. Es werden also
sowohl die privaten versiegelten Flächen als auch die öffentlichen Verkehrsflächen
zusammenaddiert. Insgesamt handelt es sich um 2.094.731,00 qm. Eine Aufschlüsselung
dieser Zahl wollen Sie der beigefügten Anlage entnehmen. Im Vergleich zu bisherigen
Kalkulationen ist die versiegelte Fläche durch Neubau von Straßen und durch private
Bautätigkeit um rund 40.000 qm gestiegen. Desweiteren ist ein geringfügiger
Gebührenüberschuss erzielt worden. Letztendlich kann der bisherige Gebührensatz in
Höhe von 0,30 €/qm auch für die nächste Gebührenperiode beibehalten werden.
Sofern Sie meinem Beschlussvorschlag folgen, ist eine Änderung der Beitrags- und
Gebührensatzung nicht erforderlich.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
In den Haushaltsjahren 2014 bis 2016 ergeben sich jährlich Gebühreneinnahmen wie folgt:
Schmutzwassergebühren:
1.809.440 €
Niederschlagswassergebühren
627.580 €.
Unter Berücksichtigung der vorhandenen Gebührenüberschüsse die auf alle drei Jahre
gleichmäßig verteilt werden sind beide Gebührenhaushalte kostendeckend.
III. Beschlussvorschlag:
1. Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW wird erneut ein dreijähriger Kalkulationszeitraum (2014 - 2016)
festgesetzt.
2. Aufgrund der vorgelegten Gebührenkalkulationen für die Jahre 2014 bis 2016 werden die
Kanalbenutzungsgebühren für diesen Zeitraum wie folgt festgesetzt:
Teilanschluss Schmutzwasser:
Teilanschluss Niederschlagswasser:
2,49 €/cbm
0,30 €/qm versiegelter Fläche.
Der Bürgermeister
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig: ________
Ja:
________
Nein:
________
Enthaltungen: ________
- Ramm -
Anlagen
-2-