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Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse")

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
10 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse") Allgemeine Vorlage (29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte "Pützgasse")

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Gemeinde Kreuzau Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 25/2005 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Bau- und Planungsausschuss Hauptausschuss Rat 19.04.2005 03.05.2005 17.05.2005 TOP: 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil Üdingen, verlängerte „Pützgasse“ I. Sach- und Rechtslage: Bereits seit Anfang 1997 ist die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen Gegenstand der politischen Beratungen. Es handelt sich hierbei um die in der beiliegenden Flurkartenablichtung (Anlage 1) gekennzeichneten Teilflächen 1 und 2 im Bereich der verlängerten „Pützgasse“. Da der Ortsteil Üdingen im GEP nicht als Siedlungsbereich sondern als „Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung“ dargestellt ist, hat die Bezirksregierung zunächst immer das landesplanerische Einvernehmen gem. § 20 Landesplanungsgesetz versagt. Die Versagung erfolgte überwiegend aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit der Bezirksregierung wurde alsdann im Jahre 2002 ein erneuter Antrag gestellt. Mit Verfügung vom 19. 06. 2002 hat die Bezirksplanungsbehörde alsdann bestätigt, dass die Darstellung von Wohnbauflächen in dem Teilbereich 2 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht widerspricht. Gleichzeitig hat die Höhere Landschaftsbehörde die Aufhebung des Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Für die Teilfläche 1 konnte das landesplanerische Einvernehmen insbesondere aus umweltschützenden Belangen nicht erzielt werden. Aufgrund des seinerzeitigen Ergebnisses habe ich Ihnen mit Sitzungsvorlage vom 22. 08. 2002 vorgeschlagen, das erzielte Ergebnis zu akzeptieren. Nach längeren Beratungen hat der Rat jedoch alsdann in der Sitzung am 11. 02. 2003 folgenden Beschluss gefasst: „1.) Das erzielte Ergebnis gem. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung neuer Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird vorläufig nicht akzeptiert; eine Entscheidung wird bis zur Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zurückgestellt. 2.) Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die Verwaltung beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der Grundlage des „Kreuzauer Hotels“ zu führen. 3.) Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen die Angelegenheit erneut zur Beratung vorzulegen.“ Im Hinblick auf die bevorstehende Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen habe ich bereits mit Bericht vom 10. 08. 2004 die Untere Landschaftsbehörde um Stellungnahme zu der Fläche gem. Ziffer 1 gebeten. Mit Verfügung vom 02. 12. 2004 hat die ULB bestätigt, dass gegen die geplante Ausweisung der zusätzlichen Fläche im Ortsteil Üdingen aus landschaftsplanerischer -2Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Vor diesem Hintergrund habe ich alsdann mit Bericht vom 28. 12. 2004 eine erneute Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach Durchführung einer gemeinsamen Ortsbesichtigung hat die Bezirksplanungsbehörde mit Verfügung vom 01. 02. 2005 jedoch erneut die Anpassung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht bestätigt. Bezüglich der Begründung verweise ich auf die als Anlage 2 in Ablichtung beigefügte Verfügung. Der bereits im Jahre 2002 erzielte Kompromiss war aus meiner Sicht mehr als ein Erfolg, zumal in Üdingen noch 23 Baulücken zur Verfügung stehen und nach Angaben der Eigentümer diese Flächen auch für den Eigenbedarf vorgesehen sind. Gerade diese Tatsache sichert die Eigenentwicklung des Ortsteils Üdingen auf Jahre. Dennoch hat die Bezirksregierung die Fläche 2 akzeptiert. Es handelt sich hierbei immerhin um rund 17.000 qm. Da beide Teilflächen auch erschließungsmäßig völlig unabhängig voneinander zu betrachten sind, sollte nunmehr auch im Interesse der anderen Eigentümer das Verfahren zum Abschluss gebracht werden. Ich schlage Ihnen von daher vor, nunmehr den formellen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im Bereich der Grundstücke Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzelle Nr. 56, 59 und 60 entsprechend der Abgrenzung in der Flurkarte zu fassen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf max. 500,00 € belaufen. Haushaltsmittel stehen bereit. III. Beschlussvorschlag: „1.) Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Änderung beinhaltet die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen, Flur 1, Parzellen Nrn. 56, 59 und 60 entsprechend der Abgrenzung in der der Sitzungsvorlage beigefügten Flurkarte. 2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________