Daten
Kommune
Kreuzau
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Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Bauamt - Herr Schmühl - 621-00/FNP, 29. Ä.BE: Herr Schmühl
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
25/2005
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Bau- und Planungsausschuss
Hauptausschuss
Rat
19.04.2005
03.05.2005
17.05.2005
TOP: 29. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau im Ortsteil
Üdingen, verlängerte „Pützgasse“
I. Sach- und Rechtslage:
Bereits seit Anfang 1997 ist die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen
Gegenstand der politischen Beratungen. Es handelt sich hierbei um die in der beiliegenden
Flurkartenablichtung (Anlage 1) gekennzeichneten Teilflächen 1 und 2 im Bereich der verlängerten
„Pützgasse“.
Da der Ortsteil Üdingen im GEP nicht als Siedlungsbereich sondern als „Allgemeiner Freiraumund Agrarbereich“ mit der Freiraumfunktion „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte
Erholung“ dargestellt ist, hat die Bezirksregierung zunächst immer das landesplanerische
Einvernehmen gem. § 20 Landesplanungsgesetz versagt. Die Versagung erfolgte überwiegend
aus Gründen des Landschafts- und Naturschutzes. Aufgrund zahlreicher Gespräche mit der
Bezirksregierung wurde alsdann im Jahre 2002 ein erneuter Antrag gestellt. Mit Verfügung vom 19.
06. 2002 hat die Bezirksplanungsbehörde alsdann bestätigt, dass die Darstellung von
Wohnbauflächen in dem Teilbereich 2 den Zielen der Raumordnung und Landesplanung nicht
widerspricht. Gleichzeitig hat die Höhere Landschaftsbehörde die Aufhebung des
Landschaftsschutzes in Aussicht gestellt. Für die Teilfläche 1 konnte das landesplanerische
Einvernehmen insbesondere aus umweltschützenden Belangen nicht erzielt werden.
Aufgrund des seinerzeitigen Ergebnisses habe ich Ihnen mit Sitzungsvorlage vom 22. 08. 2002
vorgeschlagen, das erzielte Ergebnis zu akzeptieren. Nach längeren Beratungen hat der Rat
jedoch alsdann in der Sitzung am 11. 02. 2003 folgenden Beschluss gefasst:
„1.)
Das erzielte Ergebnis gem. § 20 Abs. 1 Landesplanungsgesetz zur Ausweisung neuer
Wohnbauflächen im Ortsteil Üdingen wird vorläufig nicht akzeptiert; eine Entscheidung wird
bis zur Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen zurückgestellt.
2.)
Vor Einleitung der erforderlichen Planänderungen/Planaufstellungen wird die Verwaltung
beauftragt, mit den Grundstückseigentümern Gespräche auf der Grundlage des „Kreuzauer
Hotels“ zu führen.
3.)
Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar nach Rechtskraft des Landschaftsplanes
Kreuzau-Nideggen die Angelegenheit erneut zur Beratung vorzulegen.“
Im Hinblick auf die bevorstehende Rechtskraft des Landschaftsplanes Kreuzau-Nideggen habe ich
bereits mit Bericht vom 10. 08. 2004 die Untere Landschaftsbehörde um Stellungnahme zu der
Fläche gem. Ziffer 1 gebeten. Mit Verfügung vom 02. 12. 2004 hat die ULB bestätigt, dass gegen
die geplante Ausweisung der zusätzlichen Fläche im Ortsteil Üdingen aus landschaftsplanerischer
-2Sicht keine grundsätzlichen Bedenken bestehen. Vor diesem Hintergrund habe ich alsdann mit
Bericht vom 28. 12. 2004 eine erneute Anfrage gem. § 20 Landesplanungsgesetz bei der
Bezirksregierung Köln gestellt. Nach Durchführung einer gemeinsamen Ortsbesichtigung hat die
Bezirksplanungsbehörde mit Verfügung vom 01. 02. 2005 jedoch erneut die Anpassung an die
Ziele der Raumordnung und Landesplanung nicht bestätigt. Bezüglich der Begründung verweise
ich auf die als Anlage 2 in Ablichtung beigefügte Verfügung.
Der bereits im Jahre 2002 erzielte Kompromiss war aus meiner Sicht mehr als ein Erfolg, zumal in
Üdingen noch 23 Baulücken zur Verfügung stehen und nach Angaben der Eigentümer diese
Flächen auch für den Eigenbedarf vorgesehen sind. Gerade diese Tatsache sichert die
Eigenentwicklung des Ortsteils Üdingen auf Jahre. Dennoch hat die Bezirksregierung die Fläche 2
akzeptiert. Es handelt sich hierbei immerhin um rund 17.000 qm. Da beide Teilflächen auch
erschließungsmäßig völlig unabhängig voneinander zu betrachten sind, sollte nunmehr auch im
Interesse der anderen Eigentümer das Verfahren zum Abschluss gebracht werden.
Ich schlage Ihnen von daher vor, nunmehr den formellen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des
Flächennutzungsplanes mit dem Ziel der Ausweisung einer zusätzlichen Wohnbaufläche im
Bereich der Grundstücke Gemarkung Üdingen, Flur 1, Parzelle Nr. 56, 59 und 60 entsprechend
der Abgrenzung in der Flurkarte zu fassen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden sich auf max. 500,00 € belaufen.
Haushaltsmittel stehen bereit.
III. Beschlussvorschlag:
„1.) Die 29. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kreuzau wird gemäß
§ 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Die Änderung beinhaltet die Ausweisung zusätzlicher Wohnbauflächen im Ortsteil
Üdingen, Flur 1, Parzellen Nrn. 56, 59 und 60 entsprechend der Abgrenzung in der
der Sitzungsvorlage beigefügten Flurkarte.
2.) Die Verwaltung wird ermächtigt, das Verfahren gem. § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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