Daten
Kommune
Kreuzau
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8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram
BE: Herr Wolfram
Kreuzau, Datum
Vorlagen-Nr.:
105/2004
- Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage
für den
Umweltausschuss
06.01.2005
TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006
I. Sach- und Rechtslage:
Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 86/2004 dargestellt, endet der Vertrag mit der Firma Braun
Umweltdienste über die Einsammlung der Abfälle in der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2005,
sofern er bis zum 30.06.2005 gekündigt wird. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der
Vertrag automatisch um 1 Jahr.
Der Rat hat beschlossen, dass der Umweltausschuss zur Vorbereitung auf die Erstellung einer
Leistungsbeschreibung für eine europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen
regelmäßig zur Beratung zusammentrifft.
Eine Alternative zur Vergabe an einen gewerblichen Unternehmer wäre eine interkommunale
Vereinbarung. Durch den Dürener Servicebetrieb (DSB) wurde eine solche interkommunale
Zusammenarbeit angeregt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Vertreter der Werkleitung
des Dürener Servicebetriebes über diese Möglichkeit in der Sitzung des Umweltausschusses
vortragen soll.
Danach ist zu entscheiden, ob die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit
weiterverfolgt werden soll oder aber die Entsorgungsleistungen auszuschreiben sind.
Für den Fall, dass sich der Rat der Gemeinde Kreuzau für eine Ausschreibung der
Entsorgungsleistung ausspricht, ist die Beteiligung eines Fachbüros unerlässlich.
Es wurde zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht, dass bei den meisten Städten und Gemeinden
im Südkreis die Entsorgungsleistungen zum 01.01.2006 neu vergeben werden müssen.
Die grundsätzliche Bereitschaft, das Ausschreibungsverfahren gemeinsam durchzuführen um
bestmögliche Konditionen zu erzielen, wurde von allen signalisiert. Die Beauftragung eines
Fachbüros hätte bei einer solchen Verfahrensweise zu gegebener Zeit zentral zu erfolgen.
Sollte sich herausstellen, dass eine Einigung mit den anderen Städten und Gemeinden nicht
zustande kommt oder sich eine Kooperation für die Gemeinde Kreuzau negativ auswirkt, ist ein
Fachbüro durch die Gemeinde Kreuzau zu beauftragen.
Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass zunächst die Entscheidung getroffen werden muss,
ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem DSB angestrebt wird oder ob es zu einer
europaweiten öffentlichen Ausschreibung kommen soll. Darüber hinaus wäre in diesem Fall zu
entscheiden, ob die Ausschreibung gemeinsam mit den anderen interessierten Kommunen oder
aber für die Gemeinde Kreuzau alleine erfolgen soll.
-2In allen der aufgezeigten Varianten ist ein individuelles Leistungsverzeichnis für die Gemeinde
Kreuzau zu erstellen.
II. Haushaltsmäßige Auswirkungen:
keine
III. Beschlussvorschlag:
„Ein Beschlussvorschlag muss ggf. in der Sitzung des Umweltausschusses formuliert
werden.“
Der Bürgermeister
- Ramm -
IV. Beratungsergebnis:
Einstimmig:
Ja:
Nein:
Enthaltungen:
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