Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
8,3 kB
Erstellt
23.04.08, 19:44
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006) Allgemeine Vorlage (Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006)

öffnen download melden Dateigröße: 8,3 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Umwelt- und Ordnungsamt - Herr Wolfram BE: Herr Wolfram Kreuzau, Datum Vorlagen-Nr.: 105/2004 - Öffentlicher Teil Sitzungsvorlage für den Umweltausschuss 06.01.2005 TOP: Ausschreibung der Abfallentsorgungsleistungen in der Gemeinde Kreuzau zum 01.01.2006 I. Sach- und Rechtslage: Wie bereits in der Sitzungsvorlage Nr. 86/2004 dargestellt, endet der Vertrag mit der Firma Braun Umweltdienste über die Einsammlung der Abfälle in der Gemeinde Kreuzau zum 31.12.2005, sofern er bis zum 30.06.2005 gekündigt wird. Unterbleibt die Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um 1 Jahr. Der Rat hat beschlossen, dass der Umweltausschuss zur Vorbereitung auf die Erstellung einer Leistungsbeschreibung für eine europaweite Ausschreibung der Entsorgungsleistungen regelmäßig zur Beratung zusammentrifft. Eine Alternative zur Vergabe an einen gewerblichen Unternehmer wäre eine interkommunale Vereinbarung. Durch den Dürener Servicebetrieb (DSB) wurde eine solche interkommunale Zusammenarbeit angeregt. Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Vertreter der Werkleitung des Dürener Servicebetriebes über diese Möglichkeit in der Sitzung des Umweltausschusses vortragen soll. Danach ist zu entscheiden, ob die Möglichkeit der interkommunalen Zusammenarbeit weiterverfolgt werden soll oder aber die Entsorgungsleistungen auszuschreiben sind. Für den Fall, dass sich der Rat der Gemeinde Kreuzau für eine Ausschreibung der Entsorgungsleistung ausspricht, ist die Beteiligung eines Fachbüros unerlässlich. Es wurde zwischenzeitlich in Erfahrung gebracht, dass bei den meisten Städten und Gemeinden im Südkreis die Entsorgungsleistungen zum 01.01.2006 neu vergeben werden müssen. Die grundsätzliche Bereitschaft, das Ausschreibungsverfahren gemeinsam durchzuführen um bestmögliche Konditionen zu erzielen, wurde von allen signalisiert. Die Beauftragung eines Fachbüros hätte bei einer solchen Verfahrensweise zu gegebener Zeit zentral zu erfolgen. Sollte sich herausstellen, dass eine Einigung mit den anderen Städten und Gemeinden nicht zustande kommt oder sich eine Kooperation für die Gemeinde Kreuzau negativ auswirkt, ist ein Fachbüro durch die Gemeinde Kreuzau zu beauftragen. Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass zunächst die Entscheidung getroffen werden muss, ob eine interkommunale Zusammenarbeit mit dem DSB angestrebt wird oder ob es zu einer europaweiten öffentlichen Ausschreibung kommen soll. Darüber hinaus wäre in diesem Fall zu entscheiden, ob die Ausschreibung gemeinsam mit den anderen interessierten Kommunen oder aber für die Gemeinde Kreuzau alleine erfolgen soll. -2In allen der aufgezeigten Varianten ist ein individuelles Leistungsverzeichnis für die Gemeinde Kreuzau zu erstellen. II. Haushaltsmäßige Auswirkungen: keine III. Beschlussvorschlag: „Ein Beschlussvorschlag muss ggf. in der Sitzung des Umweltausschusses formuliert werden.“ Der Bürgermeister - Ramm - IV. Beratungsergebnis: Einstimmig: Ja: Nein: Enthaltungen: ________ ________ ________ ________