Daten
Kommune
Jülich
Größe
89 kB
Datum
16.05.2013
Erstellt
15.05.13, 17:17
Aktualisiert
15.05.13, 17:17
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Jülich
Der Bürgermeister
Amt: 32 Az.: 32 Pi.
Jülich, 14.05.2013
öffentlicher Teil
Vorlagen-Nr.: 213/2013
Mitteilung
Beratungsfolge
Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss
Termin
16.05.2013
TOP
Ergebnisse
Querungshilfe an der Straße Von - Schöfer -Ring
Anlg.:
SD.Net
Mitteilungstext:
In der Sitzung des PUB am 18.04.2013 hatte der Ausschuss die Planung der Querungshilfe auf dem
Von – Schöfer- Ring wegen dem Wegfall der zweiten Spur in der Haubourdinstraße abgelehnt.
Hierzu wird seitens des Ordnungsamtes folgendes mitgeteilt:
Lt. Erlass des Ministers für Bauen und Verkehr des Landes NRW, III.7-75-05/13 vom 12.12.2008
wird u.a. darauf hingewiesen, dass in der Örtlichkeit vereinzelt nicht signalisierte Knotenpunkte
vorzufinden sind, bei denen in den untergeordneten Zufahrten durch Markierung ein zweistreifiges
Nebeneinanderaufstellen der wartepflichtigen Kraftfahrzeuge zugelassen wird. Durch das Nebeneinanderaufstellen behindern sich aber die Kraftfahrzeugführer nicht nur gegenseitig in ihrer Sicht auf
die bevorrechtigte Straße, sondern hierdurch wird – wegen der augenscheinlich breiten Straßenfläche – auch die Wartepflicht der untergeordneten Knotenpunktzufahrt nicht ausreichend verdeutlicht.
An vorhandenen Knotenpunkten soll aus Verkehrssicherheitsgründen die Markierung in den wartepflichtigen Knotenpunktzufahrten entfernt und durch Einziehung eines Fahrstreifens sowie Verdeutlichung durch provisorische Maßnahmen (z.B. Minibaken etc.) ein einstreifiges Aufstellen in den
wartepflichtigen Zufahrten erzielt werden.
Der Minister bittet in seinem Erlass, die Knotenpunkte auf die v.g. Verkehrssicherheitsdefizite zu
untersuchen und –zumindest bei dadurch bedingter Unfallsituation – die beschriebenen Maßnahmen
zu ergreifen.
Auf die Kreuzung Haubourdinstraße/ Von – Schöfer- Ring bezogen, bedeutet dies , dass der Wegfall der Rechtsabbiegespur nicht zwingend Voraussetzung für die Errichtung der Querungshilfe ist.
Der Wegfall der Rechtsabbiegespur wurde aus Verkehrssicherheitsgründen erwogen bzw. im Sinne des v.g. Erlasses zur Vermeidung von Unfällen angeordnet. Es spricht nichts dagegen, die Maßnahme zunächst für 3 Monate zu testen.