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Mitteilung (Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr)

Daten

Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
18.06.13, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Mitteilung (Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Kreuzau Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz BE: Frau Lennartz Kreuzau, 17.06.2013 TISCHVORLAGE - öffentlicher Teil Mitteilung für den Rat 25.06.2013 Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr Mit Rundverfügung vom 12.03.2013 hatte die Bezirksregierung Köln angeordnet, dass bei Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs keine Bußgeldbescheide mehr erlassen werden dürfen, wenn der tatsächliche Fahrer des erfassten Fahrzeuges nicht bekannt ist. Die Verhängung eines Bußgeldbescheides gegen den Halter eines Fahrzeuges kommt nicht in Betracht. Dies wurde dem Rat der Gemeinde Kreuzau in der Sitzung am 09.04.2013 mitgeteilt. Durch Verfügung vom 03.06.2013 wurde jetzt die oben genannte Verfügung wieder zurückgenommen. Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen (MIK NRW) vom 31.05.2013 bestehen gegen die „alte“ Verfahrensweise, auch Bußgeldbescheide bei Nichtfeststellung des tatsächlichen Fahrers zu erlassen, kein Bedenken. Mit Datum 05.06.2013 wurde die Verfahrensweise nun wieder geändert und die Senkung der Einnahmen von 10,00 € pro Bescheid entfällt. Es wird somit voraussichtlich nicht, zu den in der Mitteilung vom 09.04.2012 prognostizierten Einnahmeeinbußen von 6000,00 € kommen. Ich darf um Kenntnisnahme bitten. Der Bürgermeister - Ramm -