Daten
Kommune
Kreuzau
Größe
73 kB
Datum
25.06.2013
Erstellt
18.06.13, 13:08
Aktualisiert
04.08.15, 10:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Kreuzau
Öffentliche Sicherheit und Ordnung - Frau Lennartz
BE: Frau Lennartz
Kreuzau, 17.06.2013
TISCHVORLAGE
- öffentlicher Teil Mitteilung
für den
Rat
25.06.2013
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr
Mit Rundverfügung vom 12.03.2013 hatte die Bezirksregierung Köln angeordnet, dass bei
Verstößen im Bereich des ruhenden Straßenverkehrs keine Bußgeldbescheide mehr erlassen
werden dürfen, wenn der tatsächliche Fahrer des erfassten Fahrzeuges nicht bekannt ist. Die
Verhängung eines Bußgeldbescheides gegen den Halter eines Fahrzeuges kommt nicht in
Betracht. Dies wurde dem Rat der Gemeinde Kreuzau in der Sitzung am 09.04.2013 mitgeteilt.
Durch Verfügung vom 03.06.2013 wurde jetzt die oben genannte Verfügung wieder
zurückgenommen.
Gemäß Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen
(MIK NRW) vom 31.05.2013 bestehen gegen die „alte“ Verfahrensweise, auch Bußgeldbescheide
bei Nichtfeststellung des tatsächlichen Fahrers zu erlassen, kein Bedenken.
Mit Datum 05.06.2013 wurde die Verfahrensweise nun wieder geändert und die Senkung der
Einnahmen von 10,00 € pro Bescheid entfällt. Es wird somit voraussichtlich nicht, zu den in der
Mitteilung vom 09.04.2012 prognostizierten Einnahmeeinbußen von 6000,00 € kommen.
Ich darf um Kenntnisnahme bitten.
Der Bürgermeister
- Ramm -